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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Unversteuertes Boot von HR nach GR
Wer kann mir genaues darüber mitteilen, wenn man mit einem unversteuerten Boot aus HR nach GR einreist.
Bleibt es dabei, dass in GR Gebrauchtboote nicht versteuert werden? Dies hatte mir einmal jemand erklärt.... Habe einen solchen Törn 2004 vor und will nicht "auflaufen" oder gröberen Ärger( Steuer etc.. ) Markus SY Makonka |
#2
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... noch anmerken sollte ich :
Boot ist deutsche Flagge Eigner ist deutsch und lebt in Deutschland Boot liegt fest in HR Markus SY Makonka |
#3
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Markus:
1. würde ich das nicht so laut und öffentlich sagen 2. Glaube ich, hängt das vom Alter ab - es gibt da so einen Stichtag/-jahr, ab dem das Boot als Oldtimer zählt und nicht versteuert werden muß (meins liegt schon jenseits gottseidank). 3. Welche Steuer? Umsatzsteuer oder EU-Einfuhrsteuer? Aber wenn Du sowieso schon in Deutschland registriert bist - wo ist das Problem? Griechenland ist ja auch EU und da gilt freier Warenaustausch... Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#4
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Zitat:
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#5
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Wenn dein Boot nach 1985 gebaut wurde und bisher völlig korrekt in HR nicht EU-versteuert wurde, wirst du bei Einfuhr in ein EU-Land, also auch Gr, UST-pflichtig, in diesem Fall auch Einfuhr-UST genannt. (auf Basis des Zeitwertes)
Lt. Berichten wird auch in Gr kontrolliert und du mußt damit rechnen erhebliche Probleme zu bekommen, wenn du keinen Nachweis erbringen kannst. Wie gesagt es wird nicht grundsätzlich kontrolliert aber das Risiko ist da und ich würde mich vorsehen.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#6
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@ Volker : Danke, aber es ist ja nicht ungesetzlich, ein Schiff ausserhalb der EU ohne MwSt bzw. EUSt. zu fahren. Dieses Problem werden in den nächsten Jahren einige bekommen, die in HR Ihren Liegeplatz haben und deren Schiffe jünger 1985 bzw. unversteuert dort liegen. Es kann auch sein, dass HR schneller in die EU kommt, wie manche schätzen...
@ Gerd : Das ist das, was auch ich logischerweise denke. Eine etwas "Laxe" Kontrolle in GR hebt nicht die Gesetzeslage auf. Eine Zeitwertversteuerung ist anscheinend unumgänglich. Ich habe aber trotzdem eine Aussage eines Skippers, der mit seinem Boot nach GR geht via Slovenien ( ohne Steuer ), da er sagt, dass in GR gebrauchte Schiffe, auch wenn diese noch nicht EU versteuert sind, keiner Steuer unterliegen würden. Kann ich mir nicht vorstellen... deswegen auch dieser Beitrag. Hast Du dazu eventuell Informationen? Allgemein weiß ich, dass man dieses Problem für max. 6 Monate umgehen kann, wenn man einen Wohnsitz ( gemeldeten ) in einem nicht EU Land hat.So ist es z.B. bei mir: Wohnsitz in HR. |
#7
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Hallo Makonka: Die Gesetzeslage ist eindeutig und nicht zu diskutieren. Wer ein Boot in die EU einführt (!!) wird als EU-Angehöriger UST pflichtig, also auch in Gr. Ob die Kontrolle stattfindet ist ein anderes Thema, ändert aber die Gesetzeslage nicht. Nachdem die Gr. aber für unter Gr-Flagge fahrende Schiffe eine verminderte UST haben, werden sie an diesem Thema nicht rühren. Aber es muß sich um eine Einfuhr handeln.
In deinem Fall: Wer seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat kann für 6 Monate in die EU einreisen ohne steuerpflichtig zu werden. Du bist damit eigentlich fein heraus, wenn du nicht mehr in DL gemeldet bist. Slo ist übrigens ab Mai auch steuerpflichtig.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#8
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Jetzt mal ne ganz dumme Frage!
