boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 43
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 06.04.2009, 20:32
Fortune Fortune ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.007
Boot: Sea Ray Sundancer 260
3.242 Danke in 1.470 Beiträgen
Standard

ich kenne KEINE tankestelle zwischen kopenhagen und zadar die mich und mein gespann nicht gern bedient hat und die 120 l in mein boot mit innenliegendem tank bedient hat.. ....

sicherlich gibt es immer leute die die auch immer 3 präservative benutzen, man kann sich ja anstecken.


leute, bleibt mal auf dem teppich.

ich habe auch weder von einem explodierendem mobiltelefonierer gehört noch von einem boot das in flammen aufgeht, weil es an einer tanke steht.
__________________
Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 06.04.2009, 21:07
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.018
6.616 Danke in 3.151 Beiträgen
Standard

Ich bin da voll bei euch, tanke mein Boot auch fast immer an der Strassentanke und sehe da keine Gefahr.
Gelegentlich hab ich sogar den Erdungsdraht am Z.

Aber...
...es wurde die Frage gestellt ob es erlaubt ist ein Trailerboot an der Strassentanke zu betanken, das ist es eben leider nicht.
Der Threaderöffner hat doch eine ehrliche und richtige Antwort verdient.
Sinnvoll ist dieses Verbot in meinen Augen nicht, aber dummerweise gibt es auch schnurgerade Autobahnen wo man nur 100 fahren darf, fährt man schneller und wird geblitzt...
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 06.04.2009, 21:27
bodo48 bodo48 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 10.10.2005
Ort: Ostwestfalen/Griechenland
Beiträge: 358
Boot: Oceanis 323
311 Danke in 130 Beiträgen
Standard

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es kein Gesetz, das das Betanken von Trailerbooten verbietet. Vielmehr scheinen einige Mineralölgesellschaften im Rahmen ihres Hausrechts das Betanken nicht zuzulassen.

Mir ging es hauptsächlich um die Frage, ob da wirklich eine Gefahr besteht. Ich werde mir so ein Erdungskabel für den Z-Antrieb besorgen und gut ist.
Wenn ich dann an Tankstelle A abgewiesen werde, fahre ich eben zu Tankstelle B. Ich entnehme den Beiträgen dieses Threads, dass das Tanken an der Tanke wohl eher der Regelfall ist.
Damit ist das Thema für mich erledigt.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 07.04.2009, 06:40
Benutzerbild von loki
loki loki ist offline
Commander
 
Registriert seit: 08.10.2008
Ort: Pressbaum NÖ
Beiträge: 275
Boot: derzeit leider keines
462 Danke in 162 Beiträgen
Standard

Hallo! SCHADE, dass du das Thema schon beendest, obwohl es noch gar keine genaue Klärung gibt.
Ich wurde in Niederösterreich einmal von einer PKW-Tankstelle verwiesen, jedoch mit der Begründung, dass es sich um ein Steuerliches Problem handelt. Angeblich sind Bootstankstellen anders versteuert, somit auch teurer und daher darf man ein Boot auch nur dort bedanken. Ein wenig vergleichbar mit der Betankung eines Dieselfzgs. mit Heizöl. Geht, darf aber nicht sein.
Vielleicht kann uns jemand wirklich die rechtlichen Grundlagen genau darlegen.
CIAO
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 07.04.2009, 08:13
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Bodenseekreis
Beiträge: 4.828
Boot: Windy 22HC
4.372 Danke in 2.225 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Mir ging es hauptsächlich um die Frage, ob da wirklich eine Gefahr besteht. Ich werde mir so ein Erdungskabel für den Z-Antrieb besorgen und gut ist.
Es geht da rein um die statische Entladung.
An Tankstellen auf Flugplätzen die AVGAS 100LL (entspricht etwa Super Plus) abgeben, sind Erdungskabel vorhanden, die vor dem betanken mit dem Flugzeug verbunden werden müssen. Das lernt jeder Flugschüler beim ersten betanken.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 07.04.2009, 15:39
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.02.2006
Ort: Gorizia - Italien
Beiträge: 1.864
Boot: Alpha 32,Passera, Dyas, Zef, Zodiac
2.108 Danke in 923 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von loki Beitrag anzeigen
Hallo! SCHADE, dass du das Thema schon beendest, obwohl es noch gar keine genaue Klärung gibt.
Ich wurde in Niederösterreich einmal von einer PKW-Tankstelle verwiesen, jedoch mit der Begründung, dass es sich um ein Steuerliches Problem handelt. Angeblich sind Bootstankstellen anders versteuert, somit auch teurer und daher darf man ein Boot auch nur dort bedanken. Ein wenig vergleichbar mit der Betankung eines Dieselfzgs. mit Heizöl.
CIAO
Also, entweder wollte der Tankwart nicht, oder er hat dich veraxxxxt oder du wolltest an der Heizölzapfsäule tanken.
Wenn der von dir genannte Fall richtig wäre, dann hätte das Benzin, der Diesel :

- es würde in irgendwelchen Mineralölsteuergesetzen stehen.
- eine andere Farbe (Fiskalfarbe)


Stell dir vor, du kommst dann zu deinem Boot mit einem Kanister Benzin und tankst heimlich und der böse Nachbar (Finanzbeamter) sieht dich dabei - da wärst du schon ein STEUERHINTERZIEHER und dein Boot wird beschlagnahmt...

