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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 06.10.2008, 08:20
Benutzerbild von Ronald
Ronald Ronald ist offline
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Standard Parken vor Ausfahrten

Hallo,

Lt. StVO (§12 Abs. 3 Nr. 3) ist das Parken vor Grundstücksein und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, unzulässig.

Was aber ist eine schmale Fahrbahn?

Wenn ich mit meinem Gespann aus oder ins Grundstück möchte, so benötige ich dafür die gesamte Fahrbahnbreite, um um die Kurve zu kommen.
Sollte gegenüber der Einfahrt ein Auto parken, so habe ich keine Chance in die Einfahrt zu kommen. Zumindest nicht mit dem Trailer. Das Auto alleine ist kein Problem. doch dann bleibt das Boot vor der Tür stehen, bis die Einfahrt wieder frei ist.
Besonders ärgerlich ist es, wenn man raus möchte und es nicht geht.

Weiß jemand, ab wann es sich um eine schmale Fahrbahn im Sinne der StVO handelt?

Ronald
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  #2  
Alt 06.10.2008, 09:07
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Die mir bekannte bisherige Rechtsprechung geht davon aus, das du einen normalen PKW mehr als dreimal rangieren mußt, um aufs Grundstück zu gelangen. Ansonsten ist die Fahrbahn nicht schmal.
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  #3  
Alt 06.10.2008, 09:44
Benutzerbild von Cyrus
Cyrus Cyrus ist offline
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Das bedeutet man hat kein Recht mit dem Anhänger auf sein Grundstück zu kommen?
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
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  #4  
Alt 06.10.2008, 09:50
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Seestern Seestern ist offline
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Unser Nachbar gegenüber hat einen Betrieb (Garten- und Landschaftsbau) und rückt regelmäßig mit seinem Range Rover und Tandemanhänger an. Der hat irgendwie bei der Stadt durchgesetzt, dass gegenüber seiner Einfahrt vor unserem Haus jetzt eine schraffierte Fläche ist (s. Google Maps Screenshot).

Die Einfahrt ist jedoch auch abschüssig zur Straße hin - im Winter segelt der ggfs. gleich durch.

Quelle: Google Maps online
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #5  
Alt 06.10.2008, 10:27
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derbenny99 derbenny99 ist offline
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
... eine schraffierte Fläche ist ...
Cyrus, wenn du sauber pinselst kommt niemand drauf, dass dies nicht von der Stadt ausgeführt wurde...
__________________
Gruß
Benny
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  #6  
Alt 06.10.2008, 10:51
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divefreak divefreak ist offline
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Zitat:
Zitat von derbenny99 Beitrag anzeigen
Cyrus, wenn du sauber pinselst kommt niemand drauf, dass dies nicht von der Stadt ausgeführt wurde...
Manchmal noch nichtmal die Stadt selber....
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MFG René

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  #7  
Alt 06.10.2008, 11:07
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das bedeutet man hat kein Recht mit dem Anhänger auf sein Grundstück zu kommen?
Das wäre die schlimmste Variante.
Obwohl ich mir das bei weitem vorstellen kann.

Wo durch wird eine Fahrbahn begrenzt?
Bei uns sieht es folgender Maßen aus:
In der Mitte (Fahrbahn) asphaltierte Straße. Daneben (Fußwege) rechts und links gepflastert, aber auf dem selben Höhenniveau. Also keine abgesetzten Bürgersteige. Und mittendrinn noch so bescheuerte Pflanzinseln (eingemauert).
Keinerlei Bemahlungen auf der Strasse.
Ist die Fahrbahnbreite jetzt nur der asphaltierte Bereich oder die gesamte Breite inkl. Pflasterung.
Geparkt wird übrigens im Pflasterbereich, denn sonst käme niemand mehr durch.

Ronald
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  #8  
Alt 06.10.2008, 11:18
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hier wird die Fahrbahnbreite genauer definiert:

Zitat:
Zum Parken gegenüber einer Grundstücksausfahrt auf schmaler Fahrbahn hat das OLG Saarbrücken NZV 1994, 328 f. (Beschl. v. 25.02.1994 - Ss (Z) 227/93) ausgeführt:
Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.
Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss04.htm

Allerdings wird da kein Gespann erwähnt.
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Gruß
Benny
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  #9  
Alt 06.10.2008, 11:28
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Die Sache mit dem Gespann macht die Sache in der Tat spannend.
Darüber habe ich bisher auch noch nichts gefunden.

