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  #1  
Alt 06.11.2003, 21:45
loddar loddar ist offline
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Standard Trailerummeldung

Ich bin seit einer Woche stolzer Besitzer einer Bayliner 2450. Ein Bild werde ich später mal einstellen. Bei der Ummeldung des Trailer macht mir jetzt die Zulassungsstelle Probleme. Sie will eine Allgemeine Betriebserlaubnis sehen, die auch der Vorbesitzer nicht brauchte. Ich habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung".

Der Trailer ist ein Techau (Alu) TB17L/30L mit 2,7 t zul. Ges.gew..
Hat jemand den gleichen Trailer und dazu eine Allg. Betriebserlaubnis?
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  #2  
Alt 06.11.2003, 21:48
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Standard Re: Trailerummeldung

Zitat:
Zitat von loddar
Ich bin seit einer Woche stolzer Besitzer einer Bayliner 2450. Ein Bild werde ich später mal einstellen. Bei der Ummeldung des Trailer macht mir jetzt die Zulassungsstelle Probleme. Sie will eine Allgemeine Betriebserlaubnis sehen, die auch der Vorbesitzer nicht brauchte. Ich habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung".

Der Trailer ist ein Techau (Alu) TB17L/30L mit 2,7 t zul. Ges.gew..
Hat jemand den gleichen Trailer und dazu eine Allg. Betriebserlaubnis?
Dieses Theater hatten wir auch schon mal.
Die ABE soll quasi der Brief sein.

Am besten Du rufst mal bei Techau an.
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  #3  
Alt 06.11.2003, 21:50
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Schau mal hier

http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...hlight=trailer
Gruß
UWE
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  #4  
Alt 06.11.2003, 21:58
Didi Didi ist offline
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Standard Re: Trailerummeldung

Zitat:
Zitat von loddar
Ich bin seit einer Woche stolzer Besitzer einer Bayliner 2450. Ein Bild werde ich später mal einstellen. Bei der Ummeldung des Trailer macht mir jetzt die Zulassungsstelle Probleme. Sie will eine Allgemeine Betriebserlaubnis sehen, die auch der Vorbesitzer nicht brauchte. Ich habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung".

Der Trailer ist ein Techau (Alu) TB17L/30L mit 2,7 t zul. Ges.gew..
Hat jemand den gleichen Trailer und dazu eine Allg. Betriebserlaubnis?
hi, mal bei Techau nach einer allg.Betriebsanleitung gefragt?
Erkläre denen du hast ihn gebraucht gekauft, und der Vorbesitzer hatte sie nicht mehr. Vieleicht reicht es wenn du ihnen die Fahrgestell Nr. und eine kopie vom Kaufvertrag zukommen läßt.

Ansonsten eine Einzelabnahme beim Baurat(beinhaltet aber das der Trailer behandelt wird, wie eine neue zulassung/abnahme eines fabrikneuen Fahrzeugs und dann greifen die derzeit gültigen Euronornen für Bremsen u.s.w.
dazu gesellt sich noch eine Anfrage im Flensburg(Bescheinigung das es kein gestohlenes Fahrzeug ist....

kostet alles irre viel(steht mir noch bevor), versuche es lieber bei Techau mit freundlichen Worten, und gib dich möglichst hilflos und verzweifelt, weckt evtl. dem Mutter Instinkt bei einem weiblichen Sachbearbeiter(in)

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  #5  
Alt 06.11.2003, 22:04
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wismar-segler wismar-segler ist offline
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richte dich lieber darauf ein das du evtl. um einige euro`s bei techeu erleichterst wirst, ist aber noch immer billiger als neuabnahme. dieser ganze scheiss geht einem eh` gegen den strich
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Gruß

matthias

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  #6  
Alt 06.11.2003, 22:09
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Ich würde noch mal den Vorbesitzer danach fragen, gehört eigentlich zum Trailer wie ein Brief zum Auto,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #7  
Alt 07.11.2003, 07:09
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KäptnKatze KäptnKatze ist offline
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Genau die selbe Schxxx habe ich gerade mit meinem Trailer durch.

Der Verkäufer hat mir nur den grünen Schein gegeben, und keine ABE! Beim Ummelden dann die Meldung der Zulassungsstelle: Ohne ABE geht nix!

