boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 36 von 36
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 26.06.2016, 22:12
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Stuhr
Beiträge: 1.524
Boot: Catboot + Pacific Seacraft 25+Viksund 27
2.277 Danke in 859 Beiträgen
Standard Herrenloses Boot in der Scheune.

Verwandte von mir haben etliche Jahre einen Winterstellplatz in ihrer Scheune für ein Boot an einen älteren Herrn vermietet.

Der wurde vor einigen Jahren krank, sodas das Boot dauerhaft dort untergestellt war.

Vor fünf Jahren ist dann der Eigner offenbar verstorben, wovon meine Verwandschaft aber erst Mal nix mitbekommen hat, da die Lebensgefährtin des Besitzers weiter pünktlich die Miete bezahlt hat.

Nun ist auch die Lebensgefährtin offenbar ebenfalls verstorben ( auch schon vor fast einem Jahr...), das Boot steht aber immer noch in der Scheune.
Weder der Eigner, noch seine Lebensgefährtin hatten weitere Angehörige.

Es ist auch nicht bekannt, ob der verstorbene Eigner das Boot seiner Lebensgefährtin vererbt hat.


Wie sind jetzt die Eigentumsverhältnisse, bzw. was ist zu tun...?

Meine Verwandten ( auch schon weit über 70 ) sind da erheblich überfordert, würden das Boot aber schon gern legal loswerden.

Ist übrigens wohl kein Sperrholz-Angelkahn, sondern ein Kunststoff-Kajütboot aus den 90ern mit irgendwas um die 8 Metern Länge....
__________________

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 26.06.2016, 22:17
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.620
24.622 Danke in 9.545 Beiträgen
Standard

Ich glaube, das Ding gehört jetzt dem Finanzminister....was der aber nicht weiß. Ich glaube, so wie der mit unserem Geld umgeht, würde ich es ihm, so ich ein böser Mensch wäre, auch nicht verraten, sondern den Kahn verscherbeln und fertig.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 26.06.2016, 22:22
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Stuhr
Beiträge: 1.524
Boot: Catboot + Pacific Seacraft 25+Viksund 27
2.277 Danke in 859 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich glaube, das Ding gehört jetzt dem Finanzminister....was der aber nicht weiß.
Das vermute ich auch.

Problem ist....: Meine Verwandtschaft hat natürlich keinerlei Eigentumsnachweis oder sonstige Papiere, das Boot ist aber warscheinlich zu neu als das jemand es gegen bar ohne weiter nachzufragen kaufen würde ( oder doch....? ).
__________________

Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 26.06.2016, 22:34
lummelahti lummelahti ist offline
Captain
 
Registriert seit: 23.08.2012
Beiträge: 474
961 Danke in 310 Beiträgen
Standard

Das klingt zwar sehr verlockend, aber ich würde davon dringendst abraten. Nachlassgericht ansprechen und die offiziellen Eigentümerverhältnisse klären lassen. Mein ganz persönlicher Tipp aus Erbauseinandersetzungen in anderen Vermögensangelegenheiten mobil wie immobil .
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC]
Grüße aus der finnischen Seenplatte
Frank, der Nordmann
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 26.06.2016, 22:52
Micha123 Micha123 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 15.09.2013
Ort: Falkensee
Beiträge: 192
Boot: Hohmann H2
72 Danke in 47 Beiträgen
Standard

Mal beim Nachlassgericht anrufen...
Im schlimmsten Fall wird es verkauft und die Miete kann trotzdem nicht bezahlt werden, im besten Fall zahlen die Erben oder der Staat die noch offene Miete.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 26.06.2016, 23:34
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.710
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.341 Danke in 1.026 Beiträgen
Standard

Hast ne PN
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 27.06.2016, 04:58
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 15.986
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
53.817 Danke in 17.902 Beiträgen
Standard

Stehen lassen, bis die Mietschulden den Zeitwert erreicht haben. Danach gehört es eh dir mit Vermieterpfandrecht.
__________________
.
.

Akki

dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 27.06.2016, 05:23
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Pforzheim - Offendorf/F
Beiträge: 2.613
Boot: Fairline Corniche
11.497 Danke in 2.446 Beiträgen
Standard

Ich würde auch das Nachlassgericht informieren und gleichzeitig eine offene Stellplatzmiete in ähnlicher Höhe wie der Zeitwert des Bootes.
Falls tatsächlich keine Erben da sind, würde ich es versuchen zu behalten oder zu versilbern. Aber ohne Eigentumsnachweis ein, vermutlich zugelassenes Boot aus fremden Besitz zu verkaufen, dürfte eine Straftat sein...

