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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 18.03.2009, 18:10
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Standard Ab wann darf man ein Boot steuern?

Hallo,

der Sportbootführerschein Binnen darf ab 16 Jahren erworben werden. Ab wann darf man damit ein MoBo mit 80 PS Motor (Gleiter) fahren? Ich meine erst ab 18 Jahren - richtig?

Über 18 jährige Personen darf ich ans Steuer lassen, auch wenn sie keinen Führerschein haben, solange sie fahrtüchtig sind und ich an Bord bin.

Was gilt im Bezug auf Personen unter 18 Jahren? Darf ich meine Kinder auch mal ans Steuer lassen?

Für Holland habe ich z.B. gelesen, dass der Schiffsführer steuern muss und auf dem dafür vorgesehenen Sitzplatz sitzen muss. Stimmt das so und was gilt für Deutschland?

Gruß
Bernd
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  #2  
Alt 18.03.2009, 18:25
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Mit 16 und SBF Binnen, darfst du alles fahren und ab 12 darfst du steuern!

In Deutschland, Holland weiß ich nicht.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 18.03.2009, 18:26
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in deutschland darf vom schiffsführer als rudergänger eingesetzt werden, wer mindestens 16 jahre als ist und geistig und körpelich geeignet ist.

sbf see darf m.e. auch ab 16 gemacht werden. insofern auch gleiten.


was du mit deinen kindern machst liegt in deinem ermessen und risiko. mein 9 jähriger kann besser fahren als meine frau. ( natürlich nur auf einem ümzäunten, privaten wasserstück, sonst wäre es verboten ...)
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hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #4  
Alt 18.03.2009, 18:29
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Der Rudergänger muß eingewiesen sein und Du must an Bord sein . Beim Alter bin ich nicht sicher ob 12 oder 16 , ich glaube eher 16 .
Aber eine Begrenzung der Leistung gibt es meines Wissens nicht .
Das gilt aber nur im Binnenbereich , nicht auf der See !
__________________
.


lg

Heiko
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  #5  
Alt 18.03.2009, 18:30
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@ Fortune und Emotion: danke, wo hab ich denn nur die 18 Jahre ab einer bestimmten Leistung (ich meine es war > 25 KM/h) her???
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  #6  
Alt 18.03.2009, 18:32
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Zitat:
Zitat von bernd_nrw Beitrag anzeigen
@ Fortune und Emotion: danke, wo hab ich denn nur die 18 Jahre ab einer bestimmten Leistung (ich meine es war > 25 KM/h) her???

herbertstraße hamburg ??

motorradführerschein???
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Fortune

hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #7  
Alt 18.03.2009, 18:38
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Hallo Bernd,

in D darfst Du ein Mobo mit 80 PS fahren wenn den gültigen Führerschein hast und 16 Jahre alt bist. Mit Sportbootführerschein Binnen als einzige Einschränkung maximal 15 Meter.
In NL darfst Du ein Boot mit Maximal 7Meter und Maximal 13 kmh ab 12 Jahren fahren ohne Führerschein. Für Schnelle Boote, dh. über 20 kmh musst Du 18 Jahre alt sein und den Sportbootführerschein Binnen besitzen. Schau mal bei Rijkswaterstaat.nl rein da gibt es alle infos. Sollte irgend was falsch sein wird sich sicher jemand hier aus dem Forum melden.

Gruß Kai
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  #8  
Alt 18.03.2009, 18:38
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Zitat:
Zitat von bernd_nrw Beitrag anzeigen
@ Fortune und Emotion: danke, wo hab ich denn nur die 18 Jahre ab einer bestimmten Leistung (ich meine es war > 25 KM/h) her???

NL!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #9  
Alt 18.03.2009, 18:55
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So lange alles klar geht, darf jeder fahren.
Bei WM oder sowas übernahm mein Sohn das Ruder und skipperte die 185 Meter. Eingeschaltete Sprechanlage diente als Not Back-Up.
Ist aber schon verjährt.
Also: Keine Vorhaltungen.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
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  #10  
Alt 19.03.2009, 11:39
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Moin,

meine Prüfungen für SBF Binnen/See sind noch nicht so lange her und daher bin ich noch im Thema.

Also fahren lassen darfst Du, wie bereits weiter oben erwähnt, Personen über 16 Jahren die körperlich und geistig geeingent sind. Das gilt für Binnen wie auch auf See ohne beschränkung der Motorleistung o.ä.

Wenn in Holland andere Regelungen gelten dann mag das erstmal schön aussehen. Sollte es aber hart auf hart kommen, z.b. Haverie des gemieteten Kutters , dann gelten rechtlich gesehen die Bestimmungen des Heimatlandes von Dir (in diesem Fall Deutschland).

