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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 17.03.2010, 14:10
Benutzerbild von Bomber
Bomber Bomber ist offline
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Standard Dienstreisen und Verpflegungsmehraufwand

Hallo Leute,

ich ahbe gerade das hier gelesen.
Zitat:
Probleme im Hotel: Ab 2010 Übernachtung 7, Frühstück 19 Prozent Mehrwertsteuer
Ab dem 01.01.2010 sinkt die Mehrwertsteuer im Hotel von 19 auf 7 Prozent. Diese 7 Prozent beziehen sich aber nur auf die reinen Beherbergungskosten. Nebenleistungen, wie zum Beispiel das Frühstück, werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen und nach wie vor mit 19 Prozent versteuert. Das hat Folgen für Arbeitnehmer auf Dienstreise.
Letzte Woche hat der Bundesrat das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" verabschiedet, in dem unter anderem geregelt ist, dass die Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen ab Januar 2010 nur noch 7 statt bislang 19 Prozent beträgt. Aus der Begründung des Gesetzgebers geht klar hervor, dass die sogenannten Nebenleistungen, also Verpflegung (insbesondere das Frühstück), die Getränkeversorgung aus der Minibar und Wellnessangebote nicht von der Steuerermäßigung erfasst werden. Sie dienen nicht unmittelbar der Beherbergung und müssen daher separat ausgewiesen werden.
Vor allem das Frühstück ist solch eine Nebenleistung, die gern auch pauschal im Preis mit drin ist (Übernachtung inkl. Frühstück). In den Hotels, wo bislang das Frühstück stets eingeschlossen war, muss ab Januar ein Preis hierfür festgelegt und auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine Pauschalrechnung, die die Übernachtung inklusive Frühstück beinhaltet, kann nicht mehr ausgestellt werden.
Nach derzeitiger Rechtslage können Dienstreisende im Rahmen der Reisekostenabrechnung eine Pauschalrechnung (Übernachtungspreis inklusive Frühstück) abzüglich eines Eigenanteils von 4,80 Euro für das Frühstück vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Wenn das Frühstück jedoch gesondert ausgewiesen wird, besteht diese Möglichkeit des pauschalierten Abzugs nicht. Dann muss der Arbeitnehmer die Kosten für das Frühstück mit seinem Tagegeld finanzieren. Möchte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Kosten für das Frühstück dennoch erstatten, muss er eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent für das Frühstück an das Finanzamt abführen.

Kann mir jemand in einfachen Worten erklären, was das für meine Reisekostenabrechnungen bedeutet? Bisher habe ich immer von der Verpflegungsmehraufwand-Tagespauschale die üblichen 20% abgezogen (wenn Frühstück vorhanden war) und mir den Rest erstatten lassen. Ändert sich hier dadurch auch etwas?
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Philip
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  #2  
Alt 17.03.2010, 14:19
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mue mue ist offline
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wegen der unterschiedlichen MWST Sätze muss Frühstück nun seperat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Wenn dein AG diese Kosten nicht übernimmt, musst du zukünftig das Frühstück selbst zahlen. Dumm, wenn es dann 15 € etc. kostet. Es gibt aber Hotels, wo das Frühstück seit neuestem 4,80 € kostet ;)
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Christian
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  #3  
Alt 17.03.2010, 14:20
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Bomber Bomber ist offline
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OK, dafür ziehe ich aber auch keine 20% von der Tagespauschale ab, oder?
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  #4  
Alt 17.03.2010, 14:20
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Bernd Bernd ist offline
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Ja, du musst den vollen Betrag des Frühstückes auf der Rechnung von der Tagespauschale abziehen, wenn dein Arbeitgeber die Übernachtungsrechnung zahlt. Im Hilton ist das zum Beispiel gleich mal mehr wie die Tagespauschale und du bekommst somit für den Rest des Tages nichts...

Bernd
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  #5  
Alt 17.03.2010, 14:22
billi billi ist offline
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im Prinzip nicht viel.

Du gibst die Hotelrechnung bei deinem Arbeitgeber ab und bekommst den Erstattbaren bertrag (die Übernachtungskosten) erstattet. Das Frühstück musst du selbst bezahlen (außer dein Arbeitgeber übernimmt auch diesen Posten).
Es muss allerdings seperat auf der Rechnung ausgewiesen sein.

z.B.

eine Übernachtung mit Frühstück Früher 50€ = Erstattung bei 20% abzug 40 €
Neu: Übernachtung 40€; Frühstück 10€ = Erstattung 40€.

Ob Hotels dies seperat ausweisen ????
Naja nach neuem geseetz müssen sie das ja wegen unterschiedlicher steuersätze aber ws ist mit Auslandsaufenthalten ????

Dies wird die Zukunft ziegen. lassen wir uns überraschen.
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  #6  
Alt 17.03.2010, 14:26
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Antaris Antaris ist offline
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Leider muss der gesamte Betrag des Frühstücks
selbst bezahlt werden, da dieser extra auf der Rechnung
mit 19% ausgwiesen wird. Wenn das z.B. 15 Euro sind
werden 15 Euro vom Spesensatz abgezogen.

Es gibt aber einen Trick, der vollkommen legal ist,
und ich denke das alle Hotels das machen können.

