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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.07.2019, 20:31
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Der Bodo Der Bodo ist offline
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Standard Führerscheinverordnung - Fahren unter 16Jahre?

Moin,
beim suchen finde ich viel und auch nichts.
Die Frage die mich beschäftigt, dürfen Kids unter 16 (12 Jahre) Führerschein frei fahren?
Was ich beim suchen oft lese, Binnen nein und See unter 16 bis 5PS.
Jetzt wurde aber 2017 einiges geändert. Jetzt behaupten einige, Binnen Nein und See bis 15PS !
Wenn ich mir aber den Gesetzestext anschaue, könnte man sogar meinen, das es Binnen und See bis 15ps erlaubt ist.
Zitat:
§ 5 Besondere Regelungen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen

1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,

2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 11,03 Kilowatt beträgt,

3. Personen beim Führen eines Segelsurfbretts,

4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,

5. Inhaber eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erteilten Befähigungsnachweises beim Führen von Wasserrettungsfahrzeugen in dem jeweiligen Geltungsbereich.
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 Seite 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden.
(2) Eine Fahrerlaubnis für das Führen eines Sportbootes unter Segel ist nur auf den in der Anlage 8 aufgeführten Binnenschifffahrtsstraßen erforderlich.
(3) Auf dem Rhein ist bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 Kilowatt für das Führen eines Sportbootes Folgendes erforderlich:
1. eine Fahrerlaubnis nach § 3 Absatz 1,

2. ein Befähigungszeugnis, das den nationalen Vorschriften der Rheinuferstaaten und Belgiens für Binnengewässer entspricht oder

3. sofern der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert,


a. ein im Wohnsitzstaat amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder

b. ein internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nummer 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird.
(4) Gegen Vorlage eines Sportküstenschifferscheins, Sportseeschifferscheins oder Sporthochseeschifferscheins oder eines vor dem 01. Oktober 1999 erteilten Führerscheins für Küstenfahrt (BR) des Deutschen Segler-Verbandes sowie eines vor dem 01. Januar 1994 erteilten Führerscheins für die Revierfahrt (R), für große Küstenfahrt (BK) oder Seefahrt (C) des Deutschen Segler-Verbandes mit der Antriebsart unter Segel bei einem der beliehenen Verbände wird dem Inhaber eines Führerscheins mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit der Antriebsart Antriebsmaschine auf Antrag ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für beide Antriebsarten erteilt.
Stand: 10. Mai 2017
Quelle:
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...eine-node.html
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff...5/05-node.html

Ich finde da nirgendwo Altersangaben. Was nicht per Gesetz verboten ist, ist doch erlaubt oder?
Weiß irgend jemand hier, eine offizielle Quelle, wo drin steht, das ein 2 Jähriger Binnen und See kein Boot unter 15PS fahren darf?

Grund für die Frage, ich würde meinen ältesten mit 12 Jahren im Urlaub gerne erlauben, auf der Nordsee, mit dem Beiboot langsam nebenher zu fahren oder am Ankerplatz wenn niemand in der nähe dadurch belästigt wird, ums Boot zu fahren. Das Schlauchi ist 3,20m und hat nen 7,5PS Motor.
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  #2  
Alt 06.07.2019, 21:26
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Zitat:
Zitat von Der Bodo Beitrag anzeigen
Die Frage die mich beschäftigt, dürfen Kids unter 16 (12 Jahre) Führerschein frei fahren?
Ja, aber nur auf See, denn mit Inkrafttreten der neuen, konsolidierten Sportbootführerschein-Verordnung am 03.05.2017 ist die bisherige Altersgrenze entfallen.

Zitat:
Zitat von Der Bodo Beitrag anzeigen
Wenn ich mir aber den Gesetzestext anschaue, könnte man sogar meinen, das es Binnen und See bis 15ps erlaubt ist.
Genau so ist es, auf den deutschen Bundeswasserstraßen (d.h. Binnenwasserstraßen und Seewasserstraßen) dürfen Boote mit bis zu 15 PS Nutzleistung führerscheinfrei geführt werden, auf dem Rhein weiterhin nur bis zu 5 PS und auf Landesgewässern gelten ebenfalls abweichende Bestimmungen.

