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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 21.12.2007, 06:10
heliberlin heliberlin ist offline
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Standard Schengen Beitritt Polen - kein Ein-Ausklarieren mehr?

Liebes Forum,

seit heute ist Polen Teil des Schengener Raumes; dh Grenz- und Zollkontrollen entfallen (sie Spiegel online heute). Können wir uns dann auch in Zukunft auf der Oder und im Haff das lästige Ein- und Ausklarieren sparen oder gibts da auf dem Wasserweg eine Sonderregelung?

Danke für Eure Hinweise - ich denke bis zum Beginn der Saisonwissen wir dann alle Bescheid - würde so gerne im Sommer wieder mal nach Bornholm fahren (von Berlin) und ohne Grenznerv wärs ja noch toller.

Und: was ist dann mit dem Pyroschein - Signalmunition darf man vermutlich auch weiter nciht mitnehmen, da hier wohl die polnischen Gesetze weitergelten?

Gruß
Jochen
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  #2  
Alt 21.12.2007, 07:48
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Bomber Bomber ist offline
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Standard

Das würde ich auch gern wissen.

Die Feuerwerksartikel sind mit Sicherheit auch weiterhin verboten.
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Gruß,
Philip
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  #3  
Alt 21.12.2007, 08:03
katibert katibert ist offline
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Standard Polen

Hi, also mir wurde im August in Mescherin von der BPol gesagt, dass in Zukunft nicht mal mehr einer zum Winken in Mescherin in der Kontrollstation sein wird.
Nachdem ich jahrelang die Signalpistole bei der Einreise nach Polen vorzeigen musste, wurde mir vor zwei Jahren die Einreise verweigert, weil ich keinen Internationalen Feuerwaffenpass hatte.
In diesem Jahr bin ich nicht mal gefragt worden, ob ich sowas überhaupt mitführe, dabei habe ich jetzt alle Papiere. Ich fahr jetzt nach Usedom ( mit dem Auto)und werde mal nachgucken.

Schöne Feiertage
wünscht

katibert
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  #4  
Alt 21.12.2007, 08:11
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Bomber Bomber ist offline
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1.812 Danke in 909 Beiträgen
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Mir hat man gesagt, daß auch Signalpistolen nach polnischen Recht als Waffen gelten und die Einfuhr damit grundsätzlich verboten ist.

Deswegen habe ich sie gut versteckt.
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Gruß,
Philip
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  #5  
Alt 21.12.2007, 08:46
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist gerade online
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Für das Verbringen von Waffen, und zwar solchen, die in irgendeinem Mitgliedsstaat als Waffen gelten, ist eine Erlaubnis (z. B. WBK) sowie der sogenannte Europäische Feuerwaffenpass mitzuführen.
Wenn du also Signalmittel mitführst, die in D zwar nicht, in Polen aber sehr wohl als Waffen gelten, benötigst Du obige Unterlagen.
Für Signalmittel, die in D als Waffen gelten, benötigst Du ohnehin eine Erlaubnis, für das verbringen nach Polen (oder in irgendeinen anderen Mitgliedsstaat) außerdem den Europäischen Feuerwaffenpass. Den stellt übrigens die örtliche Waffenbehörde (i. d. R. Kreispolizeibehörde) aus.

Grüße

Matthias.

P.S. Hauptproblem ist übrigens die sichere Unterbringung an Bord, da scheitert's bei den meisten dran.
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  #6  
Alt 21.12.2007, 09:25
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen

P.S. Hauptproblem ist übrigens die sichere Unterbringung an Bord, da scheitert's bei den meisten dran.
Unfug!

1. Enthält das Waffenrecht dafür extra Ausnahmeregelungen.

2. Läßt sich ein entsprechender Minitresor mit Klassifizierung in das kleinste Schapp schrauben, wenn man denn persönlich der Meinung ist unbedingt einen Tresor an Bord zu benötigen.
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  #7  
Alt 21.12.2007, 11:47
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Segelmatt Segelmatt ist gerade online
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Wo Du das so klar ausdrückst, kannst du das auch sicher belegen. Ich bin immer an neuen Entwicklungen im Waffenrecht interessiert, eine solche Ausnahme war mir bis dato nicht bekannt.
Des weiteren kannst Du sicher erklären, wie auf einem GFK-Boot ein normgerechter Safe normgerecht "in's kleinste Schapp", also so, daß er nicht mit geringem Aufwand (Abrissgewicht >200kg) herausgerissen werden kann, eingebaut wird.

