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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Man darf aber nicht vergessen, dass alle Wasserverkehrsvorschriften eine ausschließliche Länder eigene Sache sind. Für spezielle Seen etc. kann erlassen werden, was man für nötig oder hübsch hält. Jeder Teich kann anders sein.
Mir ging es auch nicht um die regionalen speziellen Verordnungen, (das sind spez. Reviervorschriften), sondern um die generellen Vorschriften. Aber gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung gibt es keine Pflicht für den Ankerball. Aber wenn nicht ausdrücklich abweichend geregelt, dann gibt es Binnen keine Ankerball - Pflicht. In Berlin ist das nicht abweichend geregelt, also auch weder Empfehlung noch Pflicht einen Ankerball zu führen.
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gregor
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#27
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Das mit dem Ankerball ist ja nun geklärt (ich segele auch gerne und viel auf See, weiss also was es mit diesem auf sich hat - nur eben nicht in Berlin/Binnen). Ich bin ja nun auch aufgeklärt über diese Regelung. Das der netenschutz auf stark strömenden gewässern (und auch viele Regelungen) durchaus Sinn machen, ist doch unbestritten. Ich habe meine Aversion auf den Berliner Raum bezogen; und da ich dort intensiv alle Arten von Wassersport treibe, weiss ich wovon ich rede und dass der Entenschutz effektiv zu 99% überflüsssig ist aber jeden Tag mit dicker Dieselwolke die Seen ausserhalb der Fahrrine zugast, und sich die Daseinsberechtigung aus ebendiesen iditotischen Überwachungsaktionen zieht. Ich hätte da noch Tonnen mehr Geschichten.
Aber von mir aus ist alles bestens und nochmal mit Dank geklärt und ich weiss jetzt, daß ich offiziell auch dies nun nicht darf weiss also, daß auch dies Vergnügen in Zukunft teurer wird.. Gruß Jochen |
#28
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Wegen meiner können sie ihre Präsenz noch verdoppeln, so schlimm isses nun wirklich nicht. Vielleicht kriegen sie dann auch mal die Hirnis an den Arsch, die in Gleitfahrt am liebsten durch die Badestellen ballern würden....
Ich weiß, hat nix mit dem eigentlichen Thema zu tun, hat aber gerade gepaßt.
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MfG Eric Allet wird jut... |
#29
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Zitat:
- Wenn es eine Bundeswasserstr. betrifft, dann gilt die Binnenwasserstr.- Ordnung mit Nebenvorschriften. Bundeswasserstr. sind nämlich Eigentum des Bundes. Im Einzelfall, aber nur nach vorheriger Einigung, können Länder ergänzende Vorschriften erlassen, was häufig im Bereich von Naturschutzgebieten erfolgt. Ansonsten läßt sich der Bund ungern einschränken. Das rettet uns auf der Elbe vor umfangreichen Befahrenverboten die einige Naturschützer gerne durchdrücken würden. - Landesgewässer: da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Und wenn das Land delegiert hat, haben sogar Kreisbehörden das Sagen
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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#30
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Benötigt man nun einen Surfschein? Soweit ich weiß ist der doch freiwillig.
Gruß Ingo |
#31
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Zitat:
Zitat:
Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors! |
#32
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Hier in Berlin (Revier Unterhavel) habe ich afair ("as far as I regnognize") noch nie einen gesetzten Ankerball bei Sportbooten gesehen, wenn die außerhalb des Fahrwassers geankert haben. Ankerlicht nachts (meistens) schon.
Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
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