Einfach einen zusätzlichen 19 % Posten auf die Rechnung
setzen, Beispiel

Frühstück und TV-Kosten = 15 Euro,

dann bleibt es wieder bei der Pauschale von 4,80 Euro
__________________
Gruß
Axel

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  #7  
Alt 17.03.2010, 14:31
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Das wäre aber große Scheiße ...
Bin im Moment jede Woche in Hamburg, zahle typischerweise ca. 15-17 EUR fürs Frühstück (was ich auch schon als Raubüberfall betrachte) - bzw. mein Arbeitgeber zahlt.

Dafür wird mir meine Verpflegungspauschale um 1,47 EUR je Frühstück gekürzt - keine Ahnung, wie die gerade darauf kommen, ist aber eine erst letzte Woche diskutierte Regelung unseres Steuerbüros.

Wer versucht, in Hamburg einen 18-h-Tag von 12 EUR abzgl. 17 EUR Frühstück zu überleben, hat ein Problem ...

Übrigens weisen die Hotels das Frühstück meist nicht als eigene Position aus, sondern verkaufen nach wie vor "Arrangements" - aus den separat je MwSt.-Satz ausgewiesenen Steueranteilen lässt sich der Nettobetrag des Frühstücks allerdings natürlich berechnen.
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  #8  
Alt 17.03.2010, 14:40
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Das wäre aber große Scheiße ...
Das sehe ich auch so.
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  #9  
Alt 17.03.2010, 14:41
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hier ist ein Link dazu:

http://www.presseportal.de/pm/13488/...7/hrworks_gmbh

das erklärt auch die besondere Voraussetzung für die 1,57 Euro.
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Axel

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  #10  
Alt 17.03.2010, 14:42
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Leider muss der gesamte Betrag des Frühstücks
selbst bezahlt werden, da dieser extra auf der Rechnung
mit 19% ausgwiesen wird. Wenn das z.B. 15 Euro sind
werden 15 Euro vom Spesensatz abgezogen.

Es gibt aber einen Trick, der vollkommen legal ist,
und ich denke das alle Hotels das machen können.

Einfach einen zusätzlichen 19 % Posten auf die Rechnung
setzen, Beispiel

Frühstück und TV-Kosten = 15 Euro,

dann bleibt es wieder bei der Pauschale von 4,80 Euro
was ändert das? zahlt dein AG etwa die TV-Kosten?
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Christian
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  #11  
Alt 17.03.2010, 16:11
billi billi ist offline
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Da das Frühstück extra geht müsste auch Übernachtung ohne Frühstück möglich sein. Dies würd ich buchen und beim Becker um die Ecke gibts bestimmt ein kleines Frühstück für unter 10 €
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  #12  
Alt 17.03.2010, 16:18
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da das Frühstück extra geht müsste auch Übernachtung ohne Frühstück möglich sein. Dies würd ich buchen und beim Becker um die Ecke gibts bestimmt ein kleines Frühstück für unter 10 €
so wird kommen! Die Vorteile dieser Regelung für die Konjuntur verschließen sich mir aber.
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Christian
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  #13  
Alt 17.03.2010, 16:30
billi billi ist offline
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die Vorteile sind schnell aufgezählt.

Die Hotels haben weniger Arbeit da sie kein Frühstück mehr machen müssen und könne somit Lohnkosten Sparen da sie die Leute entlassen können.

Die Bäkereine haben mehr umsatz und freuen sich Ohne das sie mehr Personal benötigen.

Somit ist den Hotelies und den Bäckern Geholfen.

so kommen mehr steuereinnahmen in die Kasse ?!? und damit kann man dann einen Teil der zu erwartenden Arbeitslosen bezahlen !!!
:m otz:

Ich kann mich über unsere Regierung nur noch wundern. ALlerdings weiß ich das es mit den anderen Parteien auch nicht besser ist.
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  #14  
Alt 17.03.2010, 16:57
Schärenkreuzer-Liebhaber Schärenkreuzer-Liebhaber ist offline
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Wo ist das Problem?

Für >= 2.000.000€ können wir doch die Regelung wieder rückgängig machen.

Ich finde das Prinzip klasse: Wer bezahlt, der bestimmt.

Vielleicht finden wir ja noch etwas aus dem Wassersportbereich und machen dafür eine Sammlung.

Gegen einen geringen Obulus werde ich dann schon die Kontakte zur FDP und CSU herstellen, natürlich auch ganz uneigennützig

Bei einem Menschen mit Gewissen kannst du dir nie sicher sein, wie er sich entscheiden wird. Ein käuflicher Mensch (eine käufliche Partei) ist dagegen wunderbar berechenbar.

Grüße

Ralf
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  #15  
Alt 17.03.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von Schärenkreuzer-Liebhaber Beitrag anzeigen
Wo ist das Problem?

Für >= 2.000.000€ können wir doch die Regelung wieder rückgängig machen.

Ich finde das Prinzip klasse: Wer bezahlt, der bestimmt.

Vielleicht finden wir ja noch etwas aus dem Wassersportbereich und machen dafür eine Sammlung.

Gegen einen geringen Obulus werde ich dann schon die Kontakte zur FDP und CSU herstellen, natürlich auch ganz uneigennützig

Bei einem Menschen mit Gewissen kannst du dir nie sicher sein, wie er sich entscheiden wird. Ein käuflicher Mensch (eine käufliche Partei) ist dagegen wunderbar berechenbar.

Grüße

Ralf
jeder ist käuflich, es ist nur eine Sache des Preises. Irgendwann wird jeder schwach.
Gruss Hubert
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