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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Verwandte von mir haben etliche Jahre einen Winterstellplatz in ihrer Scheune für ein Boot an einen älteren Herrn vermietet.
Der wurde vor einigen Jahren krank, sodas das Boot dauerhaft dort untergestellt war. Vor fünf Jahren ist dann der Eigner offenbar verstorben, wovon meine Verwandschaft aber erst Mal nix mitbekommen hat, da die Lebensgefährtin des Besitzers weiter pünktlich die Miete bezahlt hat. Nun ist auch die Lebensgefährtin offenbar ebenfalls verstorben ( auch schon vor fast einem Jahr...), das Boot steht aber immer noch in der Scheune. Weder der Eigner, noch seine Lebensgefährtin hatten weitere Angehörige. Es ist auch nicht bekannt, ob der verstorbene Eigner das Boot seiner Lebensgefährtin vererbt hat. Wie sind jetzt die Eigentumsverhältnisse, bzw. was ist zu tun...? Meine Verwandten ( auch schon weit über 70 ) sind da erheblich überfordert, würden das Boot aber schon gern legal loswerden. Ist übrigens wohl kein Sperrholz-Angelkahn, sondern ein Kunststoff-Kajütboot aus den 90ern mit irgendwas um die 8 Metern Länge....
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#2
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Ich glaube, das Ding gehört jetzt dem Finanzminister....was der aber nicht weiß. Ich glaube, so wie der mit unserem Geld umgeht, würde ich es ihm, so ich ein böser Mensch wäre, auch nicht verraten, sondern den Kahn verscherbeln und fertig.
Willy
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#3
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![]() Zitat:
Problem ist....: Meine Verwandtschaft hat natürlich keinerlei Eigentumsnachweis oder sonstige Papiere, das Boot ist aber warscheinlich zu neu als das jemand es gegen bar ohne weiter nachzufragen kaufen würde ( oder doch....? ).
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#4
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Das klingt zwar sehr verlockend, aber ich würde davon dringendst abraten. Nachlassgericht ansprechen und die offiziellen Eigentümerverhältnisse klären lassen. Mein ganz persönlicher Tipp aus Erbauseinandersetzungen in anderen Vermögensangelegenheiten mobil wie immobil .
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[SIGPIC][/SIGPIC] Grüße aus der finnischen Seenplatte Frank, der Nordmann
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#5
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Mal beim Nachlassgericht anrufen...
Im schlimmsten Fall wird es verkauft und die Miete kann trotzdem nicht bezahlt werden, im besten Fall zahlen die Erben oder der Staat die noch offene Miete. |
#7
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Stehen lassen, bis die Mietschulden den Zeitwert erreicht haben. Danach gehört es eh dir mit Vermieterpfandrecht.
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#8
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Ich würde auch das Nachlassgericht informieren und gleichzeitig eine offene Stellplatzmiete in ähnlicher Höhe wie der Zeitwert des Bootes.
Falls tatsächlich keine Erben da sind, würde ich es versuchen zu behalten oder zu versilbern. Aber ohne Eigentumsnachweis ein, vermutlich zugelassenes Boot aus fremden Besitz zu verkaufen, dürfte eine Straftat sein... ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#9
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Hi,
bis auf das letzte Boot, da sind der Originalkaufvertrag und alle anderen Papiere bei, hatte ich noch nie einen, meiner Meinung nach wirklich beweisbaren, Eigentumsnachweis. Ich habe den Verkäufern geglaubt, wenn sie behaupteten die Kähne seien die Ihren. Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, also ohne Fahrzeugbrief sondern mit Betriebserlaubnis, ist es ähnlich. Man bringt dem Hersteller eine Bescheinigung bei, dass das Ding nicht in der Fahndung steht und schon bekommt man, gegen einen gewissen Betrag, eine neue Betriebserlaubnis. Ich will allerdings keinen zu einer Straftat anstiften, nur auf die Gefahren durch deutsche, überlastete Behördenmühlen hinweisen. ![]() Bei einem jungen Boot zu einem Schnäppchenpreis, da würde ich auch zurückzucken.....wegen der Möglichkeit dass es entwendet wurde. Willy
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#10
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Wenn du es haben willst, fahre es einfach, wenn deine Bekannten es einfach nur los werden wollen - Nachlassgericht anrufen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#11
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![]() Zitat:
In jedem Standardkaufvertrag unterschreibt der Verkäufer ausdrücklich, dass das Boot frei von Ansprüchen Dritter ist, d.h. ihm gehört. Wenn das nicht gegeben ist kann es sein, dass man später Ärger hat. Das muss sich nicht um Diebesgut handeln.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#12
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![]() Zitat:
Nur bei Ausfall der Stellplatzmiete könnten sie das Boot als Sicherheit einbehalten. Das "der Staat" nun Eigentümer (Erbe) ist, halte ich für ausgeschlossen. Irgend welche Erben (2 - 3 Ordnung) gibt es immer. Da hilft dann das Nachlassgericht weiter. Mit diesen Erben ist eine Einigung anzustreben. Einfach behalten und nutzen ist, rechtlich gesehen, Unterschlagung und damit strafbar. |
#13
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![]() Zitat:
War das nicht ein Geschenk des alten Herren an Dich? ![]() Ich denke wenn das Boot zu einer Erbmasse gehört hätte, wären die Geier schon längst bei Dir gelandet ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß, Freddy ![]()
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#14
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Grundsätzlich gibt es doch eine Nachlassverwaltung oder Erben. Dann sprich den Nachlassverwalter an, der wird vom Gericht bestellt. In der Regel muss er den Wert des Bootes bestimmen, dies ermittelt er aus 3 Angeboten. Das Höchste bekommt den Zuschlag. Das Geld wird dann für noch offenstehende Kosten verwendet, und wenn was übrig bleibt geht es an den Staat.
