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  #51  
Alt 21.12.2009, 10:34
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Leicht OT, aber vielleicht doch passend :
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten doch nur für motorbetriebene Boote, oder ?
Gibt es da einen Unterschied über/unter 5 PS ?
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #52  
Alt 21.12.2009, 10:41
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von mattiju Beitrag anzeigen
[..11 statt 9 km/h..]

Sie wollten 20 Euro haben. Und ich habs bezahlt. Ich glaube eine Anzeige bekommt bei diesen Geschwindigkeiten niemand. Und wer zieht schon für einen Betrag von unter 100 Euro vor Gericht...

Die Kollegen sind allerdings schon fies drauf. Es wird immer gefragt: Was glauben Sie denn wie schnell Sie gefahren sind? Wenn Du es zugibts, muß Du eh gleich zahlen! Wenn nicht erzählen Sie einem was von uneinsichtig etc. Teurer wirds deswegen aber auch nicht... Und das Wort erlassen kennen die auch nicht...
Es empfiehlt sich, vor Ort nie zu zahlen und auch nur Angaben zur Person zu machen. Zur Sache, also z.B. der eigenen Einschätzung der Geschwindigkeit, sollte man nie eine Aussage machen. Die kann sich nur negativ auswirken.

In manchen Fällen verläuft sich die Angelegenheit dann, vermutlich weil die Ordnungshüter den Papierkram scheuen oder die Sachlage doch nicht eindeutig genug protokolliert war. Es gibt auch keinen "Barzahlungsrabatt".

Dieser Hinweis soll allerdings keine Billigung von Geschwindigkeitsübertretungen sein.
__________________
Beste Grüße

John
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  #53  
Alt 21.12.2009, 11:01
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Cyrus Cyrus ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Oh, 2 m Tiedenhub in der Trave? Das is ja mann doll....

Ansonsten: auf schnellerfließenden Flüssen (Elbe, Oder, imho auch Rhein) ist die Geschwindigkeit frei.

Das mit der Elbe finde ich ja noch doller!
Wusste gar nicht, das man da überall Vollgas fahren darf.

Ich habe nicht von der Tide in der Trave gesprochen,
sonder nur von auf- und ablaufenden Wasser.
Da hat aber der Wind die Finger im Spiel.
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Mit sportlichen Grüßen

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  #54  
Alt 21.12.2009, 11:05
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  #55  
Alt 21.12.2009, 11:43
Gary Gary ist offline
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Zitat:
Zitat von Paul_Schulze Beitrag anzeigen
Ich werde mich dann wohl für ein GPS Handgerät entscheiden.

Ich habe Forum schon mal gesucht und bin auf folgende Geräte gestoßen, die preislich noch im Rahmen liegen:
- Garmin GPS eTREX H (ca. 75 EUR)
- oder Garmin GPS 72 mir Marinehalterung (ca. 150 EUR)

Zeigen die aktuelle Geschwingkeit sowie Tageskilometer sowie noch ein paar andere Daten an. Das sollte für meine Ansprüche reichen.

Oder hätte jemand noch einen anderen Vorschlag?

Paul.

Hallo Paul,
ich fahre seit einer Saison mit einem GPS Fahrradcomputer im Boot. Ich habe damals ca. 35,-€ bei Ebay bezahlt. Das Ding startet schnell, zeigt die Geschwindigkeit und vieles mehr an und zeichnet den Track auf. Der eingebaute Akku reicht den ganzen Tag.
Das Gerät wird unter dem Namen:
Mainnav MG-950D GPS Fahrradcomputer

verkauft.

Gruß Gerald
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  #56  
Alt 21.12.2009, 12:18
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@Daredevil

die meisten GPS- Geräte (nicht für KfZ sondern Marine-Bereich) haben eine Einstellung, wie oft die Geschwindigkeit "upgedatet" werden soll. z.B. alle 60". Dann hast Du unter Umständen in den Kurven Geschwindikeitssprünge.
Als nächstens fahre mal mit einem Kumpel mit einem zweiten Boot parallel. Wenn dieser ein anderes GPS-fabrikat nutzt, dann zeigen dei verwendeten Geräte unterschiedliche Geschwindigkeiten an. Wollte ich auch erst nicht glauben, aber ist so.