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 27.06.2016, 06:46
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.620
24.622 Danke in 9.545 Beiträgen
Standard

Hi,

bis auf das letzte Boot, da sind der Originalkaufvertrag und alle anderen Papiere bei, hatte ich noch nie einen, meiner Meinung nach wirklich beweisbaren, Eigentumsnachweis. Ich habe den Verkäufern geglaubt, wenn sie behaupteten die Kähne seien die Ihren.

Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen, also ohne Fahrzeugbrief sondern mit Betriebserlaubnis, ist es ähnlich. Man bringt dem Hersteller eine Bescheinigung bei, dass das Ding nicht in der Fahndung steht und schon bekommt man, gegen einen gewissen Betrag, eine neue Betriebserlaubnis.

Ich will allerdings keinen zu einer Straftat anstiften, nur auf die Gefahren durch deutsche, überlastete Behördenmühlen hinweisen.

Bei einem jungen Boot zu einem Schnäppchenpreis, da würde ich auch zurückzucken.....wegen der Möglichkeit dass es entwendet wurde.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 27.06.2016, 07:45
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.05.2005
Ort: Boote-Forum
Beiträge: 12.236
Boot: Southerly 32, ZAR 53 Yamaha 115PS
29.010 Danke in 11.633 Beiträgen
Standard

Wenn du es haben willst, fahre es einfach, wenn deine Bekannten es einfach nur los werden wollen - Nachlassgericht anrufen!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #11  
Alt 27.06.2016, 12:57
horstj horstj ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 2.941
2.652 Danke in 1.624 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich habe den Verkäufern geglaubt, wenn sie behaupteten die Kähne seien die Ihren.

In jedem Standardkaufvertrag unterschreibt der Verkäufer ausdrücklich, dass das Boot frei von Ansprüchen Dritter ist, d.h. ihm gehört.
Wenn das nicht gegeben ist kann es sein, dass man später Ärger hat. Das muss sich nicht um Diebesgut handeln.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 27.06.2016, 13:14
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Verwandte von mir haben etliche Jahre einen Winterstellplatz in ihrer Scheune für ein Boot an einen älteren Herrn vermietet.

Wie sind jetzt die Eigentumsverhältnisse, bzw. was ist zu tun...?
Eines muß klar sein, deine Verwandten sind weder Eigentümer noch können sie irgend einen Anspruch auf das Boot erheben.
Nur bei Ausfall der Stellplatzmiete könnten sie das Boot als Sicherheit einbehalten.

Das "der Staat" nun Eigentümer (Erbe) ist, halte ich für ausgeschlossen. Irgend welche Erben (2 - 3 Ordnung) gibt es immer. Da hilft dann das Nachlassgericht weiter. Mit diesen Erben ist eine Einigung anzustreben.

Einfach behalten und nutzen ist, rechtlich gesehen, Unterschlagung und damit strafbar.
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 27.06.2016, 13:20
Benutzerbild von bootefreddy01
bootefreddy01 bootefreddy01 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2007
Ort: Heldenstein
Beiträge: 1.163
Boot: Reinell V170/ Rinker 232Captiva/ MasterCraft ProStar 190/ Boesch 510 Sun Deck
730 Danke in 462 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen

Vor fünf Jahren ist dann der Eigner offenbar verstorben...

Nun ist auch die Lebensgefährtin offenbar ebenfalls verstorben...

Weder der Eigner, noch seine Lebensgefährtin hatten weitere Angehörige...
Hallo Libertee...

War das nicht ein Geschenk des alten Herren an Dich?
Ich denke wenn das Boot zu einer Erbmasse gehört hätte, wären die Geier schon längst bei Dir gelandet

Gruß,
Freddy
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 27.06.2016, 14:09
DeepPearl DeepPearl ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.06.2015
Beiträge: 114
Boot: Jeanneau Tonic 23
131 Danke in 62 Beiträgen
Standard

Grundsätzlich gibt es doch eine Nachlassverwaltung oder Erben. Dann sprich den Nachlassverwalter an, der wird vom Gericht bestellt. In der Regel muss er den Wert des Bootes bestimmen, dies ermittelt er aus 3 Angeboten. Das Höchste bekommt den Zuschlag. Das Geld wird dann für noch offenstehende Kosten verwendet, und wenn was übrig bleibt geht es an den Staat.
Als Vermieter kannst du dein Pfandrecht geltend machen und hast somit Anspruch sofern Miete offen steht.

Was ist das denn für ein Boot aus den 90ern? Ein Segelboot?
__________________
Grüße aus Köln,

Timo
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 27.06.2016, 14:23
Benutzerbild von Barracuda
Barracuda Barracuda ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.08.2005
Ort: Bei Ulm
Beiträge: 1.902
Boot: keins mehr
3.965 Danke in 1.789 Beiträgen
Standard

Also ich hätte da ehrlich gesagt auch Probleme mit meinem Gewissen-so verlockend wie das alles auch sein mag. Wenn das Boot mangels Erben an den Staat fällt, versteht der da sicher keinen Spaß. Auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich erscheint, dass das jemals rauskommt-der Teufel ist ein Eichhörnchen.