Danke und Grüße

Matthias.

Geändert von Segelmatt (21.12.2007 um 12:35 Uhr)
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  #8  
Alt 21.12.2007, 12:41
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Wo Du das so klar ausdrückst, kannst du das auch sicher belegen. Ich bin immer an neuen Entwicklungen im Waffenrecht interessiert, eine solche Ausnahme war mir bis dato nicht bekannt.
Gerne:

AWaffV § 13 Absatz 11:

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, .... hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Aufdem Boot ist der Tresor also nicht zwingend. Allerdings muß man die Waffe nach zuhause mitnehmen und dort in einem Waffentresor verwahren. Eine Dauerlagerung auf dem Schiff ist nicht zulässig.

Zitat:
Des weiteren kannst Du sicher erklären, wie auf einem GFK-Boot ein normgerechter Safe normgerecht "in's kleinste Schapp", also so, daß er nicht mit geringem Aufwand (Abrissgewicht <200kg) herausgerissen werden kann, eingebaut wird.
Ein Eigengewicht oder Abrissgewicht > 200 kg ist nur erforderliich wenn in dem Behältnis mehr als 5 Kurzwaffen aufgewahrt werden. Für eine Signalpistole reicht eine kleine Kassette mit Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992. Die gibt es für einen Fünfziger in jedem Baumarkt.

Quelle:

AWaffV § 13 ABSATZ 1
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  #9  
Alt 21.12.2007, 12:44
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Meines Wissens sind normale Signalraketen problemlos nach Polen einführbar (meine haben die polnishcen Grenzer jedenfalls nicht interessiert),
Den Wegfall des Grenzbootes auf dem Haff sehe ich als Grund hemmungsloser Freude. Wer mal bei Wind mit einem kleinen Boot dort anlegen "durfte", wird mich verstehen.
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  #10  
Alt 21.12.2007, 13:03
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Mal jetzt weg von den Waffen, aber wie ist es jetzt mit der Einreise auf dem Seeweg von Italien nach Slowenien? Einklarieren ja-nein?
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Gruß Werner
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  #11  
Alt 21.12.2007, 13:09
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Die Grenzen bleiben auch nach dem Schengener Abkommen noch an Ort und Stelle und die Souveränität der Nationalstaaten und die Gültigkeit ihrer Gesetze bleibt bestehen. Lediglich die Kontrollen an den bisherigen Grenzübergängen entfallen.

Die Grenzbeamten sind nach wie vor vorhanden und werden auch künftig im Grenzbereich kontrollieren. Nur eben nicht mehr am "Schlagbaum".

Ein- und Ausklarieren muss man immer noch. Siehe: www.boote-magazin.de/reise/rei11001c.html.

Servus

Paul

Geändert von Paul Petersik (21.12.2007 um 13:12 Uhr) Grund: Ergänzung Quelle
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  #12  
Alt 21.12.2007, 13:13
Löwenherz Löwenherz ist offline
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Standard Polen

Hallo, ich wohne am Haff und soweit mir bekannt ist, wollen die Polen ihr Grenzschiff behalten und auch nutzen.

Info vom Spätsommer, möglich, dass das geändert ist. Kann ich in Ückermünde beim Hafenmeister erfragen.

Tschüss elkeMaria
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  #13  
Alt 21.12.2007, 13:14
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Bis auf den letzten Satz stimme ich Dir zu. Aber da ich ja auch in den Niederlanden, Dänemark oder Schweden weder ein noch ausklariere, nehme ich an ,dass es mit dem Schengen Beitritt auch in Polen und den anderen neuen Staaten nicht mehr nötig ist. Ausnahme: Man überschreitet die erlaubten Freimengen.
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  #14  
Alt 21.12.2007, 13:14
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Auf der Donau muß zwischen Deutschland und Österreich nicht mehr ein- oder ausklariert werden.
Aber da kann ich ja auch nur aus einem Schengen Staat kommen.
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  #15  
Alt 21.12.2007, 13:17
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Hi Paul,

