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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 27.08.2024, 11:38
ChrisCrazy ChrisCrazy ist offline
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Hallo Forum,
hat jemand von euch ein Flaggenzertifikat und kann mir sagen, was er wo am Boot als Kennzeichen angebracht hat. Ich finde hierzu widersprüchliche Informationen. Reicht Name und Heimathafen oder muss die Nummer des Flaggenzertifikats auch an den Rumpf, wenn ja, wo?

Danke und Grüße
Chris
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  #2  
Alt 27.08.2024, 12:01
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Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
Hallo Forum,
hat jemand von euch ein Flaggenzertifikat und kann mir sagen, was er wo am Boot als Kennzeichen angebracht hat. Ich finde hierzu widersprüchliche Informationen. Reicht Name und Heimathafen oder muss die Nummer des Flaggenzertifikats auch an den Rumpf, wenn ja, wo?

Danke und Grüße
Chris
die Nummer muss auch an den Rumpf...

zur Anmeldung braucht man Name und Heimathafen dann bekommt man die Nummer...

ich hatte diese beidseitig am Bug..
es geht auch Beidseitig am Heck oder am Spiegelheck...

aber warum willst du ein Aufwendiges Flaggenzertifikat ? wo fährst du das du dies benötigst ?

innerhal Europas reicht ja das WSA Kennzeichen vollkommen aus...

das Flaggenzertifikat bekommt man auch meines wissens nicht mehr so einfach als Sportboot...
da ist es leicht den IBS zu holen (ist ja gleichwertig) wenn man in einem Land außerhalb der EU unterwegs ist wo man ein solches Benötigt...

oder halt ins Seeschiffsregister...
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 27.08.2024, 12:06
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Ich habe die Nummer und den Heimathafen jeweils auf beiden Seiten hinten.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #4  
Alt 27.08.2024, 12:07
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erfüllst du diese Vorrausetzungen ?

zitat:

Es muss sich um ein Seeschiff, ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff, handeln. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 27.08.2024, 12:15
ChrisCrazy ChrisCrazy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich hatte diese beidseitig am Bug..
Am Bug klebt doch schon der Name, sieht das nicht komisch aus?

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oder am Spiegelheck...
das erscheint am sinnvollsten, wobei es da vom Platz knapp wird.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
warum willst du ein Aufwendiges Flaggenzertifikat ?
Sooo aufwändig ist das auch nicht, und ich hab 8 Jahre Ruhe

Grüße Chris
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  #6  
Alt 27.08.2024, 12:17
ChrisCrazy ChrisCrazy ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
erfüllst du diese Vorrausetzungen ?
Ich nicht mein Schiff schon (Bavaria 38)
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  #7  
Alt 27.08.2024, 12:21
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Was soll ich sagen es ist im Seeschiffahrtsregister eingetragen und war es vor mir auch schon.
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  #8  
Alt 27.08.2024, 12:21
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Nummer muss auch an den Rumpf...

zur Anmeldung braucht man Name und Heimathafen dann bekommt man die Nummer...

ich hatte diese beidseitig am Bug..
es geht auch Beidseitig am Heck oder am Spiegelheck...

aber warum willst du ein Aufwendiges Flaggenzertifikat ? wo fährst du das du dies benötigst ?

innerhal Europas reicht ja das WSA Kennzeichen vollkommen aus...

das Flaggenzertifikat bekommt man auch meines wissens nicht mehr so einfach als Sportboot...
da ist es leicht den IBS zu holen (ist ja gleichwertig) wenn man in einem Land außerhalb der EU unterwegs ist wo man ein solches Benötigt...

oder halt ins Seeschiffsregister...
sorry, aber das ist von vorne bis hinten unzutreffend.

1. Ein Flaggenzertifikat ist etwas völlig anderes als ein IBS oder ein Ausweis über ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen - das ist der Nachweis über die Berechtigung, die Bundesflagge führen zu dürfen. Insbesondere ist im Gegensatz zu einem IBS ein Flaggenzertifikat kein Eigentumsnachweis.

