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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 17.10.2004, 00:17
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Standard Schnellster

Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Drei DÖÖFE, ein WEG
Gruß
UWE
PS
ICH WAR DER SCHNELLSTE
Hai Uwe,
ich möcht nicht wissen was für eine Technologie Ihr Mods und Admins da in petto habt um uns Normaluser auszubremsen .
Aber das gönn`ich Euch Habt ja auch einen schweren Job .
Weist Du was mich freut. Das sich doch so viele angesprochen fühlen Sierra eine Antwort zu geben .
Viele Grüsse
Uwe
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Beste Grüße Uwe





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  #52  
Alt 17.10.2004, 20:49
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Standard Gibt es doch noch Hoffnung?

Zitat:
Die Einstufung dieser Fahrzeuge und ihre Besteuerung ergeben sich für das Finanzamt zwingend aus den nachfolgend dargestellten Grundsätzen:

§ 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) unterscheidet nur zwischen "PKW" (Nr. 1) und "anderen Fahrzeugen" (Nr. 2). Danach sind PKW nach dem Hubraum und unter Berücksichtigung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen zu besteuern (z.B. Euro 3, Euro 4). Bei anderen (sonstigen) Fahrzeugen bemisst sich die Steuer dagegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

Die Einstufung des Fahrzeugs als PKW oder anderes Fahrzeug ist daher von entscheidender Bedeutung.

Diese Einstufung muss das Finanzamt vornehmen. Dabei richtet es sich zwar in aller Regel nach den Vorgaben der Zulassungsstellen, es ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht an die Entscheidungen der Zulassungsbehörden und die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugpapieren gebunden. Das Finanzamt muss vielmehr in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Fahrzeug als "PKW" oder als "anderes Fahrzeug" einzustufen und daher nach dem Hubraum oder dem Gewicht zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 29.4.1997, BStBl. II 1997 S. 627).
Der BFH hat weiter entschieden, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg als "andere Fahrzeuge" im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen und damit nach Gewicht zu besteuern sind, wenn sie wahlweise vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet, d.h. so genannte Kombinationskraftwagen sind (Urteile vom 31.3.1998, BFH/NV 1998 S. 1264, und BStBl. II 1998 S. 487).

Der BFH geht dabei davon aus, dass ein Kombinationskraftwagen auch dann vorliegt, wenn ein Fahrzeug neben dem Fahrer- und Beifahrersitz mit einer Hecktüre sowie wegklappbaren Sitzbänken ausgestattet ist. Die wahlweise überwiegende Eignung zur Güterbeförderung setzt voraus, dass die Ladefläche (bei weggeklappten Sitzen) die zur Personenbeförderung dienende Fläche übertrifft. Dies ist bei den oben genannten Fahrzeugen der Fall.

Quelle
Demnach muß erstmal ein entsprechendes Finanzgericht das Urteil revidieren.
Mit anderen Worten:
Mai 2005: Gesetzesänderung, danach 6 Monate, dann Beurteilung duch die Länder. (Selbst wenns ums Geld geht wird dass nicht innerhalb eines Monats geregelt).
Von heute an gerechnet ist längst deutlich mehr als ein Jahr ins Land gegangen, ohne irgendeine steuerliche Änderung!!!
Und dann besteht immer noch das Urteil des BFH (s.o.)

Also: ruhig Blut!

Gruß,

Detlef
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  #53  
Alt 17.10.2004, 21:03
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Standard Re: Gibt es doch noch Hoffnung?

Zitat:
Zitat von Sierra
Zitat:
Die Einstufung dieser Fahrzeuge und ihre Besteuerung ergeben sich für das Finanzamt zwingend aus den nachfolgend dargestellten Grundsätzen:

§ 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) unterscheidet nur zwischen "PKW" (Nr. 1) und "anderen Fahrzeugen" (Nr. 2). Danach sind PKW nach dem Hubraum und unter Berücksichtigung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen zu besteuern (z.B. Euro 3, Euro 4). Bei anderen (sonstigen) Fahrzeugen bemisst sich die Steuer dagegen nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

Die Einstufung des Fahrzeugs als PKW oder anderes Fahrzeug ist daher von entscheidender Bedeutung.

