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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.04.2009, 09:09
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hydra hydra ist offline
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Standard Führerschein KL.2 verfällt?

Hallo Leute

Ich bin 50 geworden und im Besitz eines LKW Führerscheines. Die alte Klasse 2. Nun hat mir ein Kollege erzählt, das ich den nicht mehr benutzen darf. In meinem Alter müsste ich noch mal eine Prüfung machen. Dürfte ich jetzt echt nicht mehr mit einem Lkw über 7,5 t fahren?
__________________
Gruß Gunnar

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  #2  
Alt 18.04.2009, 09:13
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polterklumpen polterklumpen ist offline
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Standard

Prüfung schon, aber keine Fahrprüfung ,sondern eine beim Doctor. Wenn du den neuen Führerschein hättest, dann steht gleich das Ablaufdatum drin. Wenn du also weiter LKW fahren willst solltest du mal zum Doc. gehen.
__________________
Viele Grüße Tilo

In meinem Alter vernünftig? Das lassen wir mal lieber.
Keine Zeit dafür....
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  #3  
Alt 18.04.2009, 09:17
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
Alm-Öhi
 
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Du brauchst ein Attest vom Augenarzt,eins vom Hausarzt,Passfoto,Führerschein und Ausweis beim Amt für Führerscheinwesen abgeben,nach cirka 3 Wochen gab es einen Neuen.
Hat mich um die 150€ gekostet.
Muß nach 5 Jahren wiederholt werden
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Servus Willi
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  #4  
Alt 18.04.2009, 09:33
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Peter R. Peter R. ist offline
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Willkommmen im Club,der 50er.
Ich will dir aus Kostengründen einen Tip geben. Ich war im November vor dem gleichen Problem. Der Augenarzt langt für die Untersuchung hin und der Hausarzt genauso.
Wenn beide ihr Honorar wollen bist über 100€ los.
Ich habe den Tip bekommen, die Untersuchung beim Tüv zu machen.
Die haben Abteilungen für Arbeitsmedizin.
Vorteil: 1 Untersuchung, bedeutet keine 2 Termine und Aufwand für 2 Ärzte.
Und was das wichtigste ist, die Kosten. Beim TÜV waren es 80€.
Der Hausarzt alleine wollte schon über 60€. Und die Untersuchung beim Augenarzt ist doch sehr Umfangreich und ich kann es mir nicht vorstellen, dass er dann nur 20 € dafür nimmt.

Was für mich noch die Frage selbst ist, ab wann diese 5 Jahre für den Führerschein zählen.
Ab dem Geburtstag (50er) oder ab Antragsdatum.


Viel Spass beim Test
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eat, sleep, go fishing and boating
Gruß Peter
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  #5  
Alt 18.04.2009, 09:34
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Du brauchst ein Attest vom Augenarzt,eins vom Hausarzt,Passfoto,Führerschein und Ausweis beim Amt für Führerscheinwesen abgeben,nach cirka 3 Wochen gab es einen Neuen.
Hat mich um die 150€ gekostet.
Muß nach 5 Jahren wiederholt werden
So und nicht anders ist es zum Glück bezahlt bei mir die Stadt

Nach zwei Jahren ohne Untersuchungen ist der Führerschein dann verfallen !
__________________
Grüsse Ulli
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  #6  
Alt 18.04.2009, 09:50
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hydra hydra ist offline
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Aha. Verfallen ist der Lappen noch nicht, aber fahren darf ich im Moment auch nicht. Danke für die Info`s.
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Gruß Gunnar

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  #7  
Alt 18.04.2009, 10:41
Water Water ist offline
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Die Verlängerung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen, wenn Du 50 geworden bist, sonst ist er endgültig verfallen. Bevor Du die Verlängerung nicht hast, darfst Du nicht fahren ab dem 50. Lebensjahr.

Gruß Walter
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  #8  
Alt 18.04.2009, 10:50
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Die Verlängerung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen, wenn Du 50 geworden bist, sonst ist er endgültig verfallen. Bevor Du die Verlängerung nicht hast, darfst Du nicht fahren ab dem 50. Lebensjahr.

Gruß Walter
Alles klar. So hatte ich es den Beiträgen auch entnommen.
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Gruß Gunnar

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  #9  
Alt 18.04.2009, 10:52
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Mal sehen, wann diese Altersdiskriminierung auch im Wassersport Einzug hält.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
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  #10  
Alt 18.04.2009, 12:03
lederfisch lederfisch ist offline
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http://www.bund-deutscher-baumschule...kel/0112_9.htm

http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr86.php


Die haben das schön geschrieben.


