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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 24.10.2003, 07:51
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Chaabo Chaabo ist offline
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Standard SBF - Prüfungsbögen Online

Hier etwas für die Fahrschüler unter uns:

http://www.tim.flindt24.de/www2/trai...nen/index.html

Dort gibt es die Prüfungsbögen für SBF Binnen und SBF See online.

Man kann die "Trainer" auch downloaden und offline üben (Home/Downloads).

Gruß

David.
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  #2  
Alt 26.10.2003, 00:28
Chrisssi Chrisssi ist offline
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Hi David

Die Seite ist echt KLasse, mache gerade den See Schein in Kroatien Zadar lege aber die Prüfung erst nächstes Frühjahr ab, hast du eine Ahnung ob die Funkprüfung ebenfalls Pflicht ist und ob das gleich in einem mit der Seeprüfung geht....... muß mich da nochmal erkundigen in Kroatien...

Danke Chrisssi
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Grüsse aus dem schönen Bez.Baden bei Wien
wünscht Euch Christian
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  #3  
Alt 26.10.2003, 01:28
Benutzerbild von Volker
Volker Volker ist offline
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Chrisssi - hast Du die heftige Diskussion hier im Forum verfolgt über die Gültigkeit kroatischer Scheine ausserhalb Kroatiens? Ich glaube, der kroatische Schein gilt nur in Kroatien.

Mach Dir Dein eigenes Bild!
http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...r=asc&start=30

Auf jeden Fall ist es in Kroatien Pflicht, eine Funkprüfung zu haben, wenn Du ein Funkgerät an Bord hast (ob es Pflicht ist, eine zu haben, wenn KEIN Gerät an Bord ist, weiss ich nicht). Die Kroaten erkennen auch ihre eigene Funkprüfung bei sich an - woanders???? s.o.

Gruß

Volker
SY JASNA in Krk
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #4  
Alt 26.10.2003, 07:19
Supetarska Supetarska ist offline
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Hallo Chrissi!
Der " Funkschein" ist beim kroatischen Motorbootschein mit dabei. Die
Prüfungsbögen denke ich kannst Du dir sparen. Lehrmaterial gibts vor
Ort beim Hafenkapitän.
Ich hab den Kroatischen im Sept. in Rab gemacht. Es wird vor allen
Dingen Wert gelegt auf KVR- Lichterführung- Lateralsystem und einige
Fragen zum Funk. Die Frage beim Funk nach den drei Prioritäten-
Mayday- Pan-Security ist meistens dabei.
Und wie Volker schon sagte - die Gültigkeit nur in HR.
Gruß Gerhard
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Eins kann mir keiner nehmen - die wahre
Lust am Leben.

www.supetarska.de
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  #5  
Alt 26.10.2003, 11:09
Chrisssi Chrisssi ist offline
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Danke Volker

Habe allerdings gehört das der Schein auch in Italien anerkannt wird und die Kontrollen nicht sehr genau genommen werden, nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.....
und wenn der Funk auch gleich beim Seeschein dabei ist erspari ich mir ne menge Stoff und Geld...
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wünscht Euch Christian
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  #6  
Alt 26.10.2003, 14:44
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Volker Volker ist offline
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Ich möchte die Diskussion nicht wieder lostreten, aber nach meinen Informationen ist das mit Italien reines Glücksspiel!
Dazu kommt: Dein Boot ist 'Territorium' des Landes, dessen Flagge es trägt - in Deinem Falle wahrscheinlich die österreichische. Wenn etwas passiert und es kommt zu einer Verhandlung, kommst Du vor ein österreichisches Gericht! Und für die hast Du dann KEINEN Führerschein!

Das ganze bitte unter dem Gesichtspunkt, dass ich juristischer Laie bin - wenn Du die Diskussion, die ich oben Erwähnt habe, aber aufmerksam durchliest, stellt sich heraus, dass 90% der Forumsteilnehmer mehr oder weniger die gleiche Meinung haben.

In Kroatien darfst Du aber - von den kroatischen Behörden her - jederzeit mit dem Ding rumfahren. Es stellt sich jedoch die Frage, warum Du dann nicht gleich das international-gültige in Österreich machst???

