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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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SBF - Prüfungsbögen Online
Hier etwas für die Fahrschüler unter uns:
http://www.tim.flindt24.de/www2/trai...nen/index.html Dort gibt es die Prüfungsbögen für SBF Binnen und SBF See online. Man kann die "Trainer" auch downloaden und offline üben (Home/Downloads). Gruß David. |
#2
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Hi David
Die Seite ist echt KLasse, mache gerade den See Schein in Kroatien Zadar lege aber die Prüfung erst nächstes Frühjahr ab, hast du eine Ahnung ob die Funkprüfung ebenfalls Pflicht ist und ob das gleich in einem mit der Seeprüfung geht....... muß mich da nochmal erkundigen in Kroatien... Danke Chrisssi
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Grüsse aus dem schönen Bez.Baden bei Wien wünscht Euch Christian |
#3
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Chrisssi - hast Du die heftige Diskussion hier im Forum verfolgt über die Gültigkeit kroatischer Scheine ausserhalb Kroatiens? Ich glaube, der kroatische Schein gilt nur in Kroatien.
Mach Dir Dein eigenes Bild! http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...r=asc&start=30 Auf jeden Fall ist es in Kroatien Pflicht, eine Funkprüfung zu haben, wenn Du ein Funkgerät an Bord hast (ob es Pflicht ist, eine zu haben, wenn KEIN Gerät an Bord ist, weiss ich nicht). Die Kroaten erkennen auch ihre eigene Funkprüfung bei sich an - woanders???? s.o. Gruß Volker SY JASNA in Krk
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#4
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Hallo Chrissi!
Der " Funkschein" ist beim kroatischen Motorbootschein mit dabei. Die Prüfungsbögen denke ich kannst Du dir sparen. Lehrmaterial gibts vor Ort beim Hafenkapitän. Ich hab den Kroatischen im Sept. in Rab gemacht. Es wird vor allen Dingen Wert gelegt auf KVR- Lichterführung- Lateralsystem und einige Fragen zum Funk. Die Frage beim Funk nach den drei Prioritäten- Mayday- Pan-Security ist meistens dabei. Und wie Volker schon sagte - die Gültigkeit nur in HR. Gruß Gerhard |
#5
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Danke Volker
Habe allerdings gehört das der Schein auch in Italien anerkannt wird und die Kontrollen nicht sehr genau genommen werden, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter..... und wenn der Funk auch gleich beim Seeschein dabei ist erspari ich mir ne menge Stoff und Geld...
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Grüsse aus dem schönen Bez.Baden bei Wien wünscht Euch Christian |
#6
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Ich möchte die Diskussion nicht wieder lostreten, aber nach meinen Informationen ist das mit Italien reines Glücksspiel!
Dazu kommt: Dein Boot ist 'Territorium' des Landes, dessen Flagge es trägt - in Deinem Falle wahrscheinlich die österreichische. Wenn etwas passiert und es kommt zu einer Verhandlung, kommst Du vor ein österreichisches Gericht! Und für die hast Du dann KEINEN Führerschein! Das ganze bitte unter dem Gesichtspunkt, dass ich juristischer Laie bin - wenn Du die Diskussion, die ich oben Erwähnt habe, aber aufmerksam durchliest, stellt sich heraus, dass 90% der Forumsteilnehmer mehr oder weniger die gleiche Meinung haben. In Kroatien darfst Du aber - von den kroatischen Behörden her - jederzeit mit dem Ding rumfahren. Es stellt sich jedoch die Frage, warum Du dann nicht gleich das international-gültige in Österreich machst??? Gruß Volker SY JASNA Kroatien
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#7
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OK letzte frage:
Ich muß mir mein Boot das ich in Slovenien stehen habe abholen und will nach Kroatien Zadar den Seeweg nehmen, kann ich das mit dem Kroatischen Schein machen oder nich, sonst muß ich es überstellen lassen. danke Volker
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Grüsse aus dem schönen Bez.Baden bei Wien wünscht Euch Christian |
#8
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Zitat:
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#9
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Leidiges, sehr kontrovers diskutiertes Thema - letztendlich: ich weiß nicht, ob die Slowenen den kroatischen Führerschein bei einem Nicht-Kroaten anerkennen! Ist Ländersache!