Diese Einstufung muss das Finanzamt vornehmen. Dabei richtet es sich zwar in aller Regel nach den Vorgaben der Zulassungsstellen, es ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht an die Entscheidungen der Zulassungsbehörden und die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugpapieren gebunden. Das Finanzamt muss vielmehr in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Fahrzeug als "PKW" oder als "anderes Fahrzeug" einzustufen und daher nach dem Hubraum oder dem Gewicht zu besteuern ist (BFH-Urteil vom 29.4.1997, BStBl. II 1997 S. 627).
Der BFH hat weiter entschieden, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg als "andere Fahrzeuge" im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG anzusehen und damit nach Gewicht zu besteuern sind, wenn sie wahlweise vorwiegend zur Personen- oder zur Güterbeförderung geeignet, d.h. so genannte Kombinationskraftwagen sind (Urteile vom 31.3.1998, BFH/NV 1998 S. 1264, und BStBl. II 1998 S. 487).

Der BFH geht dabei davon aus, dass ein Kombinationskraftwagen auch dann vorliegt, wenn ein Fahrzeug neben dem Fahrer- und Beifahrersitz mit einer Hecktüre sowie wegklappbaren Sitzbänken ausgestattet ist. Die wahlweise überwiegende Eignung zur Güterbeförderung setzt voraus, dass die Ladefläche (bei weggeklappten Sitzen) die zur Personenbeförderung dienende Fläche übertrifft. Dies ist bei den oben genannten Fahrzeugen der Fall.

Quelle
Demnach muß erstmal ein entsprechendes Finanzgericht das Urteil revidieren.
Mit anderen Worten:
Mai 2005: Gesetzesänderung, danach 6 Monate, dann Beurteilung duch die Länder. (Selbst wenns ums Geld geht wird dass nicht innerhalb eines Monats geregelt).
Von heute an gerechnet ist längst deutlich mehr als ein Jahr ins Land gegangen, ohne irgendeine steuerliche Änderung!!!
Und dann besteht immer noch das Urteil des BFH (s.o.)

Also: ruhig Blut!

Gruß,

Detlef
moin
hab schon den knopp [danke] gedrückt
aber insgesamt ist dass hier ein fullquote wert.

in meine fahrzeugpapieren (pajero 2,8 td) steht nix von pkw sondern "geländewagen"
das wäre nach o.a. definition also ne hoffnung, mit diesem "anderen fahrzeuch" an der erneuten hubraumbesteuerung vorbeizuschrammen.

dann drückt mir mal die daumen

le loup

ps
die definition über ladefläche ist mal wieder totaler schwachsinn.
zuladung täte es ebenfalls

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  #54  
Alt 21.10.2004, 21:48
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Was Aktuelles dazu:
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/ftopic1405.html

Zitat:
"Sehr geehrter Herr ...,

zu Ihrer E-Mail vom 15.10.2004 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Es ist vorgesehen, durch die 27. Verordnung zur Änderung der StVZO die Vorschrift des § 23 Abs. 6a StVZO (= Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen") ersatzlos zu streichen. Die Rechtsänderung soll voraussichtlich in ca. 6 Monaten in Kraft treten (derzeit ist die genannte Änderungsverordnung im BGBl. noch nicht veröffentlicht).

Aus kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Sicht bezieht sich die Streichung des Regelungsgehalts des § 23 Abs. 6a StVZO nicht nur auf entsprechende "neue" Fahrzeuge; sie betrifft auch bereits zugelassene (ältere) Fahrzeuge, und zwar ab dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Neuregelung.

Kraftfahrzeuge, die bislang kraftfahrzeugsteuerlich als "Kombinationskraftwagen" i. S. des § 23 Abs. 6a StVZO anzusehen sind, werden künftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) entsprechend der Fahrzeugart, zu der sie - nach den objektiven Beschaffenheitskriterien (Bauart, Einrichtung, äußeres Erscheinungsbild) - gehören, besteuert.

Beispiele:

Insbesondere folgende Fahrzeugarten mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t unterliegen bislang - unter Berücksichtigung des § 23 Abs. 6a StVZO - der Gewichtsbesteuerung:

- zur Personenbeförderung konzipierte Geländewagen,
- Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine,
- Fahrzeuge mit bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz), die sog. Transportern oder Kleinbussen ähnlich sind.

Derartige Fahrzeuge werden künftig (ab Inkrafttreten der vorgesehenen Neuregelung) - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t - als Pkw nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen besteuert.