Gruß Helmut
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Auch ein Schlauchboot ist ein Boot

Geändert von lederfisch (18.04.2009 um 12:07 Uhr) Grund: 2te limk
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  #11  
Alt 18.04.2009, 12:09
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Boot: ... aber sicher, zornige 29 PS ;-)
Rufzeichen oder MMSI: 211 .... .... ....
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... mein Führerschein ist schon zum zweiten Mal verlängert. Beim nächsten Mal gehe ich auch zum TÜV.
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Gruß
Uwe
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  #12  
Alt 18.04.2009, 12:31
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... mein Führerschein ist schon zum zweiten Mal verlängert. Beim nächsten Mal gehe ich auch zum TÜV.
Bist Du schon sooo alt
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Grüsse Ulli
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  #13  
Alt 18.04.2009, 12:32
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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An Segelbooten kann man den Bugspriet weiß lackieren und wenn man dann hinter dem Bootsnamen das gelbe Zeichen mit den drei schwarzen Punkten anbringt, sollte das reichen.

Im Ernst, ungerecht ist es wenn man beim Führerscheinerwerb schon Probleme hat und nur eingeschränkt tauglich ist. Dann wird im Schein ein"Ablaufdatum" eingetragen und man muß es zu diesem Termin kontrollieren lassen. Ist man voll tauglich, besteht diese Pflicht nicht und man kann auch fast völlig blind mit 75 noch rumkurven, da kräht dann kein Hahn danach.
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gregor

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  #14  
Alt 18.04.2009, 17:39
GrunAIR GrunAIR ist offline
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Wie sieht das mit Besitzstandswahrung aus?
Ist es nicht so, daß die alten Klasse 2 Zettel unbefristet gültig waren?
Erst mit Beantragen der Karte und damit C(E) gab es anfänglich die Befristung bis zum 50., später bei allen Neuausstellungen auf 5 Jahre, oder nicht?

Gruß Torben
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  #15  
Alt 18.04.2009, 17:40
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Mal sehen, wann diese Altersdiskriminierung auch im Wassersport Einzug hält.
Das geht nicht - dann fallen 90% der Bootsfahrer plötzlich aus!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #16  
Alt 18.04.2009, 17:52
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Wie sieht das mit Besitzstandswahrung aus?
...
Die gilt in diesem Falle leider nicht. Die können mittels Änderung zwar nicht wie z.B. bei der Führerscheinklassenänderung eine Berechtigung entziehen bestimmte Fahrzeuge zu fahren, wenn man diese Berechtigung mal hatte, aber zusätzliche Auflagen können, wie in diesem Falle die ärztliche Kontrolle, für alle eingeführt werden.

Und sind wir ehrlich, wo ist der Unterschied ob einer mit dem alten Kl.2 nicht mehr ausreichend sieht oder mit einem neu gemachten?

Erstaunlich finde ich, daß bei nicht bestandener ärztlicher Kontrolle nur die LKW Fahrerlaubnis ungültig wird, aber mit dem Pkw mit 250 km/h über die Bahn fliegen darf man dann weiterhin...
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gregor

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  #17  
Alt 18.04.2009, 20:45
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ugies Beitrag anzeigen
... mein Führerschein ist schon zum zweiten Mal verlängert. Beim nächsten Mal gehe ich auch zum TÜV.
Ich bin nächsten Monat auch beim TÜV für die Untersuchung.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #18  
Alt 18.04.2009, 21:43
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Mein neuer Schein ist schon 8 Wochen unterwegs und leider noch nicht da.
Aber was macht Ihr beim TÜV?
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #19  
Alt 18.04.2009, 21:47
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Mein neuer Schein ist schon 8 Wochen unterwegs und leider noch nicht da.
Aber was macht Ihr beim TÜV?
Die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung durchführen lassen.
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Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #20  
Alt 18.04.2009, 22:46
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Zitat:
Zitat von GrunAIR Beitrag anzeigen
Wie sieht das mit Besitzstandswahrung aus?
Ist es nicht so, daß die alten Klasse 2 Zettel unbefristet gültig waren?
Erst mit Beantragen der Karte und damit C(E) gab es anfänglich die Befristung bis zum 50., später bei allen Neuausstellungen auf 5 Jahre, oder nicht?