2. Die Nummer des Flaggenzertifikats muss genau und nur dann auch am Schiff angebracht werden wenn man damit (auch) binnen (genauer: im Geltungsbereich der KlFzKV-BinSch) fahren und die Nummer des Flaggenzertifikats als amtliches Kennzeichen verwenden will - fährt man ausschließlich auf See braucht man außer Name und Heimathafen keinerlei weitere Beschriftungen am Boot (weil ein nicht eintragungspflichtiges Schiff wohl kaum eine IMO-Nummer haben wird - nur diese wäre verpflichtend anzubringen).

3. Selbstverständlich bekommt man ein Flaggenzertifikat vollkommen einfach als Sportboot, sofern man die entsprechenden Bedingungen erfüllt (also Seeschiff, heutzutage mit entsprechender CE-Klassifizierung und geschlossenem Aufbau etc., aber: <15m Länge und daher nicht eintragungspflichtig im Seeschiffsregister)

4. Ob ein Flaggenzertifikat benötigt wird oder ein anderer Ausweis reicht hängt u.a. davon ab, wo man fahren will - NUR das Flaggenzertifikat ist für nicht im Schiffsregister eingetragene Schiffe der Nachweis, daß man berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen. Will ein Staat einen solchen sehen wäre es sinnvoll auch ein entsprechendes amtliches Papier dabei zu haben, aus dem das klar hervorgeht (nein, ein IBS ist das nicht und ein Ausweis über Kleinfahrzeug-Kennzeichen ebenfalls nicht).

lg, justme
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  #9  
Alt 27.08.2024, 12:22
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Was soll ich sagen es ist im Seeschiffahrtsregister eingetragen und war es vor mir auch schon.
das ist ja was anderes wie das Flaggenzertifikat...
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  #10  
Alt 27.08.2024, 12:25
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



sorry, aber das ist von vorne bis hinten unzutreffend.

1. Ein Flaggenzertifikat ist etwas völlig anderes als ein IBS oder ein Ausweis über ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen - das ist der Nachweis über die Berechtigung, die Bundesflagge führen zu dürfen. Insbesondere ist im Gegensatz zu einem IBS ein Flaggenzertifikat kein Eigentumsnachweis.

2. Die Nummer des Flaggenzertifikats muss genau und nur dann auch am Schiff angebracht werden wenn man damit (auch) binnen (genauer: im Geltungsbereich der KlFzKV-BinSch) fahren und die Nummer des Flaggenzertifikats als amtliches Kennzeichen verwenden will - fährt man ausschließlich auf See braucht man außer Name und Heimathafen keinerlei weitere Beschriftungen am Boot (weil ein nicht eintragungspflichtiges Schiff wohl kaum eine IMO-Nummer haben wird - nur diese wäre verpflichtend anzubringen).

3. Selbstverständlich bekommt man ein Flaggenzertifikat vollkommen einfach als Sportboot, sofern man die entsprechenden Bedingungen erfüllt (also Seeschiff, heutzutage mit entsprechender CE-Klassifizierung und geschlossenem Aufbau etc., aber: <15m Länge und daher nicht eintragungspflichtig im Seeschiffsregister)

4. Ob ein Flaggenzertifikat benötigt wird oder ein anderer Ausweis reicht hängt u.a. davon ab, wo man fahren will - NUR das Flaggenzertifikat ist für nicht im Schiffsregister eingetragene Schiffe der Nachweis, daß man berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen. Will ein Staat einen solchen sehen wäre es sinnvoll auch ein entsprechendes amtliches Papier dabei zu haben, aus dem das klar hervorgeht (nein, ein IBS ist das nicht und ein Ausweis über Kleinfahrzeug-Kennzeichen ebenfalls nicht).

lg, justme
fakt ist mit meiner Bayliner 2455 hatte ich noch eines Reines Fahrgebiet damals Binnen Rhein und Nebenflüsse.... (bis Mosel)

mit meiner 2855 bekomme ich keines mehr... da kein Seeschiff nach der Kathegorie A oder B...brauche es aber auch nicht...