Gruß Ralf

Geändert von Jeveraner (06.07.2019 um 21:59 Uhr) Grund: Änderung wegen Hinweis auf BinSchStrO
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  #3  
Alt 06.07.2019, 21:34
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Bodo, See galt bis zum 2. Mai 2017 die Altersgrenze. Diese ist mit Inkrafttreten der neuen Sportbootführerschein-Verordnung am 3.5.17 entfallen, d.h. bis 15 PS ohne Führerschein, mit Erlaubnis der Eltern (Kind muss „körperlich und geistig tauglich und fachlich geeignet“ sein und die Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.) Sportboot Führerscheinverordnung. Auch für einen 12 jährigen. Binnen darf dein Kind keinen 7,5PS Motor fahren m.E.
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Grüße, Christian...
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  #4  
Alt 06.07.2019, 21:35
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Binnen gilt weiterhin ein Mindestalter von 16 Jahre für Rudergänger unabhängig von der Fahrerlaubnis und der Antriebsleistung, sofern Maschinenbetrieben.
Ergibt sich aus §1.09 BinSchStrO.

Bis dann

Dominic
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  #5  
Alt 06.07.2019, 23:30
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Zitat:
Zitat von Der Bodo Beitrag anzeigen

[...]

Grund für die Frage, ich würde meinen ältesten mit 12 Jahren im Urlaub gerne erlauben, auf der Nordsee, mit dem Beiboot langsam nebenher zu fahren oder am Ankerplatz wenn niemand in der nähe dadurch belästigt wird, ums Boot zu fahren. Das Schlauchi ist 3,20m und hat nen 7,5PS Motor.
Genau die gleiche Diskussion hatten wir heute auch, weil meine Frau unserem Sohn gesagt hat, er soll sein Geld doch lieber sparen und sich was vernünftiges zum Geburtstag wünschen. „Ein Schlauchboot“ zum Beispiel um mit unserem 4,5PS Hilfsmotor fahren zu können.

Fand der Stöpsel (fast 8) natürlich Mega und sah sich im Geiste schon mit seinen Freunden über Mosel, Maas und die Adria schippern. Ihm dann zu erklären, dass dies nur auf deutschen „Meeren“ gilt, (die für uns was weit weg sind) fand er doof, und wollte erstmal wissen wer das denn zu entscheiden hat :-D

Jetzt schmollt er - die Polizei ist doof und er muss sich einen neuen Wunsch überlegen:-D
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  #6  
Alt 07.07.2019, 06:41
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Zitat:
Zitat von Dom_CGN Beitrag anzeigen

Jetzt schmollt er - die Polizei ist doof und er muss sich einen neuen Wunsch überlegen:-D
Zieh mit dem Stöpsel nach Holland. Da dürfen die schon mit 6 fahren.
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  #7  
Alt 07.07.2019, 08:30
Dom_CGN Dom_CGN ist offline
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Zitat:
Zitat von BurkhardB Beitrag anzeigen
Zieh mit dem Stöpsel nach Holland. Da dürfen die schon mit 6 fahren.
Ist das so? :-D auch hier hatte ich immer 12 Jahre gelesen.

So steht es im ADAC Skipperportal:

Zitat:
Mindestalter
Der Fahrer eines schnellen Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle anderen Fahrzeuge gilt das Mindestalter von 16 Jahren.

Ausnahmen:

- Bei offenen Motorbooten, die kürzer sind als 7 m und eine Höchstgeschwindigkeit von 13 km/h nicht überschreiten, gilt das Mindestalter von 12 Jahren
- Segelboote, die kürzer sind als 7 m, und Ruderboote erfordern kein Mindestalter
Oder gibt es hier auch eine Unterscheidung zwischen Binnen und See wie bei uns?

VG
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  #8  
Alt 07.07.2019, 09:52
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Der Bodo Der Bodo ist offline
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Erst mal danke für die vielen Antworten. See scheint ja wirklich, da nirgends etwas steht zum Alter, so zu sein das unter 15PS sogar ein Säugling fahren darf.