Ich weiß nicht ob das noch so akkut ist,habe das hier gefunden

Niederlande
Führerschein: Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). Es werden nur folgende deutsche Führerscheine akzeptiert: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1.4.1989. Er gilt nur auf den Binnengewässern. Der amtliche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, oder das Sportschifferpatent für den Rhein (jetzt Sportpatent). Diese Scheine gelten auf allen niederländischen Gewässern. Waddenzee, Ijsselmeer, Markermeer und Randmeere sowie Ooster- und Westerschelde sind nach nieder-ländischem Recht Küstengewässer, die nur mit dem Sportbootführerschein See bzw. dem Sportpatent befahren werden dürfen!
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. "Schnelle Boote" müssen ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Kennzeichen führen.
Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.
Sonstiges: Besondere Ausrüstungsvorschriften für "Schnelle Boote" (siehe BOOTE-Extrabeilage 12/99 "Holland").

Ich glaube nicht, das du in Holland noch mit Gulden bezahlen kannst.
Das wird wohl noch überarbeitet werden müssen.

Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #16  
Alt 21.12.2007, 13:40
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Naja, jeder sucht sich das heraus, was ihm in den Kram passt.

Vielleicht macht sich mal einer schlau, bevor er hier Mutmaßungen unters Volk bringt. Wenn meine Quelle zu alt war, sollten wir uns eben auf die Suche nach einer neuen machen.

Jedenfalls wird in dem Artikel bereits Bezug auf das Schengener Abkommen genommen:

In Europa über die Grenze

An den Binnengrenzen der Europäischen Union gibt es zu Lande und an den grenzüberschreiten-den Binnenschifffahrtsstraßen keine Grenz- oder Zollkon-trollen mehr (Schengener Abkommen).
An den Binnengrenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern finden zu Lande und auch auf den grenzüberschreitenden Binnengewässern (beispielsweise Oder zwischen Deutschland und Polen, Elbe zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik, Donau zwischen Österreich und Ungarn) weiterhin normale Grenz- und Zollkontrollen statt. Neben den persönlichen Papieren (Pass oder Ausweis), den Bootspapieren und dem Bootsführerschein wird bei diesen Grenzübertritten häufig auch eine Crewliste verlangt.
Anders ist die Situation bei Grenzübertritten auf See: Grundsätzlich muss vor dem Verlassen der Hoheitsgewässer eines Landes in einem Zollhafen (Port of Entry) aus- und beim Einlaufen in die Hoheitsgewässer eines anderen Landes in einem Zollhafen einklariert werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Boote von EU-Bürgern, die sich über See von einem EU-Land in ein anderes bewegen.

Wenn jemand weiß, dass das nicht mehr aktuell ist, bitte melden.

Wenn man aus einem EU Land auf dem Seeweg ausreist, so kommt man in der Regel nicht automatisch in die Hoheitsgewässer eines anderen EU-Landes.



Servus

Paul
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  #17  
Alt 21.12.2007, 13:47
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Hi Paul

Hier wird extra als Beispiel Nicht EU Land Polen und Deutschland genannt.

Seit heute stimmt das so nicht mehr, habe aber auch keine Ahnung wie das ab heut läuft.

Ich versuche mal meinen Sohnemann auf Usedom zu Grenze zu schicken und nachfragen zu lassen.

Werde dann berichten, (falls er nicht arbeiten muß)

Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus



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  #18  
Alt 21.12.2007, 13:47
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Was die Donau betrifft, hat das dieses Jahr genau so gegolten.
Edit: Nur daß es zwischen Österreich und Ungarn keine Grenze auf der Donau gibt. Da mußt du erst durch die Slowakei. Aber ausklarieren ist in Österreich notwendig und das war auch auf der gesamten Donau die strengste Kontrolle.

Geändert von wolf b. (21.12.2007 um 13:50 Uhr)
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  #19  
Alt 21.12.2007, 14:17
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Hi Paul

Hier wird extra als Beispiel Nicht EU Land Polen und Deutschland genannt.

Seit heute stimmt das so nicht mehr, habe aber auch keine Ahnung wie das ab heut läuft.

Ich versuche mal meinen Sohnemann auf Usedom zu Grenze zu schicken und nachfragen zu lassen.

Werde dann berichten, (falls er nicht arbeiten muß)

Handbreit und Gruß Klaus
Hallo Klaus,

da lohnt sich sicher eine genaue Nachfrage.
Ich habe in einem blog etwas gefunden, das sich angeblich auf die Auskunft eine KA-Mitarbeiters bezieht.
Demnach soll die Einreise über die Oder jetzt ohne jede Kontrolle und ohne Einklarierung möglich sein. Die nördlichen Seegrenzen Polens sind danach EU-Außengrenzen und Einklarieren wäre wieder erforderlich.