Gruß

Volker
SY JASNA
Kroatien
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  #7  
Alt 26.10.2003, 18:45
Chrisssi Chrisssi ist offline
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OK letzte frage:

Ich muß mir mein Boot das ich in Slovenien stehen habe abholen und will nach Kroatien Zadar den Seeweg nehmen, kann ich das mit dem Kroatischen Schein machen oder nich, sonst muß ich es überstellen lassen.

danke Volker
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  #8  
Alt 26.10.2003, 19:30
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Zitat:
Zitat von Volker
Wenn etwas passiert und es kommt zu einer Verhandlung, kommst Du vor ein österreichisches Gericht! Und für die hast Du dann KEINEN Führerschein!
Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes benötigt man als Österreicher auch keinen Führerschein...
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  #9  
Alt 26.10.2003, 20:26
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Volker Volker ist offline
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Leidiges, sehr kontrovers diskutiertes Thema - letztendlich: ich weiß nicht, ob die Slowenen den kroatischen Führerschein bei einem Nicht-Kroaten anerkennen! Ist Ländersache!
Nach dem Vertrag von Haifa (glaube ich zu wissen) MUSS jeder Boots-Skipper die Lizenz haben, die in SEINEM Land vorgeschrieben ist (jetzt kommt wieder die Sache mit dem im Pass eingetragenen Lebensmittelpunkt). Es sei dann, das jeweilige Land beschliesst innerhalb seiner Landesgrenzen eine eigene Regelung (wie z. B. Kroatien).
Ich denke, es läuft daraus hinaus, dass Du das Boot ja irgendwann in Slowenien melden, resp. übernehmen musst. Dafür musst Du in der Regel auch den Führerschein vorlegen. Entweder sie akzeptieren ihn - dann bist Du aus dem Schneider, oder eben nicht, dann Pech gehabt. Nimm vielleicht für den Überführungstörn einen Kumpel mit, der einen international gültigen Schein hat. Ab der Landesgrenze SLO/HR könnt ihr ja wechseln ....

Gruß

Volker

Die Führerscheindiskussion sollte aber nicht auf mehreren Threads verteilt laufen, deswegen besser im schon vorhandenen Thread (s.o.) speziell zu diesem Thema weiterdiskutieren!
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #10  
Alt 26.10.2003, 22:17
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Standard Führerscheinrecht

Das ist keine Sonderregelung was da die Kroaten machen. Man (z.B. ein Deutscher) kann so viele ausländische Führerscheine (in Kroatien, in Polen, in Malta, in Wasweissichwo) machen wie er lustig ist. Der Haken dabei ist und bleibt, daß dieser Führerschein immer nur im Ausstellungsland Gültigkeit hat. Auch wenn man im benachbarten Ausland des Ausstellungslandes vielleicht den einen oder anderen Entenpolzisten damit bluffen konnte, so heißt das keinesfalls, daß der Führerschein deshalb in dem anderen Land gültig ist. Ich warne vor dieser Annahme.

Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man den Führerschein des Landes hat, in dem man seinen ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) hat. Als Deutscher dürfte das in der Regel Deutschland sein. Dieser Führerschein ist dann de jure in allen Staaten der Welt gültig.

Aber wie gesagt, das ist hier in letzter Zeit im Forum bereits schon bis zur Vergasung durchgekaut worden und wer's nicht glauben will, der darf sich dann bei einem Verstoß auch nicht über die Negativkonsequenzen beschweren. So einfach ist das für mich.

Ich gebe ja gerne zu ein "Sicherheitsfanatiker" zu sein. Aus dem Grund mache ich auch kein Hehl daraus was ich von der nautischen Wertigkeit des kroatischen Schein halte. Alleine schon aus dem Grund wenn da in der Prüfung gefragt wird: "Was bedeuten die blauen Flächen in einer Seekarte" oder "Was ist eine Kompassrose". Diese Fragen sind eher Allgemeinwissen als Fachwissen und können bereits von meiner kl. Enkeltochter aus dem Handgelenk beantwortet werden.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #11  
Alt 26.10.2003, 22:29
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Standard Führerscheinwesen