Nimmerland hat recht. Ich habe es oft hier schon geschrieben, aber Geschwindigkeits-Meßanlagen unterliegen in D der Eichpflicht. Und die Verkehrsfehlergrenze war in den Bauart-Anforderungen der PTB mit +/- 3km/h angegeben. Bauart-Zulassung ist Voraussetzung für eine Eichung.
Das heißt wenn das Gerät mit einer Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h zugelassen ist, bedeutet dieses z.B. : Tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h. Zulässige Anzeige 7-13 km/h !!!!!!!! dann mißt dieses Gerät noch im zulässigen Toleranzbereich im täglichen Leben. Bei der Eichung ist die Fehlergrenze als Eichfehlergrenze enger toleriert.

Also wenn Geschwindigkeitsmessung, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10km/h, 12km/h ergibt, kann in Wirklichkeit auch 9km/h gefahren worden sein! Meint Ihr warum vom Meßergebnis bei KfZ Überwachungen 3 km/h abgezogen werden. Deswegen würde ich mir eine Radar-Pistole, die mir vorgehalten wird, genau ansehen. Wenn da 12 km/h angezeigt, würde ich nach der Verkehrsfehler-Grenze des Gerätes fragen. Und nach dem zulässigen Meßbereich des Gerätes schauen.

Edit:
Die PTB bezieht sich auf die Eichordnung. Und in dieser sind in Anlage 18, Abschnitt 11 (Geschwindikeitsmeßanlagen) die Toleranzen wie folgt festgelegt

Zitat:
4.1.2 bei der betriebsmäßigen Prüfung betragen die Fehlergrenzen für alle Anzeigen
bei Skalen- und Ziffernanzeigen:
3 km/h bei Meßwerten bis 100 km/h,
3% des richtigen Wertes bei Meßwerten größer als 100 km/h;
bei Meßwerten größer als 100 km/h sind bei Ziffernanzeigen die errechneten
zulässigen größten Fehler auf den nächsten ganzzahligen Wert aufzurunden.

- 118 -
4.2 Die Verkehrsfehlergrenzen sind gleich den Fehlergrenzen nach Nummer 4.1.2.
Also nix mit nur einem km/h abziehen. Oder der Polizeibeamte beweist mir, dass sein Gerät genauer mißt.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)

Geändert von Thomas Hamburg (21.12.2009 um 13:08 Uhr)
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  #57  
Alt 21.12.2009, 15:15
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hi folks,
cyrus und huebi haben meine frage verstanden.
für die anderen: sorry, ich werde meine fragen das nächste mal präzisieren.

nochmal zum thema:
geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem wasser sind dazu da um andere wasserfahrzeuge nicht zu gefährden und die uferböschungen nicht zu unterspülen. das ist auch so in ordnung. aber aus diesem grunde dürfte alleine die geschwindigkeit durchs wasser maßgebend sein. und genau darum geht es aus rechtlicher sicht.

bei einer messung von land aus müsste diese messung eigentlich anfechtbar sein wenn die stromgeschwindigkeit an der messstelle und zum messzeitpunkt nicht erfasst und berechnet wurde bzw. zwischen schleusen vernachlässigbar ist.

aus diesem grunde sollte man eigentlich messungen von land aus an schnellfließenden flüssen grundsätzlich anfechten bis es den behörden zuviel wird und sie diesen physikalisch begründbaren unsinn aufgeben. dazu wäre auch die meinung unserer bf-anwälte sicher interessant.


dass gps die geschwindigkeit über grund misst ist hinreichend bekannt



holger
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  #58  
Alt 21.12.2009, 16:49
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@ Holger
Das ist falsch. ( oder ich habe Dich jetzt nicht recht verstanden)
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Messungen beziehen sich immer auf die Geschwindigkeit über Grund und nicht auf die durch das Wasser.
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Gruß Karl-Heinz

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  #59  
Alt 21.12.2009, 17:11
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
@ Holger
Das ist falsch. ( oder ich habe Dich jetzt nicht recht verstanden)
Geschwindigkeitsbegrenzungen und Messungen beziehen sich immer auf die Geschwindigkeit über Grund und nicht auf die durch das Wasser.
Kommt auf die Verordnung an.