Bei gewerblichen oder Landwirtschaftlichen Betrieben ist mit Anhängerbetrieb zu rechnen, aber wer geht schon bei einer privaten Einfahrt bei so was aus.


Ronald
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  #10  
Alt 06.10.2008, 12:12
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Du solltest mal bei deiner Gemeinde vorsprechen und das Problem schildern. (Tiefbauamt)

Wenn du das Thema sachlich vorträgst, eine Zeichnung/Fotos mitbringst und evtl. bei einem Ortstermin zur Verfügung stehst, sollte es kein Ding sein, einen Poller oder Markierung auf der anderen Seite der Strasse anbringen zu lassen. Man kann auch seinen Vertreter aus dem Stadtrat ansprechen und ihn beauftragen, sich zu kümmern.

Da du das Boot wohl nicht allein auf die Strasse wuchten kannst, ist somit ein trifftiger Grund gegeben.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #11  
Alt 06.10.2008, 12:48
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Hallo Ronald,

in Wohngebieten (und da gibts ja meist die engen Straßen) gilt das gesagte erst einmal für PKW.
Wenn Du mit Trailer in Deine Einfahrt willst, musst Du erst mal schauen ob Deine Einfahrt so verbessert werden kann, dass Du da besser rein kommst. Geht das nicht, weil z.B. Gebäude oder Bäume im Weg sind, setz Dich mit dem zuständigen Ordnungsamt -Straßenverkehrsabteilung- in Verbindung. Bitte um Ortsbesichtigung und mach deutlich, dass Du mind. an jedem Wochenende mit dem Boot raus und rein musst.
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Charly
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  #12  
Alt 06.10.2008, 19:50
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von Ronald Beitrag anzeigen
Bei gewerblichen oder Landwirtschaftlichen Betrieben ist mit Anhängerbetrieb zu rechnen, aber wer geht schon bei einer privaten Einfahrt bei so was aus.
Nun, da alle meine Nachbarn wissen, daß ich ein Boot habe (aktuell sogar 2),
immer mindestens eines der Boote, der Wohnwagen oder ein Anhänger in der Einfahrt sichtbar ist, ich selbst oder auch mein Vater regelmäßig mit irgendeinem der Anhänger da rein und raus fahren, wir schon öfter Nachbarn gebeten haben, das Auto weg zu stellen, sollte mittlerweile jedem klar sein, daß man da nicht rein und raus kommt, wen gegenüber geparkt wird.

Dennoch steht regelmäßig ein Auto gegenüber und eins unmittelbar neben der Einfahrt, manchmal auch noch an der anderen Seite der Einfahrt.

Ich habe mich auch schon oft gefragt, was ich da machen soll, die Stadt aufmerksam zu machen und schraffierte Flächen einrichten zu lassen (und das wären mindestens 2, neben der Einfahrt und gegenüber) wird zu Unfrieden in der Nachbarschaft führen, befürchte ich, andererseits sehe ich auf Dauer auch nicht ein, nicht rein und raus zu kommen, nur um den Frieden nicht zu gefährden.

Dazu kommt noch, daß auf der Straße gerne versetzt geparkt wird, um den Verkehr auszubremsen. Mit dem PKW alleine schon oft ziemlich eng, mit einem Gespann oft unmöglich, da durch zu kommen.

Früher habe ich gerne nachts um 2 oder 3 Uhr einen Kumpel angerufen, der für den ADAC einen großen Abschleppwagen gefahren hat, der hat dann bei voller Festbeleuchtug mal eben gehupt, bis irgendwer seinen Wagen weggefahren hat .