Zitat:
Zitat von Der eine oder andere
Nach dem Vertrag von Haifa ...
Dieser "Vertrag von Haifa" ist hier im Forum schon mehrfach als Quelle für irgendwas (meist für haarsträubende Behauptungen) bemüht worden, ohne das mal einer wirklich daraus zitiert hat. Was ist das für ein Vertrag? Welche Inhalte hat der? Wann und von wem ist der Vertrag abgeschlossen worden. Jetzt will ich's aber wissen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #12  
Alt 26.10.2003, 23:12
kai kai ist offline
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Standard

Wirklich brauchbar ist dies:

http://www.tim.flindt24.de/www2/inde...LINK=index.php

handbreit,kai
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  #13  
Alt 27.10.2003, 00:38
Frank
Gast
 
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Standard Frage an KWO

Was gilt im Falle , wenn ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz im Ausland hat ? ( also Pass von der Botschaft in Washington ausgestellt ).

Kann ich dann nur mit dem USCG Six pack fahren oder langt mein SBF?

Frank
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  #14  
Alt 27.10.2003, 07:13
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Standard Re: Frage an KWO

Zitat:
Zitat von Frank
Was gilt im Falle , wenn ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz im Ausland hat ? ( also Pass von der Botschaft in Washington ausgestellt ).

Kann ich dann nur mit dem USCG Six pack fahren oder langt mein SBF?
Es ist doch jetzt gerade vor kurzem alles ganz ausgiebig durchgekaut worden und es ist auch alles dazu gesagt worden.

Aber trotzdem zu Deiner Frage (ich will nicht unhöflich sein). Nicht der Wohnsitz ist ausschlaggebend (da kann man mehrere haben), sondern letztlich nur, in welchen Land/Staat der Bürger seinen Lebensmittelpunkt (Arbeit, Wohnung usw.) hat und sich dort mehr als 184 Tage im Jahr aufhält.

Und zu der Frage des Passes. Mein Neffe hat die Doppelstaatsbürgerschaft und somit einen deutschen und einen amerikanischen Pass. Der Pass sagt somit gar nichts aus. Man kann diesen aber wahrscheinlich zusätzlich hilfsweise heranziehen, um seinen Lebensmittelpunkt nachzuweisen.

Da ich Deine näheren Umstände (Lebensmittelpunkt usw.) nicht kenne und Du auch keine konkreten Angaben gemacht hast, kann ich Dir Deine Frage ob Du mit dem USCG Six pack (was immer das auch ist) fahren kannst/musst, oder mit Deinem SBF (welcher, auch dazu fehlen Deine Angaben) nicht abschliessend beantworten. Aber nachdem was hier in diesem Tread gestern wie auch heute dazu geschrieben worden ist, müsstet Du das schon alleine beantworten können.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #15  
Alt 27.10.2003, 13:50
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Standard Vertrag von Haifa

Zitat:
Zitat von Volker
Nach dem Vertrag von Haifa (glaube ich zu wissen) MUSS jeder Boots-Skipper die Lizenz haben, die in SEINEM Land vorgeschrieben ist (jetzt kommt wieder die Sache mit dem im Pass eingetragenen Lebensmittelpunkt).
Hallo Volker,

Du zitierst auch diesen ominösen Vertrag von Haifa. Was hat es denn nun auf sich mit dem?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #16  
Alt 27.10.2003, 13:59
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Standard

ein bisschen off-topic:

Wir Deutschen haben in gewisser Weise Glück, dass es bei uns Führerscheinpflicht und damit Führerscheine gibt - die wiederum weltweit (?) gültig sind. Ein Bekannter ist Däne, lebt seit einigen Jahren in D, will jetzt mit uns Boot fahren - dänische Führerscheine gibt es mangels Pflicht wohl nicht, in NL darf er als nicht-führerscheinpflichtiger Däne wohl ohne fahren, in D nur 6 Monate lang nach Ankunft im Land. Jetzt macht er einen deutschen Binnenschein - wo der dann wiederum überall gilt, weiß der Geier.

Und jetzt der Overkill: wir überlegen, den Seestern nach Maasplassen -> Charly zu verlegen. Welche Führerscheinregeln gelten für einen Dänen als Schiffsführer auf einem Verdränger unter deutscher Flagge auf dem Weg von Belgien in die Niederlande und zurück ???
Ist nicht konstruiert!
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Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #17  
Alt 27.10.2003, 14:40
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Standard Schon wieder Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von Seestern
ein bisschen off-topic:
Nein nicht so sehr off-topic. Eher ein weiteres bißchen Stroh, welches hier in letzter Zeit schon bis zum Erbrechen gedroschen wurde.


