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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen,
ich hab ne kleine Havariegeschichte mitgebracht und würde gern mal eure Meinungen hören. Ich hab letzes Jahr den SBF Binnen+See gemacht und hab im Urlaub an der Müritz kurzentschlossen ein 12m Hausboot für ein paar Tage gechartert. Habe in den Jahren schon häufiger Boote gechartert, aber in der Größe war es das erste. Die ersten Tage waren auch gut, der Pott hatte starre Welle aber Bug- und Heckstrahlruder, ließ sich also gut manövrieren. Schraube und die Strahlruder wurden alle über einen Joystick gesteuert, den Stick drehen oder zur Seite drücken für die Strahlruder und vor/zurück eben für die Schraube. Am 3. Tag hatten wir uns eine schöne Stelle zum Baden gesucht, vielleicht 10 Minuten vom Hafen/Charterbasis entfernt und lagen ein paar Stunden dort vor Anker. Als in der Ferne Regenwolken auftauchen, wollten wir aufbrechen zurück in den Hafen. Hab wie gewohnt die Maschine angelassen, den Steuerstand oben übernommen, das Boot mit Bug-Heckstrahlruder Richtung Anker ausgerichtet, mein Sohn hat den Anker gelichtet, alles wie gehabt. Dann kam die Überraschung: Vorwärtsgang eingelegt - keine Reaktion von Schraube oder Maschine. Rückwärtsgang ebenso. Keine Veränderung der Drehzahl auch bei Vollgas. Bug- Heckstrahlruder funktionierten wie gewohnt. Steuerstand unten übernommen, gleiches Verhalten. Maschine ausgeschaltet und neu angelassen, keine Veränderung. Scheisse. Die Notfallnummer des Vercharterers angerufen, das Problem geschildert. Hängt vielleicht die Ankerwinde damit zusammen, irgendein Sicherheitsmechanismus? Nein, tut sie nicht, sagte er, aber wusste auch keinen Rat, versprach einen Mitarbeiter zu uns zu schicken. Ich solle erstmal wieder ankern. In der Zwischenzeit hatte der Wind deutlich zugenommen und das Boot Richtung Ufer gedrückt, zu dem Zeitpunkt waren Wassertiefe und Entfernung aber noch unkritisch. Beim Versuch den Anker wieder abzulassen, musste ich dann feststellen, dass dieser sich im Schacht verklemmt hatte. Vielleicht zu weit hoch gezogen, keine Ahnung. Als ich ihn endlich befreit hatte, waren wir schon am Ufer auf Grund gelaufen. Glücklicherweise war das Ufer dort flach und sandig ohne Steine, so dass das Boot nur aufsetzte, sich durch den Wellengang ein paar Zentimeter in den Sand eingrub und so an Ort und Stelle blieb. Nach einer halben Stunde kam dann auch der Mitarbeiter mit einem kleinen 15ps Boot aus dem Hafen auf uns zu. Er hielt auf halber Strecke an, telefonierte und irgendwann kam ein anderes Hausboot des Vercharterers mit weiteren Mitarbeitern heran, um unser Boot zu befreien. Der Mitarbeiter mit dem kleinen Boot setzte auf unseres über, stellte sich wortlos an den Steuerstand, startete die Maschine, legte den Vorwärtsgang ein und siehe da - die Schraube reagierte, Fehler verschwunden. War ja klar. Das Boot bewegte sich natürlich nicht, hatte sich ja etwas eingegraben. Dann brachten sie das dicke Schlepptau herüber, der Mitarbeiter befestigte es an der vorderen Backbord Klampe und legte es vorn um den Fuß der Reling, so dass es im 90 grad Winkel vom Boot weglief. Da bezweifelte ich innerlich schon, dass die Reling den Zugkräften standhalten würde, und so kam es dann auch. Nachdem sie erfolglos zuerst das 50 Meter Tau auf Spannung gebracht und dann Vollgas mit dem anderen Hausboot gezogen hatten, entschieden sie sich für die kinetische Methode. Sie kamen rückwärts so weit es ging mit dam anderen Boot zu uns heran und gaben dann Vollgas voraus. Die Wucht mit dem sich das Tau straffte, riss natürlich die Reling glatt ab, welche mit voller Wucht an den Rahmen der Kajüttür geschleudert wurde. Hätte dort jemand gestanden, wäre wohl jede Hilfe zu spät gekommen. An diesem Punkt habe ich unmissverständlich darauf bestanden, dass wir während dieser „professionellen“ Bergungsaktion von Bord gebracht werden. Meine Frau und Kinder waren völlig verängstigt und wollten nur noch runter vom Boot. Sie haben es dann irgendwann rausbekommen, konnten den Fehler natürlich nicht nachstellen. Haben es in den Hafen gefahren, die auf halb acht hängende Reling abgeflext und mir zurückgegeben. Hab’s nicht mehr gefahren und am nächsten Tag zurückgegeben. Zwei Tage später haben sie es rausgekrant und in ihre Werfthalle gestellt, da konnte ich es mir anschauen, aber sagen konnte mir da keiner was. „Macht dann das Büro“. Ich hab keine Schäden gesehen, aber ich bin auch kein Fachmann. So. Dass ich hier nicht überall optimal gehandelt habe, steht außer Frage. Im Nachhinein ist mir natürlich klar, man hätte sofort wieder Ankern müssen etc etc. Ja, fehlende Erfahrung. Aber jetzt geht’s ja um die Kaution. Eine Abrechnung hab ich noch nicht bekommen, aber der Mitarbeiter meinte schon die Kosten für die Bergung, Kranen, Arbeitsstunden etc würde wahrscheinlich die Kaution übersteigen. Wie seht ihr das? Als Lehrgeld abschreiben? Nen Fass aufmachen? Außer meiner Familie als Zeugen hab ich ja keine Beweise für die Fehlfunktion… Viele Grüße Christian
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#2
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Moin
ohne dir zu Nahe treten zu wollen, aber was würdest du denken, wenn dir jemand erzählt die Schraube dreht nicht, dann doch!? Also als Unbeteiligter hätte ich zumindest Zweifel. Wenn sich das nicht klären lässt, musst du dir zumindest die Kosten für das Schleppen anlasten lassen. Nicht aber für den Schaden der durch die Mitarbeiter entstanden. Je nachdem wie hoch die Kaution war, wirst du die wohl eher abschreiben können. BG
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Vitamin Sea
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#3
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Ich weiß das macht gefühlt niemand, aber man fährt eigentlich mit Maschine auf den Anker zu und holt das "Lose" der Kette mit der Winde ein.
Hättest Du das getan, wäre dir die Fehlfunktion noch bei sitzendem Anker aufgefallen, und es wäre nicht zur Abdrift gekommen.
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Gruß Mirko
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#4
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Ich denke, dass die entscheidende Frage sein wird: „Wer war der verantwortliche Schiffsführer als die Schäden aufgetreten sind?“
Ich würde an deiner Stelle abwarten bis die Endabrechnung kommt und je nachdem was da drauf steht einen Anwalt konsultieren, der sich mit Schiffsrecht auskennt. Gab es denn eine abgeschlossene Kaskoversicherung?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#5
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hast du eine Kautionsversicherung ? dann beruhigt zurücklehnen..
wie hoch ist die Kaution ? der Schaden an Rehling usw. durch die unsachgemässe Bergung würde ich nicht übernehmen... die Bergung und schleppkosten sind zu tragen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#6
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Sehe ich auch so. Die Bergungskosten und die evtl. Beschädigungen am Rumpf durch das Auflaufen musst du tragen.
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]()
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#7
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![]() Zitat:
Das ist doch logisch. Ich habe eine weibliche Ankerwinde und die würde mir die Ehe kündigen wenn ich die das Boot ziehen lassen würde ![]() ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#8
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1. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an, die kennt hier keiner. Im allgemeinen, die Kaution ist deine schadensbeteiligung und der Rest wird über die Kaskoversicherung abgewickelt.