Das Problem war aber nun, das der Trailer von '76 ist und es die Firma die ihn hergestellt hat nicht mehr gibt.

Nun besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer bei der Zulassungsstelle eine neue ABE beantragt. Das kostet 20€ und wird ohne irgendwelche Mucken ausgestellt. Ich habe das komplett über den Verkäufer abwickeln lassen, da wie oben schon steht, eine ABE zu einem Trailer dazugehört wie ein Brief zum Auto!

Versuchs mal damit. Bei Techau bekommst Du sicher auch noch eine, aber warum sollst Du die Rennerei haben wenn der Verk. seine Unterlagen nicht vollständig hat?
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  #8  
Alt 07.11.2003, 07:34
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Ich habe bei meinem neuen Trailer im Frühjahr auch nur diesen großen grünen Schein bekommen. Damit bin ich zum Straßenverkehrsamt und habe ohne Probleme meine Zulassung bekommen.
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Gruß
Jürgen



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  #9  
Alt 07.11.2003, 10:51
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Standard Betriebserlaubnis

Jedes Fahrzeug (ausser ganz wenigen Ausnahmen) welches zum Straßenverkehr zugelassen werden soll benötigt eine Betriebserlaubnis! Ohne läuft überhaupt nichts!

Es gibt diese Betriebserlaubnis in zwei Varianten. Einmal als allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), oder aber als Einzelbetriebserlaubnis (EBE). ABE's werden vom Hersteller beantragt und werden entweder im Fahrzeugschein (Pkw, Anhänger etc.) oder in einem ABE-Dokument (bei Mofas, bestimmten Anhängern usw.) dokumentiert. Diese ABE bleibt so lange bestehen wie das Fahrzeug auch besteht, bzw. an diesem Fahrzeug keine bauartlichen Teile verändert werden. Bei Veränderungen müssen diese vom Tüv abgesegnet werden und die Ordnungsbehörde (Zulassungsstelle) muß dann die Betriebserlaubnis wiedererteilen. Der TÜV kann das nicht. Wenn man also nicht zur Zulassungsstelle geht und diese Wiedererteilung holt, hat das Fzg. keine Betriebserlaubnis und darf somit auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen!

Bei einzeln gebauten Fahrzeugen (Eigenbauten etc.) wird eine EBE erstellt. Diese gilt im Prinzip genau so wie die ABE und erlischt auch unter den gleichen Bedingungen wie die ABE.

Ausnahmen von der Verpflichtung eine Betriebserlaubnis zu haben, findet der interessierte in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im § 18 Abs. 3 (mal anklicken und lesen).

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #10  
Alt 07.11.2003, 11:09
tboat tboat ist offline
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Standard

Die Frage war doch:

... habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung". ....

Und NUN stellt sich eine Zulassungsstelle quer und will eine ABE. Ich habe auch so einen grünen Schein, der aussieht wie ein KFZ-Schein, was drüber steht ob BE, EBE oder ABE muß ich erst nachschauen. (Mach ich heute abend). Die Zulassungsstelle hat aufgrund dieses "Zettels" den Fahrzeugschein PROBLEMLOS ausgestellt. Bei einer notwendigen Ummeldung wieder mit gleichem Zettel, wieder ohne Probleme.

Bei anderen BFF scheinbar auch, aber hier macht eine Zulassungstelle PROBLEME.

Stellt sich da nicht die Frage nach unterschiedlicher Handhabung?

tboat
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  #11  
Alt 07.11.2003, 12:05
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KWO KWO ist offline
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Standard Betriebserlaubnis

Zitat:
Zitat von tboat
... habe so eine grüne Bescheinigung, sieht eigentlich aus wie ein grüner Kfz-Schein, trägt aber die Überschrift "Bescheinigung". ....
Die Farbe des Papiers scheint mir da nicht entscheident zu sein. Auch nicht die Überschrift. Wichtig ist doch nur der Inhalt und wer da letztlich unterschrieben hat. Anzuerkennen ist das doch nur, wenn da eine amtliche oder eine amtlich anerkannte Stelle unterschrieben hat. Sonst kannst Du das Stück Papier doch in die Tonne treten. Ist nun mal leider so.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #12  
Alt 09.11.2003, 17:43
loddar loddar ist offline
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Standard Trailerummeldung

Eine Anftrage an Techau ergab folgende Antwort:

...wir benötigen von Ihrer Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen zu können. Wenn wir diese Bescheinigung haben (auch per Fax möglich 0421/391972), können wir Ihnen die Betriebserlaubnis per Nachnahme zuschicken. Die Kosten betragen EUR 78,33.