Inwiefern muß/kann man die Versteuerung nachweisen? Ich habe mein Boot hier in Deutschland gebraucht gekauft, habe deshalb also keinen Nachweis über die MWST. Der Kaufvertrag weist keine MWST aus, da Kauf von Privat. Die Rechnung, welcher der Erstbesitzer seinerzeit vom Händler bekam (mit ausgewiesener MWST), habe ich beim Kauf nicht bekommen. Es ist auch in der Regel nicht üblich, daß man beim Weiterverkauf die Orginalrechnung weitergibt. Für das Boot wurde mir vom ADAC ein internationaler Bootsschein ausgestellt. Als Eigentumsnachweis diente der Kaufvertrag. Fahre ich jetzt nach HR in den Urlaub, kann ich da dann bei der Wiedereinreise in ein EU-Land (Österreich, Deutschland, nächstes Jahr auch Slowenien) Probleme bekommen? Wenn ja, was kann ich tun? Grüße Erich |
#9
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Das kann in der Tat ein Problem werden. Wenn dein Boot jünger als 1985 ist muss UST bezahlt sein und das ggfs nachgewiesen werden. Also würde ich versuchen die Originalrechnung mit ausgewiesener USt zu bekommen.
Im Kaufvertrag hast du dir doch sicher bestätigen lassen, dass UST bezahlt worden ist.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#10
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Hallo,
auch bei den vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommenen Booten liegt der Teufel im Detail: Die Steuerbefreiung für sie gilt nur, wenn sie am 1. Januar 1993 (da trat die entsprechende EU-Richtlinie in Kraft) in einem EU-Mitgliedsland lagen. Unversteuerte Schiffe, die nach diesem Zeitpunkt von einem Nicht-EU-Land ( zum Beispiel Kroatien) in ein Gemeinschaftsland einreisten oder einreisen, müssen unabhängig von ihrem Alter zum Zeitwert nachversteuert werden. Es grpßt Peter von der SY Sayonara |
#11
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Das geht sogar noch weiter, aber ich wollte es nicht komplizierter machen als es ist. Selbst wenn das Boot nach 1985 EU-versteuert wurde und dann das Gebiet der EU mehr als drei Jahre verlassen hat, kann es bei Wiedereinfuhr in ein EU-Gebiet u.U wieder USt pflichtig werden.
Grundsätzlich kann ich jedem nur raten in diesem Thema den deutschen Behörden gegenüber 100% korrekt zu sein, denn die gehen diesem Thema verstärkt nach und haben Unterlagen, dh. Kontrollmiteilungen über nahezu jedes Boot, das in Europa geliefert wurde. Wie sagte mir letzte Woche eine Sachbearbeiter: Da tickt für manchen eine Zeitbombe.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#12
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HI!
Da ich selbst als Österreicher ein unversteuertes Schiff in Kroatien habe hat mich da Thema auch interessiert und habe beim Zoll vor ca. 2 Wochen angefragt. Nun die Aussage vom Zoll für alle EU Mitglieder: Bei der Einfuhr eines Beförderungsmittel (Auto, LKW, BUS, Boot) für einen oder mehrere Tage/Wochen ist zu Lande oder zu Wasser (beim Einklarieren)ein sogenannter Verwendungsschein auszufüllen. Im Verwendungsschein ist u.a. auch der Zeitwert des Bootes einzutragen. Die darausfolgende Einfuhrumsatzsteuer des jeweiligen Landes ist als Kaution in bar zu hinterlegen. Diese wird beim Ausklarieren wieder rückvergolten. mfg Georg |
#13
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Zitat:
Wie sagt man: *nu mach ma die Jungens nich die Kacke am Dampfen*. Und den Freibetrag nicht vergessen! Der liegt ja schon bei xx.000 EUR. Ich meine bei 40, aber auf jeden Fall recht hoch. Weitere Auskünfte dazu erteilt sehr kompetent und unbürokratisch das Zoll-Infocenter unter der Telefonnummer 069 46997600, Fax 069 46997699, oder auch per Email unter info@zoll-infocenter.de |
#14
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Hi Wolf, die Kacke dampft schon, und zwar ganz erheblich. Wer in DL ein Boot hat, das er eingeführt hat und nicht versteuert hat der sollte schleunigst mit seinem Steuerberater sprechen, ehe er aus heiterem Himmel ein Strafverfahren am Hals hat.
