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| Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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#1
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Unsere Freunde von der Insel gehören ja nicht mehr zur EU. Also müsste man ein in UK gekauftes Boot mit Einfuhrsteuer und Mwst verzollen. Ist das Richtig?
Ich habe gehört, dass es einige Ausnahmen im Warenverkehr zwischen UK und Festland.-EU gibt. Hat jemand Informationen zu den aktuellen Gegebenheiten?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
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#2
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Beim Kauf eines Bootes aus England fallen seit dem Brexit (01.01.2021) in der Regel Einfuhrabgaben an. Es werden ca. 1,7 % Zoll sowie 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis (inkl. Transportkosten) fällig. Eine Ausnahme gilt für Gebrauchtboote, die vor dem Brexit in der EU versteuert waren und als Rückware (drei-Jahres-Frist beachten) gelten.
Lt. Google
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
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#3
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Moin moin,
Zitat:
Zoll hingegen fällt auf Boote nur bis zu einer bestimmten Länge an (bzw. genauer gesagt ist der Zolltarif für Boote, die darüber liegen 0%) - der interessante Teil des Ganzen ist immer die Einfuhrumsatzsteuer. lg, justme, die Idee auch schon gehabt habend und mit dem zuständigen Zoll ein paar interessante Gespräche geführt habend. Geändert von justme (21.04.2026 um 12:46 Uhr)
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#4
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Ist es nicht der Steuersatz des EU-Landes das zuerst "betreten" wird?
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#5
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Da der TE zwischen K und D wohnt und beides bekanntlich in Deutschland liegt, gehe ich von Deutschland aus, also 19%. Wenn er z.B. über die Niederlande einführt dann wären 21% fällig.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
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#6
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Habe ich da einen Denkfehler? Meinem Verständnis nach kommt es nicht auf den Wohnort an, sondern auf das Land der Einreise in die EU. Das könnte dann z.B. auch Irland oder Nordirland sein (wenn das Boot weit genug im Norden liegt), außerdem auch Frankreich, Belgien, Niederlande (schon genannt). Steuerrechtlich wären auch alle anderen EU Außengrenzen an der Ostsee und im Mittelmeer denkbar, auch wenn das aufgrund der Transportkosten natürlich wenig sinnvoll ist.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#7
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M.W. kann man als EU-Buerger auch eine UK-Flagge bekommen. Eventuell hat sich dass mit der MwSt. dann erledigt?
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#8
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Zitat:
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#9
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Diese Frage ist hier in Beitrag 85 zweifelsfrei erklärt.
https://www.boote-forum.de/showthrea...34#post5576334
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#10
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Moin moin,
Zitat:
Bei einem Boot könnte man u.U. auch (ohne irgendwo einen Unionshafen anzulaufen) direkt Deutschland erreichen, aber wenn man den normalen Weg wählt und den Kanal an der schmalsten Stelle überquert um anschließend in den Niederlanden oder Frankreich einen Hafen anzulaufen, dann muß man dort die Zollerklärung machen und das Boot in den freien Warenverkehr überführen - dazu gehört die Entrichtung der USt und ggf. die Verzollung. lg, justme Geändert von justme (21.04.2026 um 15:18 Uhr)
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#11
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#12
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Zitat:
Obwohl der Importeur gewerblich ist und das Transportunternehmen natürlich auch. Möglicherweise liegt der Trick darin, dass die Ware im Hafen (oft Rotterdam) vom Transportunternehmen wieder an den Importeur übergeben wird.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#13
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Zoll-Webseite ist nur begrenzt hilfreich. Neue, von Privatpersonen erworbene, Fahrzeuge (behinhaltet Boot ueber 7,5m) sind im Bestimmungsland zu versteuern. Sonst:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Allgemeines/allgemeines_node.html "Im nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich [...] verzichtet. Diese Waren bleiben mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates belastet (Ursprungslandprinzip)." Klingt, als koennte man sein Gebrauchtboot im Land mit dem niedrigsten Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersatz importieren. |
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#14
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Zitat:
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#15
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Ja. Landest du in Irland an und schipperst dann weiter nach Deutschland, ist das eine innergemeinschaftliche Verbringung. In Irland versteuert, Import nach DE geschenkt. Oder lese ich das falsch?
Geändert von Mantriur (21.04.2026 um 17:16 Uhr) |
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#16
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Moin moin,
Zitat:
Die Geschichte mit neuen Luft-, Wasser- und Landfahrzeugen (die allesamt bei innergemeinschaftlichem Erwerb im Bestimmungsland zu versteuern sind - das ist die Grundlage für die günstigen EU-Reimporte bei Kraftfahrzeugen) ist eine der zahlreichen Ausnahmeregelungen - für gebrauchte Boote gibt es allerdings keine generelle (es kann Sonderregelungen geben bei Waren, die ursprünglich in einem Unionsland hergestellt wurden, das betrifft aber nur Zölle, keine Umsatzsteuern). Theoretisch kann man das Land der Einfuhr in die Union frei wählen (und sich dabei natürlich auch von den jeweiligen Einfuhrumsatzsteuersätzen leiten lassen) - praktisch wird man beim Import auf eigenem Kiel in erster Linie navigatorische Anforderungen berücksichtigen müssen anstelle steuerlicher, soll heißen: bei einem Boot aus England kann man sich maximal noch aussuchen, ob man als erstes einen französischen Hafen anläuft oder einen niederländischen, alles Andere verbietet sich aus geografischen Gesichtspunkten von selbst. Bei einem Boot von der Westküste Englands kommt dann noch hinzu, daß allein die Umrundung der Insel soviel Sprit kostet, daß der Kostenvorteil (der sowieso schon lange nicht mehr so hoch ist wie in den ersten Jahren nach dem Brexit) komplett aufgefressen wird - sinnvoll ist es quasi nur, ein Boot vom Solent oder aus der Themse zu kaufen, das die Küste entlang nach Ramsgate zu fahren und von dort über den Kanal zu springen und dann entweder in Dünkirchen oder Nieuwpoort die Einfuhr zu erledigen... lg, justme
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#17
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Zitat:
Wenn die Ersparnis so gering ist, lohnt sich dann überhaupt der ganze Aufwand? Man muss ja selber erst mal nach England kommen (und im Hotel wohnen) und der Papierkram wird auch nicht wenig sein.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#18
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#19
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