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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin,
beim suchen finde ich viel und auch nichts. ![]() Die Frage die mich beschäftigt, dürfen Kids unter 16 (12 Jahre) Führerschein frei fahren? Was ich beim suchen oft lese, Binnen nein und See unter 16 bis 5PS. Jetzt wurde aber 2017 einiges geändert. Jetzt behaupten einige, Binnen Nein und See bis 15PS ![]() Wenn ich mir aber den Gesetzestext anschaue, könnte man sogar meinen, das es Binnen und See bis 15ps erlaubt ist. ![]() Zitat:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eine-node.html https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...5/05-node.html Ich finde da nirgendwo Altersangaben. Was nicht per Gesetz verboten ist, ist doch erlaubt oder? Weiß irgend jemand hier, eine offizielle Quelle, wo drin steht, das ein 2 Jähriger Binnen und See kein Boot unter 15PS fahren darf? ![]() Grund für die Frage, ich würde meinen ältesten mit 12 Jahren im Urlaub gerne erlauben, auf der Nordsee, mit dem Beiboot langsam nebenher zu fahren oder am Ankerplatz wenn niemand in der nähe dadurch belästigt wird, ums Boot zu fahren. Das Schlauchi ist 3,20m und hat nen 7,5PS Motor.
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen ![]() |
#2
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Zitat:
Gruß Ralf Geändert von Jeveraner (06.07.2019 um 21:59 Uhr) Grund: Änderung wegen Hinweis auf BinSchStrO |
#3
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Bodo, See galt bis zum 2. Mai 2017 die Altersgrenze. Diese ist mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerschein-Verordnung am 3.5.17 entfallen, d.h. bis 15 PS ohne Führerschein, mit Erlaubnis der Eltern (Kind muss „körperlich und geistig tauglich und fachlich geeignet“ sein und die Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.) Sportboot Führerscheinverordnung. Auch für einen 12 jährigen. Binnen darf dein Kind keinen 7,5PS Motor fahren m.E.
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Grüße, Christian... ![]()
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#4
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Hallo,
Binnen gilt weiterhin ein Mindestalter von 16 Jahre für Rudergänger unabhängig von der Fahrerlaubnis und der Antriebsleistung, sofern Maschinenbetrieben. Ergibt sich aus §1.09 BinSchStrO. Bis dann Dominic
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#5
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Fand der Stöpsel (fast 8) natürlich Mega und sah sich im Geiste schon mit seinen Freunden über Mosel, Maas und die Adria schippern. Ihm dann zu erklären, dass dies nur auf deutschen „Meeren“ gilt, (die für uns was weit weg sind) fand er doof, und wollte erstmal wissen wer das denn zu entscheiden hat :-D Jetzt schmollt er - die Polizei ist doof und er muss sich einen neuen Wunsch überlegen:-D |
#6
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022) ![]() Lady on Tour Bin hier zu finden, wenn ich dort bin ![]() |
#7
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Ist das so? :-D auch hier hatte ich immer 12 Jahre gelesen.
So steht es im ADAC Skipperportal: Zitat:
VG
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#8
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Erst mal danke für die vielen Antworten. See scheint ja wirklich, da nirgends etwas steht zum Alter, so zu sein das unter 15PS sogar ein Säugling fahren darf.
![]() Dominic hat recht, bei Binnen sieht es im ersten Moment genauso aus, aber tatsächlich wird es in einem anderen Artikel, der von ihm verlinkt wurde, widerrufen. Durch den Rudergänger auf JEDEM in fahrt befindlichen Motorfahrzeug. Ich habe daraufhin die Seeschiffartsstraßenordnung durchsucht, aber nix vergleichbares gefunden. ![]()
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"Skipper, wenn du auf dem Meer bist, ... nimm dir alle Zeit deines Lebens, es ist die beste!" -------------------------------------------------------- Björn - JATYJU - Neumorschen ![]() |
#9
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Gruß Burkhard
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Der liebe Gott hat allen Menschen ein Gehirn gegeben, nur einigen hat er vergessen, die Bedienungsanleitung beizulegen. (Dieter Hallervorden,2022) ![]() Lady on Tour Bin hier zu finden, wenn ich dort bin ![]() |
#10
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Auf dem Teich bei unserem Liegeplatz in NL fahren die Kiddies (5-15J.) gern mit Ihren Schlauchbooten rum.
