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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
eine kurze Frage mit gerne guten Antworten : Angenommen, man beschädigte als Nichteigentümer ein Beiboot in Fahrt als alleiniger Bootsführer - griffe hier die die eigene Haftpflichtversicherung, um dem Eigentümer den Schaden zu ersetzen ? Das ist selbstverständlich eine fiktive Frage; ausserdem frage ich für einen Freund ... ![]() Situation - > ![]() ![]() ![]() Lösung -> ![]() danke, SQZY |
#2
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Die Antwort ist einfach. Eine Haftpflicht greift zunächst immer für den Geschädigten. Je nach dem setzt sich die Versicherung mit dem Verursacher nochmal zusammen, falls es da grobe Fahrlässigkeiten gegeben hat. Deswegen heißt das ganze ja Haftpflicht und nicht Haftmalsehen. In deinem Fall wäre es die private Haftpflicht. Hast du keine, dann mußt du selber aus der Tasche kommen.
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Gruß Marco Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit. ![]()
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#4
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Verstehe ich jetzt nicht, ist das Beiboot denn nicht über die Bootshaftpflicht versichert?
Gruß, Rainer
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#5
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Die Bootshaftpflicht kommt für Schäden auf, die du mit dem versicherten Boot anderen zufügst - hier ist das Beiboot wohl verliehen worden und hat nen Schaden verursacht durch den Benutzer davon getragen.
Grüße Daniel
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#7
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Bei geliehenen Sachen greift leider die Privatehaftpflicht nicht. Hatte mir währen des Studiums mal einen Hand-PC ausgeliehen und fallen gelassen. Gemäß Versicherungsbestimmungen sagte selbige : Pech gehabt, nicht versichert.
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet ![]() ![]() ![]()
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#8
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Alle geliehenen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Dinge bzw. Sachen sind niemals automatisch Bestandteil einer privaten Haftpflichtversicherung.
Liegt daran, dass die Sachen vergleichbar dem eigenen Eigentum genutzt werden - und das ist auch nicht versichert. Wenn, dann steht im Kleingedruckten, dass solche Schäden ausdrücklich doch mit versichert sind. Selbstverständlich ist das keinesfalls.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#9
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#11
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Bei mir würde das evtl. meine Skipperhaftpflicht bezahlen. Gruß, Rainer
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#12
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#13
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![]() Zitat:
Dort steht in den Bedinungen: Motorboote: d. Versichert sind Schäden durch den Gebrauch eines Motorboots. ... Kein Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen: – Bei einem fremden Boot werden Sie für einen Schaden verantwortlich gemacht, den der Halter oder Eigentümer des Boots erlitten hat. Nicht versichertes Beispiel: Schaden am Boot selbst; ...
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Viele Grüße Andreas ![]()
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#14
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#15
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Das ist abhängig von der Versicherung, wie Elb Bummler schon schrieb...
Die Haftpflicht vom Boot zahlt sicher nicht. Es gibt ab Privathaftversicherungen, die auch geliehene Fahrzeuge einschließen…
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Gruß Christian
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#16
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hier steht es auch noch einmal -
4.6 ... geliehene Dinge sind also nicht generell ausgeschlossen - dafür ist unter 4.16 geregelt, dass der Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge bis 75 KW versichert ist ... Aber das ist ja nun auch meine Police - nicht die des Fragestellers ![]() Definition "Gebrauch" https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauch Grüße Daniel
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#17
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![]() Zitat:
Das ist doch alles viel zu verschwurbelt geschrieben und lässt zu viele Fragen offen. - Wem gehört das Boot - War die Nutzung erlaubt - Evtl. FS Pflicht, wenn ja ist dieser vorhanden - Alkohol / Drogen - Privathaftpflicht oder die des Bootes - Wie ist der Schaden enststanden Act of God, Vorsatz, Dummheit - Schadenssummer / Selbstbeteiligung und und und
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#18
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...dem schließe ich mich an...
ich habe es dreimal gelesen und verstehe es immer noch nicht: mit eigener Haftpflicht meinst Du vermutlich Deine eigene Privathaftpflichtversicherung. (Hier geht alles aus den Versicherungsbedingungen hervor) Wessen Boot bist Du gefahren? Wieviel PS? Hast Du einen Führerschein? Wo ist das passiert? etc. etc. etc. Die Frage kann also gar nicht beantwortet werden... und muss genauer formuliert werden. Gruß Carsten |
#19
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Wenn das Boot Haftpflicht versichert ist wird ja fremder Schaden bezahlt.
Also wenn du über eine Buhne gebrettert bist und den Außenbordmotor komplett geschrottest hast kommt die für die Reparatur des Steines auf der Buhne auf, also neuen Algenschleim auftragen oder so ![]()
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Gruß Jörg
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#20
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![]() Zitat:
Fremder Schaden wird nicht unbedingt bezahlt. Act of God, Vorsatz usw sind da ausgeschlossen. Deshalb IMMER eigene Kasko!
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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#21
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![]() Zitat:
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#22
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![]() Zitat:
Es kann jedoch möglich sein, dass im Falle eines Schadens einer vorhandenen Kasko und je nachdem wie der Schaden denn nun zu Stande gekommen ist, dort angefragt wird. Ich dürfte mein Boot und auch die zwei eingeschlossenen Beiboote beispielsweise nicht verleihen/vermieten/weitergeben - das wäre über die Kasko im Schadenfall nicht versichert. Grüße Daniel
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#23
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Moin !
Danke der Antworten - die ich jetzt mal lesen werde. Aktuell wettern wir gerade fiesen Regen ab - also ist die Zeit da. Der "Herr Kaiser" von der Versicherung hat sich gemeldet -und gesagt, das Schäden an Fahrzeugen / Flugzeugen / Booten ( .. nur von meiner Versicherung ? ... ) nicht gedeckt werden. Das werde ich so nicht stehen lassen - selbstverständlich sollte eine Privathaftpflicht den anderen Menschen zugefügten, materiellen Schaden ersetzen. Eventuell sieht das anders aus, wenn man das Fahrzeug benutzt ? Also nicht einfach einen Kratzer in den Lack macht, sondern den Lack zerkratzt, während man damit fährt. Da weiss ich wieder - Ehrlichkeit zahlt sich ( bei Versicherern ) nicht aus. Wären die Schäden bei stehendem Fahrzeug passiert ( was durchaus möglich gewesen wäre) sähe die Sache anders aus. PS: Weil jemand gefragt hat, ob es schlimm wäre, wenn es mir passiert wäre, weil ich für einen Freund frage : Nein. Selbstverständlich ist es mir passiert; ich schreibe halt gerne ein wenig sarkastisch und mit einem zwinkerndem Auge. Das sollte man in einem Forum dann eventuell lassen : ) So. Und nun lese ich die zahlreichen und prompt eingegangenen Antworten - vielen Dank dafür ! SQZY
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#24
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Und wieder so ein Geschwurbel.... schreib doch einfach mal was passiert ist .
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
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