Michael

Nachtrag Zeichnung:

Rot sind meine Ausfahrten, die linke ist die, wo die Hänger rein kommen.
Der gelbe Kringel markiert einen Bootstrailer, der da sichtbar stand.
Die grünen Kästchen sind die Stellen, an welchen die lieben Nachbarn bevorzugt parken
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Geändert von El.Almirante (06.10.2008 um 19:59 Uhr)
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  #13  
Alt 06.10.2008, 19:55
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wir haben im sommer mit den touris fast tagtäglich das problem mit zugeparkter grunstücks-zufahrt (kein privat weg, sondern öffentlicher kiesweg...)

der kiesweg ist so breit, dass genau ein auto durch passt,...
die ausfahrt auf die normale straße ebenfalls... dann parken die lieben terroristen ääh touristen aber standartmäßig links und rechts der einfahrt, entweder direkt auf der linie, oder sogar nen halben meter in der einfahrt drin,... dann komm da mal mit nem auto rein oder raus, bzw. dient diese zufahrt auch als rettungs und feuerwehr zufahrt,... am ende der zufahrt ein gästehaus, mit fast ausschließlich älteren gästen,... dann lass da mal einer n herzkasper griegen, wenn kein krankenwagen und nix hinter kommt...
von nem feuer ganz zu schweigen...

manche leute raffens einfach nie, dass 5 meter vor und hinter einer ausfahrt/kreuzung das parken verboten ist... :-S nur die grün weißen machen nix bei sowas, ist ja das problem der anwohner...

MFG martin
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  #14  
Alt 06.10.2008, 20:06
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45meilen 45meilen ist offline
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Also vllt mach ich ja nen Gedankenfehler , aber wenn ich nich inne Einfahrt käme bleibt die Fuhre auf der Strasse stehen ( dann geht da erst ma gar nichts mehr ) ich klingel beim Nachbarn, der parkt sein Ding da kurz um, dann park ich ein, danach trinke ich mit eben dem Nachbarn n Bier.

Fertich
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #15  
Alt 06.10.2008, 21:09
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El.Almirante El.Almirante ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Also vllt mach ich ja nen Gedankenfehler , aber wenn ich nich inne Einfahrt käme bleibt die Fuhre auf der Strasse stehen ( dann geht da erst ma gar nichts mehr ) ich klingel beim Nachbarn, der parkt sein Ding da kurz um, dann park ich ein, danach trinke ich mit eben dem Nachbarn n Bier.

Fertich
Hört sich schön an, klappt aber nur selten.
Da hier die meisten mehrere Autos haben und der Weg in die Innenstadt auch zu Fuß zu schaffen ist, ist oftmals gar keiner da und trotzdem stehen die Autos da rum. Da hilft auch klingeln nix.

Außerdem parken da öfter verschiedene Nachbarn und ich muß auch häufiger mit den diversen Hängern raus oder rein, da wäre ich ja ständig voll, wenn ich nach jedem rein oder raus mit dem Nachbarn einen heben würde

Michael
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  #16  
Alt 07.10.2008, 06:11
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Bubi Bubi ist offline
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wenn man die stadt/gemeinde zur verkehrsführung einspannen wöllte,
wäre es ausgesprochen hilfreich gewerbesteuerzahler zu sein
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Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #17  
Alt 07.10.2008, 06:14
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Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Hi,
bearbeite mal deinen vorgarten ein wenig, da haste genug platz zum rangieren

Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Nun, da alle meine Nachbarn wissen, daß ich ein Boot habe (aktuell sogar 2),
immer mindestens eines der Boote, der Wohnwagen oder ein Anhänger in der Einfahrt sichtbar ist, ich selbst oder auch mein Vater regelmäßig mit irgendeinem der Anhänger da rein und raus fahren, wir schon öfter Nachbarn gebeten haben, das Auto weg zu stellen, sollte mittlerweile jedem klar sein, daß man da nicht rein und raus kommt, wen gegenüber geparkt wird.

Dennoch steht regelmäßig ein Auto gegenüber und eins unmittelbar neben der Einfahrt, manchmal auch noch an der anderen Seite der Einfahrt.