Zitat:
Zitat von Seestern
Wir Deutschen haben in gewisser Weise Glück, dass es bei uns Führerscheinpflicht und damit Führerscheine gibt - die wiederum weltweit (?) gültig sind.
Weltweit auch nur dann, wenn dieser Deutsche in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat. Sonst gilt der Führerschein nur in Deutschland.


Zitat:
Zitat von Seestern
Ein Bekannter ist Däne, lebt seit einigen Jahren in D, will jetzt mit uns Boot fahren - dänische Führerscheine gibt es mangels Pflicht wohl nicht, in NL darf er als nicht-führerscheinpflichtiger Däne wohl ohne fahren, in D nur 6 Monate lang nach Ankunft im Land. Jetzt macht er einen deutschen Binnenschein - wo der dann wiederum überall gilt, weiß der Geier.
Falsch! Da der Däne seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat (Du schreibst: "lebt seit einigen Jahren in D"), braucht er hier wie im Ausland den/die deutschen Führerschein(e).


Zitat:
Zitat von Seestern
Und jetzt der Overkill: wir überlegen, den Seestern nach Maasplassen -> Charly zu verlegen. Welche Führerscheinregeln gelten für einen Dänen als Schiffsführer auf einem Verdränger unter deutscher Flagge auf dem Weg von Belgien in die Niederlande und zurück ???
Was ist daran der Overkill? Für welchen Dänen? Für den gleichen Dänen wie oben? Ein anderer Däne? Wenn ja, wo hat der andere Däne seinen Lebensmittelpunkt? Bitte etwas präzisieren. So global gefragt kann das nämlich nicht beantwortet werden. Führerscheinrecht ist immer an die Person (Inhaber des Führerschein) gebunden und nicht an irgend ein Fahrzeug.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #18  
Alt 27.10.2003, 15:09
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Hallo Klaus-Werner,
diesen ominösen Vertrag von Haifa habe ich selber auch nicht gelesen, ich werde aber mal im Internet etwas rumsuchen, um etwas zu finden.
Mir ist dieser Vertrag bekannt geworden, als voriges oder vor 2 Jahren die Geschichte mit den amtlichen Zulassungspapieren der Deutschen und Österreicher (und natürlich auch allen anderen) los gegangen ist. Nach meinen Informationen wurde das notwendig, weil eben die Slowenen und die Kroaten erst zu diesem Zeitpunkt diesem Vertrag beigetreten sind.

Nur zum Background: früher gab es speziell für die Österreicher neben dem Seebrief auch Club-Bootsscheine (ähnlich unserem ADAC-Schein). Der Unterschied war, dass bei uns der Bootsschein amtlich anerkannt ist und deswegen als, sagen wir 'mal halbamtliches Dokument zählt und anerkannt wird. Die Österreicher haben dies versäumt und somit musste jeder für sein Boot den staatlichen Seebrief erstellen lassen, was einerseits Zeitprobleme nach sich zog und andererseits wurde natürlich dadurch der Staat über alle Boote und deren Besitzer, resp. dessen Vermögensverhältnisse, ausgiebigst informiert ...

Wie gesagt - nach meinem Halb-Wissen (und ich habe immer betont, dass ich diese Information nicht aus erster Hand habe), regelt dieser internationale Vertrag, dass jeder das Dokument zu besitzen hat, das in seinem Heimatland das offizielle amtlich gültige ist.
Ich kann aber auch einer Fehlinformation aufgesessen sein - mich persönlich betrifft's eh nicht!

Gruß

Volker
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  #19  
Alt 27.10.2003, 15:29
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Standard Verträge von Haifa

Das mit dem Führerscheinrecht das interessiert mich weniger (Hab ich eh voll drauf). Es geht mir ausschließlich um diese ominösen "Verträge von Haifa", auf die sich hier immer wieder berufen wird. Mir ist deren Existenz nicht bekannt und bislang konnte mir noch keiner (ausser über den Namen) etwas darüber sagen. Noch nicht einmal die Existenz bestätigen. Man kann sich doch nicht auf etwas berufen, wenn man noch nicht einmal weiß ob es das überhaupt gibt.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #20  
Alt 27.10.2003, 15:44
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Nach meinen Informationen ging es da auch mehr um die Schiffs-Papiere und nicht um die Führerscheine.
Ich suche und werde zu gegebener Zeit berichten...