Gruß Torben
Hallo Gunnar, Torben,

hier eine schöne Zusammenfassung der genauen Regeln (Quelle: Homepage Kreis Soest)

Führerschein - Verlängerung der LKW Fahrerlaubnis (Altklasse 2)


Besitzer eines Führerscheines der Klasse 2, die 50 Jahre oder älter sind und weiterhin Busse oder LKWs fahren wollen, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen umschreiben lassen. Das neue Fahrerlaubnisrecht sieht vor, dass ab dem 50. Lebensjahr die entsprechende Fahrerlaubnis erlischt. Sie kann um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Wer seine Fahrberechtigung nicht verlängert, darf ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 t Gesamtmasse und Züge bis 12 t führen.
Mit der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Änderung des Führerscheinrechts wurde die nach EU-Recht vorgeschriebene Befristung der Lkw-Fahrerlaubnisse eingeführt.




Um einen reibungslosen Übergang in das neue Recht zu gewährleisten, wurden für Inhaber von Fahrerlaubnissen, die zum Führen von Lkw und Lkw-Zügen berechtigen, Übergangsregelungen geschaffen.
  • Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2 , die bis zum 31. Dezember 1949 geboren wurden bzw. das 50. Lebensjahr überschritten haben, müssen beachten, dass diese Fahrerlaubnis am 31. Dezember 2000 ihre Gültigkeit verloren hat. Das bedeutet, dass Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nur dann gefahren werden dürfen, wenn die Fahrerlaubnis auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein umgestellt wurde. Bis zum 31.12.2002 (letzter Termin) konnte dieser Umtausch beantragt werden. Wurde diese Frist versäumt, ist die Klasse 2 verloren.Zur Wiedererlangung muss dann ein ganz neuer Antrag gestellt werden (incl. theoretischer und praktischer Prüfung).
  • Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 jeweils mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
Bis dahin sind die Fahrerlaubnisinhaber von der zeitlichen Befristung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung befreit. Wird die Umstellung und Verlängerung der LKW-Fahrerlaubnis (spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Vollendung des 50. Lebensjahres) auf die neuen Klassen C / CE und den neuen EU - Scheckkarten-Führerschein versäumt, dürfen nur noch Fahrzeuge der neuen Klassen C1 und C1E gefahren werden. Fristversäumnis bedingt eine erneute theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
  • Dasselbe gilt für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die bisher regelmäßig Züge mit mehr als 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen und dies auch weiterhin vorhaben. Diesen wird beim Umtausch die eingeschränkte Klasse CE zugeteilt. Für Inhaber der Klasse 3, die nach dem 50. Lebensjahr keine Lastzüge mit mehr als 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse führen wollen, besteht keine Umtauschpflicht.
  • Neue Fahrerlaubnisse der Klasse C für Nutzfahrzeuge über 7500 kg Gesamtmasse und der Klasse CE für Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter Fahrzeugen der Klasse C werden nur auf 5 Jahre erteilt und nur nach gesundheitlicher Prüfung verlängert.
Quelle:
http://www.kreis-soest.de/buergerinfo/produkte/pr86.php
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.

Geändert von sailor0646 (18.04.2009 um 22:54 Uhr)
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  #21  
Alt 18.04.2009, 23:40
Benutzerbild von Mar-Thar
Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Moin,

Das heißt dann also letztlich, ca. 90% aller in Frage kommenden Neufahrzeugkunden für ein ernstzunehmendes WoMo (wie z.B. Niesmann ClouLiner) müssen alle 5 Jahre zur Nachuntersuchung? Das dürfte bei vielen, die sich so ein Ding als mobilen Altersruhesitz zulegen wollten, wohl dazu führen, daß sie den Gedanken gleich wieder begraben... (Ich hatte auch mal kurzfristig damit geliebäugelt, um mein Weib von der fixen Idee mit dem "Ferienhaus in Spanien für später" abzubringen)

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #22  
Alt 19.04.2009, 10:52
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Was beinhaltet eigentlich diese gesundheitlicher Prüfung
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #23  
Alt 19.04.2009, 10:57
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Ebro Skipper Beitrag anzeigen
Was beinhaltet eigentlich diese gesundheitlicher Prüfung
Das der Inhalt deiner Geldbörse 50 € leichter ist
__________________
Servus Willi
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  #24  
Alt 19.04.2009, 11:03
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Ebro Skipper Ebro Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Das der Inhalt deiner Geldbörse 50 € leichter ist
Beim TÜV in Düsseldorf soll die Untersuchung ca. 130€ kosten.
__________________
Gruß
Jürgen



Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen.
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  #25  
Alt 19.04.2009, 11:03
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Das der Inhalt deiner Geldbörse 50 € leichter ist
Wieso 50€?
Ich habe letztes Jahr bei der BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst e.V.) 100,73 € bezahlt.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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