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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Leicht OT, aber vielleicht doch passend :
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten doch nur für motorbetriebene Boote, oder ? Gibt es da einen Unterschied über/unter 5 PS ? |
#52
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Zitat:
In manchen Fällen verläuft sich die Angelegenheit dann, vermutlich weil die Ordnungshüter den Papierkram scheuen oder die Sachlage doch nicht eindeutig genug protokolliert war. Es gibt auch keinen "Barzahlungsrabatt". Dieser Hinweis soll allerdings keine Billigung von Geschwindigkeitsübertretungen sein.
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Beste Grüße John |
#53
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Zitat:
Das mit der Elbe finde ich ja noch doller! Wusste gar nicht, das man da überall Vollgas fahren darf. Ich habe nicht von der Tide in der Trave gesprochen, sonder nur von auf- und ablaufenden Wasser. Da hat aber der Wind die Finger im Spiel.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#54
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Hier guckste Puste:
Niedrig: Hoch:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#55
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Zitat:
Hallo Paul, ich fahre seit einer Saison mit einem GPS Fahrradcomputer im Boot. Ich habe damals ca. 35,-€ bei Ebay bezahlt. Das Ding startet schnell, zeigt die Geschwindigkeit und vieles mehr an und zeichnet den Track auf. Der eingebaute Akku reicht den ganzen Tag. Das Gerät wird unter dem Namen: Mainnav MG-950D GPS Fahrradcomputer verkauft. Gruß Gerald |
#56
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@Daredevil
die meisten GPS- Geräte (nicht für KfZ sondern Marine-Bereich) haben eine Einstellung, wie oft die Geschwindigkeit "upgedatet" werden soll. z.B. alle 60". Dann hast Du unter Umständen in den Kurven Geschwindikeitssprünge. Als nächstens fahre mal mit einem Kumpel mit einem zweiten Boot parallel. Wenn dieser ein anderes GPS-fabrikat nutzt, dann zeigen dei verwendeten Geräte unterschiedliche Geschwindigkeiten an. Wollte ich auch erst nicht glauben, aber ist so. Nimmerland hat recht. Ich habe es oft hier schon geschrieben, aber Geschwindigkeits-Meßanlagen unterliegen in D der Eichpflicht. Und die Verkehrsfehlergrenze war in den Bauart-Anforderungen der PTB mit +/- 3km/h angegeben. Bauart-Zulassung ist Voraussetzung für eine Eichung. Das heißt wenn das Gerät mit einer Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h zugelassen ist, bedeutet dieses z.B. : Tatsächliche Geschwindigkeit 10 km/h. Zulässige Anzeige 7-13 km/h !!!!!!!! dann mißt dieses Gerät noch im zulässigen Toleranzbereich im täglichen Leben. Bei der Eichung ist die Fehlergrenze als Eichfehlergrenze enger toleriert. Also wenn Geschwindigkeitsmessung, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10km/h, 12km/h ergibt, kann in Wirklichkeit auch 9km/h gefahren worden sein! Meint Ihr warum vom Meßergebnis bei KfZ Überwachungen 3 km/h abgezogen werden. Deswegen würde ich mir eine Radar-Pistole, die mir vorgehalten wird, genau ansehen. Wenn da 12 km/h angezeigt, würde ich nach der Verkehrsfehler-Grenze des Gerätes fragen. Und nach dem zulässigen Meßbereich des Gerätes schauen. Edit: Die PTB bezieht sich auf die Eichordnung. Und in dieser sind in Anlage 18, Abschnitt 11 (Geschwindikeitsmeßanlagen) die Toleranzen wie folgt festgelegt Zitat:
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) Geändert von Thomas Hamburg (21.12.2009 um 13:08 Uhr) |
#57
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hi folks,
cyrus und huebi haben meine frage verstanden. für die anderen: sorry, ich werde meine fragen das nächste mal präzisieren. nochmal zum thema: geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem wasser sind dazu da um andere wasserfahrzeuge nicht zu gefährden und die uferböschungen nicht zu unterspülen. das ist auch so in ordnung. aber aus diesem grunde dürfte alleine die geschwindigkeit durchs wasser maßgebend sein. und genau darum geht es aus rechtlicher sicht. bei einer messung von land aus müsste diese messung eigentlich anfechtbar sein wenn die stromgeschwindigkeit an der messstelle und zum messzeitpunkt nicht erfasst und berechnet wurde bzw. zwischen schleusen vernachlässigbar ist. aus diesem grunde sollte man eigentlich messungen von land aus an schnellfließenden flüssen grundsätzlich anfechten bis es den behörden zuviel wird und sie diesen physikalisch begründbaren unsinn aufgeben. dazu wäre auch die meinung unserer bf-anwälte sicher interessant. dass gps die geschwindigkeit über grund misst ist hinreichend bekannt holger
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jack of all trades - master of none |
#58
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@ Holger