Grüße
Nils
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  #11  
Alt 19.03.2009, 12:54
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Moin,

Wenn in Holland andere Regelungen gelten dann mag das erstmal schön aussehen. Sollte es aber hart auf hart kommen, z.b. Haverie des gemieteten Kutters , dann gelten rechtlich gesehen die Bestimmungen des Heimatlandes von Dir (in diesem Fall Deutschland).
Grober Unfug!

In den Niederlanden gelten die niederländischen Gesetze und nicht die deutschen.
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  #12  
Alt 19.03.2009, 13:04
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Grober Unfug!

In den Niederlanden gelten die niederländischen Gesetze und nicht die deutschen.

Jetzt geht das wieder los.

Erstmal stimmt natürlich Deine 2. Aussage, aaaaaber:

Ich habe ein schönes Beispiel:
Mein Vater (Holländer) hat mit 24 Jahren meine Mutter (21) in Deutschland geheiratet. Er brauchte in Deutschland die Zustimmung seiner Eltern, weil man damals in NL erst mit 25 volljährig wurde.

Sachen gibt es
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  #13  
Alt 19.03.2009, 13:26
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Grober Unfug!
Danke für die Blumen , fühl mich schon fast wie zuhause hier.

Ich geb mal ein Auszug von einer Webseite, deren Aussage auch auf anderen annerkannten wiederzufinden ist:

Nichts hat sich so schnell herumgesprochen, wie die Tatsache, dass bestimmte Lände (ggf. unter bestimmten Voraussetzungen) „führerscheinfrei" sind. So z. B. Holland bezüglich Maschinenfahrzeugen, die unter 15 m lang sind und nicht schneller fahren können als 20 Km/h. Gerne wird jedoch darüber hinweggesehen, dass der Fahrzeugführer in solchen Ländern aber „befähigt sein muss", das Fahrzeug der entsprechenden Antriebsart zu führen. „Befähigt sein" bedeutet, dass er sein Fahrzeug als „sicherer Verkehrsteilnehmer" führen muss, was die Beherrschung des Verkehrsrechts genauso voraussetzt, wie die Fahrpraxis. Das Gleiche wird hierzulande ja auch von einem führerscheinfrei fahrenden Radfahrer verlangt.

Spätestens „wenn etwas passiert ist" beweist sich der Vorteil, auch in „führerscheinfreien Ländern" den SBF-Binnen zu besitzen. Denn für Behördenvertreter des jeweiligen Staates steht die Befähigung bei Inhabern des amtlichen deutschen Sportbootführerscheins außer Zweifel.

Ich denke jeder sollte sich hieraus seinen Teil rausziehen. Übrigens habe ich mit meinem Post oben legendlich gesagt das es im "Ernstfall" übel werden kann ohne SBF.

So long & viele Grüße
Nils
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  #14  
Alt 19.03.2009, 13:41
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um jetzt für komplette Verwirrung zu stiften:

Wie sieht es aus wenn mein Sohn (6) mir auf dem Schoss sitzt und steuert, ich könnte jederzeit eingreifen, aber das Gas geb ich natürlich nicht aus der Hand...

PS: das alles in Deutschland...
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Gr€€ts Stefan
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  #15  
Alt 19.03.2009, 14:07
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
um jetzt für komplette Verwirrung zu stiften:

Wie sieht es aus wenn mein Sohn (6) mir auf dem Schoss sitzt und steuert, ich könnte jederzeit eingreifen, aber das Gas geb ich natürlich nicht aus der Hand...

PS: das alles in Deutschland...
Das ist i.O., weil ich das immer so mache
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  #16  
Alt 19.03.2009, 16:31
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bernd_nrw bernd_nrw ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das ist i.O., weil ich das immer so mache
Bei so was sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst (ist das im Moment eigentlich ein guter Vergleich angesichts der Kondom Diskussion ).

Ich habe in der letzten Zeit viel gelesen und wohl NL mit Deutschland verwechselt. Also ab 16 in D, 18 in NL soweit es sich um das allein lenken handelt. Auf dem Schoss sehe ich auch keine Bedenken, zumindest bei gutem Wetter, gemäßigter Geschwindigkeit und genügend Platz .
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  #17  
Alt 19.03.2009, 16:32
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
.... Übrigens habe ich mit meinem Post oben legendlich gesagt das es im "Ernstfall" übel werden kann ohne SBF.
Wie paßt das zu deiner obigen Aussage:

Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Moin,

....dann gelten rechtlich gesehen die Bestimmungen des Heimatlandes von Dir (in diesem Fall Deutschland).

Wenn etwas passiert ist es in NL völlig egal ob Du einen deutschen Führerschein hast. Kann man dir schuldhaftes Handeln nachweisen wirst Du verknackt - mit oder ohne Führerschein. Kann man dir kein schuldhaftes Handeln nachweisen passiert auch nichts - mit oder ohne Führerschein.