Dominic hat recht, bei Binnen sieht es im ersten Moment genauso aus, aber tatsächlich wird es in einem anderen Artikel, der von ihm verlinkt wurde, widerrufen. Durch den Rudergänger auf JEDEM in fahrt befindlichen Motorfahrzeug.
Ich habe daraufhin die Seeschiffartsstraßenordnung durchsucht, aber nix vergleichbares gefunden.
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  #9  
Alt 07.07.2019, 16:28
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BurkhardB BurkhardB ist offline
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Zitat:
Zitat von Dom_CGN Beitrag anzeigen
Ist das so? :-D auch hier hatte ich immer 12 Jahre gelesen.

So steht es im ADAC Skipperportal:



Oder gibt es hier auch eine Unterscheidung zwischen Binnen und See wie bei uns?

VG
Den genauen Wortlaut hier kenn ich nicht, aber bisher zeigt die Erfahrung, das diese teils deutlich jünger sind und Kontrollen gibt es in Holland nur sehr, sehr selten (manchmal leider).

Gruß Burkhard
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  #10  
Alt 07.07.2019, 17:03
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sporty sporty ist offline
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Auf dem Teich bei unserem Liegeplatz in NL fahren die Kiddies (5-15J.) gern mit Ihren Schlauchbooten rum.
Auch mal bis 22.00 Uhr abends. Und auch mal "Rennen".
Ist dann schon etwas nervig.
Die rechtliche Lage ist, denke ich, jedem klar.
Und ja: Ein Schlauchboot mit 4PS und einem 40Kg Kind drin fährt deutlich schneller als 13km/h.
Die RWS zieht immer mal wieder 2-3 Boote aus dem Verkehr.
Ist nicht billig, für die Eltern. In deren Haut ich bei einem Unfall nicht stecken möchte.
Anschließend ist meist für 1-2 Wochen weitestgehend Ruhe.
Bis das Spiel von vorn beginnt.
Wenn wir an unseren Liegeplatz zurück kommen, ist daher in dem Bereich immer besondere Obacht geboten.

Geändert von sporty (07.07.2019 um 17:22 Uhr)
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  #11  
Alt 08.07.2019, 07:55
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Nochmal bezüglich D:
Ich habe in SpFV, SeeSchStrO und BinSchStrO nachgelesen und kann die oben gemachten aussagen nachvollziehen - insbesondere auch für See: keine Altersbeschränkung bis 15 PS.

Wie kommt es aber zu solchen Aussagen:
https://www.pa-bremen.de/service/faq/#faq-11
Zitat:
Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
gleiches:
https://www.yacht.de/aktuell/panoram...ft/a75087.html
Zitat:
Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. l
http://www.wattsegler.de/component/k...erordnung.html
Zitat:
  • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird.
  • Ab 16 Jahren herrscht im Seebereich Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW).
https://www.sailpress.com/rechtaufsee/index.html
Zitat:
Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt.

Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
Und auch noch das Ministerium https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Wasser/Wassersport/wassersport.html
Zitat:
Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können.
OK - die haben voneinander abgeschrieben aber
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  #12  
Alt 08.07.2019, 08:03
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Nochmal bezüglich D:
Ich habe in SpFV, SeeSchStrO und BinSchStrO nachgelesen und kann die oben gemachten aussagen nachvollziehen - insbesondere auch für See: keine Altersbeschränkung bis 15 PS.

Wie kommt es aber zu solchen Aussagen:
https://www.pa-bremen.de/service/faq/#faq-11 gleiches:
https://www.yacht.de/aktuell/panoram...ft/a75087.htmlhttp://www.wattsegler.de/component/k...erordnung.html
https://www.sailpress.com/rechtaufsee/index.html

Und auch noch das Ministerium https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Wasser/Wassersport/wassersport.html OK - die haben voneinander abgeschrieben aber
Einfach mal auf das Veröffentlichungsdatum schauen