Das ist falsch. ( oder ich habe Dich jetzt nicht recht verstanden) Geschwindigkeitsbegrenzungen und Messungen beziehen sich immer auf die Geschwindigkeit über Grund und nicht auf die durch das Wasser.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#59
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Zitat:
In Hamburg wird manchmal auch mit der Pistole von Land gemessen, denn Hamburger Hafen gleich 12 kts. Meinst Du die fischen jemand wegen, 12,5 kts heraus? Da kommen nur Geschwindigkeiten deutlich über 12 kts zum Tragen. Und in der verordnung steht nicht durchs Wasser oder über Grund. Wenn der Udl jetzt zwei kts von der gemessenen Geschwindigkeit abzieht, ist das ganze doch auf der sicheren Seite.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#60
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Anders wären Geschwindigkeitsbeschränkungen weder regelbar noch kontrollierbar. Die Fließgeschwindigkeit ändert sich an einigen Wasserstraßen laufend und ist auch nicht auf der gesamten Breite, Länge und Tiefe der Wasserstraße gleich. Würde man ihrer Argumentation folgen, müssten die Überwachungsbehörden die Geschwindigkeit des Fahrzeuges gegenüber dem Land und die Fließgeschwindigkeit in dem exakten Bereich wo sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Einmessung mit dem korrekten Tiefgang befunden hat, feststellen und berechnen. Dies ist technisch überhaupt nicht möglich. Den ersten, der mit einem Widerspruch mit der Argumentation erfolgreich sein sollte, bitte ich mir das Urteil mit der Begründung zukommen zu lassen. Bis dann Dominic |
#61
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also, wenn das so gesetz ist, dann ist alles klar
holger
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jack of all trades - master of none |
#62
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Zitat:
Sind sich halt die Beamten nicht einig geworden, wie das zu messen ist. En Problem dabei ist sicher auch die prinzipielle Geschwindigkeit, die auf den Kanälen halt so lamgsam ist, das die Tolereanz eine ganz andere Rolle spielt. 1% von 100 Km/h 1% von 5 Km/h Das ist halt dann schon etwas schwierig mit der Toleranz. Mit etwas Strömung kommst du da gleich mal nicht mehr vom Fleck. Sicher ist es besser etwas Reserve zu lassen. Jedenfalls hätte ich keine Lust, mich mit den "Herren der Kontrolle" deshalb run zu ärgern.
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Viele Grüße Tilo In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber. Keine Zeit dafür.... |
#63
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Mal ne blöde Frage! Grundsätzlich bin ich ja schon mal froh, dass ich ne Wasserautobahn vor der Tür hab aber wie lief das denn vor 10 Jahren ab??
Wenn ich mir überlege, dass in dieser Zeit kaum jemand GPS hatte und manche Staudruckmesser überhaupt erst bei 15-20 Km/H ausschlagen! Heute muss man schon für 1 Km/H Überschreitung nen 20er zahlen?? Find ich schon krass!! |
#64
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Zitat:
Nun es gibt heute Leute in Zivil, die einfach 30 Sekunden hinterher fahren. Sie notieren die Umdrehngen und die GPS Geschwindigkeit. Ärger gibt es immer dann, wenn man in das gleiten kommt, aber nur 6 , 7 oder 9 Kmh erlaubt sind. Ärgerlich ist die Sondergenehmigung für Passagierschiffe, wo mein Boot immer voll in die Federn geht. Und wehe man hat vergessen den Antrieb hochzuklappen. Grüße |
#65
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Das mit dem 1 Kmh, sind dann die Leute, welche sich
in irgendwelche Büschen mit Laserpistoren verstecken. (Mein Freund, der das mit mir zusammen erlebt hat, sparch von Stasi mit Feldstechern) Das ist meine Erfahrung. Die wollten für 3 Kmh 50 Euro sehen, in Brandenburg. Sie waren nicht bereit mit die Messung zu zeigen. ( Entfernung und KmH ). Also ging es schriftlich weiter. Wurde am Ende nach Schriftverkehr eingestellt. Schon, weil diese Geräte für Autos ausgelegt sind , nicht für Boote. Dazu hätte der Hersteller oder die Behörde umfangreiche Messreihen nachweisen müssen. Konnten die aber nicht. Ein Boot ist kein Fahrzeug. Die absolute Frechheit vom Land Brandenburg war dann ein Bescheit über die Einstellung des Verfahrens nach einer Gebührenordnung über 82 Euro mir in Rechnung zu stellen Wir haben dann Strafanzeige wegen Betruges gegen das Land Brandenburg gestellt. Auch der 82 Euro Bescheid verlief dann 2007 dann im sande. Es hängt nur davon ab, wieviel Druck man macht , bei so einer geringen Überschreitung. Wenn viele sich wehren, wird das so auch nicht mehr durchgeführt, bei geringfügigen Überschreitungen. So einfach ist das. Aber Vorsicht Ich bin mir sicher, das bei 10 kmh drüber ich sicher 125 Euro zahlen hätte müssen, auch mit Anwalt. Also keine falschen Hoffnungen hier. Grüße
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