Nichsdestotrotz - es berichtet hier (fast) jeder von Dingen, die lediglich in seinem Erfahrungsbereich liegen. Und ich möchte mal die provokative Behauptung aufstellen, dass die meisten wahrscheinlich noch nicht einmal die KVR mit eigenen Augen gelesen haben. Das Berichten über Sachen, die man gehört hat, aber nicht genau weiss, ist meines Erachtens in dem Moment legitim, wenn man genau diesen Fakt betont und sich nicht als Allwissender hinstellt. Denn man kann damit auch eine Anregung an andere geben, die es eventuell besser wissen und nur in diesem Moment nicht 'darauf gekommen' sind.

Wichtig ist, dass man selber lernfähig ist und dann eben entsprechend dem Fachwissen der anderen auch seine Meinung korrigieren kann...

Gruß

Volker

Es kann, z.B. ohne weiteres sein, dass ich irgendwelche Orte verwechselt habe (vielleicht war es Haiti? ), vielleicht weiss es irgend jemand besser - dass es diesen Vertrag gibt bin ich mir jedoch sehr sicher.
Wenn alle hier im Forum nur darüber schreiben würden, worüber sie unanfechtbare Spezialisten sind, würde jedes Posting hier aus 2 Beiträgen bestehen: der Frage und der absoluten Antwort!
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  #21  
Alt 27.10.2003, 16:08
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Standard Re: Schon wieder Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von Seestern
Ein Bekannter ist Däne, lebt seit einigen Jahren in D, will jetzt mit uns Boot fahren - dänische Führerscheine gibt es mangels Pflicht wohl nicht, in NL darf er als nicht-führerscheinpflichtiger Däne wohl ohne fahren, in D nur 6 Monate lang nach Ankunft im Land. Jetzt macht er einen deutschen Binnenschein - wo der dann wiederum überall gilt, weiß der Geier.
Falsch! Da der Däne seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat (Du schreibst: "lebt seit einigen Jahren in D"), braucht er hier wie im Ausland den/die deutschen Führerschein(e).
Was genau ist daran falsch? Ja, er braucht, da Lebensmittelpunkt in D, deutsche Führerscheine. Genau deswegen macht er die auch grade. Gem. Deiner Aussage gilt der dann auch _nur_ in D, richtig?
Nach Aussage des dänischen Generalkonsulats in NL brauchen Dänen jedoch in NL keinen Führerschein (bisher nur mündliche Aussage).
Und schließt "Ausland" dann auch Dänemark mit ein?
Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von Seestern
Und jetzt der Overkill: wir überlegen, den Seestern nach Maasplassen -> Charly zu verlegen. Welche Führerscheinregeln gelten für einen Dänen als Schiffsführer auf einem Verdränger unter deutscher Flagge auf dem Weg von Belgien in die Niederlande und zurück ???
Was ist daran der Overkill? Für welchen Dänen? Für den gleichen Dänen wie oben? Ein anderer Däne? Wenn ja, wo hat der andere Däne seinen Lebensmittelpunkt? Bitte etwas präzisieren. So global gefragt kann das nämlich nicht beantwortet werden. Führerscheinrecht ist immer an die Person (Inhaber des Führerschein) gebunden und nicht an irgend ein Fahrzeug.
Bisher kenne ich nur den einen Dänen, ja, es dreht sich um denselben. Dieser Däne, seit 6 Jahren in D, somit Lebensmittelpunkt in D, fährt ab und zu mit uns Boot, und wäre vielleicht zukünftig auch mal Schiffsführer. Der Yachthafen, in dem Charly liegt, ist in Belgien (Ophoven), die andere Maasseite und damit einige Ziele ist Niederlande. Da ich der Eigner bin, läuft das Boot unter dt. Flagge. Es ist ein 9x3m Verdränger, damit in NL eigentlich nicht fs-pflichtig. Ggfs. fährt der Däne auch das Boot unseres Kumpels oder unseren Watercat, gleiche Konstellation (dt. Flagge), aber Gleiter (>20 km/h) und somit in NL fs-pflichtig.
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #22  
Alt 27.10.2003, 16:20
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Standard Verträge von Haifa