Nach dem Vertrag von Haifa (glaube ich zu wissen) MUSS jeder Boots-Skipper die Lizenz haben, die in SEINEM Land vorgeschrieben ist (jetzt kommt wieder die Sache mit dem im Pass eingetragenen Lebensmittelpunkt). Es sei dann, das jeweilige Land beschliesst innerhalb seiner Landesgrenzen eine eigene Regelung (wie z. B. Kroatien). Ich denke, es läuft daraus hinaus, dass Du das Boot ja irgendwann in Slowenien melden, resp. übernehmen musst. Dafür musst Du in der Regel auch den Führerschein vorlegen. Entweder sie akzeptieren ihn - dann bist Du aus dem Schneider, oder eben nicht, dann Pech gehabt. Nimm vielleicht für den Überführungstörn einen Kumpel mit, der einen international gültigen Schein hat. Ab der Landesgrenze SLO/HR könnt ihr ja wechseln .... Gruß Volker Die Führerscheindiskussion sollte aber nicht auf mehreren Threads verteilt laufen, deswegen besser im schon vorhandenen Thread (s.o.) speziell zu diesem Thema weiterdiskutieren!
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#10
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Führerscheinrecht
Das ist keine Sonderregelung was da die Kroaten machen. Man (z.B. ein Deutscher) kann so viele ausländische Führerscheine (in Kroatien, in Polen, in Malta, in Wasweissichwo) machen wie er lustig ist. Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat. Auch wenn man im benachbarten Ausland des Ausstellungslandes vielleicht den einen oder anderen Entenpolzisten damit bluffen konnte, so heißt das keinesfalls, daß der Führerschein deshalb in dem anderen Land gültig ist. Ich warne vor dieser Annahme.
Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man den Führerschein des Landes hat, in dem man seinen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) hat. Als Deutscher dürfte das in der Regel Deutschland sein. Dieser Führerschein ist dann de jure in allen Staaten der Welt gültig. Aber wie gesagt, das ist hier in letzter Zeit im Forum bereits schon bis zur Vergasung durchgekaut worden und wer's nicht glauben will, der darf sich dann bei einem Verstoß auch nicht über die Negativkonsequenzen beschweren. So einfach ist das für mich. Ich gebe ja gerne zu ein "Sicherheitsfanatiker" zu sein. Aus dem Grund mache ich auch kein Hehl daraus was ich von der nautischen Wertigkeit des kroatischen Schein halte. Alleine schon aus dem Grund wenn da in der Prüfung gefragt wird: "Was bedeuten die blauen Flächen in einer Seekarte" oder "Was ist eine Kompassrose". Diese Fragen sind eher Allgemeinwissen als Fachwissen und können bereits von meiner kl. Enkeltochter aus dem Handgelenk beantwortet werden. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#11
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Führerscheinwesen
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#12
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#13
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Frage an KWO
Was gilt im Falle , wenn ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz im Ausland hat ? ( also Pass von der Botschaft in Washington ausgestellt ).