Als Beispiel den Artikel der Yacht

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

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2012 waren die Regeln genau wie dort beschrieben.... aber wir haben 2019 und heute sind die Regeln anders..
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  #13  
Alt 08.07.2019, 08:18
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Zitat:
Zitat von Dom_CGN Beitrag anzeigen
... Ihm dann zu erklären, dass dies nur auf deutschen „Meeren“ gilt, (die für uns was weit weg sind) fand er doof, und wollte erstmal wissen wer das denn zu entscheiden hat :-D

Jetzt schmollt er - die Polizei ist doof und er muss sich einen neuen Wunsch überlegen:-D
Vielleicht solltest Du ihm noch erklären, dass es NICHT die Polizei ist, die die Gesetze macht

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  #14  
Alt 08.07.2019, 08:33
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Zitat:
Zitat von Dom_CGN Beitrag anzeigen
Genau die gleiche Diskussion hatten wir heute auch, weil meine Frau unserem Sohn gesagt hat, er soll sein Geld doch lieber sparen und sich was vernünftiges zum Geburtstag wünschen. „Ein Schlauchboot“ zum Beispiel um mit unserem 4,5PS Hilfsmotor fahren zu können.

Fand der Stöpsel (fast 8) natürlich Mega und sah sich im Geiste schon mit seinen Freunden über Mosel, Maas und die Adria schippern. Ihm dann zu erklären, dass dies nur auf deutschen „Meeren“ gilt, (die für uns was weit weg sind) fand er doof, und wollte erstmal wissen wer das denn zu entscheiden hat :-D

Jetzt schmollt er - die Polizei ist doof und er muss sich einen neuen Wunsch überlegen:-D
Schau doch mal ob Ihr einen Verein in der nähe habt. Wir haben hier an der Fulda z.B. einen Verein, da können Kids von 6 - 27 Jahre Schlauchi fahren lernen, die fahren richtig bei Wettkämpfen mit, Bojen Slalom usw.
Ich will meine Kids nach den Ferien da anmelden. Google mal ob es sowas in Deiner nähe gibt oder versuch etwas über den DMYV heraus zu finden.
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  #15  
Alt 08.07.2019, 13:25
Dom_CGN Dom_CGN ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest Du ihm noch erklären, dass es NICHT die Polizei ist, die die Gesetze macht

Gruß Lutz
Das wollte er noch nicht so ganz verstehen Zur Not ist es dann immer die Angi, die das macht. Aber Opa Polizist, Oma Polizistin - von daher ist „blöde Polizei“ immer mit einem Zwinkern zu betrachten ;)

Zitat:
Zitat von Der Bodo Beitrag anzeigen
Schau doch mal ob Ihr einen Verein in der nähe habt. Wir haben hier an der Fulda z.B. einen Verein, da können Kids von 6 - 27 Jahre Schlauchi fahren lernen, die fahren richtig bei Wettkämpfen mit, Bojen Slalom usw.
Ich will meine Kids nach den Ferien da anmelden. Google mal ob es sowas in Deiner nähe gibt oder versuch etwas über den DMYV heraus zu finden.
Das klingt gut. Mal schauen ob es so etwas bei uns gibt
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  #16  
Alt 08.07.2019, 14:05
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Zitat:
Zitat von Dom_CGN Beitrag anzeigen
Das wollte er noch nicht so ganz verstehen Zur Not ist es dann immer die Angi, die das macht. Aber Opa Polizist, Oma Polizistin - von daher ist „blöde Polizei“ immer mit einem Zwinkern zu betrachten ;)



Das klingt gut. Mal schauen ob es so etwas bei uns gibt

einfach ma hier anfragen...
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  #17  
Alt 08.07.2019, 14:52
Dom_CGN Dom_CGN ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
einfach ma hier anfragen...
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Top da lese ich mich heut Abend mal rein
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  #18  
Alt 09.07.2019, 08:53
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
Binnen gilt weiterhin ein Mindestalter von 16 Jahre für Rudergänger unabhängig von der Fahrerlaubnis und der Antriebsleistung, sofern Maschinenbetrieben.
Ergibt sich aus §1.09 BinSchStrO.