Die Kosten halte ich für ziemlich hoch, handelt es sich doch um einen einfachen Druck bzw. Kopie.

Deshalb meine Bitte:
Hat jemand der Forumsteilnehmer einen Techautrailer
Typ TB17/L / 30L D2
2700 kg zul Ges.Gew.
mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis? Dann würde ich gern eine Kopie davon erwerben.

Meine grüne Bescheinigung sieht übrigens wie folgt aus. (Auf der Rückseite macht dann der TÜV sein Stempel für nächste HU).
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  #13  
Alt 09.11.2003, 17:46
loddar loddar ist offline
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Standard die grüne Bescheinigung

die grüne Bescheinigung zeige ich mal hier
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  #14  
Alt 09.11.2003, 18:11
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KWO KWO ist offline
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Standard Re: die grüne Bescheinigung

Zitat:
Zitat von loddar
die grüne Bescheinigung zeige ich mal hier
Wie ich vermutet habe, keine BE! Die Bescheinigung sagt nicht mehr und nicht weniger aus (dafür aber amtlich!), daß dem Anhänger von der Zulassungsstelle das amtliche Kennzeichen "xyz" zugeteilt worden ist.

Du kannst Dir sicher sein, daß da bei der Anmeldung (Zulassung) die BE vorgelegen hat, denn wie gesagt, ohne BE keine Zulassung. Hast Du (der Vorbesitzer) keinen Fahrzeugbrief für den Anhänger? Da wäre nämlich die BE (in dem Fall ABE) für den Anhänger drauf.

Irgend etwas ist da beim Vorbesitzer bzw. beim Verkauf an Dich schief gelaufen. Ich denke auch mal, daß wenn Dir hier einer für gleichen Anhänger eine BE hat, Dir diese nicht viel nützen wird. Zumal wenn die in einem Fahrzeugbrief enthalten sein sollte. Du brauchst in jedem Fall eine eigene für Dein Fahrzeug.

Mit freundlichem Gruß

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  #15  
Alt 09.11.2003, 18:24
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dieter dieter ist offline
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...so muss eine allgem. Betriebserlaubnis z.B. aussehen....
(die muss nach StVZO sogar zum fahrzeugschein mitgeführt werden.... !!)
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...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #16  
Alt 10.11.2003, 11:05
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Standard Re: Trailerummeldung

Zitat:
Zitat von loddar
Eine Anftrage an Techau ergab folgende Antwort:

...wir benötigen von Ihrer Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen zu können. Wenn wir diese Bescheinigung haben (auch per Fax möglich 0421/391972), können wir Ihnen die Betriebserlaubnis per Nachnahme zuschicken. Die Kosten betragen EUR 78,33.

Die Kosten halte ich für ziemlich hoch, handelt es sich doch um einen einfachen Druck bzw. Kopie.

Deshalb meine Bitte:
Hat jemand der Forumsteilnehmer einen Techautrailer
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2700 kg zul Ges.Gew.
mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis? Dann würde ich gern eine Kopie davon erwerben.

Meine grüne Bescheinigung sieht übrigens wie folgt aus. (Auf der Rückseite macht dann der TÜV sein Stempel für nächste HU).
Moin,
ich habe den gleichen Trailer (fast identische Fahrgestellnummer)

Zum Trailer habe ich eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Zulassungsfreie Anhänger (§ 18 (2) 6 StVZO) Farbe weiß (beim vorigen Trailer grün)

In der Betriebserlaubnis ist ein Vermerk: TECHN. DATEN LT. ABE-NR. F805

Ich denke Du kommst um den Neuantrag einer Betriebserlaubnis von TECHAU nicht herum, weil in der Betriebserlaubnis auch die Fahrgestellnummer angegeben ist (darum nützt Dir auch keine Kopie von meiner BE)

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsstelle benötigst Du um nachzuweisen das der Trailer nicht als gestohlen gemeldet ist
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Gruß Jens
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  #17  
Alt 11.11.2003, 14:30
loddar loddar ist offline
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Standard Trailerummeldung

@Jens
Würde es Dir etwas ausmachen, wenn ich es mit einer Kopie von Deiner Betriebserlaubnis probiere? Vielleicht kannst Du mir eine Kopie in Dateiform senden.

