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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.06.2009, 09:06
Benutzerbild von leo10
leo10 leo10 ist offline
Lieutenant
 
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704 Danke in 138 Beiträgen
Standard Abtretungserklärung

Hallo und moin moin

Ich habe mahl eine Frage und zwar volgendes

Ich möchte ein Boot übernehmen und zwar gegen Übernahme der angefallenen Liegegebüren im Hafen wie macht man sowas und wie vormuliert man das damit es auch Rechtsbestand hat.
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  #2  
Alt 16.06.2009, 09:37
Benutzerbild von aquacan
aquacan aquacan ist offline
Captain
 
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1.155 Danke in 472 Beiträgen
Standard

Da solltest Du einen Anwalt bemühen.

Sicherlich könnten einige Juristen und ich Dir eine geeignete Formulierung an die Hand geben, aber das Forum ist nicht für KONKRETE vergütungspflichtige Rechtsberatung gedacht, zudem so etwas auch gegen rechtliche Vorschriften verstoßen würde.

Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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  #3  
Alt 16.06.2009, 09:44
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Seestern Seestern ist offline
Admiral
 
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Wäre es nicht einfacher und sinnvoller, dass Ihr einfach einen Kaufvertrag mit exakt dem offenen Betrag macht? Dann kann der Verkäufer damit seine Schulden begleichen, und Du kannst einen Standard-Gebrauchtbootvertrag abschließen.
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #4  
Alt 16.06.2009, 09:49
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
Commander
 
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Hi Leo, von der Systematik her, müssen Bootseigner und Vermieter die Abtretungserklärung fertigen und Dir vorlegen (Verkäufer tritt seine Kaufpreisforderung gegen Dich an den Vermieter ab). Aufgrund derer zahlst Du dann an den Liegeplatzinhaber und der Verkäufer übereigent Dir das Boot. So die Theorie.
Rein parktisch solltest Dir überlegen ob's nicht besser wär, wenn alle 3 Parteien an einem Tisch sitzen, Du nen normalen Kaufvertrag mit dem Verkäufer machst und Dir die Bezahlung quittieren läßt. Geben tust das Geld dem Liegeplatzinhaber, der gleichzeitig Dir und dem Verkäufer bestätigt (schriftlich), dass die Liegeplatzgebühren bezahlt sind.
Ist nur meine persönliche Meinung und ersetzt natürlich keine Rechtberatung. Ausformulieren wird Dir das hier wohl keiner, da mußt schon zum RA.


Gruß Roger
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In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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  #5  
Alt 16.06.2009, 10:34
Benutzerbild von leo10
leo10 leo10 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.08.2007
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Boot: Eigenbau
704 Danke in 138 Beiträgen
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Danke für eure Antworten
Das mit dem Kaufvertrag hört sich sehr gut an und ist einfach.
Auf die Idee wäre ich nicht gekommen danke
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