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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 07.12.2007, 08:34
Relax Relax ist offline
Ensign
 
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Standard Brauche ich jetzt auch noch einen Pyro-Schein???

Hallo,

da wir kein eigenes Boot haben und planen, bei Bedarf Boote zu chartern, habe ich mich in der letzten Zeit durch den dafür benötigten Scheinmarathon gehangelt (SBF-Binnen Segel/Motor, SBF-See, Bodenseeschifferpatent, SRC, UBI). Jetzt reichts erst einmal mit der Lernerei und Praxis ist angesagt.

Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch als Charterer den Pyposchein braucht, weil man sonst bei Kontrollen Strafe zahlen muss, wenn man den Schein nicht vorlegen kann.

Andererseits habe ich die Info, dass man den Pyroschein nur dann braucht, wenn man eine Signalpistole kaufen oder transportieren will, was ja für mich nicht zutrifft, da man im Notfall sowieso feuern darf (vorausgesetzt man weiß, wie es geht ). Außerdem sollen auf den meisten Charterbooten Leuchtraketen sein, die man einfach nur anzünden muss, ähnlich wie Silvesterraketen und dafür braucht es auch keinen Schein.

Vielleicht könnte Ihr mir was dazu sagen? Ich habe keine Lust, diesen komischen Schein auch noch zu machen.

Herzlichen Dank im Voraus !

Petra
__________________
Grüße von Relax
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  #2  
Alt 07.12.2007, 08:55
Tron Tron ist offline
Deckschrubber
 
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Momentan gilt das was Du irgendwo gelesen hast
Der Pyroschein ist nicht von Nöten, ich laß mich aber gern eines besseren belehren...

Gruß,
M.
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  #3  
Alt 07.12.2007, 08:58
Tron Tron ist offline
Deckschrubber
 
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Schnell nachgereicht, der letzte Absatz ist wichtig:


Pyrotechnische Zusatzprüfung für Signalmunition und Signalwaffen
Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln (einer Signalpistole mit Munition, Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalen) ausgerüstet. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist bereits die Verfügungsgewalt über eine Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet, wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann. Zum Kauf einer Signalpistole benötigt man sogar eine Waffenbesitzkarte. Der Sachkundenachweis wird im Yachtsport als Pyroschein bezeichnet, obwohl meist nur ein Stempelvermerk in den Sbf See, SKS, SSS oder SHS eingetragen wird (der sog. Befreiungsvermerk). Andernfalls kann der Sachkundenachweis auf einer Karte bescheinigt werden.
Die Ausbildung erfolgt meist im Rahmen der Ausbildung zum Sportbootführerschein See. Dort wird das Thema "Sicherheit an Bord" allgemein behandelt und kann dann vertieft werden. Wie bei allen Prüfungen des DMYV / DSV muss aber kein Kurs besucht werden. Trotzdem können wichtige praktische Erfahrungen im Umgang mit pyrotechnischen Signalmitteln und der Signalpistole nur bei einer Vorführung und Übung gemacht werden.
Die Theorie mit den Bereichen:
- Rechtliche Grundlagen der Sachkundeprüfung
- Handhabung von Signalwaffen und -munition
- Waffenrecht
- Handhabung von Signalraketen
- Handhabung von Handfackeln und Rauchsignalen
- Einschlägige Bestimmungen aus dem Sprengstoffgesetz
mündet in einem Fragenkatalog.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- keine fachlichen Voraussetzungen
- ggf. Kopie des z.B. Sportbootführerscheins See o.ä.
- Am Tage der Prüfung das Original des jeweiligen Führerscheins
Derzeit können keine Pyro Prüfungen abgenommen werden, da der Prüfungsausschuss noch in Klärung ist.


