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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 22.03.2009, 01:30
ROBISA ROBISA ist offline
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Wir haben einen VW Sharan, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 2510 kg ( Anhängerlast: 2000kg) beträgt. Der Anhänger des neuen Bootes hat 1300 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht. Gemeinsam wäre das 3810 kg - also mehr als 3500kg, was für den B - Führerschein in Österreich erlaubt wäre. Wer kann mir helfen und Tips geben, damit ich keinen zusätzlichen Führerschein brauche.
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  #2  
Alt 22.03.2009, 18:20
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
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Was sagen eure Behörden???
Wie alt bist Du bzw. welche Scheine hast Du??

P.S. im schlimmsten Fall brauchst Du den C1E bzw. CE
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #3  
Alt 22.03.2009, 18:25
real time real time ist offline
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ich denke da können dir hier nur die wenigsten einen rat geben .
wir haben ja nun andere gesetze als ihr in österreich auch wenn fast
alles europa bezogen ist .
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  #4  
Alt 22.03.2009, 18:53
Benutzerbild von brummy
brummy brummy ist offline
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hast eine PN bekommen
__________________
Bis bald
brummy
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  #5  
Alt 22.03.2009, 18:56
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Mutiny Mutiny ist offline
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Du brauchst B,E ist Identisch mit Deutschem Recht !

http://www.oeamtc.at/index.php?type=...nu_active=0170

Wenn du keinen zusätzlichen Führerschein machen willst , kauf ein leichteres Zugfahrzeug !
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #6  
Alt 24.03.2009, 07:19
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was passiert wenn ich meinen 7,5 tonnen schein (alte klasse 3) umschreibe, oder verlust hab?
__________________
Gruss Patrick


79´er Trainer - Standard ist zu langweilig


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  #7  
Alt 24.03.2009, 07:20
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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CE 79 brauchst du dann - habe ich auch beim umschreiben
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #8  
Alt 24.03.2009, 08:10
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von -=JJ=- Beitrag anzeigen
was passiert wenn ich meinen 7,5 tonnen schein (alte klasse 3) umschreibe, oder verlust hab?
Wird komplett umgeschrieben,
würde ich aber bald machen,
wer weiss schon, wie lange das die Behörden noch wissen.

Gruß
Axel
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  #9  
Alt 24.03.2009, 08:19
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jaka-bubi jaka-bubi ist offline
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beim umschreiben machst du "verlust"
also so lange den dreier behalten wie es nur geht.
es sei denn du willst ab 50 jährlich zur untersuchung (CE79)
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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  #10  
Alt 24.03.2009, 08:41
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Mutiny Mutiny ist offline
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Bitteschön !!

Nach Umschreibung werden folgende Klassen erteilt:


- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.

- A1
... sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde besteht die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm.
__________________
Viele Grüße Dieter
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  #11  
Alt 24.03.2009, 08:52
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von ROBISA Beitrag anzeigen
Wir haben einen VW Sharan, dessen höchstzulässiges Gesamtgewicht 2510 kg ( Anhängerlast: 2000kg) beträgt. Der Anhänger des neuen Bootes hat 1300 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht. Gemeinsam wäre das 3810 kg - also mehr als 3500kg, was für den B - Führerschein in Österreich erlaubt wäre. Wer kann mir helfen und Tips geben, damit ich keinen zusätzlichen Führerschein brauche.
Hallo Robisa,

Der Schein heißt bei uns "E zu B" und ist für ein paar Hunderter in jeder Fahrschule zu machen. Dauert so etwa 2 Stunden Theorie, 1 Fahrstunde und 60 Fragen lernen. Dann kommt die Prüfung: Multiple Choice und praktische Fahrprüfung. Ist zwar ein Klacks aber dennoch nicht unterschätzen, da sind schon welche durchgefallen.

"E zu B" deckt den Bereich ab: Zugfahrzeug bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t zul. GM. Wenn also das Gespann schwerer als 3,5 t ist und der Anhänger schwerer als 750 kg, dann ist "E zu B" erforderlich. Brauchst du auch schon, wenn du einen leeren Anhänger ziehst, wo die beiden höchstzulässigen GM über 3,5 t sind (also Sharan + leerer 1,3 to-Anhänger braucht schon "E zu B", obwohl der leere Hänger vielleicht nur 400 kg wiegt!).

Da gibts keinen Tipp in Richtung "ohne zusätzlichen Führerschein", außer den Hänger auf 990 kg höchstzul. GM abzulasten. Macht nur Sinn, wenn das Boot nicht schwerer als 500 kg oder so ist, weil der 1,3 t Hänger wird auch 350 kg Eigengewicht haben. Oder du kaufts dir ein entsprechend leichteres Zugfahrzeug, dass die 1,3 t noch ziehen darf.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (24.03.2009 um 09:00 Uhr)
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  #12  
Alt 24.03.2009, 13:14
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
"E zu B" deckt den Bereich ab: Zugfahrzeug bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t zul. GM. Wenn also das Gespann schwerer als 3,5 t ist und der Anhänger schwerer als 750 kg, dann ist "E zu B" erforderlich. Brauchst du auch schon, wenn du einen leeren Anhänger ziehst, wo die beiden höchstzulässigen GM über 3,5 t sind (also Sharan + leerer 1,3 to-Anhänger braucht schon "E zu B", obwohl der leere Hänger vielleicht nur 400 kg wiegt!).
neee nich ganz ... Fahrzeug bis 3,5 To + 750 Kg tatsächliches Gewicht des Hängers ....


bin diese Kombi oft gefahren ... und hatte damals grünes Licht aus ner Fahrschule bekommen, angehalten wurde ich allerdings nicht ....



nur was nützt BE ?? dar Hänger darf nicht schwerer sein als das Fahrzeug ... das sind dann am max. Falle 3,49 To ....

es gibt hier Trailerbare Boote die haben alleine 3,5 To !!!