In Hamburg wird manchmal auch mit der Pistole von Land gemessen, denn Hamburger Hafen gleich 12 kts. Meinst Du die fischen jemand wegen, 12,5 kts heraus? Da kommen nur Geschwindigkeiten deutlich über 12 kts zum Tragen. Und in der verordnung steht nicht durchs Wasser oder über Grund. Wenn der Udl jetzt zwei kts von der gemessenen Geschwindigkeit abzieht, ist das ganze doch auf der sicheren Seite.
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Thomas

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  #60  
Alt 21.12.2009, 19:10
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Holger Beitrag anzeigen
nochmal zum thema:
geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem wasser sind dazu da um andere wasserfahrzeuge nicht zu gefährden und die uferböschungen nicht zu unterspülen. das ist auch so in ordnung. aber aus diesem grunde dürfte alleine die geschwindigkeit durchs wasser maßgebend sein. und genau darum geht es aus rechtlicher sicht.
man darf unabhängig von der Geschwindigkeit, keine anderen Fahrzeuge und Anlagen der Wasserstraße durch Sog und Wellenschlag beschädigen oder gefährden. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nicht allein zum Zweck zur Vermeidung von Sog und Wellenschlag eingerichtet.

Zitat:
Zitat von Holger Beitrag anzeigen
bei einer messung von land aus müsste diese messung eigentlich anfechtbar sein wenn die stromgeschwindigkeit an der messstelle und zum messzeitpunkt nicht erfasst und berechnet wurde bzw. zwischen schleusen vernachlässigbar ist.

aus diesem grunde sollte man eigentlich messungen von land aus an schnellfließenden flüssen grundsätzlich anfechten bis es den behörden zuviel wird und sie diesen physikalisch begründbaren unsinn aufgeben. dazu wäre auch die meinung unserer bf-anwälte sicher interessant.
Die Verkehrsvorschriften (BinSchStrO/RheinSchPV) sprechen ausschließlich von der Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h).
Anders wären Geschwindigkeitsbeschränkungen weder regelbar noch kontrollierbar.
Die Fließgeschwindigkeit ändert sich an einigen Wasserstraßen laufend und ist auch nicht auf der gesamten Breite, Länge und Tiefe der Wasserstraße gleich.
Würde man ihrer Argumentation folgen, müssten die Überwachungsbehörden die Geschwindigkeit des Fahrzeuges gegenüber dem Land und die Fließgeschwindigkeit in dem exakten Bereich wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Einmessung mit dem korrekten Tiefgang befunden hat, feststellen und berechnen. Dies ist technisch überhaupt nicht möglich.

Den ersten, der mit einem Widerspruch mit der Argumentation erfolgreich sein sollte, bitte ich mir das Urteil mit der Begründung zukommen zu lassen.

Bis dann

Dominic
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  #61  
Alt 21.12.2009, 19:30
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Holger Holger ist offline
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also, wenn das so gesetz ist, dann ist alles klar

holger
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  #62  
Alt 21.12.2009, 19:32
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Oh, 2 m Tiedenhub in der Trave? Das is ja mann doll....

Ansonsten: auf schnellerfließenden Flüssen (Elbe, Oder, imho auch Rhein) ist die Geschwindigkeit frei.
Vielleicht ist das auch der Grund, das es da keine Begrenzung gibt.
Sind sich halt die Beamten nicht einig geworden, wie das zu messen ist.