Gruß,
M.
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  #4  
Alt 07.12.2007, 09:03
Benutzerbild von Götz
Götz Götz ist offline
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Zitat:
Zitat von Relax Beitrag anzeigen
Außerdem sollen auf den meisten Charterbooten Leuchtraketen sein, die man einfach nur anzünden muss, ähnlich wie Silvesterraketen

Petra
moin Petra,

Leuchtraketen muß man glücklicherweise nicht anzünden wie Sylvesterraketen, da zieht man an einer Reißleine.

Soo viel kostet dieser Schein nun auch nicht.

Und es ist nicht schlecht, wenn Du weißt wie die Dinger abgefeuert werden, ohne Dich selbst zu verletzen.


mfG Götz

Geändert von Götz (07.12.2007 um 09:11 Uhr)
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  #5  
Alt 07.12.2007, 09:05
Relax Relax ist offline
Ensign
 
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Und ich dachte, den Schein gibt es wieder und das mit dem Eintrag in den SBF-See wäre Asbach, irgendwann aus dem letzten Jahrtausend?

Bei meiner Ausbildung zum SBF-See hat man uns nur geraten, sich einen Kleinwaffenschein zu holen, und das wars.

Fragezeichen über Fragezeichen...
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Grüße von Relax
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  #6  
Alt 07.12.2007, 11:15
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von Relax Beitrag anzeigen

Bei meiner Ausbildung zum SBF-See hat man uns nur geraten, sich einen Kleinwaffenschein zu holen, und das wars.
Was hat denn der " kleine Waffenschein" mit Seenotsignalmitteln zu tun?
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  #7  
Alt 07.12.2007, 11:28
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wolf b. wolf b. ist gerade online
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War es nicht so, daß ein Bedarf bestehen muß und der durch ein Boot nachgewiesen wurde?
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  #8  
Alt 07.12.2007, 11:52
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
War es nicht so, daß ein Bedarf bestehen muß und der durch ein Boot nachgewiesen wurde?
Nur zur beantragung einer WBK zum Erwerb einer Signalpistole Cal. 4 , für alles andere natürlich nicht.
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  #9  
Alt 07.12.2007, 12:45
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Pille112 Pille112 ist offline
Commander
 
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Ich hab mal im Waffenrecht zum Thema Seenotsignalmittel gestöbert und das hier gefunden:

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003, zuletzt geändert
durch Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474), wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Ausbildungen im Sinne der Nummer 2 Buchstabe c können auch
durchgeführt werden im Rahmen von
1. Ausbildungen, die mit einer zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges
berechtigenden staatlichen Prüfung abschließen,
2. staatlich anerkannten Berufsausbildungen der Luft- und Seefahrt.
Der Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde wird durch eine von
der Prüfungskommission erteilte Bescheinigung oder einen Eintrag im
Prüfungszeugnis oder der Fahrerlaubnis geführt.“
b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Eine Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer zum Führen eines
Luft- oder Wasserfahrzeuges berechtigenden staatlichen Prüfung
soll erfolgen, wenn die theoretische Ausbildung auf der Grundlage anerkannter
Grundsätze, insbesondere eines zwischen Bund, Ländern
und Verbänden abgestimmten Fragenkatalogs, stattfindet und die praktische
Unterweisung im Umgang mit Seenotsignalmitteln durch sachkundige
Personen erfolgt.“


Quelle: Bundesministerium des Inneren
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Gruß Carsten

Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen.
(Sokrates)

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  #10  
Alt 07.12.2007, 14:55
juelenzu juelenzu ist offline
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Hallo Petra,

kurz zusammengefasst: nur bei der Verwendung bzw. Gebrauch von Signalpistole oder Leuchtraketen benötigst Du den Pyroschein, der aber zZt nicht abgenommen wird.

Für den Erwerb einer Signalpistole mußt Du außerdemden Bedarf nachweisen, etwa durch den Besitz eines Bootes.