Binnenschiffsregister gibt es nicht mehr wurde alles ins Seeschiffsregister übertragen... (wie jetzt mein ehemaliger Vorstand feststellen musste...)
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  #11  
Alt 27.08.2024, 12:26
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Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
Ich nicht mein Schiff schon (Bavaria 38)
hol dir ein WSA Kennzeichen... billiger und ausreichend...
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  #12  
Alt 27.08.2024, 12:27
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Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
Am Bug klebt doch schon der Name, sieht das nicht komisch aus?

das erscheint am sinnvollsten, wobei es da vom Platz knapp wird.

Sooo aufwändig ist das auch nicht, und ich hab 8 Jahre Ruhe

Grüße Chris
mein Name klebte damals nicht am Bug sondern ungefähr Mitte des schiffes...

https://www.boote-forum.de/album.php...ictureid=26999

hier sieht man ihn noch

mit dem WSA Kennzeichen hast du dauerhaft ruhe....
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  #13  
Alt 27.08.2024, 12:47
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Insbesondere ist im Gegensatz zu einem IBS ein Flaggenzertifikat kein Eigentumsnachweis.
In meinem Flaggenzertifikat steht das Wort "Eigentümer" (gefolgt von: proprétaire/owner) vor meinem Namen.

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... fährt man ausschließlich auf See braucht man außer Name und Heimathafen keinerlei weitere Beschriftungen am Boot
Diese Auskunft habe ich von der Dame des BSH auch bekommen. Es verunsichert mich aber, dass z.B. die Kroaten fürs Permit/die Kurtaxe ein "Bootskennzeichen" verlangen ... was dann ja nirgends auf dem Boot klebt

Ich werde die Nummer des Flagenzertifikats auch noch aufs Heck kleben, irgendwo wird sich da schon ein Platz finden lassen.

Gruß Chris
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  #14  
Alt 27.08.2024, 12:53
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Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
In meinem Flaggenzertifikat steht das Wort "Eigentümer" (gefolgt von: proprétaire/owner) vor meinem Namen.

Diese Auskunft habe ich von der Dame des BSH auch bekommen. Es verunsichert mich aber, dass z.B. die Kroaten fürs Permit/die Kurtaxe ein "Bootskennzeichen" verlangen ... was dann ja nirgends auf dem Boot klebt

Ich werde die Nummer des Flagenzertifikats auch noch aufs Heck kleben, irgendwo wird sich da schon ein Platz finden lassen.

Gruß Chris
gerade in Kroatien reicht dass WSA Kennzeichen... für was dann das flaggenzertifikat ?
versteht keiner mehr...
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  #15  
Alt 27.08.2024, 12:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
fakt ist mit meiner Bayliner 2455 hatte ich noch eines Reines Fahrgebiet damals Binnen Rhein und Nebenflüsse.... (bis Mosel)

mit meiner 2855 bekomme ich keines mehr... da kein Seeschiff nach der Kathegorie A oder B...brauche es aber auch nicht...

Binnenschiffsregister gibt es nicht mehr wurde alles ins Seeschiffsregister übertragen... (wie jetzt mein ehemaliger Vorstand feststellen musste...)
Eine Bayliner irgendwas ist ja auch kein Seeschiff was in die Verlegenheit kommen würde, den Autoritäten eines anderen Staates gegenüber nachweisen zu müssen daß es berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen - da braucht es auch kein Flaggenzertifikat. Aber der 12m-Hochseekat, der in der Karibik oder in Südostasien rumsegelt und bei dem der Eigner dann irgendwelchen lokalen Behörden gegenüber nachweisen können muß, daß das wirklich ein deutsches Schiff ist, der kann so etwas durchaus gebrauchen...

Und selbstverständlich gibt es nach wie vor das Binnenschiffsregister wie auch das Seeschiffsregister - nur ist das Flaggenzertifikat eben genau für die Schiffe gedacht, die gerade nicht in einem Schiffsregister eingetragen sind (wobei man bei einem Seeschiff auch darüber nachdenken kann, das freiwillig zu tun - ist halt etwas aufwendiger und teurer als ein Flaggenzertifikat zu beantragen).

lg, justme
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  #16  
Alt 27.08.2024, 12:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ChrisCrazy Beitrag anzeigen
In meinem Flaggenzertifikat steht das Wort "Eigentümer" (gefolgt von: proprétaire/owner) vor meinem Namen.