Als Vermieter kannst du dein Pfandrecht geltend machen und hast somit Anspruch sofern Miete offen steht. Was ist das denn für ein Boot aus den 90ern? Ein Segelboot?
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Grüße aus Köln, Timo ![]() |
#15
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Also ich hätte da ehrlich gesagt auch Probleme mit meinem Gewissen-so verlockend wie das alles auch sein mag. Wenn das Boot mangels Erben an den Staat fällt, versteht der da sicher keinen Spaß. Auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich erscheint, dass das jemals rauskommt-der Teufel ist ein Eichhörnchen.
P.S. So geheim ist es ja nun inzwischen auch nicht mehr ![]()
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]() |
#16
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Ach, bei Euch steht also das verschollene Boot meines lieben Urgroßonkels.
Sagst du bitte bei der Verwandschaft bescheid, dass ich es in den nächsten Tagen abholen werde. Über die offenen Mietzahlungen werden wir uns schon irgendwie einig ! Rest per PN. Gruß Hubert
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#17
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Das BF schafft es oft, dass ich mich wie ein Gangster fühle,...dabei bin ich doch nur praktisch und unkompliziert.
Willy
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#18
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Der Eigentümer ist schon 5 Jahre und die Lebensgefährtin auch schon 1 Jahr verstorben.Wer soll da jetzt noch Erbschaftsansprüche stellen wollen.Normal melden sich Erben beim Wort "Boot" sofort,wird dort nicht das große Geld vermutet.
Hier ist praktisches und unkompliziertes Handeln,wie Willy es beschreibt,wohl der logischte Weg. Gerade der Finanminister ist doch der größte Gauner,da hält sich mein Gewissen schon in einigen Grenzen.
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#19
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Praktisches und unkompliziertes Handeln, wie du so schön schreibst, ist auf jeden Fall mal Unterschlagung. Da beißt die Maus ... . Und wie und mit welchen Papieren willst du, wenn du Unterschlagen hast, denn jemals ein Kennzeichen od. Zulassung für das Boot erhalten? Bei Anmeldung muß ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden wie du wissen solltest. Kannst du das, ohne dich nach Unteschlagung auch noch der Urkundenfälschung schuldig zu machen? Glauber nicht! Ich bin eher nicht der "Obrigkeitshörige", ganz im Gegenteil. Aber hier ist für mich einfach eine Grauzone überschritten. Geändert von Janus (27.06.2016 um 18:13 Uhr) |
#20
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![]() Zitat:
Andere Möglichkeit wäre Bilder vom Boot hier einstellen und auf PN von irgend einem "Interessierten" warten, der das Ganze (hoffentlich legal) löst. Klar ist, dass deine Verwandten nicht die Eigentümer sind und falls nicht Mietrückstände zu beklagen sind, auch keinerlei Anrecht auf das Boot haben, unabhängig davon, wer nachher der Nutznießer ist. Daher würde ich erst mal den offiziellen Weg gehen. ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#21
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Ich habe auch schon Boote nur mit Kaufvertrag gekauft.Wie hätte ich da eine Kontrolle gehabt das etwa das Boot nicht geklaut gewesen ist. Da ging der Kauf auch nur über Treue und Glaube.
Die Erben werden doch wohl sämtliche Unterlagen durchgesehen haben.Außerdem kann ja angenommen werden das ein Testament irgendwie greifbar gewesen ist.Das Boot stellt je nach Alter und Zustand auch eine gewissen Wert da. Ich möchte aber hier bloß keinen Menschen zur Unterschlagung anregen. |
#22
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Bedenkt auch mal das vielleicht noch Erben gesucht werden, sowas kann dauern ;)
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#23
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Och "Kinders",
sich einfach mal bei nem Anwalt über Verjährungsfristen informieren. Und vor allem hier mal nicht so "eindeutig" über den "Kram" diskutieren ..... Wer was sinnvolles beizutragen hat, kann das doch auch über PN machen - und für alle anderen könnte ja durchaus gelten: "Wer gerade mal keine Ahnung hat, einfach mal die ........ halten".
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#24
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![]() Zitat:
Ist halt alles nicht korrekt und gehört nicht in ein anständiges Forum. @ Eclipse197. entschuldige bitte, dass ich Dich stellvertretend zitiert habe ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#25
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Dazu brauch ich keinen Anwalt, das weiß ich aus "dem Handgelenk", daß die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers gegenüber dem Erben erst nach 30 Jahren erlischt.
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