Gruß Jürgen
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  #11  
Alt 07.12.2007, 15:03
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viking22 viking22 ist offline
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Hallo,

ich besitze eine WBK mit Munitionserwerb und eine SigPi.
Benötige ich dann auch noch diese pyrotechnische Prüfung

Oder ist diese Prüfung nur zum erlangen der WBK nötig???
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Gruß Sepp

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  #12  
Alt 07.12.2007, 15:03
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Relax Beitrag anzeigen
Irgendwo habe ich gelesen, dass man auch als Charterer den Pyroschein braucht, weil man sonst bei Kontrollen Strafe zahlen muss, wenn man den Schein nicht vorlegen kann.
Für eine Signalpistole brauchst Du definitiv den Pyroschein- oder stempel, aber
ich kenne an der Ostsee keinen professionellen Vercharterer, der sich mit einer
Signalpistole abgeben würde. Auf allen Charterbooten bei verschiedenen Ver-
charterern fand ich stets an Bord einen Satz Notsignale vor, darunter auch die
unter das Sprengstoffgesetz fallenden Seenotsignalraketen und Handfackeln,
die sogenannten T2-Notsignale. Kein Vercharterer hat sich je um den Pyro-
schein-/stempel gekümmert.

Ich glaube eher nicht, dass das einer strengen Kontrolle standhalten würde,
aber ich habe noch nie davon gehört, dass ein Charterer mit der oben geschil-
derten Praxis Probleme bekommen hat.

Geregelt ist das Thema der T2-Signalmittel für Inhaber von Sportbootführer-
scheinen in § 1 (3) der 1. Sprengstoffverordnung. Interessant finde ich, dass
keine Prüfung, sondern nur der Nachweis einer Einweisung gesetzlich vor-
geschrieben ist.

Belem
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  #13  
Alt 07.12.2007, 15:04
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nordic nordic ist offline
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Hallo Sepp!
Der Pyroschein ist nur für Signalraketen die über 100 m Steighöhe haben.
Für die SiPi reicht der Sachkundenachweis und die WBK.
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Gruß Karl-Heinz

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  #14  
Alt 07.12.2007, 15:13
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Hallo Sepp!
Der Pyroschein ist nur für Signalraketen die über 100 m Steighöhe haben.
Für die SiPi reicht der Sachkundenachweis und die WBK.
Hallo Karl-Heinz,

die SigPi schießt 300m hoch.
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Gruß Sepp

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  #15  
Alt 07.12.2007, 15:34
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nordic nordic ist offline
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Hallo Sepp!
Die SiPi und ihre Munition unterliegt dem Waffengesetz. Pyrotechnische Signale aber dem Sprengstoffgesetz. Normalerweise werden die Prüfungen zusammen abgenommen. Wenn Du aber nur eine WBK mit Munitionserwerb für Cal. 4 hast, darfst Du keine Pyrotechnischen Signalmttel der Klasse T2 erwerben und einsetzen. Wohl aber Deine SiPi.
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  #16  
Alt 08.12.2007, 07:16
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Der Pyroschein ist nur für Signalraketen die über 100 m Steighöhe haben.
Für die SiPi reicht der Sachkundenachweis und die WBK.
Pyroschein und Sachkundenachweis sind dasselbe.

Für die Signalpistole ist die Waffenbesitzkarte erforderlich, und dafür wiederum
benötigt man Pyroschein/Sachkundenachweis, ein polizeilisches Führungs-
zeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung und muss einen Bedarf nach-
weisen, also ein eigenes seegehendes Boot. Ein Bedarf wurde früher auch bei
regelmäßigen Charterern anerkannt, aber das scheint für die Zukunft fraglich
zu sein.

