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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.01.2008, 20:09
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Standard Fahrerlaubnis C+CE

Die Fahrerlaubnis C+CE ist zeitlich befristet (bis 50. Lebensjahr), muss die Verlängerung um 5 Jahre mit ärztlichem Attest vor dem Ablaufdatum erfolgen, oder kann man einen beliebigen, späteren Zeitpunkt wählen.
Ich meine, kann ich ihn bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verlängern lassen, wenn ich weiß, dass ich einen LKW fahren möchte.
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Gruß Sepp

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  #2  
Alt 04.01.2008, 20:25
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Die Antragstellung auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ist maximal innerhalb zwei Jahren nach Ablauf derselben möglich.
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Thomas
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  #3  
Alt 04.01.2008, 20:33
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Danke Thomas, so etwas ähnliches habe ich mir schon vorgestellt.

Wieder nur Geldschneiderei.
Wo ist der Unterschied, ob ich die Verlängerung beantrage, aber die nächsten 5 Jahre nicht fahre und dann wieder verlängere, oder gleich 5 Jahre warte und dann ein Attest vorlege und verlängere.
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  #4  
Alt 04.01.2008, 20:46
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Danke Thomas, so etwas ähnliches habe ich mir schon vorgestellt.

Wieder nur Geldschneiderei.
Wo ist der Unterschied, ob ich die Verlängerung beantrage, aber die nächsten 5 Jahre nicht fahre und dann wieder verlängere, oder gleich 5 Jahre warte und dann ein Attest vorlege und verlängere.

Nur Geldschneiderei würde ich nicht sagen.

Imo ist das halt wie so oft ein Kompromiss.

Die Vorschrift wurde in erster Linie für Berufskraftfahrer eingeführt und deren gesundheitliche Überprüfung halte ich schon für sinnvoll.

Da sind 5 Jahre sogar schon ziemlich lang find ich.

Wer den Führerschein beruflich oder auch privat nicht mehr benötigt, wird sich dann verständlicherweise solche Gedanken wie du machen.

Aber wie heisst es so schön: "Allen Leuten recht getan ist eine Kunst, die keiner kann.
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Thomas
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  #5  
Alt 04.01.2008, 21:14
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper Beitrag anzeigen
Die Antragstellung auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ist maximal innerhalb zwei Jahren nach Ablauf derselben möglich.

Quelle ???


Danke Jörg
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  #6  
Alt 04.01.2008, 21:17
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Zitat:
Zitat von Godewind-Skipper Beitrag anzeigen
Quelle ???


Danke Jörg

Quelle!


http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__24.html
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Thomas
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  #7  
Alt 04.01.2008, 21:22
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Ich bin Berufskraftfahrer und finde die Regelung sinnvoll. Bei dem Verkehr und den heutigen Fahrzeugen ist es richtig jemanden aus dem Verkehr zu ziehen, der nicht mehr richtig gucken kann bzw er sich ne Sehhilfe besorgt. Als ich damals anfing, hatte mein LKW ne doppelte H-Schaltung. Nun habe ich den Minischaltknüppel mit zwei Druckknöpfen und ner Wippe. Und die körperliche Belastung hat in den letzten Jahren sehr zugenommen.
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Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
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  #8  
Alt 04.01.2008, 22:15
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Zitat:
Zitat von Bärlinskipper Beitrag anzeigen


DANKE !
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  #9  
Alt 04.01.2008, 23:39
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Zitat:
Zitat von nimmerland Beitrag anzeigen
Ich bin Berufskraftfahrer und finde die Regelung sinnvoll. Bei dem Verkehr und den heutigen Fahrzeugen ist es richtig jemanden aus dem Verkehr zu ziehen, der nicht mehr richtig gucken kann bzw er sich ne Sehhilfe besorgt. Als ich damals anfing, hatte mein LKW ne doppelte H-Schaltung. Nun habe ich den Minischaltknüppel mit zwei Druckknöpfen und ner Wippe. Und die körperliche Belastung hat in den letzten Jahren sehr zugenommen.
Ich finde die Reglung mit dem Gesundheitscheck auch sinnvoll und richtig.
Warum der Führerschein aber verfallen soll, wenn ich den Check nach einer Anzahl von Jahren vorweisen würde, stört mich.
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  #10  
Alt 19.01.2008, 13:49
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Tja,Leute und wer den c-ce Schein hat muss bis spätestens 2014 eine 35 stündige Qualifikation nachweisen die dann auch alle 5 Jahre wiederholt werden muss.
Wer das nicht macht kann höchstens noch Hobbymässig mit einem LKW
fahren,gewerbsmässig ist dann vorbei.
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Grüsse von
Horst
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  #11  
Alt 19.01.2008, 13:55
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Zitat:
Zitat von Chrysler Beitrag anzeigen
Tja,Leute und wer den c-ce Schein hat muss bis spätestens 2014 eine 35 stündige Qualifikation nachweisen die dann auch alle 5 Jahre wiederholt werden muss.
Wer das nicht macht kann höchstens noch Hobbymässig mit einem LKW
fahren,gewerbsmässig ist dann vorbei.
Das glaube ich noch nicht, oder aber es wird wieder Ausnahmeregelungen geben. Sonst würden ja auf einen Schlag ne Menge Feuerwehr und THWler ihre Pappe abgeben müssen. Und Einsatzfahrzeuge mit Sonderrechten zu bewegen, hat wenig mit hobbymäßig zu tun.
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Grüsse Ulli
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  #12  
Alt 19.01.2008, 14:02
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Klar gibt es ausnahmen,sind ja in Deutschland

Hab mal auf die schnelle nen Link dazu
http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/...tfahrer_01.pdf
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Grüsse von
Horst
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