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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen;
Bin dabei einen Trailer in Betrieb zu nehmen. 1 achse, 4 m lang natürlich ungebremst. War schon ewig nicht mehr zugelassen und war auch nicht in besonders gutem Zustand. Was muss ich tun bezüglich TÜV, Versicherung, Zulassung und was es sonst noch alles gibt, bis ich damit guten Gewissens auf die Stra0ße kann? Und was kostet der Spaß? Im voraus schon besten Dank. |
#2
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Für ein paar vorab Infos benutze mal die obige Suchfunktion
Unter SUCHEN gib mal Bootstrailer ein. ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Hallo,
1. Zur Zulassungsstelle und Kurzzeitkennzeichen beantragen, aber lass Dir keine Deckungskarte von der Versicherung aufschwatzen, die brauchst Du nämlich nicht; Sportanhänger sind mit dem Zugfahrzeug versichert. 2. Zum TÜV 3. Zulassungsstelle und endgültiges Kennzeichen. Fertig! Gruß Günter |
#4
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![]() Zitat:
es soll auf dieser welt versicherungsvermittler geben, welch nicht aufschwatzen sondern beraten. eine suche mit "anhänger AND versicherung" (oder was ähnliches) wird dich über die aktuelle rechtslage zur aussage "brauchst du nicht" informieren. le loup |
#5
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http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...873&highlight=
Lies' hier mal meine "Warstory" nach, vielleicht hilft das schon ein bisschen. In Kürze: - hast Du Papiere resp. ABE? Ohne die wird's ein bisschen anstrengend. - Wenn prinzipiell fahrbereit, dann würde ich in der Tat mit Kurzzeitkennzeichen und "impliziter Versicherung" (durch Zugfahrzeug) zum TÜV fahren, dann endgültig zulassen. Denke mal über eine 100km/h-Zulassung nach, die Gelegenheit ist günstig: http://www.bootstechnik.de/bt/do.php?id=40
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#6
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Hallo le loup,
Zitat:
Das eine zusätzliche Versicherung für den Hänger u.U. sinnvoll sein kann, hab ich nicht bestritten, aber nur, um den leeren Hänger zur Werkstatt und zum TÜV zu fahren? Gruß Günter |
#7
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![]() Zitat:
aber die 50 euronen für die versicherung bei einem kurzfristigen kennzeichen sind nur dann "rausgeschmissen" aka "sehr teuer", wenn danach kein fester vertrag abgeschlossen wird. der jahresbeitrag für die ständige anhängerhaftpflichtversicherung dürfte bei etwa 10.- bis 15.- eoronen liegen. überzahlte beiträge aus kurzfristkennzeichen werden üblicherweise gutgeschrieben. wenn du also dem "aufschwatzen" der zulassungsstelle (du hattest aber ' von der versicherung aufschwatzen' geschrieben) folgst haste so etwa 3 bis 5 jahre komplette haftpflichtversicherung für den hänger. wo ist das problem? le loup |
#8
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![]() Zitat:
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#9
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Trotz allem würde ich immer eine zusätzliche Haftpflicht empfehlen, falls sich der Hänger mal selbständig macht und irgendo gegendonnert. Ist mir an einer abschüssigen Straße selbst passiert, als der Unterlegkeil verrutscht ist. In diesem Fall nutzt die Versicherung mit dem Zugfz. garnichts.
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handbreit .... Rolf |
#10
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Genau - wobei das glaube ich der einzige unversicherte Fall ist. Trailer in Verbindung mit Zugfahrzeug ist versichert, auch wenn er sich gerade davon getrennt hat und noch in Bewegung ist.