Ich denke mal, dass nur genaues Nachfragen da Klarheit bringt.

Servus

Paul
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  #20  
Alt 21.12.2007, 14:51
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Hi Paul,

Heute leider nicht möglich, er hatte Nachtdienst, ich versuche aber morgen genaueres, von den Zöllnern aus PL und D herauszubekommen.

Handbreit und Gruß Klaus
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #21  
Alt 21.12.2007, 15:21
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Moin,

es ist so, wie Paul es beschrieben hat! Ausnahme ist derzeit die Flensburger Förde, wo man früher mit einer Grenzübertrittserlaubnis hin und her konnte (mußte aber jeder an Bord eingetragen sein). Die Ausnahme deshalb, weil man beim Kreuzen in der Förde eh von D nach DK fährt. Soweit ich es verstanden habe ist dies nun wohl für gesamt DK gültig.

Ansonst ist es ja so, dass man mit einem Seegehend Schiff von überall her kommen könnte und der erste angelaufene Hafen eben in Polen oder Litauen oder Finnland liegt. Was ja gerade bei den letztgenannten genau das Problem ist (wie bei Polen auch schon) man kann ja aus Russland kommen!
__________________
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  #22  
Alt 21.12.2007, 15:44
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Standard Schengen - Grenze

Hallo zusammen,
Als Bundespolizeibeamter a.D (Grenze zu Polen),möchte ich hier einiges
klarstellen.
Für alle Staaten,die dem Schengenvertrag beigetreten sind
entfallen die Grenzkontrollen vor Ort an der Grenze.
Ausweispapiere sind mitzuführen,da bei Bedarf kontrolliert werden darf
( Deutschland im 30Km Bereich ab Grenze).
Die Zollkontrollen an der Grenze, sind mit Eintritt in die EU breits
weggefallen Diese wurden durch mobile Kontrollen ersetzt.
An Flughäfen ist der Schengenvertrag noch nicht für die neuen Staaten
in Kraft. Dort findet noch eine Grenzkontrolle statt.
Für Seehäfer gilt analog das gleiche(wie an Land).
Die Kontrollen der Wapo bleiben bestehen.
Gruß
Peter

Geändert von osten (21.12.2007 um 15:52 Uhr)
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  #23  
Alt 21.12.2007, 15:47
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Ich bin nicht so der Gesetzestextkenner, aber in der Praxis war es in den letzten Jahren so, dass wenn man in den Niederlanden oder in Dänemrk nach einklarieren fragte, man nur auf Unverständniss stieß.Die Regelung mit den extra Ein und Ausklarierungshäfen , ist meines Wissens diese Jahr gefallen.

Ich weiß nicht wie man den Link setzt. Wenn man aber auf der Webseite der Bundespolizei See auf Fragen geht, steht eindeutig ,dass zum Besuch von Staaten die das Schengen Abkommen voll anwenden ,keinerlei Formalitäten mehr beachtet werden müssen und die Einreise über See wie Binnenverkehr behandelt wird.Eine Grenzerlaubniss ist nicht nötig.
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Geändert von nordic (21.12.2007 um 16:28 Uhr)
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  #24  
Alt 21.12.2007, 16:07
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gelöscht, man sollte erst bis zum Ende lesen...

Geändert von boneman (21.12.2007 um 16:10 Uhr)
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  #25  
Alt 21.12.2007, 16:08
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Zitat:
Zitat von osten Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
Als Bundespolizeibeamter a.D (Grenze zu Polen),möchte ich hier einiges
klarstellen.
Für alle Staaten,die dem Schengenvertrag beigetreten sind
entfallen die Grenzkontrollen vor Ort an der Grenze.
Ausweispapiere sind mitzuführen,da bei Bedarf kontrolliert werden darf
( Deutschland im 30Km Bereich ab Grenze).
Die Zollkontrollen an der Grenze, sind mit Eintritt in die EU breits
weggefallen Diese wurden durch mobile Kontrollen ersetzt.
...
Dem würde ich entnehmen, daß mich das dämliche Grenzboot auf dem Haff nicht mehr interessieren muß, wenn es doch noch daliegen sollte. Oder sehe ich das falsch?
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