Ich habe mich auch schon oft gefragt, was ich da machen soll, die Stadt aufmerksam zu machen und schraffierte Flächen einrichten zu lassen (und das wären mindestens 2, neben der Einfahrt und gegenüber) wird zu Unfrieden in der Nachbarschaft führen, befürchte ich, andererseits sehe ich auf Dauer auch nicht ein, nicht rein und raus zu kommen, nur um den Frieden nicht zu gefährden.

Dazu kommt noch, daß auf der Straße gerne versetzt geparkt wird, um den Verkehr auszubremsen. Mit dem PKW alleine schon oft ziemlich eng, mit einem Gespann oft unmöglich, da durch zu kommen.

Früher habe ich gerne nachts um 2 oder 3 Uhr einen Kumpel angerufen, der für den ADAC einen großen Abschleppwagen gefahren hat, der hat dann bei voller Festbeleuchtug mal eben gehupt, bis irgendwer seinen Wagen weggefahren hat .

Michael

Nachtrag Zeichnung:

Rot sind meine Ausfahrten, die linke ist die, wo die Hänger rein kommen.
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Die grünen Kästchen sind die Stellen, an welchen die lieben Nachbarn bevorzugt parken
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
Boot polieren aber richtig [URL="http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=149796[/URL]
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  #18  
Alt 07.10.2008, 07:33
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Hi,
bearbeite mal deinen vorgarten ein wenig, da haste genug platz zum rangieren
Das täuscht

Ich hab's einmal geschafft, von links gerade mit dem kleinen Boot vor's Haus zu fahren und bin mit dem Auto alleine so gerade eben auf ein paar mm aus der rechten Ausfahrt wieder raus gekommen. Zum Rangieren ist da kein Platz.

Ist ja auch nicht der Sinn der Übung, daß ich mir den Vorgarten betoniere, nur weil da einige rücksichtslos Parken

Michael
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  #19  
Alt 07.10.2008, 07:44
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Das täuscht

Ich hab's einmal geschafft, von links gerade mit dem kleinen Boot vor's Haus zu fahren und bin mit dem Auto alleine so gerade eben auf ein paar mm aus der rechten Ausfahrt wieder raus gekommen. Zum Rangieren ist da kein Platz.

Ist ja auch nicht der Sinn der Übung, daß ich mir den Vorgarten betoniere, nur weil da einige rücksichtslos Parken



Michael
Kannst Du beim Nachbarn nicht einfacher parken
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  #20  
Alt 07.10.2008, 20:11
Grisu Grisu ist offline
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Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Du solltest mal bei deiner Gemeinde vorsprechen und das Problem schildern. (Tiefbauamt)

Wenn du das Thema sachlich vorträgst, eine Zeichnung/Fotos mitbringst und evtl. bei einem Ortstermin zur Verfügung stehst, sollte es kein Ding sein, einen Poller oder Markierung auf der anderen Seite der Strasse anbringen zu lassen. Man kann auch seinen Vertreter aus dem Stadtrat ansprechen und ihn beauftragen, sich zu kümmern.

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Poller anbringen ist leider so ein Problem
Wir haben beim hiesigen Ordnungsamt vorgesprochen da man uns mit Ausdauer immer wieder die Garagenzufahrt zuparkt.
Pech für dich wenn du in deine Garage rein willst, denn Garagenzufahrten sind lt StVO minderwertig zu betrachten. Du hast keine rechtliche Handhabe.
Wirst du zugeparkt wenn du aus deiner Garage raus willst und musst mehr als 3 mal rangieren oder kommst sogar gar nicht raus, kannst du abschleppen lassen. Leider nur auf deine eigenen Kosten, bzw. auf Vorkasse.
Die Markierung bekommt man eher genehmigt, nach Ortstermin versteht sich. Die pinselei darf nur eine von der Stadt genehmigte Firma vornehmen. Kosten für 1m weißen Strich: 13,50,-. Die Endbalken sind doppelt so dick und kosten daher auch doppelt so viel, nämlich 27,-. Wir haben so eine Genehmigung in der Schublade liegen für unser Grundstück, sträuben uns aber noch wg. der Kosten die pinselei auch durchführen zu lassen.
Schexxx Bürokratie...
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  #21  
Alt 07.10.2008, 20:15
Grisu Grisu ist offline
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Zitat:
Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
wir haben im sommer mit den touris fast tagtäglich das problem mit zugeparkter grunstücks-zufahrt (kein privat weg, sondern öffentlicher kiesweg...)