Es wird immer wieder behauptet ein Führerschein oder Befähigungsnachweis würde im Fall des Ernstfalles die eigene Situation verbessern. Richtig ist das genaue Gegenteil. An das Handeln eines Führerscheininhabers wird das Gericht härtere Maßstäbe anlegen als an das Handeln eines Unbedarften.
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  #18  
Alt 19.03.2009, 16:50
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Meine Interprtation lautet so:
In NL herrscht NL-Recht (Der Teich der deutschen Botschft in NL ist sicherlich ausgenommen)

Wenn ein Gericht ein schuldhaftes oder eher vorsätzliches Verhalten nachweist wird es ev. der Führerschein nachteilig sein, da das Wissen vorhanden sein sollte.

Geht es um die Klärung der Befähigung ist der Führerschein sicher Vorteilhaft.

Ich glaube diese Sachen sind nur im unmittelbaren Zusammenhang der Situation abzuschätzen.

Und da ein ler nie mit bösen Absichten auf dem Boot unterwegs ist kann ein Führerschein ja nicht schaden
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Gruß Mario
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  #19  
Alt 19.03.2009, 16:50
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Kapi Kapi ist offline
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Zitat:
Zitat von rumblefish Beitrag anzeigen
Moin,

meine Prüfungen für SBF Binnen/See sind noch nicht so lange her und daher bin ich noch im Thema.

Also fahren lassen darfst Du, wie bereits weiter oben erwähnt, Personen über 16 Jahren die körperlich und geistig geeingent sind. Das gilt für Binnen wie auch auf See ohne beschränkung der Motorleistung o.ä.

Wenn in Holland andere Regelungen gelten dann mag das erstmal schön aussehen. Sollte es aber hart auf hart kommen, z.b. Haverie des gemieteten Kutters , dann gelten rechtlich gesehen die Bestimmungen des Heimatlandes von Dir (in diesem Fall Deutschland).

Grüße
Nils
Will ja nicht auf dir rumhacken , aber diese Bestimmung mit dem Rudergänger solltest Du auf See lieber nicht machen !
Dies gilt NUR im Binnenbereich

Trotzdem Willkommen im Forum
__________________
.


lg

Heiko
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  #20  
Alt 20.03.2009, 11:22
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Zitat:
Zitat von Kapi Beitrag anzeigen
Will ja nicht auf dir rumhacken , aber diese Bestimmung mit dem Rudergänger solltest Du auf See lieber nicht machen !
Dies gilt NUR im Binnenbereich

Trotzdem Willkommen im Forum
Danke für die Willkommensgrüße .

Ich will ja auch nicht auf Dir rumhacken aber, die Bestimmung mit den Rudergänger gilt übrigens sowohl Binnen als auch See.

Und jetzt weiss ich auch das ich nach einem Unfall in Holland dann besser meine Scheine steckenlasse um nicht so hart bestraft zu werden .

RESPEKT .....

Grüße
Nils
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  #21  
Alt 24.09.2009, 18:14
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und wie ist es bei sportbootführerschein see darf ich da mit 16 auch alles fahren?
auch jetski? oder gibts da beschränkung der ps?
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  #22  
Alt 24.09.2009, 18:40
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Das ist alles in der Sportbootführerscheinverordnung-See geregelt.
Im § 1 steht wozu eine Fahrerlaubnis benötigt wird und im § 2 wer eine solche erhalten kann.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #23  
Alt 24.09.2009, 19:35
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Neckartramp Neckartramp ist offline
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Schaut mal unter www.dmyv.de Jugendlizenzen, auch Kids dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen fahren. Mit der A Lizenu ab 8 Jahren Schlauchboote bis 6 PS und mit der B Lizenz ab 11 Jahren Schlauchboote bis 15 PS. Und mit 12 bzw. 2 Jahren Schlauchbooterfahrung (Training und Wettkampf) auch die MS 11 Boote und das macht den Kids erst richtig Spaß. Geht aber nur wenn man über einen Motorbootverein, der Mitglied im Verband ist und man die entsprechenden Lizenzen erwirbt. Aber unsere Jugend hat mächtig Spaß dabei. Und die meisten machen den Alten was vor. Gruß Regina
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  #24  
Alt 28.09.2009, 07:47
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Auch das regelt die BinSchStrO im § 1.09 Besetzung des Ruders.
Dort sind die betreffenden Wasserstraßen und die Bedingungen für das Mindestalter von 12 Jahren genannt.

Wer was in welchem Alter beim Training und bei Wettkämpfen auf dafür zugelassenen abgesperrten Wasserflächen fährt, ist ein ganz anderer Schuh. Auch mit der B Lizenz dürfen 11-jährige nicht mit 15 PS "öffentliche" Binnen-Wasserstraßen befahren.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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