... und weit und breit ist keine Wassertanke

LG Peter
__________________
Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 07.04.2009, 20:49
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.709
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.355 Danke in 5.806 Beiträgen
Standard

Es macht schon Sinn, den Tank mit dem Batteriemassekabebel und damit mit dem Motor zu verbinden. Dann kann ich beim Tanken an der Straßentanke ein Kabel (Starthilfe o. ä.) mit der Propellerwelle und dem Trailer verbinden und das Ganze ist wie beim Auto über die Reifen (die sind durch Kohlenstoffbeigabe elektr. leitend) geerdet.
Stutzig macht mich nur, daß über den Umgang mit hunderten von Litern Benzin überwiegend lasch geurteilt wird, während ein paar kg Flüssiggas die aufregendsten Beiträge hervorbringt. Was ist eigentlich gefährlicher?
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 08.04.2009, 12:23
TomHH
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
vielleicht können sich einige an die ersten Opel Astra erinnern, die reihenweise an der Tankstelle abgebrannt sind....

Moin Dieter,

das stimmt so nicht, es hat nicht ein Opel Astra gebrannt.
Es kam bei 9 Fahrzeugen innerhalb von 3 Jahren zu Verpuffungen, aber gebrannt hat keiner.

Gab ne riesen Rückrufaktion damals, ich sage Euch aber lieber nicht was geändert wurde......
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 08.04.2009, 13:08
Skibbää Skibbää ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2007
Beiträge: 3.331
Boot: Motorboot, Jetski
5.859 Danke in 3.646 Beiträgen
Standard

...tanken an der Straßentanke sehe ich als unproblematisch....
Transportieren darfst Du den Sprit im tank deines bootes auf jeden fall ( so lange das GG passt)
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 08.04.2009, 13:57
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Eigentlich darf man auch nicht 100 oder mehr Liter in Kanistern abfüllen und mit dem PKW transportieren.
= Gefahrguttransport nach ADR, ...
Kennst Du die ADR wirklich
Ich glaube nicht


Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR):




Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Fassung vom 1. Januar 2007




(BGBl. II Nr. 27 vom 14.9.2007; 11.09.2008 S. 117, ber. 29.1.2009 S. 194;:: 11.9.2008 S. 942, ber. 12.12.2008, ber. 29.1.2009 S. 194)
gültig ab 1.1.2009


1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung




Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
  1. Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit]nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Für das eigene Boot (= Privatperson, für Freizeit und Sport) dürfen also Kanister (= wiederbefüllbare Behälter) mit je max. 60 L und zusammen 240 Liter transportiert werden.

Gruß Lutz

P.S. 240 L x 15 Ct/L mehr an der Wassertanke sind mal eben 36,- €
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 08.04.2009, 15:27
rubberduckV162 rubberduckV162 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2008
Ort: Gustorf
Beiträge: 1.291
Boot: keines
5.457 Danke in 3.178 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Kennst Du die ADR wirklich
Ich glaube nicht


Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
(ADR):




Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
Fassung vom 1. Januar 2007




(BGBl. II Nr. 27 vom 14.9.2007; 11.09.2008 S. 117, ber. 29.1.2009 S. 194;:: 11.9.2008 S. 942, ber. 12.12.2008, ber. 29.1.2009 S. 194)
gültig ab 1.1.2009


1.1.3 Freistellungen
1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung




Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
  1. Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit]nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Für das eigene Boot (= Privatperson, für Freizeit und Sport) dürfen also Kanister (= wiederbefüllbare Behälter) mit je max. 60 L und zusammen 240 Liter transportiert werden.

Gruß Lutz

P.S. 240 L x 15 Ct/L mehr an der Wassertanke sind mal eben 36,- €


Hallo Lutz,
du hast Recht, man darf diese Menge befördern, habe nochmals in den alten Unterlagen gewälzt,,
ich habe mal aus Spass die Rennleitung angerufen, die sprachen von 20 Litern. Ich habe dann unseren Gefahrgutbeauftragten gefragt, er erklärte mir, das beide Recht haben. 20 Liter oder 240 Liter. Dann müsse man aber einen Feuerlöscher (2KG) im Auto haben und desweiteren einen Zettel im Auto, auf dem steht
Beförderung nach 1.1.3.6 ADR etc.
__________________
Gruß


Heinrich

gesendet von Telefonzelle
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 08.04.2009, 15:37
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.355 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Sagt mal Leute,

Welchen Querschnitt sollte denn ein extra Tank Masskabel haben?
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 08.04.2009, 15:57
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.709
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.355 Danke in 5.806 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Sagt mal Leute,

Welchen Querschnitt sollte denn ein extra Tank Masskabel haben?
je dicker desto besser, ich habe 3x2,5 qmm zusammengelötet, weil nichts anderes da war. Schau einfach mal, wo das schwächste Glied der Kette ist, da bleibst Du dann drüber.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 09.04.2009, 07:11
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
... 240 Liter. Dann müsse man aber einen Feuerlöscher (2KG) im Auto haben und desweiteren einen Zettel im Auto, auf dem steht
Beförderung nach 1.1.3.6 ADR etc.
Hallo Heinrich,
wo steht das geschrieben?
Eigentlich müsste das doch dann auch in den ADR stehen, als Grundlage der Freistellung
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder einen formlosen Zettel schreiben darf, dass müsste doch dann sicher ein genormtes Schild sein.

