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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin moin,
bin da noch einmal von der Bekannten die den Führerschein macht mit was konfrontiert worden. Zum Teil habe ich das unter suchen schon gefunden. Es geht um Jetski, Wassermotorräder. Da haben wir mal rausgefunden (Kurzform): Fahren nur auf freigegebenen Flächen. Ausnahme, Hin-und Rückfahrt von diesen, oder Touren- und Wanderfahrten, dann aber mit klar erkennbaren Geradeauskurs und den Pflichten der Registrierung, Westenpflicht, automatischer Motordrosselung,. Es gibt noch einen Zusatz: Nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und bei Tageslicht. Fällt damit grundsätzlich eine Lichterführung weg? D. h. das zeitliche Fahrverbot gilt auch auf den Wanderfahrten?
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Gruß, Thomas |
#2
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Hallo Thomas,
hier findest Du auf alle Fragen eine Antwort: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...BinSchStrO.pdf Im übrigen ist www.elwis.de für fast alle Belange der Binnenschiffahrt ein sehr brauchbarer Ratgeber. |
#3
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![]() Zitat:
Also auf jeden Fall nach Sonnenaufgang, nach 7:00, vor 20:00, vor Sonnenuntergang, auf beschilderten Strecken oder eben klar erkennbare Richtigungsfahrt ohne Figurenfahrt (An-, Abreise, Wanderfahrt).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#4
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Hallo Thomas,
eine Pflicht zur Lichterführung gibt es grundsätzlich nicht. Ansonsten siehe Anhang. Mehr Informationen zum Thema "Jetski" gibt es in kürze auch auf: www.jet-team.de
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Grüße aus Lichtenau Patric Fritz |
#5
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![]() Zitat:
Meines Wissens sind diese Fragen auch Bestandteil des Fragenkatalog zum SBF Binnen. Braucht man doch auch für solche Fahrzeuge. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#6
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Da gibt es kein unsichtiges Wetter!
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Gruß, Thomas |
#7
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![]() "Unsichtiges Wetter" = Nebel, Schnefall, Regen, oder sonst. Sichtbehinderungen. Die kommen oftmals von einer Sekunde auf die andere und dann kann man sich mit den 1000m den..... (Pfui). Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#8
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Hallo KWO,
zum Glück darf man dann immer noch ohne Beleuchtung den nächsten Hafen anlaufen, allso kann man auch auf die Beleuchtung verzichten, bei Fahrzeugen die nur bei sichtigem Wetter eingesetzt werden sollen. Ralf Schmidt |
#9
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Kann man dann von dem Jetskifahrer verlangen, dass er bei aufkommenden Nebel (Binnenschifffahrtsstraße) mal eben zwischen die Kribben fährt, dort festmacht oder sich ans Ufer legt und wieder auf sichtiges Wetter wartet? Also quasi die Beleuchtung nicht braucht! Sonst würde ich auch KWO recht geben, dass für den Fall plötzliches unsichtiges Wetter Lichter zu führen sind. Nebenbei, ich kenn keinen einzigen Jetski mit Beleuchtung, zugelassen oder nicht. Jetzt weiß ich nicht ob die sogenannten Wanderfahrten an der fehlenden Beleuchtung scheitern. Ralf, weißt Du denn wo das steht, mit dieser Regelung ohne Lichter in den Hafen fahren zu dürfen?
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Gruß, Thomas |
#10
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Ach so, mit einer Fundstelle (nächster Hafen) kannst Du sicher auch dienen? Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#11
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![]() Zitat:
Hat jetzt nicht speziell mit Jetbobs zu tun: Das mit dem Warten auf besseres Wetter, daß kommt auf das Gewässer an. Auf manchen Gewässern darf man sein Fahrzeug verlassen und nach Hause gehen und dort warten und auf manchen Gewässern (z.B. MDK) darf man stilliegende Kleinfahrzeuge überhaupt nicht verlassen. Zitat:
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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