Gruß
Lothar
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  #18  
Alt 11.11.2003, 16:31
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Standard Re: Trailerummeldung

Zitat:
Zitat von loddar
@Jens
Würde es Dir etwas ausmachen, wenn ich es mit einer Kopie von Deiner Betriebserlaubnis probiere? Vielleicht kannst Du mir eine Kopie in Dateiform senden.

Gruß
Lothar
Hallo Lothar,
schick mir mal Deine Email-Adresse per PN
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Gruß Jens
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  #19  
Alt 12.11.2003, 19:02
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@Jens
Ist angekommen. Falls ich morgen mal zwischendurch aus der Fa. kann, fahre ich zur Zulassungstelle. Ergebnis gebe ich hier bekannt.
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  #20  
Alt 20.11.2003, 22:31
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@jens
War heute mal wieder zur Zulassungstelle. Leider haben sie die Kopie nicht akzeptiert.
Habe mich jetzt entschlossen eine Vollabnahme machen zu lassen, die ist billiger als die ABE von Techau. Zusätzlich will die Zul.stelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Zulassungstelle haben.
Scheint eine unendliche Geschichte zu werden. Aber wir haben bis zur Saisoneröffnung ja noch etwas Zeit.
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  #21  
Alt 21.11.2003, 09:29
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KWO KWO ist offline
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Zitat:
Zitat von loddar
War heute mal wieder zur Zulassungstelle. Leider haben sie die Kopie nicht akzeptiert.
Ich hatte es bereits gesagt.....

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #22  
Alt 21.11.2003, 09:38
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Jetzt habe ich es wieder... Das gleiche ist meinem Freaund passiert.

Er geht mit der ABE zum Anmelden und die Zulassungsstelle stellt im diesen grünen Fahrzeugschein aus.

Die ABE haben sie behalten! Jetzt hat er den grünen Schein verloren und mußte zum Baurat um eine Einzelabnahme durchführen zu lassen!

Die haben doch ne Macke!
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  #23  
Alt 21.11.2003, 10:05
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Zitat:
Zitat von Cyrus
Er geht mit der ABE zum Anmelden und die Zulassungsstelle stellt im diesen grünen Fahrzeugschein aus. Die ABE haben sie behalten!
Muss man die ABE nicht ständig dabei haben - also im normalen Betrieb meine ich? Ist bei Einbauten (Sonnendach, Lenker) doch aus so - oder ist ein unzulässiger Zirkelschluss?
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Viele Grüsse,
Olaf
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  #24  
Alt 21.11.2003, 10:10
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.... die ABE muss man nur dabeihaben, wenn die Daten daraus nicht im Kfz-Brief .. oder in der Betriebserlaubnis eingetragen sind.... =dann sind die daten auch automatisch bei der ausstellung im Schein...
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  #25  
Alt 21.11.2003, 10:15
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Standard ABE vs. BE

Zitat:
Zitat von Olaf
Muss man die ABE nicht ständig dabei haben - also im normalen Betrieb meine ich?
Nein. Bestes Beispiel ist Dein Pkw. Da steht die ABE im Fahrzeugbrief und hast Du den immer dabei? Na siehst Du!



Zitat:
Zitat von Olaf
Ist bei Einbauten (Sonnendach, Lenker) doch aus so - oder ist ein unzulässiger Zirkelschluss?
Da handelt es sich um nachträglich eingebautes Zubehör, durch den die ABE erlöschen würde. Deshalb müssen die mitgeführt werden. Wenn die Sachen allerdings als Einzelabnahme eine BE haben, dann werden die auch im Kfz-Schein eingetragen.

Mit freundlichem Gruß

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