Aber herumstehende Trailer (3jähriger rennt vor die Lichtleiste und sticht sich Auge aus, ....) und losrollende Trailer deckt keine "habe-ich-schon"-Versicherung.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#11
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Hallo Leute,
wie ist das eigentlich mit der 25km/h zulassung, bei der das Selbe kennzeichen an Trailer ist, wie am Zugfahrzeug, und man nur 25 fahren darf. Ich habe es nur 100m von meinem Haus, zur Slipanlage, und habe kein Bock auf TÜV &Co Gruß daniel |
#12
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![]() Zitat:
auch bei nicht versicherungspflichtigen fahrzeugen - hier anhänger - ist der abschluss einer k-haftpflichtversicherung sinnvoll. er wird den hänger bestimmt nicht zeit seines lebens am zugfahrzeug hinter sich herziehen. aus seinem anfänglichen beitrag ist nicht erkennbar, ob der hänger immer auch über die eventuell bestehende bootshaftpflichtversicherung mitversichert ist. die betonung lag auf 'über das zugfahrzeug versichert'. aufgaben der versicherung - mal etwas vereinfacht gesagt: eine haftpflichtversicherung hat zwei aufgaben: 1) berechtigte schadensersatzansprüche zu begleichen b) unberechtigte schadensersatzansprüche abzuwehren. eine rechtsschutzversicherunh hat unter anderem die aufgabe eigene schadensersatzansprüche geltend zu machen. und nun mal ein schadensbeispiel: der hänger steht - ohne mit dem zugfahrzeug verbunden zu sein - irgendwo auf öffentlich zugänglichem gelände rum. jemand behauptet, durch diesen hänger einen schaden erlitten zu haben. er beauftragt, da rechtsschutzversichert, einen anwalt mit der wahrnehmung seiner ansprüche. es gibt nun zwei möglichkeiten A) eigner/halter des hängers reicht den vorgang an seine zuständige haftpflichtversicherung weiter, lehnt sich beruhigt zurück und fährt böötchen. 2) eigner/halter setzt sich einem langwierigen, arbeits- und kostenaufwendigem rechtsstreit aus, hat jede menge stress und fährt nicht so oft böötchen. wenn er den prozess verliert fährt er vielleicht sogar nie wieder böötchen. ![]() aber das mag jeder für sich selbst entscheiden. le loup ********** |
#13
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Dat is jetzt irgendwie wieder die Diskussion ich hole Sonntag morgens Brötchen, aber der Belag ist zu teuer......
So´n alter Hänger braucht solange keine Versicherung, wie er nicht auf öffentlichem Gelände rumsteht oder oft bewegt wird. Steht er auf öffentlichem Gelände - und damit latent in Gefahr bei Sturm rumzufliegen, irgendwer läuft gegen oder so - ist selbst für einen alten Hänger eine Versicherung empfehlenswert. Die dürfte so bei etwa 30 EURO p.a. liegen ( unser Nachläufer 700 kg ungebremst kostet 16,50 pro Jahr an Haftpflicht.....). Und wenn Du nur um die Ecke zum slippen fährst, bleib unter 6 km / h und kleb Dir ´n entsprechendes Schild hinten drauf und Du brauchst auch keine Zulassung. Wenn über Zugfahrzeug, dann nur mit grüner Nummer, ob das aber als Kurzzeitkennzeichen geht weiss ich nicht.
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beste Grüße Stefan |
#14
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#15
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![]() Zitat:
und das wäre die lösung: Lanz Bulldog (der, welcher nach dem vorglühen mittels lötlampe und per hand anwerfen mittels des abgebauten lenkrades bei den ersten zündungen so schöne rauchringe macht) le loup ********** |
#16
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Na da hab ich ja was ausgelöst
![]() Aber schön, vielen dank an alle die sich an der munteren diskussion beteiliigt haben, ich glaub ich weiß, was ich zu tun hab. |
#17
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Seestern:
Definiere bitte mal den Begrif "prinzipiell fahrbereit"....? Hab außerdem keinerlei Papiere oder dergleichen. |
#18
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naja - Du stehst schon in der Verantwortung, wenn Du das Ding in den Straßenverkehr mitnimmst. Will heißen:
- Reifen ausreichend - Rostschäden max. auf einem Niveau, dass er nicht beim ersten Schlagloch zerfällt - Beleuchtung vollständig und funktionsbereit - Kupplung betriebssicher Es ist sicher auch ein Unterschied, ob Du das Boot dabei hast oder den leeren Trailer. EIn Kurzzeitkennzeichen ist ja kein Freifahrtschein - das Fahrzeug sollte schon augenscheinlich betriebssicher sein. Ob jetzt auch der letzte Dreiecksreflektor auf der richtigen Höhe montiert ist, ist dafür sicherlich sekundär. Aber mit einem Anhänger, der nicht blinkt, das Gewebe aus den Reifen gucken lässt und bei Schlaglöchern von der Kupplung hüpft, solltest Du Dich nicht auf der Straße blicken lassen. Mein Trailer war verrostet, Beleuchtung ging, Kupplung an der Verschleißgrenze; bin damit zum TÜV gefahren und habe (mit Mängeln) Plakette bekommen. Ergo war er ausreichend verkehrssicher. Wenn Du glaubst, die Plakette zu kriegen, ist er auch sicher genug. Papiere: besorg' Dir vom Hersteller ne Abschrift der ABE, dafür wirst Du vermutlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei/des StVA vorweisen (zumindest war das bei mir so). S. Link, den ich oben gepostet habe.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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