der kiesweg ist so breit, dass genau ein auto durch passt,...
die ausfahrt auf die normale straße ebenfalls... dann parken die lieben terroristen ääh touristen aber standartmäßig links und rechts der einfahrt, entweder direkt auf der linie, oder sogar nen halben meter in der einfahrt drin,... dann komm da mal mit nem auto rein oder raus, bzw. dient diese zufahrt auch als rettungs und feuerwehr zufahrt,... am ende der zufahrt ein gästehaus, mit fast ausschließlich älteren gästen,... dann lass da mal einer n herzkasper griegen, wenn kein krankenwagen und nix hinter kommt...
von nem feuer ganz zu schweigen...

manche leute raffens einfach nie, dass 5 meter vor und hinter einer ausfahrt/kreuzung das parken verboten ist... :-S nur die grün weißen machen nix bei sowas, ist ja das problem der anwohner...

MFG martin
Nur Kreuzung!!! Private Grundstücksausfahrten zählen leider nicht dazu

Wir haben ein ähnliches Problem. Pol schaut weg weil die Siedlung in 40 Jahren gewachsen ist und wenn man jetzt was ändern wolle müsse man ja mehr als die Hälfte der parkenden Autos mit Knollen versehen
__________________

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  #22  
Alt 09.10.2008, 07:33
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Das mit den Anzeigen oder Sperren lassen wäre bei uns auch nicht so gut. Jedenfalls zur Zeit noch nicht, denn wir sind neu hinzugezogen und möchten es nicht schon im ersten Jahr mit all unseren Nachbarn verderben.
Wenn die vor der Einfahrt parken, ist es auch halb so schlimm. Die fahren dann auch mal weg wenn man sie anspricht. Aber was stört sind in erster Linie Gäste eines benachbarten Weingutes, welche die ganze Straße als Parkplatz nutzen.
Verschärft wurde die ganze Sache auch durch eine baustellenbedingte Umleitung durch unsere Straße. Mal sehen wie die Situation sich entwickelt, wenn die Baustelle weg ist und sich der Verkehr wieder beruhigt.

Dennoch vielen Dank für die Interpretationen und Ratschläge.
Die Diskussion hat mir schon mal weitergeholfen.


Ronald
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  #23  
Alt 09.10.2008, 16:37
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Zitat:
Zitat von Grisu Beitrag anzeigen
Nur Kreuzung!!! Private Grundstücksausfahrten zählen leider nicht dazu

Wir haben ein ähnliches Problem. Pol schaut weg weil die Siedlung in 40 Jahren gewachsen ist und wenn man jetzt was ändern wolle müsse man ja mehr als die Hälfte der parkenden Autos mit Knollen versehen

lesen bildet, es ist ein öffentlicher weg/straße der gemeinde, keine private grundstückszufahrt,...
durch diese zufahrt müssen auch noch einige wein-anbauer mit ihren traktoren zum spritzen etc,...

das dies an privat wegen nicht zählt ist klar... aber wie gesagt: öffentlich... ---> verboten...
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  #24  
Alt 09.10.2008, 17:10
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Zitat von Rebell25R Beitrag anzeigen
lesen bildet, es ist ein öffentlicher weg/straße der gemeinde, keine private grundstückszufahrt,...
durch diese zufahrt müssen auch noch einige wein-anbauer mit ihren traktoren zum spritzen etc,...

das dies an privat wegen nicht zählt ist klar... aber wie gesagt: öffentlich... ---> verboten...
... ja, vor allem die StVO, insbesondere den § 12, (3) Nr.3 . Da steht nämlich nichts davon, dass man vor und hinter Grundstückseinfahrten 5 Meter Platz lasen muss.
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Charly
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Alt 09.10.2008, 17:22
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Charly, hier gibt es zwei Fälle im den Thread, und bei dem einen geht es um eine Strasse und damit ist die Einmündung eine Kreuzung und keine Einfahrt.
Bernd
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