Zitat:
Zitat von Volker
Nichsdestotrotz - es berichtet hier (fast) jeder von Dingen, die lediglich in seinem Erfahrungsbereich liegen. Und ich möchte mal die provokative Behauptung aufstellen, dass die meisten wahrscheinlich noch nicht einmal die KVR mit eigenen Augen gelesen haben. Das Berichten über Sachen, die man gehört hat, aber nicht genau weiss, ist meines Erachtens in dem Moment legitim, wenn man genau diesen Fakt betont und sich nicht als Allwissender hinstellt.
Ich denke schon das es ein Unterschied macht ob einer schreibt: "Meines Wissens steht das in der KVR." (weil es die gibt) oder einer schreibt: "Meines Wissens steht das in den Verträgen von Büttelborn." (weil es die nicht gibt).

Wenn man es so sieht, war da bestimmt mal einer in Erklärungsnot und hat dann kurz mal die "Verträge von Haifa" aus der Taufe gehoben und die anderen haben das sofort gierig aufgeschnappt, um auch mal mit ihrem Halbwissen ganz wichtigtuerisch in die Kacke hauen zu können.

Aber wie bereits von mir gesagt, vielleicht gibt es die ja auch wirklich. Ich bin schon richtig heiß darauf das zu erfahren.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #23  
Alt 27.10.2003, 16:47
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Lieber Klaus-Werner, nachdem ich der einzige bin, der im ganzen Forum jemals was von diesem Vertrag geschrieben hat, beziehe ich Deine o.g. Aussagen persönlich auf mich und frage mich, was ich Dir getan habe, dass Du mich auf diese Art zu beleidigen versuchst. Schaffen tust Du es nicht, denn ich suche mir die Leute aus, die mich beleidigen dürfen.

Bis jetzt habe ich - glaube ich - mir immer Mühe gegeben, ernsthaft meine Gedanken und mein Wissen in diesem Forum beizutragen, falls es 'Halbwissen' war, habe ich dieses auch so genannt und andere Beiträge im Flachwasser gesetzt.
Auf Grund dessen möchte ich Dich sehr höflich ersuchen, Dich in der Öffentlichkeit mir gegenüber einer anderen Ausdrucksweise zu befleißigen.
Ich bin so einen Stil nicht gewöhnt - ich weiss ja nicht, wo Du herkommst.

Nix für ungut

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #24  
Alt 27.10.2003, 17:03
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Standard Re: Schon wieder Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von Seestern
Was genau ist daran falsch? Ja, er braucht, da Lebensmittelpunkt in D, deutsche Führerscheine. Genau deswegen macht er die auch grade.
Du hattest von 6 Monaten geschrieben. Es sind 12 Monate. Das ist das eigentlich falsche an Deiner Aussage


Zitat:
Zitat von Seestern
Gem. Deiner Aussage gilt der dann auch _nur_ in D, richtig?
Das habe ich so nicht geschrieben! Jeder Führerschein gilt in jedem Fall immer (unabhängig von der Nationalität des Inhabers) im Ausstellungsland. Wenn man seinen Lebensmittel im Ausstellungsland hat, gilt der weltweit.

Da einige es immer extrem haben müssen: Du kannst in jedem Staat der Erde (mit Führerscheinpflicht) einen Führerschein machen und Du bist weltweit uneingeschränkt und bestens ausgerüstet. Du kannst aber auch in dem Land deines Lebensmittelpnktes einen Führerschein machen und Du bist auch bestens ausgerüstet.


Zitat:
Zitat von Seestern
Nach Aussage des dänischen Generalkonsulats in NL brauchen Dänen jedoch in NL keinen Führerschein (bisher nur mündliche Aussage).
Wahrscheinlich auch wieder sehr allgemein gehalten gewesen die Frage. In den Niederlanden ist für bestimmte Fahrzeuge überhaupt keine Führerscheinpflicht! Das gilt dann für alle Nationalitäten. Für die Fahrzeuge für die in den NL eine Führerscheinpflicht besteht, muß der Bootführer den Führerschein haben, den er für ein gleichwertiges Boot im Land seines Lebensmittelpunktes auch haben muß.