...aber die Alten mit Krücken die ausm Rollstuhl in die E-Klasse gehievt werden, die dürfen fahren !!



mir schwillt schon wieder der Hals über die Behörden ...
__________________
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Geändert von Basstel-Bassti (24.03.2009 um 14:40 Uhr)
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  #13  
Alt 24.03.2009, 21:14
Gnogs Gnogs ist offline
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Hallo Robisa

Diese Frage mit dem Sharan du brauchst mindestens den BE Führerschein das du fahren darfst das heißt wenn du ihm nicht hast 1Tag Fahrschule opfern.

Siehst du ich habe gerade das andere Problem cih habe einen Toyo Avensis mit 177 Pferde hat 2000 kg und darf laut hersteller nur 1300kg ziehen und mir geht jetzt 200kg ab das ich mit meinen Gespann fahren kann aber ich muß mich schlau machen da habe ich was gehört das man da was ändern kann über Toyota aber weiß noch nicht genau.

Gruß Wolfgang
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  #14  
Alt 25.03.2009, 13:04
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FALKE FALKE ist offline
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Zitat:
Zitat von jaka-bubi Beitrag anzeigen
beim umschreiben machst du "verlust"
also so lange den dreier behalten wie es nur geht.
es sei denn du willst ab 50 jährlich zur untersuchung (CE79)

Moin moin,

leider wird auch mit dem "rosa Schweinchen" ab 50 eine Ärztliche Untersuchung fällig - ist leider so

Gruß ALF
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... Wasserwandern macht auch Spaß - schönes Abenteuer ...
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  #15  
Alt 27.03.2009, 11:49
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von FALKE Beitrag anzeigen
Moin moin,

leider wird auch mit dem "rosa Schweinchen" ab 50 eine Ärztliche Untersuchung fällig - ist leider so

Gruß ALF

ist doch völlig okey !!!
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  #16  
Alt 27.03.2009, 11:54
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von FALKE Beitrag anzeigen
Moin moin,

leider wird auch mit dem "rosa Schweinchen" ab 50 eine Ärztliche Untersuchung fällig - ist leider so

Gruß ALF
Ja, immer für alle LKW Führerscheine (alte Klasse 3)

wieso rosa ? mein alter war grau.

Gruß
Axel
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  #17  
Alt 27.03.2009, 23:01
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Virtueller88 Virtueller88 ist offline
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In der Schweiz bräuchtest du als Schweizer den BE Schein, B Auto bis 3,5t und E Anhänger gebremst bis 3.5t. Den E Schein hast du aber wenn du den Schein vor 2004 gemacht hast automatisch schon drin. Als `Ausländer` in der Schweiz weiss ich auch nicht genau welchen Schein du brauchst. Hoffe gedient zu haben.
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  #18  
Alt 28.03.2009, 18:53
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
neee nich ganz ...
Hallo Bassti,

Doch, ganz.

Bei uns in Ö für Österreicher (und da kommt der Fragensteller her) ist es genau so (und zwar ganz), wie ich geschrieben habe:

Für die FÜHRERSCHEIN-Frage zählen die zulässigen Gesamtmassen (und nicht die TATSÄCHLICHEN Massen).

Für die TECHNISCHE Frage (darf mein Auto den Hänger ziehen) zählen die TATSÄCHLICHEN Massen.

[Beispiel: Mein Hänger hat als höchstzulässige Gesamtmasse 3,5 t, leer wiegt er 450 kg. Meine Frau hat E zu B NICHT und darf daher auch mit dem LEEREN Hänger nicht fahren.

Ich darf allerdings den leeren Hänger mit ihrem Wagen ziehen, obwohl der Wagen max. 1600 kg Anhängelast eingetragen hat.

Der 750kg-Anhänger darf immer gezogen werden ohne extra Führerschein, wenn das Auto das "darf".]
__________________
Gruss Andreas

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  #19  
Alt 01.04.2009, 16:13
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Zitat:
Zitat von Mutiny Beitrag anzeigen
Bitteschön !!

Nach Umschreibung werden folgende Klassen erteilt:


- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.

- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.

- A1
... sofern die alte Fahrerlaubnis der Klasse 3 (BRD) vor dem 01.04.1980 erteilt wurde besteht die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm.
Mööööp
Aufpassen daß Du auch die Klasse T mit eingetragen bekommst!!! Evtl. muß ein befreundeter Landwirt bestätigen, daß Du mit auf dem Hof hilfst.
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Grüße
Karl-Heinz
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(Wau Holland)
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