P.S. So geheim ist es ja nun inzwischen auch nicht mehr
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 27.06.2016, 17:22
Benutzerbild von Mr-Flopppy
Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.08.2011
Ort: Tortuga
Beiträge: 2.370
Boot: 9m Stahlsegler "SY RAN"
8.862 Danke in 1.926 Beiträgen
Standard

Ach, bei Euch steht also das verschollene Boot meines lieben Urgroßonkels.

Sagst du bitte bei der Verwandschaft bescheid, dass ich es in den nächsten Tagen abholen werde. Über die offenen Mietzahlungen werden wir uns schon irgendwie einig !

Rest per PN.

Gruß Hubert
__________________
Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #17  
Alt 27.06.2016, 17:40
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.08.2006
Ort: Unna
Beiträge: 7.620
24.622 Danke in 9.545 Beiträgen
Standard

Das BF schafft es oft, dass ich mich wie ein Gangster fühle,...dabei bin ich doch nur praktisch und unkompliziert.

Willy
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 27.06.2016, 17:55
Benutzerbild von Eclipse197
Eclipse197 Eclipse197 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 1.510
Boot: Abbate Primatist 23,Cranchi 700,Wellcraft Eclipse 197,Glastron SSV 239
1.848 Danke in 941 Beiträgen
Standard

Der Eigentümer ist schon 5 Jahre und die Lebensgefährtin auch schon 1 Jahr verstorben.Wer soll da jetzt noch Erbschaftsansprüche stellen wollen.Normal melden sich Erben beim Wort "Boot" sofort,wird dort nicht das große Geld vermutet.
Hier ist praktisches und unkompliziertes Handeln,wie Willy es beschreibt,wohl der logischte Weg.
Gerade der Finanminister ist doch der größte Gauner,da hält sich mein Gewissen schon in einigen Grenzen.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #19  
Alt 27.06.2016, 18:05
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Normal melden sich Erben beim Wort "Boot" sofort,wird dort nicht das große Geld vermutet.
Hier ist praktisches und unkompliziertes Handeln,wie Willy es beschreibt,wohl der logischte Weg.
Und wenn die Erben nur einfach nichts wissen von dem Boot? (bei Erben höherer Ordnung oft so).

Praktisches und unkompliziertes Handeln, wie du so schön schreibst, ist auf jeden Fall mal Unterschlagung. Da beißt die Maus ... .
Und wie und mit welchen Papieren willst du, wenn du Unterschlagen hast, denn jemals ein Kennzeichen od. Zulassung für das Boot erhalten?
Bei Anmeldung muß ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden wie du wissen solltest. Kannst du das, ohne dich nach Unteschlagung auch noch der Urkundenfälschung schuldig zu machen?
Glauber nicht!

Ich bin eher nicht der "Obrigkeitshörige", ganz im Gegenteil. Aber hier ist für mich einfach eine Grauzone überschritten.

Geändert von Janus (27.06.2016 um 18:13 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 27.06.2016, 18:11
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Pforzheim - Offendorf/F
Beiträge: 2.613
Boot: Fairline Corniche
11.497 Danke in 2.446 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Liebertee Beitrag anzeigen
Verwandte von mir haben etliche Jahre einen Winterstellplatz in ihrer Scheune für ein Boot an einen älteren Herrn vermietet.

Der wurde vor einigen Jahren krank, sodas das Boot dauerhaft dort untergestellt war.

Vor fünf Jahren ist dann der Eigner offenbar verstorben, wovon meine Verwandschaft aber erst Mal nix mitbekommen hat, da die Lebensgefährtin des Besitzers weiter pünktlich die Miete bezahlt hat.

Nun ist auch die Lebensgefährtin offenbar ebenfalls verstorben ( auch schon vor fast einem Jahr...), das Boot steht aber immer noch in der Scheune.
Weder der Eigner, noch seine Lebensgefährtin hatten weitere Angehörige.

Es ist auch nicht bekannt, ob der verstorbene Eigner das Boot seiner Lebensgefährtin vererbt hat.


Wie sind jetzt die Eigentumsverhältnisse, bzw. was ist zu tun...?

Meine Verwandten ( auch schon weit über 70 ) sind da erheblich überfordert, würden das Boot aber schon gern legal loswerden.

Ist übrigens wohl kein Sperrholz-Angelkahn, sondern ein Kunststoff-Kajütboot aus den 90ern mit irgendwas um die 8 Metern Länge....
Wenn es "nur" um das "Loswerden" geht, Nachlassgericht anrufen, Namen vom Eigentümer ist ja bekannt und Nachfragen.
Andere Möglichkeit wäre Bilder vom Boot hier einstellen und auf PN von irgend einem "Interessierten" warten, der das Ganze (hoffentlich legal) löst.

