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  #76  
Alt Gestern, 13:04
Benutzerbild von klappanker
klappanker klappanker ist offline
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
Sechs Jahre alt !!
Denk mal drüber nach, was sich alles in der Zeit geändert haben könnte !
Rät Dir der
R@ccoon
dazu nichts ...

Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal
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cu
Max
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  #77  
Alt Gestern, 13:21
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R@ccoon R@ccoon ist offline
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https://www.bmi.bund.de/DE/themen/si...58318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
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  #78  
Alt Gestern, 13:26
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Die Frage ist, ob das auch waffenrechtlich gilt. In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde …
Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
… “In meinem Haus und Garten ist es nicht verboten, wenn ich meine Waffen am Mann tragen würde” ist so pauschal schlicht falsch.
Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Waffenrechtlich gilt das befriedete Besitztum als Wohnung, es gibt eben genau keinen Unterschied zwischen Wohnzimmer und Terrasse. Drum ist meine Aussage exakt richtig.
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
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  #79  
Alt Gestern, 13:38
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Zitat:
Zitat von R@ccoon Beitrag anzeigen
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html#doc21258318bodyText5

Da kannst Du Dein Wissen erneuern, zumindest über das "Messer-Verbot" !

Aber das scheint Dir ja egal zu sein, wie Du schreibst,
hat der R@ccoon gelesen
Mmmmh... Nico Signal ist kein Messer, und von nichts anderen habe ich geschrieben, aber R@ccoon hat recht und ich meine Ruhe.

Zitat:
dazu nichts ...

Aber macht was ihr wollt! Mir ist es egal
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  #80  
Alt Gestern, 15:03
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Nein, Deine Aussage war pauschal “Garten, Terasse …”. Beides KANN befriedetes Besitztum sein, ist es pauschal aber nicht.

Das ist im Zusammenhang mit dem Boot relevant. Das Oberdeck ist dem Garten “gleichzusetzen”, nicht aber befriedetem Besitztum. Es mag kleinlich klingen, aber “im Boot - auf dem Boot - in der Wohnung - im Garten” sind rechtlich gesehen durchaus nicht pauschal gleichzusetzen.

Es folgt auf die berechtigte Frage nach der Situation “auf dem Boot”.
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
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  #81  
Alt Gestern, 15:28
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Ok, ich rede von einem umzäunten Garten, er wäre befriedetes Besitztum. Waffenrechtlich eben eine Wohnung. Beim Boot zwischen Kabine und Oberdeck zu unterscheiden, da würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, ich bin nach wie vor der Auffassung, dass ein Boot waffenrechtlich keine Wohnung ist,lasse mich aber gern eines besseren belehren, wenn entsprechende Rechtsgrundlagen geliefert werden, was bisher nicht der Fall war. Ich bin nächste Woche Woche mit meiner SB der Waffenbehörde verabredet, werde das Thema mal dahingehend erörtern.
Ich sprach von pauschalen Aussagen, die falsch sind.

Der Unterschied zwischen Kabine ist ähnlich wie Wohnung (befriedet), wenn die Kabine eben auch „befriedet“ ist, und dem Deck, das NICHT befriedet ist, und praktisch nicht befriedigt werden kann.

Die Gleichstellung von Wohnmobil, Boot und Wohnung ergibt sich aus dem Beschluss des BGH, und der folgenden Rechtssprechung.

Lass uns wissen, wenn die Waffenbehoerde BGH und Rechtsprechung widerspricht, und die Grundlage dazu. (Dass es Detailbestimmungen gibt, die erfüllt werden müssen, ist wie beim Garten)
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  #82  
Alt Gestern, 17:49
Sealord37 Sealord37 ist offline
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Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
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  #83  
Alt Gestern, 21:03
Sayang Sayang ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sealord37 Beitrag anzeigen
Mach ich. Allerdings wird eine Unterscheidung in befriedete Kabine und nicht befriedetes Oberdeck maximal ein Lächeln hervorrufen. Eben weil das vollkommener Unsinn ist. Die entscheidende Frage ist, ob hier zwischen bürgerlichem und Waffenrecht unterschieden wird, z.b. bei der Definition Besitz teilweise und von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet auch.
Du magst das Wort lustig oder unsinnig finden, “befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff. Es ist auch eine der Voraussetzungen, um als Wohnung im juristischen Sinne gelten zu koennen.

Waehrend der Raum unter Deck durchaus alle notwendigen Vorraussetzungen erfuellen kann, um als Wohnung zu gelten, fehlt mit die Phantasie, wie das mit dem Oberdeck zu bewerkstelligt werden kann.
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  #84  
Alt Heute, 07:45
Benutzerbild von Navigator - Troll
Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Nein, die tragen kein Fünfeck

Bei a müßte anstatt und oder stehen
Bei b das nicht gestrichen werden

Bis dahin sind alle Fünfecke illegal.
Ich ärger mich, das in meinen Knicker aus den 60 ern das Fünfeck bei einer Wartung im Werk mal nachgestempelt wurde.
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
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  #85  
Alt Heute, 09:22
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
“befriedet” ist jedoch ein feststehender, juristischer Begriff.
Das Problem bei den juristischen Begriffen ist, dass sie eben nicht so bombenfest feststehend sind, wie sich das ein Laie vorstellt.

Erster Treffer bei Google:

https://www.juraforum.de/lexikon/befriedetes-besitztum

Ein schönes Beispiel ist auch "gewerblich". Und dann die unterschiedliche Bedeutung bei Finanzamt, Kfz-Versicherung, Güterverkehr, Sonntagsfahrverbot für Kfz, Arbeitsrecht, IHK Beitragspflicht, Impressumspflicht.
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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