Bis dann

Dominic
Das ermöglicht jetzt interessante Konstellationen.

Schiffsführer ist dann ein 8-Jähriger Freund meines Sohnes und ich bin Rudergänger. Wenn wir nun so richtig in Gleitfahrt über den Teich ballern, ist er als Schiffsführer verantwortlich, aber, da nicht strafmündig, kann er nicht bestraft werden. Ich als Rudergänger habe nur die Anweisungen des Schiffsführers befolgt. Dessen Eltern sind auch nicht haftbar, denn die gehen ja davon aus, dass ich die Aufsicht habe.

Kann doch nicht sein.

Gruß
Axel
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  #19  
Alt 09.07.2019, 08:56
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Das ermöglicht jetzt interessante Konstellationen.

Schiffsführer ist dann ein 8-Jähriger Freund meines Sohnes und ich bin Rudergänger. Wenn wir nun so richtig in Gleitfahrt über den Teich ballern, ist er als Schiffsführer verantwortlich, aber, da nicht strafmündig, kann er nicht bestraft werden. Ich als Rudergänger habe nur die Anweisungen des Schiffsführers befolgt. Dessen Eltern sind auch nicht haftbar, denn die gehen ja davon aus, dass ich die Aufsicht habe.

Kann doch nicht sein.

Gruß
Axel
da hast du was falsch verstanden....
der Schiffsführer muss über den geeigneten Befähigungsnachweis verfügen (SBF Binnen,...).... der Rudergänger muss 16 Jahre und geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen...
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  #20  
Alt 09.07.2019, 09:08
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da hast du was falsch verstanden....
der Schiffsführer muss über den geeigneten Befähigungsnachweis verfügen (SBF Binnen,...).... der Rudergänger muss 16 Jahre und geistig und körperlich in der Lage sein das Fahrzeug zu führen...
Nein, unter 15 PS braucht er den eben nicht. Er muss auch nicht über 16 sein.

Das muss nur der Rudergänger.

Gruß
Axel
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  #21  
Alt 09.07.2019, 09:55
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bei deiner obigen Konstellation ist es wohl nicht möglich den 8 jährigen zum Schiffsführer zu machen...

Auch der Schiffsführer muss immer in der Lage sein selbst das SChiff zu bewegen, muss geistig und körperlich dazu in der Lage sein und da er auch das Schiff als Rudergänger führen können muss, muss er min. 16 Jahre alt sein....
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Alt 09.07.2019, 11:33
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Axel_G Beitrag anzeigen
Das ermöglicht jetzt interessante Konstellationen.
Schiffsführer ist dann ein 8-Jähriger Freund meines Sohnes und ich bin Rudergänger. Wenn wir nun so richtig in Gleitfahrt über den Teich ballern, ist er als Schiffsführer verantwortlich, aber, da nicht strafmündig, kann er nicht bestraft werden. Ich als Rudergänger habe nur die Anweisungen des Schiffsführers befolgt. Dessen Eltern sind auch nicht haftbar, denn die gehen ja davon aus, dass ich die Aufsicht habe.
nette Idee, aber:
- zum Einen ist bei Verkehrsverstößen dieser Art auch die für "Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person" (Rudergänger) zu belangen.
- reicht ein "davon Ausgehen" des Eigentümers/Ausrüsters (hier: Eltern) des Fahrzeuges, dass ein geeigneter SF an Bord ist, für die Straffreiheit nicht aus - sie "müssen sicherstellen", also im Zweifel den SF selbst bestimmen.
- muss der SF geeignet sein und ggf. die nötige Befähigung besitzen. Das bedeutet m.M. nach, dass er auch mangels eines erforderlichen Befähigungsnachweises, trotzdem alle Vorraussetzungen für die Besetzung der Positionen unterhalb seiner eigenen insbesondere Rudergänger erfüllen muss. Wäre bestimmt mal spannend auszutesten, aber ich gehe davon aus, dass WSP, GDWS und die Schifffahrtsgerichte das genauso sehen werden.
Das einzige was sicher ist, ist dass der 8-Jährige nichts zahlt.

Bis dann

Dominic
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