Diese Auskunft habe ich von der Dame des BSH auch bekommen. Es verunsichert mich aber, dass z.B. die Kroaten fürs Permit/die Kurtaxe ein "Bootskennzeichen" verlangen ... was dann ja nirgends auf dem Boot klebt

Ich werde die Nummer des Flagenzertifikats auch noch aufs Heck kleben, irgendwo wird sich da schon ein Platz finden lassen.

Gruß Chris
richtig - da steht der Eigentümer, die Angaben werden aber im Gegensatz zu einer Schiffsregistrierung nicht geprüft, so daß ein Flaggenzertifikat ausdrücklich nicht als Eigentumsnachweis gilt (daß es ausländische Behörden gerne mal als solchen ansehen steht auf einem anderen Blatt, hat aber nunmal keine Rechtsgrundlage).

Und was in Kroatien bezüglich Kennzeichnung gilt, da müßte man dann mal die lokalen Behörden befragen. In Deutschland ist das Ganze ziemlich einfach geregelt: nicht im Schiffsregister eingetragene Schiffe brauchen nur im Geltungsbereich der KlFzKV-BinSch ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen zu führen. Fährt man ausschließlich auf See braucht man nur Schiffsname und Heimathafen anzubringen.

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  #17  
Alt 27.08.2024, 13:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
gerade in Kroatien reicht dass WSA Kennzeichen... für was dann das flaggenzertifikat ?
Weil es nicht bei Kroatien bleiben soll. In etwas mehr als 1 Jahr, wenn ich meinem Arbeitgeber "lebe wohl" sage ist das nächste Ziel irgendwo zwischen 60° und 80° westlicher Länge.
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  #18  
Alt 27.08.2024, 13:16
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
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richtig - da steht der Eigentümer, die Angaben werden aber im Gegensatz zu einer Schiffsregistrierung nicht geprüft, so daß ein Flaggenzertifikat ausdrücklich nicht als Eigentumsnachweis gilt (daß es ausländische Behörden gerne mal als solchen ansehen steht auf einem anderen Blatt, hat aber nunmal keine Rechtsgrundlage).

Und was in Kroatien bezüglich Kennzeichnung gilt, da müßte man dann mal die lokalen Behörden befragen. In Deutschland ist das Ganze ziemlich einfach geregelt: nicht im Schiffsregister eingetragene Schiffe brauchen nur im Geltungsbereich der KlFzKV-BinSch ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen zu führen. Fährt man ausschließlich auf See braucht man nur Schiffsname und Heimathafen anzubringen.

lg, justme
in Kroatien benötigt man halt auf See ein Kennzeichen (auch ein deutsches reines Seeschiff das in deutschland eigentlich keines Benötigt)

hier genügt das amtliche Kennzeichen vom WSA
der IBS vom ADAC, ...
oder das Flaggenzertifikat...


ich würde immer nur noch das WSA Kennzeichen bevorzugen da dies in der gesamten EU anerkannt wird...und nicht wie die anderen Beiden amtlich annerkannten Kennzeichen nach Jahren wieder verlängert werden müssen...

das WSA kennzeichen ist auch wesentlich einfacher in der Zuteilung ... und kann bei jedem WSA in Deutschland einfach beantragt werden .. also egal ob man in Freiburg oder Berlin wohnt könnte man das Boot beim WSA Koblenz oder Köln oder .... zulassen..
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  #19  
Alt 27.08.2024, 13:29
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Eine Bayliner irgendwas ist ja auch kein Seeschiff was in die Verlegenheit kommen würde, den Autoritäten eines anderen Staates gegenüber nachweisen zu müssen daß es berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen - da braucht es auch kein Flaggenzertifikat. Aber der 12m-Hochseekat, der in der Karibik oder in Südostasien rumsegelt und bei dem der Eigner dann irgendwelchen lokalen Behörden gegenüber nachweisen können muß, daß das wirklich ein deutsches Schiff ist, der kann so etwas durchaus gebrauchen...