2. Wenndu der alleinige Vertragspartner bist, so ist deine Familie "neutraler" zeuge. 3. Wenn der anker sich verklemmt, so ist das ein Mangel, aber eigentlich net deine schuld, ohne die genauen Umstände zu kennen..... 4. Wenn der Gang net eingelegt werden konnte, so muss bewiesen werden das es net so war....weil du hast ja Zeugen, theoretisch gesehen.. 5. Du hattest den Motor gestartet und wenn du über der Ankerkette warst, so gab es keinen Grund einen Gang ei zulegen. Theoretisch gesehen... Gruß Geändert von Thomas59 (23.07.2025 um 07:53 Uhr) |
#9
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Ja schwierig...
...man muss mal, besonders für die Kosten, versuchen die Ursachen und die Wirkungen auseinander zu halten. Es ist für den Charterbetrieb wohl schwer nachvollziehbar wenn bei dir das Einkuppeln versagt und dann kommt jemand dorthin, startet und legt den Gang ein. Was jetzt nichts heißen will, ich war ja nicht dabei, aber es ist einfach schwer nachvollziehbar und sieht mal blöd aus. Ursache unbekannt. Was meiner Meinung nach klar auf dein Konto geht: Wenn du den Gang nicht eingelegt bekommst, dann bist du Manövrierunfähig und der Anker ist dein Freund in dem Fall. Der Anker hätte in der Situation nicht gelichtet werden dürfen. Hättest du dich an das gängige Verfahren beim Anker aufholen gehalten, also mit in die Ankerkette "hineinfahren", dann wäre das Schaltproblem aufgefallen, usw.usw.: An dem Fakt kommst du nicht vorbei, das war ein Fehler. Fehler machen wir alle, aber man muss das mal ungeschminkt sehen wie es ist. Im Gegenzug halte ich das mal eben kurz Festmachen an einer Reling für okay, aber Abschleppen von einem Hausboot (selbst wenn es halb so groß gewesen wäre) mit einem Tau das an der Reling befestigt wird: Geht meiner Meinung nach auch gar nicht bzw. grober Unfug. Also eine faire Kostenteilung dieses Vorfalls würde für mich so aussehen: - Der Einsatz um zum Hausboot zu fahren und um es freizuschleppen geht auf dich. Das Schaltungsversagen wird schlicht nicht beweisbar sein, außer es würde glücklicherweise nochmals auftreten. - Die abgerissene Reling geht meiner Ansicht nach auf den Vercharterer, weil so tut man das nicht, weil gefährlich und riskant. ------------------------------------- Passiert dir sicher nicht nochmal in dieser Art, Cest la vie ![]()
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LG, Roland ![]() - Menschen mit Tiefgang laufen früher auf Grund! - |
#10
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War der Motor überhaupt angesprungen?
![]() Dass ein Motor nicht startet, kann evtl. (oder ganz sicher) daran liegen, dass an einem der beiden Fahrstände der Hebel nicht auf neutral, sondern auf Vorwärts- oder Rückwärtsfahren stand...?... Die Querstrahlruder funktionieren dann wahrscheinlich dennoch, je nachdem wie die geklemmt sind. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#11
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Mich würde mal bei der Gelegenheit noch interessieren, was für ein Boot das tatsächlich war...?...
Neuerdings sind die Begriffe Hausboot sehr "gedehnt" und schon ein normales Boot, was 2 Kabinen hat, wird als Hausboot bezeichnet. Gruß Totti
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#12
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#13
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Da muss ich dir zumindest für elektronische Fahrstände widersprechen. Bei elektronischen Fahrständen kann man sehr wohl den Motor starten, wenn sogar beide Hebel auf dem Tisch liegen. Der Motor heult dann halt auf. Man kann nur nicht einkuppeln, da dies auch elektronisch vermittelt wird. Ich vermute (!) eher, dass vergessen wurde, den jeweiligen Fahrstand anzumelden (zu priorisieren), also ein Knöpfchen zu drücken. Die Kaution würde ich abschreiben und mir keine weiteren Gedanken machen. Shit happens!