Belem
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  #17  
Alt 08.12.2007, 10:43
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Hallo Belem,

das heißt, die WBK ist höher einzustufen als der Pyro-Schein.
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  #18  
Alt 08.12.2007, 10:56
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Hallo!
Belem wollte damit wohl ausdrücken, dass der Pyroschein Voraussetzung zur Erteilung einer WBK ist. Das ist aber nur bedingt richtig. Als Mitte der 70 er Jahre die WBK eingeführt wurde, gab es einen Bestandsschutz und man konnte die WBK ohne viel Aufwand beantragen. Auch die Mitgliedschaft im Sportschützenverein reichte zur Beantragung aus. Damit konnte man aber keine Pyrotechnischen Signale der Kategorie T 2 erwerben.
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Gruß Karl-Heinz

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  #19  
Alt 08.12.2007, 11:02
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Hallo Karl-Heinz,

aber durch die Mitgliedschaft in einem Schützenverein bekommst du noch lange nicht den Erwerb einer SigPi einschl. Mun-Erwerb eingetragen.
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  #20  
Alt 08.12.2007, 11:20
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Das ist heute so richtig. Du hast doch aber geschrieben das Du eine WBK mit eingetragenem Munitionserwerb besitzt, aber keine Prüfung für den Schein abgelegt hast. Darum war ich davon ausgegangen ,dass Du unter die Altregelung gefallen wärest. Damals konnte man vorhandene Kleinkaliberwaffen und Signalwaffen die bis dahin frei erwerblich waren, eintragen lassen. Ich besitze meine WBK auch noch aus dieser Zeit.Die darin eingetragenen Waffen ,könnte ich heute nicht mehr eintragen lassen.
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  #21  
Alt 08.12.2007, 11:34
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Hallo!
Belem wollte damit wohl ausdrücken, dass der Pyroschein Voraussetzung zur Erteilung einer WBK ist. Das ist aber nur bedingt richtig. Als Mitte der 70 er Jahre die WBK eingeführt wurde, gab es einen Bestandsschutz und man konnte die WBK ohne viel Aufwand beantragen. Auch die Mitgliedschaft im Sportschützenverein reichte zur Beantragung aus. Damit konnte man aber keine Pyrotechnischen Signale der Kategorie T 2 erwerben.
Moin,
auf die Ausgangsfrage bezogen sind die Belem`schen Angaben schlüssig.
Und Relax muss ja von den aktuell gültigen Vorschriften für Leute ohne Zeugnisse mit Bestandschutz ausgehen.

Ich selbst habe den Pyrokram vor etwa 5 Jahren gemacht, damals war die Signalpistole Bestandteil des Kurses und der Prüfung zum Sachkundenachweis wobei mit diesem wiederrum eine Voraussetzung -neben dem Bedarfsnachweis- zur Beantragung einer WBK gegeben war/ist.

Aber ich entsinne mich dessen was Du geschrieben hast, da mein Vater noch in den Endsechziger Jahren ohne Probleme eine WBK beantragte und diese um die Signalpistole ergänzte. Ohne Knallscheine o.ä.
__________________
Gruß
Kai
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  #22  
Alt 08.12.2007, 12:48
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Liebertee Liebertee ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
.......da mein Vater noch in den Endsechziger Jahren ohne Probleme eine WBK beantragte und diese um die Signalpistole ergänzte. Ohne Knallscheine o.ä.
Damals hat ja auch der Besitz einer Signalpistole noch nicht die nationale Sicherheit gefährdet....
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  #23  
Alt 09.12.2007, 13:53
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Bei dem Wirrwarr, das hier in D mal wieder herrscht, blicke ich zumindest nicht mehr durch!

Ich besitze den "Nico Signalgeber", Steighöhe 80m, ist das Ding jetzt frei zu benutzen?
Muß ich jetzt auch noch einen neuen Schein erwerben?

Zu kaufen gibt's die Signalgeber doch im Fachhandel ohne irgendwelche Auflagen!

Für die Beantwortung meiner Frage danke ich schon im Voraus!
__________________
Grüße Thomas

Geändert von T.R. (25.03.2014 um 11:26 Uhr)
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  #24  
Alt 09.12.2007, 14:18
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Der Nico ist frei. Aber mit seinen 80m Steighöhe eher etwas für Binnen und Küstennah.
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Alt 09.12.2007, 14:26
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Danke Wolf!

Da ich nur küstennah in HR unterwegs bin, passt das schon!

Gruß aus Mittelfranken (Oberasbach)
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Grüße Thomas
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