Kann ich nur empfehlen. Das Infocenter ist übrigens wirklich nicht schlecht.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#15
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HI!
Noch ein Detail das unsere Aufmerksamkeit erwecken sollte: Mein Bekannter ein Bootshändler in Graz hat ein Trailerboot vor 4 Jahren unversteuert einem Österreicher in Slovenien verkauft. Dieser hat das Boot 2 Jahre später einem Österreicher verkauft und im Kaufvertrag auf die Bezahlung der Steuer hingewiesen. Dieser führte das Boot ohne Probleme nach Österreich ein. Wurde anscheinend nicht überprüft. Dieser Österreicher fuhr heuer mit dem Boot nach Kroatien, bei der Einreise nach Österreich wurde er überprüft. Laut Seriennummer wurde der Händler ausfindig gemacht, in dessen Unterlagen wurde festgestellt das Boot wurde nicht versteuert. Ergodessen mußte der 2.Besitzer des Bootes die Steuer plus den selben Wert der Steuer als Strafe zahlen. Laut Gesetz hat der Käufer sich beim Verkäufer über die Bezahlung der Steuer zu versichern. Wurde dies im Kaufvertrag deponiert, sowie in diesem Falle, kann der Verkäufer den Käufer klagen. Der Zoll oder die Finanz treibt das Geld immer beim aktuellen Besitzer des Boote sein. mfg Georg |
#16
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Zitat:
ich denke, in Deutschland liegen kaum noch unversteuerte Boote. Nicht nur bei uns im Hafen wird jedes Boot, welches etwas neuer ausschaut ,vom Zoll besucht. Da hast Du keine Chance. Ganz klar muss ich Dir Recht geben, dass bei unversteuerten Booten ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Wie bei jeder hinterzogenen Steuer. |
#17
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..mensch wenn man das so liest... bin ich froh dass mein boot bj 1979 ist... !!
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#18
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Zitat:
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#19
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Ähem ...
ich habe ein Boot, Baujahr 1988, stand seit Produktion in D (DDR), habe einen Privatkaufvertrag ohne jede Bemerkung zur UST. Habe ich jetzt ein Problem, wenn ich nach NL oder B möchte? Was passiert, wenn ich mal damit die EU verlassen würde, was, wenn ich wiederkomme?
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#20
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Zitat:
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#21
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Zitat:
die haben zu wenig geboten... ich fahre noch ein paar jahr(zehnte) damit
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#22
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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Zitat:
Relevant wäre aber ggfs. die dt. UST. denn es gilt der Steuersatzes des Landes wo das Boot in Verkehr gebracht wurde. Diese muß innerhalb von 10 Tagen nach Einfuhr im Rahmen eine UST-Anmeldung unaufgefordert bezahlt werden.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#24
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Das müsste noch aktuell sein:
http://www.bluewater.de/mwst2002.htm Aber wie gesagt, sonst infozoll, da kann man sich auch mit seinem Vornamen melden. Die wollen einen nicht auf´s Glatteis führen. Alles andere, bei diesem wichtigen Thema, mit Vorsicht zu genießen. Auch Steuerberater kennen sich auf diesem Gebiet oft nicht aus, oder glänzen durch Halbwissen. |
#25
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Zitat:
BTW: Die Fakten in dem Link von Transocean sind nicht alle richtig
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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