Zitat:
Zitat von Seestern
Und schließt "Ausland" dann auch Dänemark mit ein?
Im Prinzip ist "Ausland" jeder Staat auserhalb des Staates, in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat.


Zitat:
Zitat von Seestern
Bisher kenne ich nur den einen Dänen, ja, es dreht sich um denselben. Dieser Däne, seit 6 Jahren in D, somit Lebensmittelpunkt in D, fährt ab und zu mit uns Boot, und wäre vielleicht zukünftig auch mal Schiffsführer.
Wie gesagt, erste Frage immer: "Ist im Land in dem man gerade fahren will überhaupt eine Führerscheinpflicht?"


Zitat:
Zitat von Seestern
Der Yachthafen, in dem Charly liegt, ist in Belgien (Ophoven), die andere Maasseite und damit einige Ziele ist Niederlande. Da ich der Eigner bin, läuft das Boot unter dt. Flagge.
Die Flagge ist unerheblich. Ich fahre laufend Schiffe unter ausländischer Flagge. Maßgeblich ist, ob in dem Land für das Fahrzeug überhaupt eine Führerscheinpflicht besteht und wenn ja, so ist da entweder der nationale Führerschein, oder der gleichwertige Führerschein des Landes in dem man seinen Lebensmitelpunkt hat, notwendig.

Zitat:
Zitat von Seestern
Es ist ein 9x3m Verdränger, damit in NL eigentlich nicht fs-pflichtig.
Was heißt "eigentlich"? Entweder ja oder nein! Wenn nein, dann brauch man da auch keinen Führerschein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
Jeder weit jo, wat he to doon hett.
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  #25  
Alt 27.10.2003, 17:28
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Standard Verträge von Haifa

Zitat:
Zitat von Volker
Lieber Klaus-Werner, nachdem ich der einzige bin, der im ganzen Forum jemals was von diesem Vertrag geschrieben hat, beziehe ich Deine o.g. Aussagen persönlich auf mich und frage mich, was ich Dir getan habe, dass Du mich auf diese Art zu beleidigen versuchst. Schaffen tust Du es nicht, denn ich suche mir die Leute aus, die mich beleidigen dürfen.
Mein lieber Volker,

auch ich kann mich irren. Ich hätte jetzt Stein und Bein darauf geschworen, daß ich dieses hier schon von mehreren gelesen habe. Da Du nun schreibst, das wärst Du alleine gewesen, so glaube ich Dir das. Ich werde das nicht nachprüfen, genau so wenig wie ich meine Meinung es wären mehrere gewesen, vorher auch nicht überprüft habe.

Wenn Du nun der Meinung bist, ist wollte Dich persönlich beleidigen, dann bist Du im Irrtum. Weshalb habe ich hier gerade gesagt. Wenn Du Dich nun beleidigt fühlst, so ist das absolut ungerechtfertigt.

Zu Deiner Ehrenrettung:
Ich wollte Dich nicht beleidigen und wenn Du Dich beleidigt fühlst, dann möchte ich mich bei Dir entschuldigen.


Zitat:
Zitat von Volker
Bis jetzt habe ich - glaube ich - mir immer Mühe gegeben, ernsthaft meine Gedanken und mein Wissen in diesem Forum beizutragen, falls es 'Halbwissen' war, habe ich dieses auch so genannt und andere Beiträge im Flachwasser gesetzt.
Dein Bemühen steht für mich ausser Zweifel.


Zitat:
Zitat von Volker
Auf Grund dessen möchte ich Dich sehr höflich ersuchen, Dich in der Öffentlichkeit mir gegenüber einer anderen Ausdrucksweise zu befleißigen.
Bitte begreife es, ich habe Dich nicht herausgepickt und persönlich angegriffen. Sondern vielmehr die (plural), die da etwas aufgeschnappt haben und das dann ungeprüft, gedankenlos, oder was weiß ich weiter verbreiten.


Zitat:
Zitat von Volker
Ich bin so einen Stil nicht gewöhnt - ich weiss ja nicht, wo Du herkommst.
Aus Bielefeld.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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