Auch mal bis 22.00 Uhr abends. Und auch mal "Rennen". Ist dann schon etwas nervig. Die rechtliche Lage ist, denke ich, jedem klar. Und ja: Ein Schlauchboot mit 4PS und einem 40Kg Kind drin fährt deutlich schneller als 13km/h. Die RWS zieht immer mal wieder 2-3 Boote aus dem Verkehr. Ist nicht billig, für die Eltern. In deren Haut ich bei einem Unfall nicht stecken möchte. Anschließend ist meist für 1-2 Wochen weitestgehend Ruhe. Bis das Spiel von vorn beginnt. Wenn wir an unseren Liegeplatz zurück kommen, ist daher in dem Bereich immer besondere Obacht geboten. ![]() Geändert von sporty (07.07.2019 um 17:22 Uhr)
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#11
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Nochmal bezüglich D:
Ich habe in SpFV, SeeSchStrO und BinSchStrO nachgelesen und kann die oben gemachten aussagen nachvollziehen - insbesondere auch für See: keine Altersbeschränkung bis 15 PS. Wie kommt es aber zu solchen Aussagen: https://www.pa-bremen.de/service/faq/#faq-11 Zitat:
https://www.yacht.de/aktuell/panoram...ft/a75087.html Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#12
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Als Beispiel den Artikel der Yacht 2012 waren die Regeln genau wie dort beschrieben.... aber wir haben 2019 und heute sind die Regeln anders..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#13
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#14
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Ich will meine Kids nach den Ferien da anmelden. Google mal ob es sowas in Deiner nähe gibt oder versuch etwas über den DMYV heraus zu finden.
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#15
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#16
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einfach ma hier anfragen... https://dmyv-lv-nw.de/landesjugend/
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#17
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#18
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Schiffsführer ist dann ein 8-Jähriger Freund meines Sohnes und ich bin Rudergänger. Wenn wir nun so richtig in Gleitfahrt über den Teich ballern, ist er als Schiffsführer verantwortlich, aber, da nicht strafmündig, kann er nicht bestraft werden. Ich als Rudergänger habe nur die Anweisungen des Schiffsführers befolgt. Dessen Eltern sind auch nicht haftbar, denn die gehen ja davon aus, dass ich die Aufsicht habe. Kann doch nicht sein. Gruß Axel |
#19
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der Schiffsführer muss über den geeigneten Befähigungsnachweis verfügen (SBF Binnen,...).... der Rudergänger muss 16 Jahre und geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen...
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#20
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Das muss nur der Rudergänger. Gruß Axel |
#21
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bei deiner obigen Konstellation ist es wohl nicht möglich den 8 jährigen zum Schiffsführer zu machen...
Auch der Schiffsführer muss immer in der Lage sein selbst das SChiff zu bewegen, muss geistig und körperlich dazu in der Lage sein und da er auch das Schiff als Rudergänger führen können muss, muss er min. 16 Jahre alt sein....
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#22
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Hallo,
Zitat:
- zum Einen ist bei Verkehrsverstößen dieser Art auch die für "Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person" (Rudergänger) zu belangen. - reicht ein "davon Ausgehen" des Eigentümers/Ausrüsters (hier: Eltern) des Fahrzeuges, dass ein geeigneter SF an Bord ist, für die Straffreiheit nicht aus - sie "müssen sicherstellen", also im Zweifel den SF selbst bestimmen. - muss der SF geeignet sein und ggf. die nötige Befähigung besitzen. Das bedeutet m.M. nach, dass er auch mangels eines erforderlichen Befähigungsnachweises, trotzdem alle Vorraussetzungen für die Besetzung der Positionen unterhalb seiner eigenen insbesondere Rudergänger erfüllen muss. Wäre bestimmt mal spannend auszutesten, aber ich gehe davon aus, dass WSP, GDWS und die Schifffahrtsgerichte das genauso sehen werden. Das einzige was sicher ist, ist dass der 8-Jährige nichts zahlt. ![]() Bis dann Dominic
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