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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 20.08.2009, 10:38
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Man darf aber nicht vergessen, dass alle Wasserverkehrsvorschriften eine ausschließliche Länder eigene Sache sind. Für spezielle Seen etc. kann erlassen werden, was man für nötig oder hübsch hält. Jeder Teich kann anders sein.

Mir ging es auch nicht um die regionalen speziellen Verordnungen, (das sind spez. Reviervorschriften), sondern um die generellen Vorschriften.

Aber gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung gibt es keine Pflicht für den Ankerball.

Aber wenn nicht ausdrücklich abweichend geregelt, dann gibt es Binnen keine Ankerball - Pflicht. In Berlin ist das nicht abweichend geregelt, also auch weder Empfehlung noch Pflicht einen Ankerball zu führen.
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gregor

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  #27  
Alt 20.08.2009, 14:44
heliberlin heliberlin ist offline
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Das mit dem Ankerball ist ja nun geklärt (ich segele auch gerne und viel auf See, weiss also was es mit diesem auf sich hat - nur eben nicht in Berlin/Binnen). Ich bin ja nun auch aufgeklärt über diese Regelung. Das der netenschutz auf stark strömenden gewässern (und auch viele Regelungen) durchaus Sinn machen, ist doch unbestritten. Ich habe meine Aversion auf den Berliner Raum bezogen; und da ich dort intensiv alle Arten von Wassersport treibe, weiss ich wovon ich rede und dass der Entenschutz effektiv zu 99% überflüsssig ist aber jeden Tag mit dicker Dieselwolke die Seen ausserhalb der Fahrrine zugast, und sich die Daseinsberechtigung aus ebendiesen iditotischen Überwachungsaktionen zieht. Ich hätte da noch Tonnen mehr Geschichten.

Aber von mir aus ist alles bestens und nochmal mit Dank geklärt und ich weiss jetzt, daß ich offiziell auch dies nun nicht darf weiss also, daß auch dies Vergnügen in Zukunft teurer wird..
Gruß
Jochen
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  #28  
Alt 20.08.2009, 17:41
Benutzerbild von Greta
Greta Greta ist offline
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Wegen meiner können sie ihre Präsenz noch verdoppeln, so schlimm isses nun wirklich nicht. Vielleicht kriegen sie dann auch mal die Hirnis an den Arsch, die in Gleitfahrt am liebsten durch die Badestellen ballern würden....

Ich weiß, hat nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, hat aber gerade gepaßt.
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MfG Eric


Allet wird jut...
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  #29  
Alt 21.08.2009, 08:18
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Man darf aber nicht vergessen, dass alle Wasserverkehrsvorschriften eine ausschließliche Länder eigene Sache sind. Für spezielle Seen etc. kann erlassen werden, was man für nötig oder hübsch hält. Jeder Teich kann anders sein.
Nicht ganz richtig:
- Wenn es eine Bundeswasserstr. betrifft, dann gilt die Binnenwasserstr.- Ordnung mit Nebenvorschriften. Bundeswasserstr. sind nämlich Eigentum des Bundes. Im Einzelfall, aber nur nach vorheriger Einigung, können Länder ergänzende Vorschriften erlassen, was häufig im Bereich von Naturschutzgebieten erfolgt. Ansonsten läßt sich der Bund ungern einschränken. Das rettet uns auf der Elbe vor umfangreichen Befahrenverboten die einige Naturschützer gerne durchdrücken würden.

- Landesgewässer: da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Und wenn das Land delegiert hat, haben sogar Kreisbehörden das Sagen
__________________
Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #30  
Alt 21.08.2009, 09:41
Benutzerbild von IngoNRW
IngoNRW IngoNRW ist offline
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Benötigt man nun einen Surfschein? Soweit ich weiß ist der doch freiwillig.

Gruß Ingo
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  #31  
Alt 21.08.2009, 09:52
Benutzerbild von agapanthus
agapanthus agapanthus ist offline
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Benötigt man nun einen Surfschein? Soweit ich weiß ist der doch freiwillig.

Gruß Ingo
In Berlin? Ja, und zwar dort:

Zitat:
Zitat von WSA-Berlin (Auszug aus der Binnenschifffahrtsstraßenordnung mit Ergänzungen für den Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost)

Führerscheinpflicht für Kleinfahrzeuge unter Segel / Surfbretter:
Auf den Bundeswasserstraßen innerhalb des Landes Berlin (außer Zeuthner See, Dämeritzsee), der Unteren Havelwasserstraße von Nordspitze Pfaueninsel bis km 16,4 und der Havel-Oder-Wasserstraße von km 6,4 bis km 10,2 einschl. Niederneuendorfer See ist zum Führen von Segelbooten mit mehr als 3 m² Segelfläche, einschließlich Surfbrettern, ein Sportbootführerschein Binnen unter Segel / Segelsurfbrett vorgeschrieben.

Die von Wassersportschulen ausgestellten Surfscheine (z.B. Surfcard, Windsurfing Grundschein, Basic Windsurfing Certificate u. a.) berechtigen nicht, Surfbretter auf den o. g. Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Zum Surfen auf diesen Wasserstraßen ist der Sportbootführerschein Binnen mit der Berechtigung "Segelsurfbrett" erforderlich.
Außerdem gibts ein paar Flußabschnitte, die per Definition als Kanal gelten, dort ist das Surfen ganz verboten. Klickst Du hier.

Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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  #32  
Alt 23.08.2009, 19:32
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Beiträge: 2.024
1.395 Danke in 744 Beiträgen
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Hier in Berlin (Revier Unterhavel) habe ich afair ("as far as I regnognize") noch nie einen gesetzten Ankerball bei Sportbooten gesehen, wenn die außerhalb des Fahrwassers geankert haben. Ankerlicht nachts (meistens) schon.

Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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