Und selbstverständlich gibt es nach wie vor das Binnenschiffsregister wie auch das Seeschiffsregister - nur ist das Flaggenzertifikat eben genau für die Schiffe gedacht, die gerade nicht in einem Schiffsregister eingetragen sind (wobei man bei einem Seeschiff auch darüber nachdenken kann, das freiwillig zu tun - ist halt etwas aufwendiger und teurer als ein Flaggenzertifikat zu beantragen).

lg, justme
es handelt sich hier nicht um eine 12M Hochseekat in der Südsee oder Karibik sondern um eine Bavaria 38 in Kroatien... und da wird man auch kaum Nachweisen müssen das man die Bundesflagge führen darf...
das ist in der EU schon lange geregelt...
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  #20  
Alt 27.08.2024, 13:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in Kroatien benötigt man halt auf See ein Kennzeichen (auch ein deutsches reines Seeschiff das in deutschland eigentlich keines Benötigt)

hier genügt das amtliche Kennzeichen vom WSA
der IBS vom ADAC, ...
oder das Flaggenzertifikat...


ich würde immer nur noch das WSA Kennzeichen bevorzugen da dies in der gesamten EU anerkannt wird...und nicht wie die anderen Beiden amtlich annerkannten Kennzeichen nach Jahren wieder verlängert werden müssen...

das WSA kennzeichen ist auch wesentlich einfacher in der Zuteilung ... und kann bei jedem WSA in Deutschland einfach beantragt werden .. also egal ob man in Freiburg oder Berlin wohnt könnte man das Boot beim WSA Koblenz oder Köln oder .... zulassen..
ich weiß nicht ob das so schwer zu verstehen ist - der OP hat hier ganz eindeutig gefragt, wie die Regelungen bei einem vorliegenden Flaggenzertifikat sind. Er will weder wissen ob in Kroatien oder sonstwo ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen ausreicht noch ob irgendjemand dieses für die bessere Lösung hält. Wie wäre es denn mal damit, dann einfach die entsprechende Frage zu beantworten?

lg, justme
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  #21  
Alt 27.08.2024, 13:38
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Zitat:
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ich weiß nicht ob das so schwer zu verstehen ist - der OP hat hier ganz eindeutig gefragt, wie die Regelungen bei einem vorliegenden Flaggenzertifikat sind. Er will weder wissen ob in Kroatien oder sonstwo ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen ausreicht noch ob irgendjemand dieses für die bessere Lösung hält. Wie wäre es denn mal damit, dann einfach die entsprechende Frage zu beantworten?

lg, justme
er hat ganz klar geschrieben das er eine Bavaria 38 in Kroatien fahren will...

selbst wenn es dann westlicher geht würde ich den IBS eher vorziehen...

dann ist aber auch die FRage .. braucht es dort überhaupt eines wird eines annerkannt ???
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@billi

Warum muss man sich eigentlich bei dir rechtfertigen, wenn man eine
einfache Frage stellt und nur diese beantwortet haben möchte?

Klaus,
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Klaus


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Zitat:
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@billi

Warum muss man sich eigentlich bei dir rechtfertigen, wenn man eine
einfache Frage stellt und nur diese beantwortet haben möchte?

Klaus,
Hast du auch was zum Thema beizutragen oder betreibst du mal wieder billi-bashing
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Alt 27.08.2024, 16:03
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Habt euch wieder lieb ...
Ob WSA oder Flaggenzertifikat oder IBS vom DSV oder ADAC ist doch Geschmackssache. Irgendwie funktionieren alle. Und preislich ist zwischen Flaggenzertifikat und IBS auch kein großer Unterschied. Ich hab halt den Adler auf dem Flaggenzertifikat und das ist (nach meinem Geschmack) beeindruckender als der Schriftzug "ADAC Sportschiffahrt" Dann lieber das IBS vom DSV. Aber das IBS läuft bestimmt genau dann ab wenn man es am wenigsten brauchen kann.

Ja, WSA hat auch den Adler (und wird vermutlich auch weltweit anerkannt) aber mir gefiel halt das Flaggenzertifikat besser.

So, Frage ist zwar immer noch nicht abschließend geklärt aber ich kleb die Nummer vom Flaggenzertifikat (gefolgt von "-F") aufs Heck und gut ist.

Grüße, Chris
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Alt 27.08.2024, 16:19
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Die Frage wo es hinkommt habe ich oben geschrieben...#2

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