Auch dass mit dem Feuerlöscher müsste in irgend einem Gesetz/ einer Verordnung geregelt sein. Ob ein 2Kg-Löscher etwas gegen 240 Liter Benzin ausrichten kann weiß ich nicht.

Interessant ist auch, dass die Rennleitung (die Du angerufen hast) offensichtlich nicht weiß wie die Gesetzeslage ist. Ein "... mehr als 20 Liter sind verboten, aber nach welchem Gesetz weiß ich auch nicht ..." dürfte nicht zielführend sein. M. E. muß klipp und klar gesagt werden, gegen welches Recht verstoßen wird oder die Weiterfahrt darf nicht untersagt werden. Ist doch auch bei jedem Knöllchen so, Verstoß gegen StVO § x, y und z.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 09.04.2009, 07:17
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.920
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
10.021 Danke in 4.855 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
je dicker desto besser, ...
Warum
Hier sollen keine Kurzschlußströme übertragen werden, es soll lediglich ein Potentialausgleich stattfinden.

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
... Schau einfach mal, wo das schwächste Glied der Kette ist, da bleibst Du dann drüber.
Dieser Sinn erschließt sich mir auch nicht

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 09.04.2009, 07:19
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.355 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
je dicker desto besser, .....
Also:
Kabel vom Tank zur Bugöse.
Von dort ist alles Geerdet über Stahlseil, Winde, Kupplung zum Zugfahrzeug
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 09.04.2009, 10:48
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.02.2006
Ort: Gorizia - Italien
Beiträge: 1.864
Boot: Alpha 32,Passera, Dyas, Zef, Zodiac
2.108 Danke in 923 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Hallo Lutz,
du hast Recht, man darf diese Menge befördern, habe nochmals in den alten Unterlagen gewälzt,,
ich habe mal aus Spass die Rennleitung angerufen, die sprachen von 20 Litern. Ich habe dann unseren Gefahrgutbeauftragten gefragt, er erklärte mir, das beide Recht haben. 20 Liter oder 240 Liter. Dann müsse man aber einen Feuerlöscher (2KG) im Auto haben und desweiteren einen Zettel im Auto, auf dem steht
Beförderung nach 1.1.3.6 ADR etc.
machen wir es einfacher:

Auszug aus dem ADR 2009

1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.

b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden.


d.h. 60 lit in tragbaren Kraftstoffbehältern dürfen mitgeführt werden ohne dass es die ADR betrifft.

Eventueller Trick für euch: PKW bzw. Anhänger gelten jeweils als 1 Beförderungseinheit.




Alles was darüber hinausgeht unterliegt der ADR. Ist aber auch keine Hexerei, denn die ADR legt Freigrenzen fest, innerhalb derer unter Einhaltung gewisser Regeln ein ADR Transport auch für jemanden, der davon nichts versteht, möglich macht...


LG Peter
__________________
Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 09.04.2009, 12:10
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.093
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.769 Danke in 9.033 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
...
Auch dass mit dem Feuerlöscher müsste in irgend einem Gesetz/ einer Verordnung geregelt sein. Ob ein 2Kg-Löscher etwas gegen 240 Liter Benzin ausrichten kann weiß ich nicht.
...
So ist es.

Teil 8 / 8.1.4
a) "mind. 2kg Pulver (A,B,C),...das geeignet ist einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen"

b) Zusätzliche Geräte

(i)... für Beförderungseinheiten mit einer einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5t ... mehrere tragbare Feuerlöschgeräte.... mindestens 12 kg Pulver (A,B,C)...von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6kg haben muß

(ii)... für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3,5t bis einschließlich 7,5t ein oder mehrer tragbare Feuerlöschgeräte....mindestens 8 kg Pulver (A,B,C)...von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6kg haben muß

(iii)... für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 3,5t ein oder mehrer tragbare Feuerlöschgeräte....mindestens 4 kg Pulver (A,B,C)...

Quelle ist "Gefahrgutrecht Band 1" Jürgen Fuhrmann /Frank Huster TÜV Media.... der Wälzer liegt neben mir incl. der begleitenden Rechtsvorschriften zum ADR.

Da steht auch alles zu Bef.papiere, Schulung etc. drin...

Aber auch die vorgeschriebenen Löscher bei einem Sattelzug mit einem Tankinhalt von über 24.000 Liter reichen noch nicht mal für einen Reifenbrand, geschweige denn bei brennender Ladung....
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 43



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.