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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Kennt Jemand eigentlich das Anforderungsprofil der Kategorie B gegenüber C? Ich bekomme bei den Händlern da kein richtiges Bild. Da wird z.T das B als "B auf dem Papier" abgetan und belächelt. Schlimmer noch, anscheinend hat die SEEBG für den gewerblichen Personentransport über B hinaus, neben der mitzuführenden Ausrüstung, noch andere Anforderungen an Mindest-Reelinghöhen, Absperrventilen an den Tanks u.ä. Dingen. Zur Krönung liefert dann Volvo gleiche Motoren einmal mit Zertifikat nach Solas und einmal für "Freizeit" ohne.
Also ich blicke da nicht mehr durch, aber vielleicht ein anderer BFF´ler! ![]() ![]()
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Gruss Thomas, be honest, pay your bills, never trust the government. Geändert von Rauti (12.11.2007 um 18:13 Uhr) |
#2
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Nun,
die CE-Kennzeichnng hat weder mit den Bestimmungen nach SOLAS noch mit denen der Berufsgenossenschaft zu tun. Die Klassifizierung nach A-B-C soll eine Einstufung nach Fahrgebieten sein, und da gibt es in der Tat unterschiedliche Anforderungen z. B. für die Tankgröße. Im Detail ist das alles in der EU-Sportbootrichtlinie (gibt's bei Google) erläutert. Grüße Matthias.
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#3
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Nicht die SeeBg hat hier Unterschiede, die zugegeben für Aussenstehende etwas verwirrend sein können, sondern generell gibt es die in der Richtlinie diese Unterschiede - sonst würde ja die Einteilung keinen Sinnmachen ;)
Die Definition der Wellenhöhen und Windstärken dürfte ja bekannt sein. Es gibt für jeden Bootstyp grundlegend eine Anforderung an Stabilität und Auftrieb. Erfüllt man diese für die enstsprechende Kastegorie, hat man auch nur (oder schon...) die halbe Miete gezahlt. Einfach erklärt: die Stabinorm sagt: Cockpit ist schnelllenzend, Boot für Kat. C muss 60cm Überfluthöhe aufweisen, für B müssetn es 70 cm sein. Auch in Anhängigkeit mit der Katgorie ändern sich dann zum Beispiel: - Glastärke bei Luken, Fenstern und Niedergängen - Durchmesser der Lenzöffnungen - Höhe der Fussstoppleiste an Deck - Relingshöhen bzw. weitre Anforderungen an den Schutz vor Überbordfallen - Festigkeit der Klampen usw. - usw. usw. Dies gilt für jedes Boot - egal ob 2,5 m oder 24 m - es gibt zwar Unterschiede in dem Weg der Bewertung bzw. fallen selbsterklärend viele Anforderungen für kleine Boote weg, aber nie die Befreiung der sicherheitsrelevanten Vorgaben der Sportbootrichtlinie. Kurz gesagt sind die meisten Anforderungen der Richtlinie (wie oben genannt) in direkten Abhängigkeit zu sehen von - Art des Fahrzeuges - Entwurfskategorie - Geometrischen Abmessungen (meist geht die Berechnungslänge in Formeln mit ein...) ich hoffe das hilft ;)
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#4
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@ Segelmatt:
Die Tankgrösse hängt nicht von der Entwurfskategorie ab. Tankgrössen werden generell nicht definiert, die Angaben von Mindestreichweiten kennen wir aus Bootstests in diversen Magazinen ;) Die Richtlinie selbst definiert keine technsichen daten, randbedingen, Vorgaben, sondern nur allgemeine Anforderungen, die durch technische Standards dann detailiert umgesetzt werden.
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#5
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![]() Zitat:
Kannste aber hier alles selbst nachlesen ![]() http://www.ibrm.de/d/doc/Richtlinie_94-25-EG.doc Weiss aber nicht, ob es der neuste Stand ist, habe es mal vor längere Zeit abgespeichert ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#6
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Nein, ist nicht der neueste Stand, da mittlerweile durch die Richtlinie 2003/44/EG erweitert...aber wie gesagt: Vorgaben darin sind nur allgemein und nicht derart technisch wie angesprochen ;)
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#7
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Vielen Dank für die Erklärungen, Jungs!!
![]() ![]() Ich habe zwischenzeitlich auch die EU- Richtlinie selbst ausgegraben. http://www.bootsport.info/files/16061994.pdf Da stehen doch auch für uns Nichtbürokraten ![]() Ich kam auf das Problem als mir jemand erzählte. das ein B "Sportboot" zum gewerblichen Personentransport zwischen den ostfriesischen Inseln doch heftig verändert werden musste. (Zusätzlich zur Lizenz des Skippers ![]()
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Gruss Thomas, be honest, pay your bills, never trust the government. |
#8
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![]() Zitat:
oder net oder doch ![]()
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#9
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ja, das kannst du haben dass durch die gewerbliche Schifffahrt einiges am Boot gemacht werden muss - das liegt aber an den Bestimmungen der SeeBG, die da zusätzlich angewendet werden müssen...für kleine Sportboote meist nur sehr schwierig zu erfüllen - Beispiel: Sportboote, die für den WSP adaptiert werden, werden auch auf eine harte Probe gestellt und meist teuer umgebaut ;)
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#10
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Charly
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#11
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![]() Zitat:
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#12
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Eigentlich hatte ich gehofft, das man auch als Laie mittels ein paar Merkmalen (wie beim TÜV) schon eindeutig erkennen könnte, ob es ein echtes "B" oder nur ein "C" ist.
![]() Aber da hatte ich wohl für einen Augenblick die EU vergessen. ![]() ![]()
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#13
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Das würde mich aber wundern. Hat schließlich überhaupt nichts mit dem Fahrgebiet (außer vielleicht D) zu tun.
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#14
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Wichtiger wäre dann aber noch eine Klassifizierung der Crews.
![]() In der Regel liegt der Schwachpunkt nämlich da. ![]()
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________
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#15
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Hallo Wolf,
musst dich nicht wundern, ist einfach so: für jede entwurfskategorie geht in die Klampenfestigkeit (auslegung auf abscherung) ein unterschiedlicher Beiwert ein...muss ja auch - Beispiel "Schleppen": je höher die Anforderung der Kategorie (Wellen, Wind), desto grösser auch die Belastungen... ![]() Geändert von nav_HH (12.11.2007 um 20:38 Uhr) |
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