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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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ich kenne KEINE tankestelle zwischen kopenhagen und zadar die mich und mein gespann nicht gern bedient hat und die 120 l in mein boot mit innenliegendem tank bedient hat.. ....
sicherlich gibt es immer leute die die auch immer 3 präservative benutzen, man kann sich ja anstecken. ![]() ![]() ![]() leute, bleibt mal auf dem teppich. ich habe auch weder von einem explodierendem mobiltelefonierer gehört noch von einem boot das in flammen aufgeht, weil es an einer tanke steht.
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Fortune hummel hummel, mors mors !! ![]() ![]()
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#27
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Ich bin da voll bei euch, tanke mein Boot auch fast immer an der Strassentanke und sehe da keine Gefahr.
Gelegentlich hab ich sogar den Erdungsdraht am Z. ![]() Aber... ...es wurde die Frage gestellt ob es erlaubt ist ein Trailerboot an der Strassentanke zu betanken, das ist es eben leider nicht. Der Threaderöffner hat doch eine ehrliche und richtige Antwort verdient. Sinnvoll ist dieses Verbot in meinen Augen nicht, aber dummerweise gibt es auch schnurgerade Autobahnen wo man nur 100 fahren darf, fährt man schneller und wird geblitzt... ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#28
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Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es kein Gesetz, das das Betanken von Trailerbooten verbietet. Vielmehr scheinen einige Mineralölgesellschaften im Rahmen ihres Hausrechts das Betanken nicht zuzulassen.
Mir ging es hauptsächlich um die Frage, ob da wirklich eine Gefahr besteht. Ich werde mir so ein Erdungskabel für den Z-Antrieb besorgen und gut ist. Wenn ich dann an Tankstelle A abgewiesen werde, fahre ich eben zu Tankstelle B. Ich entnehme den Beiträgen dieses Threads, dass das Tanken an der Tanke wohl eher der Regelfall ist. Damit ist das Thema für mich erledigt.
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Schöne Grüße Bodo
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#29
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Hallo! SCHADE, dass du das Thema schon beendest, obwohl es noch gar keine genaue Klärung gibt.
Ich wurde in Niederösterreich einmal von einer PKW-Tankstelle verwiesen, jedoch mit der Begründung, dass es sich um ein Steuerliches Problem handelt. Angeblich sind Bootstankstellen anders versteuert, somit auch teurer und daher darf man ein Boot auch nur dort bedanken. Ein wenig vergleichbar mit der Betankung eines Dieselfzgs. mit Heizöl. Geht, darf aber nicht sein. Vielleicht kann uns jemand wirklich die rechtlichen Grundlagen genau darlegen. CIAO |
#30
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![]() Zitat:
An Tankstellen auf Flugplätzen die AVGAS 100LL (entspricht etwa Super Plus) abgeben, sind Erdungskabel vorhanden, die vor dem betanken mit dem Flugzeug verbunden werden müssen. Das lernt jeder Flugschüler beim ersten betanken.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#31
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![]() Zitat:
![]() ![]() Wenn der von dir genannte Fall richtig wäre, dann hätte das Benzin, der Diesel : - es würde in irgendwelchen Mineralölsteuergesetzen stehen. - eine andere Farbe (Fiskalfarbe) Stell dir vor, du kommst dann zu deinem Boot mit einem Kanister Benzin und tankst heimlich und der böse Nachbar (Finanzbeamter) sieht dich dabei - da wärst du schon ein STEUERHINTERZIEHER und dein Boot wird beschlagnahmt... ![]() ... und weit und breit ist keine Wassertanke ![]() LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK ![]() |
#32
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Es macht schon Sinn, den Tank mit dem Batteriemassekabebel und damit mit dem Motor zu verbinden. Dann kann ich beim Tanken an der Straßentanke ein Kabel (Starthilfe o. ä.) mit der Propellerwelle und dem Trailer verbinden und das Ganze ist wie beim Auto über die Reifen (die sind durch Kohlenstoffbeigabe elektr. leitend) geerdet.
Stutzig macht mich nur, daß über den Umgang mit hunderten von Litern Benzin überwiegend lasch geurteilt wird, während ein paar kg Flüssiggas die aufregendsten Beiträge hervorbringt. Was ist eigentlich gefährlicher?
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#33
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![]() Zitat:
Moin Dieter, das stimmt so nicht, es hat nicht ein Opel Astra gebrannt. Es kam bei 9 Fahrzeugen innerhalb von 3 Jahren zu Verpuffungen, aber gebrannt hat keiner. ![]() Gab ne riesen Rückrufaktion damals, ich sage Euch aber lieber nicht was geändert wurde...... ![]() ![]() |
#34
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...tanken an der Straßentanke sehe ich als unproblematisch....