En Problem dabei ist sicher auch die prinzipielle Geschwindigkeit, die auf den Kanälen halt so lamgsam ist, das die Tolereanz eine ganz andere Rolle spielt.
1% von 100 Km/h
1% von 5 Km/h
Das ist halt dann schon etwas schwierig mit der Toleranz.
Mit etwas Strömung kommst du da gleich mal nicht mehr vom Fleck.

Sicher ist es besser etwas Reserve zu lassen.
Jedenfalls hätte ich keine Lust, mich mit den "Herren der Kontrolle" deshalb run zu ärgern.
__________________
Viele Grüße Tilo

In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber.
Keine Zeit dafür....
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  #63  
Alt 21.12.2009, 19:43
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Mal ne blöde Frage! Grundsätzlich bin ich ja schon mal froh, dass ich ne Wasserautobahn vor der Tür hab aber wie lief das denn vor 10 Jahren ab??
Wenn ich mir überlege, dass in dieser Zeit kaum jemand GPS hatte und manche Staudruckmesser überhaupt erst bei 15-20 Km/H ausschlagen! Heute muss man schon für 1 Km/H Überschreitung nen 20er zahlen?? Find ich schon krass!!
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  #64  
Alt 21.12.2009, 20:01
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Zitat:
Zitat von Tillus Beitrag anzeigen
Mal ne blöde Frage! Grundsätzlich bin ich ja schon mal froh, dass ich ne Wasserautobahn vor der Tür hab aber wie lief das denn vor 10 Jahren ab??
Wenn ich mir überlege, dass in dieser Zeit kaum jemand GPS hatte und manche Staudruckmesser überhaupt erst bei 15-20 Km/H ausschlagen! Heute muss man schon für 1 Km/H Überschreitung nen 20er zahlen?? Find ich schon krass!!
Wohne auch an einer Wasserstraße.
Nun es gibt heute Leute in Zivil, die einfach 30 Sekunden hinterher fahren.
Sie notieren die Umdrehngen und die GPS Geschwindigkeit.
Ärger gibt es immer dann, wenn man in das gleiten kommt,
aber nur 6 , 7 oder 9 Kmh erlaubt sind.

Ärgerlich ist die Sondergenehmigung für Passagierschiffe,
wo mein Boot immer voll in die Federn geht.
Und wehe man hat vergessen den Antrieb hochzuklappen.
Grüße

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  #65  
Alt 21.12.2009, 20:22
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Das mit dem 1 Kmh, sind dann die Leute, welche sich
in irgendwelche Büschen mit Laserpistoren verstecken.
(Mein Freund, der das mit mir zusammen erlebt hat, sparch von Stasi mit Feldstechern)

Das ist meine Erfahrung. Die wollten für 3 Kmh 50 Euro sehen,
in Brandenburg. Sie waren nicht bereit mit die Messung zu zeigen.
( Entfernung und KmH ). Also ging es schriftlich weiter.
Wurde am Ende nach Schriftverkehr eingestellt.
Schon, weil diese Geräte für Autos ausgelegt sind , nicht für Boote.
Dazu hätte der Hersteller oder die Behörde umfangreiche
Messreihen nachweisen müssen.
Konnten die aber nicht. Ein Boot ist kein Fahrzeug.

Die absolute Frechheit vom Land Brandenburg war dann ein
Bescheit über die Einstellung des Verfahrens nach
einer Gebührenordnung über 82 Euro mir in Rechnung zu stellen
Wir haben dann Strafanzeige wegen Betruges gegen das Land Brandenburg gestellt.
Auch der 82 Euro Bescheid verlief dann 2007 dann im sande.
Es hängt nur davon ab, wieviel Druck man macht ,
bei so einer geringen Überschreitung.
Wenn viele sich wehren, wird das so auch nicht mehr durchgeführt,
bei geringfügigen Überschreitungen.
So einfach ist das.

Aber Vorsicht
Ich bin mir sicher, das bei 10 kmh drüber ich sicher 125 Euro
zahlen hätte müssen, auch mit Anwalt.
Also keine falschen Hoffnungen hier.
Grüße
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