Mit freundlichen Grüßen

Haßlbeck

Bayer. Staatsministerium der Finanzen"
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  #55  
Alt 22.10.2004, 14:06
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In der AMS war ne Liste drinne, Cheyenne Turbo kostet 280€ statt 170€, also ob das bei dem Auto noch was ausmacht Fast alle der neueren SUV kamen unter 400€ (außer Tuareg V10, aber bei dem Grundpreis sind die 800€ auch noch drin denn unter 1%)
Im Entdefekt trifft es nur die Besitzer alter Jeep. Ein Landrover Defender 110 Serie 1,2 dürfte mit über 700€ wohl bald unverkäuflich.
Bernd
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  #56  
Alt 22.10.2004, 15:14
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Zitat:
Zitat von Bernd
In der AMS war ne Liste drinne, Cheyenne Turbo kostet 280€ statt 170€, also ob das bei dem Auto noch was ausmacht Fast alle der neueren SUV kamen unter 400€ (außer Tuareg V10, aber bei dem Grundpreis sind die 800€ auch noch drin denn unter 1%)
Im Entdefekt trifft es nur die Besitzer alter Jeep. Ein Landrover Defender 110 Serie 1,2 dürfte mit über 700€ wohl bald unverkäuflich.
Bernd
Ernstzunehmend trifft das m.E. sowieso nur Diesel, so ein ML 400 CDI dürfte auch ganz schön zu Buche schlagen. Und wenn der Diesel dann auch noch keine Abgasnormen erfüllt ...

Ich habe den Verdacht, dass es die Zielgruppe der Gesetzesänderung - Fahrer moderner, komfortabler Edel-Geländewagen - nur bedingt erwischt, sondern eher Zugmaschinen-Besitzer für Boote, Pferde etc. sowie Bauingenieure etc.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #57  
Alt 22.10.2004, 19:46
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Das trifft auch ältere Benziner z.B. Grand Cherokee 5,2l aus 94, da wirds
ganz schön heftig. Zum Glück ist meiner viel jünger und hat Euro 2.

Bei den neueren GW haben die Hersteller jetzt endlich den Druck die
auf Euro 4 zu bringen....sonst kriegen die diese ab 2005 nicht mehr zugelassen.
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  #58  
Alt 23.10.2004, 20:42
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Wenn alles gut geht kaufe ich mir einen Bulldog. Für meine Zwecke ist das aussreichend. Manch anderer ist sicher damit auch zufrieden.
Mein Freund hat Landwirtschaft. Da halten sich die Kosten für Steuer in Grenzen.
Sorry Hans
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Beste Grüße Uwe





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  #59  
Alt 23.10.2004, 22:30
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..mmmh.. ne gute Idee.... ich hab vor kurzen einen Fernsehbericht gesehen, von einem der alte Traktoren und Bulldogs sammelt, der fährt sogar mit einem zwei Achsen Hänger, der als Wohnwagen ausgebaut ist in Urlaub....
3- 4 Wochen .... wenn man Zeit hat....
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servus
dieter

Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
..
.
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  #60  
Alt 23.10.2004, 22:52
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Hai Dieter,
habe gestern südlich von Mosbach nen Porsche Standard gesehen .
Lechz
Der zerrt alles aus dem Wasser obwohl er nicht danach aussieht.
Viele Grüsse
Uwe
P.S. Vielen dank für das top Wetter . Deinen Draht will ich auch .
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  #61  
Alt 23.10.2004, 23:04
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... hübsches teil....

die wetterprogrammierung hat nur einen nachteil.... die im norden mussten den schlechteren teil nehmen....

alsü bis montag kann ich`s noch halten... dann muß ich auch wieder arbeiten...
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servus
dieter

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  #62  
Alt 23.10.2004, 23:14
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Hai Dieter,
bin seit 9 Stunden wieder im Hunsrück. Morgen will ich das letzte mal Moped fahr`n. Moselfahrt . Das Wetter sollte schon passen, aber Du machst das schon
Der Porsche ist echt schön

So ein Bulldog ist eine richtige Aufgabe für den Winter wenn man kein Boot fahren kann.
Mal ganz im Ernst . Das sollte man sich ernsthaft überlegen wenn`s passt . Zum slippen und Kurzstrecken mit Trailer fahren einfach optimal.
Viele Grüsse
Uwe
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