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Beste Grüße, Alex ![]()
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#14
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Je nachdem wie hoch die Rechnung ausfällt und was alles berechnet wird würde ich einen Anwalt einschalten.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#15
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Schrieb er doch. ![]()
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#16
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![]() Was Du meinst ist die menschliche Ankerwinde mit Sprachsteuerung. ![]()
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Gruß Mirko
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Wenn man einen Anker lichten will, startet man die Maschine und geht dann ein wenig voraus, um die Kette zu entlasten. Da hätte dir auffallen müssen, das die Maschine keinen Vortrieb liefert und du hättest zu diesem Zeitpunkt, das aufholen des Ankers abbrechen müssen. Dieser hätte sich, selbst wenn er schon ausgebrochen war, nach ein paar Metern wieder eingegraben. Vermutlich war einer der beiden Fahrthebel nicht in neutral Position oder du hast einen verbauten Prioknopf/Prioschalter nicht betätigt.
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#18
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daher kommen die Kosten für das Schleppen und eventueller schaden an der Schraube auf ihn zu (da wird die Kaution schnell weg sein dafür zahlt man sie) die unsachgemäße Bergung mit dem Schaden an der Rehling durch die Mannschaft der Werft ist aber nicht sein Problem wenn die Mitarbeiter so dumm sind die leine über die Rehling zu machen oder sogar an der Rehling anzuschlagen ... dann ist der Schaden dadurch auch das Problem der Werft.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#19
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So hatte ich das eben vorgetragen „menschliche Ankerwinde mit Sprachsteuerung „ den Blick vergesse ich nie ![]() ach ja sie hat noch gefragt von wem das kam. ![]() Gruß Peter |
#21
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daher auch nicht das Problem des TO... wenn es mein Boot wäre wäre es anders.
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#22
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#23
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Wenn Peti ihr gesagt hat von wem das kam, sollte ich in Zukunft verstärkt Ausschau nach ihnen halten, um einer Enterung mit anschließendem Plankenlauf meinerseits zu entgehen.
![]() Bei mir an Bord ist das bei den Ankermanövern übrigens anders: Da bin ich bin "der" Ankerwinde, und habe eine zeichengesteuerte Maschinistin und Rudergängerin in Personalunion. ![]()
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Gruß Mirko
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#24
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Hmmm. Schuldfragen sind hier müssig, aber die Frage ist zunächst, wie die Fehlfunktion zustande gekommen ist. Hier glaube ich dem Thread-Starter zunächst mal. Fehlerbild war also: Motor an, aber kein Steuerhebel spricht an. Blöd, sowas.
Bei meinem (alten, 70er Jahre) Boot mit zwei Steuerständen muss man manuell den Kupplungszug des einen oder anderen Steuerhebel durch eine Mechanik anwählen (Schwergängiger Knopf). Da ist tatsächlich Spiel vorhanden, und man kann es recht einfach schaffen, beide Kupplungszüge auszukuppeln. Dann hätte man Dein Fehlerbild fast reproduziert (ausser, dass der leerlaufende Motor noch Gas annehmen würde). Je nachdem, was das für ein Boot war, würde ich also nicht ausschliessen, dass da ein mechanisches Problem vorliegen könnte. Wird aber bestimmt schwer zu beweisen sein...
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#25
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Also, bei allen Fehlern, die bei Bedienung bzw. dem Anker einholen gemacht wurden, der Relingschaden wurde durch unsachgemässe und grob fahrlässige Weise durch den beauftragten Helfer verursacht, der im Auftrag des Eigners / Vercharterers da war.
Jeder Laie sollte wissen - auch beim PKW Schleppen - dass man NIEMALS mit Schwung in eine entspannte Leine oder Kette fährt ! Die Bruchlasten sind dabei rasch erreicht. Und eine gebrochene Leine ist lebensgefährlich.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]()
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