Kann ich dann nur mit dem USCG Six pack fahren oder langt mein SBF? Frank |
#14
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Re: Frage an KWO
Zitat:
Aber trotzdem zu Deiner Frage (ich will nicht unhöflich sein). Nicht der Wohnsitz ist ausschlaggebend (da kann man mehrere haben), sondern letztlich nur, in welchen Land/Staat der Bürger seinen Lebensmittelpunkt (Arbeit, Wohnung usw.) hat und sich dort mehr als 184 Tage im Jahr aufhält. Und zu der Frage des Passes. Mein Neffe hat die Doppelstaatsbürgerschaft und somit einen deutschen und einen amerikanischen Pass. Der Pass sagt somit gar nichts aus. Man kann diesen aber wahrscheinlich zusätzlich hilfsweise heranziehen, um seinen Lebensmittelpunkt nachzuweisen. Da ich Deine näheren Umstände (Lebensmittelpunkt usw.) nicht kenne und Du auch keine konkreten Angaben gemacht hast, kann ich Dir Deine Frage ob Du mit dem USCG Six pack (was immer das auch ist) fahren kannst/musst, oder mit Deinem SBF (welcher, auch dazu fehlen Deine Angaben) nicht abschliessend beantworten. Aber nachdem was hier in diesem Tread gestern wie auch heute dazu geschrieben worden ist, müsstet Du das schon alleine beantworten können. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#15
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Vertrag von Haifa
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Du zitierst auch diesen ominösen Vertrag von Haifa. Was hat es denn nun auf sich mit dem? Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#16
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ein bisschen off-topic:
Wir Deutschen haben in gewisser Weise Glück, dass es bei uns Führerscheinpflicht und damit Führerscheine gibt - die wiederum weltweit (?) gültig sind. Ein Bekannter ist Däne, lebt seit einigen Jahren in D, will jetzt mit uns Boot fahren - dänische Führerscheine gibt es mangels Pflicht wohl nicht, in NL darf er als nicht-führerscheinpflichtiger Däne wohl ohne fahren, in D nur 6 Monate lang nach Ankunft im Land. Jetzt macht er einen deutschen Binnenschein - wo der dann wiederum überall gilt, weiß der Geier. Und jetzt der Overkill: wir überlegen, den Seestern nach Maasplassen -> Charly zu verlegen. Welche Führerscheinregeln gelten für einen Dänen als Schiffsführer auf einem Verdränger unter deutscher Flagge auf dem Weg von Belgien in die Niederlande und zurück ??? Ist nicht konstruiert!
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#17
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Schon wieder Führerscheinrecht
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#18
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Hallo Klaus-Werner,
diesen ominösen Vertrag von Haifa habe ich selber auch nicht gelesen, ich werde aber mal im Internet etwas rumsuchen, um etwas zu finden. Mir ist dieser Vertrag bekannt geworden, als voriges oder vor 2 Jahren die Geschichte mit den amtlichen Zulassungspapieren der Deutschen und Österreicher (und natürlich auch allen anderen) los gegangen ist. Nach meinen Informationen wurde das notwendig, weil eben die Slowenen und die Kroaten erst zu diesem Zeitpunkt diesem Vertrag beigetreten sind. Nur zum Background: früher gab es speziell für die Österreicher neben dem Seebrief auch Club-Bootsscheine (ähnlich unserem ADAC-Schein). Der Unterschied war, dass bei uns der Bootsschein amtlich anerkannt ist und deswegen als, sagen wir 'mal halbamtliches Dokument zählt und anerkannt wird. Die Österreicher haben dies versäumt und somit musste jeder für sein Boot den staatlichen Seebrief erstellen lassen, was einerseits Zeitprobleme nach sich zog und andererseits wurde natürlich dadurch der Staat über alle Boote und deren Besitzer, resp. dessen Vermögensverhältnisse, ausgiebigst informiert ... Wie gesagt - nach meinem Halb-Wissen (und ich habe immer betont, dass ich diese Information nicht aus erster Hand habe), regelt dieser internationale Vertrag, dass jeder das Dokument zu besitzen hat, das in seinem Heimatland das offizielle amtlich gültige ist. Ich kann aber auch einer Fehlinformation aufgesessen sein - mich persönlich betrifft's eh nicht! Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#19
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Verträge von Haifa
Das mit dem Führerscheinrecht das interessiert mich weniger (Hab ich eh voll drauf). Es geht mir ausschließlich um diese ominösen "Verträge von Haifa", auf die sich hier immer wieder berufen wird. Mir ist deren Existenz nicht bekannt und bislang konnte mir noch keiner (ausser über den Namen) etwas darüber sagen. Noch nicht einmal die Existenz bestätigen. Man kann sich doch nicht auf etwas berufen, wenn man noch nicht einmal weiß ob es das überhaupt gibt.
Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#20
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Nach meinen Informationen ging es da auch mehr um die Schiffs-Papiere und nicht um die Führerscheine.