Klar ist, dass deine Verwandten nicht die Eigentümer sind und falls nicht Mietrückstände zu beklagen sind, auch keinerlei Anrecht auf das Boot haben, unabhängig davon, wer nachher der Nutznießer ist.
Daher würde ich erst mal den offiziellen Weg gehen.

__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 27.06.2016, 18:12
Benutzerbild von Eclipse197
Eclipse197 Eclipse197 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 04.06.2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 1.510
Boot: Abbate Primatist 23,Cranchi 700,Wellcraft Eclipse 197,Glastron SSV 239
1.848 Danke in 941 Beiträgen
Standard

Ich habe auch schon Boote nur mit Kaufvertrag gekauft.Wie hätte ich da eine Kontrolle gehabt das etwa das Boot nicht geklaut gewesen ist. Da ging der Kauf auch nur über Treue und Glaube.
Die Erben werden doch wohl sämtliche Unterlagen durchgesehen haben.Außerdem kann ja angenommen werden das ein Testament irgendwie greifbar gewesen ist.Das Boot stellt je nach Alter und Zustand auch eine gewissen Wert da.
Ich möchte aber hier bloß keinen Menschen zur Unterschlagung anregen.
Mit Zitat antworten top
  #22  
Alt 27.06.2016, 18:14
Benutzerbild von vader
vader vader ist offline
Captain
 
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 476
969 Danke in 347 Beiträgen
Standard

Bedenkt auch mal das vielleicht noch Erben gesucht werden, sowas kann dauern ;)
__________________
Gruß
Jens
Haste kleine Mit, willste ohne Große!
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 27.06.2016, 18:18
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.710
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.341 Danke in 1.026 Beiträgen
Standard

Och "Kinders",
sich einfach mal bei nem Anwalt über Verjährungsfristen informieren.
Und vor allem hier mal nicht so "eindeutig" über den "Kram" diskutieren .....
Wer was sinnvolles beizutragen hat, kann das doch auch über PN machen - und für alle anderen könnte ja durchaus gelten: "Wer gerade mal keine Ahnung hat, einfach mal die ........ halten".
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #24  
Alt 27.06.2016, 18:18
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.01.2012
Ort: Pforzheim - Offendorf/F
Beiträge: 2.613
Boot: Fairline Corniche
11.497 Danke in 2.446 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eclipse197 Beitrag anzeigen
Ich habe auch schon Boote nur mit Kaufvertrag gekauft.Wie hätte ich da eine Kontrolle gehabt das etwa das Boot nicht geklaut gewesen ist. Da ging der Kauf auch nur über Treue und Glaube.
Die Erben werden doch wohl sämtliche Unterlagen durchgesehen haben.Außerdem kann ja angenommen werden das ein Testament irgendwie greifbar gewesen ist.Das Boot stellt je nach Alter und Zustand auch eine gewissen Wert da.
Ich möchte aber hier bloß keinen Menschen zur Unterschlagung anregen.
Klar, man kann auch mit dem Kennzeichen prüfen ob es noch registriert ist und einen Kaufvertrag fälschen...

Ist halt alles nicht korrekt und gehört nicht in ein anständiges Forum.

@ Eclipse197. entschuldige bitte, dass ich Dich stellvertretend zitiert habe
__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
Mit Zitat antworten top
  #25  
Alt 27.06.2016, 18:27
Janus Janus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 16.02.2014
Ort: am nördlichsten Punkt der Donau
Beiträge: 3.277
Boot: Mobo
Rufzeichen oder MMSI: ist bekannt
3.017 Danke in 1.605 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Och "Kinders",
sich einfach mal bei nem Anwalt über Verjährungsfristen informieren.
Dazu brauch ich keinen Anwalt, das weiß ich aus "dem Handgelenk", daß die Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers gegenüber dem Erben erst nach 30 Jahren erlischt.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 36 von 36


Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Herrenloses Boot gestoppt Verbraucheranwalt Allgemeines zum Boot 26 30.09.2014 15:00
Die "Werft"-Frage: Garage, Scheune oder Lagerhalle? ~Ingo~ Selbstbauer 29 24.08.2011 10:54
Herrenloses Boot? Camper77 Allgemeines zum Boot 35 18.08.2008 11:49
Herrenloses Boot gibt Rätsel auf ... Trickski-Fee Allgemeines zum Boot 20 04.08.2006 14:53
Winterlager in NL oder nähe Köln auch Scheune beim Bauern lui Allgemeines zum Boot 0 24.09.2004 17:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 19:48 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.