Transportieren darfst Du den Sprit im tank deines bootes auf jeden fall ( so lange das GG passt) |
#35
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![]() Zitat:
![]() Ich glaube nicht ![]() Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR): Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände Fassung vom 1. Januar 2007 (BGBl. II Nr. 27 vom 14.9.2007; 11.09.2008 S. 117, ber. 29.1.2009 S. 194;:: 11.9.2008 S. 942, ber. 12.12.2008, ber. 29.1.2009 S. 194) gültig ab 1.1.2009 1.1.3 Freistellungen 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
Gruß Lutz P.S. 240 L x 15 Ct/L mehr an der Wassertanke sind mal eben 36,- € ![]()
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#36
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![]() Zitat:
Hallo Lutz, du hast Recht, man darf diese Menge befördern, habe nochmals in den alten Unterlagen gewälzt, ![]() ich habe mal aus Spass die Rennleitung angerufen, die sprachen von 20 Litern. Ich habe dann unseren Gefahrgutbeauftragten gefragt, er erklärte mir, das beide Recht haben. 20 Liter oder 240 Liter. Dann müsse man aber einen Feuerlöscher (2KG) im Auto haben und desweiteren einen Zettel im Auto, auf dem steht Beförderung nach 1.1.3.6 ADR etc.
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Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#37
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Sagt mal Leute,
Welchen Querschnitt sollte denn ein extra Tank Masskabel haben?
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#38
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je dicker desto besser, ich habe 3x2,5 qmm zusammengelötet, weil nichts anderes da war. Schau einfach mal, wo das schwächste Glied der Kette ist, da bleibst Du dann drüber.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#39
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![]() Zitat:
wo steht das geschrieben? Eigentlich müsste das doch dann auch in den ADR stehen, als Grundlage der Freistellung ![]() Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass jeder einen formlosen Zettel schreiben darf, dass müsste doch dann sicher ein genormtes Schild sein. Auch dass mit dem Feuerlöscher müsste in irgend einem Gesetz/ einer Verordnung geregelt sein. Ob ein 2Kg-Löscher etwas gegen 240 Liter Benzin ausrichten kann weiß ich nicht. Interessant ist auch, dass die Rennleitung (die Du angerufen hast) offensichtlich nicht weiß wie die Gesetzeslage ist. Ein "... mehr als 20 Liter sind verboten, aber nach welchem Gesetz weiß ich auch nicht ..." dürfte nicht zielführend sein. M. E. muß klipp und klar gesagt werden, gegen welches Recht verstoßen wird oder die Weiterfahrt darf nicht untersagt werden. Ist doch auch bei jedem Knöllchen so, Verstoß gegen StVO § x, y und z. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#40
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Warum
![]() Hier sollen keine Kurzschlußströme übertragen werden, es soll lediglich ein Potentialausgleich stattfinden. Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#41
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Also:
Kabel vom Tank zur Bugöse. Von dort ist alles Geerdet über Stahlseil, Winde, Kupplung zum Zugfahrzeug ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#42
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![]() Zitat:
Auszug aus dem ADR 2009 1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von: a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden. Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften. b) Kraftstoff in Behältern von als Ladung beförderten Fahrzeugen oder anderen Beförderungsmitteln (wie Boote), wenn er für den Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient. Absperrhähne zwischen dem Motor oder der Einrichtung und dem Kraftstoffbehälter müssen während der Beförderung geschlossen sein, es sei denn, es ist von Bedeutung, dass die Einrichtung in Betrieb bleibt. Soweit erforderlich müssen die Fahrzeuge oder die anderen Beförderungsmittel aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden. d.h. 60 lit in tragbaren Kraftstoffbehältern dürfen mitgeführt werden ohne dass es die ADR betrifft. Eventueller Trick für euch: PKW bzw. Anhänger gelten jeweils als 1 Beförderungseinheit. Alles was darüber hinausgeht unterliegt der ADR. Ist aber auch keine Hexerei, denn die ADR legt Freigrenzen fest, innerhalb derer unter Einhaltung gewisser Regeln ein ADR Transport auch für jemanden, der davon nichts versteht, möglich macht... LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK ![]() |
#43
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![]() Zitat:
![]() Teil 8 / 8.1.4 a) "mind. 2kg Pulver (A,B,C),...das geeignet ist einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen" b) Zusätzliche Geräte (i)... für Beförderungseinheiten mit einer einer höchstzulässigen Masse von mehr als 7,5t ... mehrere tragbare Feuerlöschgeräte.... mindestens 12 kg Pulver (A,B,C)...von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6kg haben muß (ii)... für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 3,5t bis einschließlich 7,5t ein oder mehrer tragbare Feuerlöschgeräte....mindestens 8 kg Pulver (A,B,C)...von denen mindestens eines ein Mindestfassungsvermögen von 6kg haben muß (iii)... für Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Masse von höchstens 3,5t ein oder mehrer tragbare Feuerlöschgeräte....mindestens 4 kg Pulver (A,B,C)... Quelle ist "Gefahrgutrecht Band 1" Jürgen Fuhrmann /Frank Huster TÜV Media.... der Wälzer liegt neben mir incl. der begleitenden Rechtsvorschriften zum ADR. Da steht auch alles zu Bef.papiere, Schulung etc. drin... ![]() Aber auch die vorgeschriebenen Löscher bei einem Sattelzug mit einem Tankinhalt von über 24.000 Liter reichen noch nicht mal für einen Reifenbrand, geschweige denn bei brennender Ladung....
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gregor ![]() |
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