Ich suche und werde zu gegebener Zeit berichten... Nichsdestotrotz - es berichtet hier (fast) jeder von Dingen, die lediglich in seinem Erfahrungsbereich liegen. Und ich möchte mal die provokative Behauptung aufstellen, dass die meisten wahrscheinlich noch nicht einmal die KVR mit eigenen Augen gelesen haben. Das Berichten über Sachen, die man gehört hat, aber nicht genau weiss, ist meines Erachtens in dem Moment legitim, wenn man genau diesen Fakt betont und sich nicht als Allwissender hinstellt. Denn man kann damit auch eine Anregung an andere geben, die es eventuell besser wissen und nur in diesem Moment nicht 'darauf gekommen' sind. Wichtig ist, dass man selber lernfähig ist und dann eben entsprechend dem Fachwissen der anderen auch seine Meinung korrigieren kann... Gruß Volker Es kann, z.B. ohne weiteres sein, dass ich irgendwelche Orte verwechselt habe (vielleicht war es Haiti? ), vielleicht weiss es irgend jemand besser - dass es diesen Vertrag gibt bin ich mir jedoch sehr sicher. Wenn alle hier im Forum nur darüber schreiben würden, worüber sie unanfechtbare Spezialisten sind, würde jedes Posting hier aus 2 Beiträgen bestehen: der Frage und der absoluten Antwort!
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#21
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Re: Schon wieder Führerscheinrecht
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Nach Aussage des dänischen Generalkonsulats in NL brauchen Dänen jedoch in NL keinen Führerschein (bisher nur mündliche Aussage). Und schließt "Ausland" dann auch Dänemark mit ein? Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#22
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Verträge von Haifa
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Wenn man es so sieht, war da bestimmt mal einer in Erklärungsnot und hat dann kurz mal die "Verträge von Haifa" aus der Taufe gehoben und die anderen haben das sofort gierig aufgeschnappt, um auch mal mit ihrem Halbwissen ganz wichtigtuerisch in die Kacke hauen zu können. Aber wie bereits von mir gesagt, vielleicht gibt es die ja auch wirklich. Ich bin schon richtig heiß darauf das zu erfahren. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
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Lieber Klaus-Werner, nachdem ich der einzige bin, der im ganzen Forum jemals was von diesem Vertrag geschrieben hat, beziehe ich Deine o.g. Aussagen persönlich auf mich und frage mich, was ich Dir getan habe, dass Du mich auf diese Art zu beleidigen versuchst. Schaffen tust Du es nicht, denn ich suche mir die Leute aus, die mich beleidigen dürfen.
Bis jetzt habe ich - glaube ich - mir immer Mühe gegeben, ernsthaft meine Gedanken und mein Wissen in diesem Forum beizutragen, falls es 'Halbwissen' war, habe ich dieses auch so genannt und andere Beiträge im Flachwasser gesetzt. Auf Grund dessen möchte ich Dich sehr höflich ersuchen, Dich in der Öffentlichkeit mir gegenüber einer anderen Ausdrucksweise zu befleißigen. Ich bin so einen Stil nicht gewöhnt - ich weiss ja nicht, wo Du herkommst. Nix für ungut Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#24
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Re: Schon wieder Führerscheinrecht
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Da einige es immer extrem haben müssen: Du kannst in jedem Staat der Erde (mit Führerscheinpflicht) einen Führerschein machen und Du bist weltweit uneingeschränkt und bestens ausgerüstet. Du kannst aber auch in dem Land deines Lebensmittelpnktes einen Führerschein machen und Du bist auch bestens ausgerüstet. Zitat:
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#25
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Verträge von Haifa
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auch ich kann mich irren. Ich hätte jetzt Stein und Bein darauf geschworen, daß ich dieses hier schon von mehreren gelesen habe. Da Du nun schreibst, das wärst Du alleine gewesen, so glaube ich Dir das. Ich werde das nicht nachprüfen, genau so wenig wie ich meine Meinung es wären mehrere gewesen, vorher auch nicht überprüft habe. Wenn Du nun der Meinung bist, ist wollte Dich persönlich beleidigen, dann bist Du im Irrtum. Weshalb habe ich hier gerade gesagt. Wenn Du Dich nun beleidigt fühlst, so ist das absolut ungerechtfertigt. Zu Deiner Ehrenrettung: Ich wollte Dich nicht beleidigen und wenn Du Dich beleidigt fühlst, dann möchte ich mich bei Dir entschuldigen. Zitat:
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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