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  #1  
Alt 23.01.2025, 13:08
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Thomas Bodensee Thomas Bodensee ist offline
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Standard Ausschliesslich Handfunkgerät in Belgien zugelassen?

Guten Tag liebe Bootsfreunde und Freundinnen,
eine Bekannte von mir möchte mit ihrem <7 Meter Boot nach Belgien fahren. Sie hat noch kein Funkgerät an Bord.
Nun unsere Frage:
Ist es, wie auch in NL, erlaubt, ausschliesslich(!) mit einem Handfunkgerät in Belgien zu fahren? Oder muss, wie in D, auch ein stationäres vorhanden sein?
Danke f. Eure Kommentare und beste Grüsse von
Thomas
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  #2  
Alt 23.01.2025, 13:11
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Standard

meines wissens gilt das gleiche wie in Holland..

in Deutschland muss auch kein Stationäres vorhanden sein wenn man auf See Fährt... auch dort reicht ein Handfunkgerät...
Binnen ist in Deutschland ein Handfunkgerät auf Sportbooten verboten...
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 23.01.2025, 13:15
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Thomas Bodensee Thomas Bodensee ist offline
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Hallo Volker,
ich habe auch dieses Gefühl. Aber ehrlich, es scheint wirklich schwierig zu sein hierzu etwas Belastbares zu finden. Gestern auf der Boot hat eine nette Dame vom Stand Belgien / Flandern ca. 30 Minuten erfolglos versucht diese Frage zu klären. Das gleiche galt f die engagierten Kollegen von der deutschen und holländischen Wapo. Belgische Wapo war leider nicht vertreten. Vielleicht liest ja ein Belgienexperte mit... Trotzdem danke und BG
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  #4  
Alt 23.01.2025, 13:20
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Zitat:
Zitat von Thomas Bodensee Beitrag anzeigen
Hallo Volker,
ich habe auch dieses Gefühl. Aber ehrlich, es scheint wirklich schwierig zu sein hierzu etwas Belastbares zu finden. Gestern auf der Boot hat eine nette Dame vom Stand Belgien / Flandern ca. 30 Minuten erfolglos versucht diese Frage zu klären. Das gleiche galt f die engagierten Kollegen von der deutschen und holländischen Wapo. Belgische Wapo war leider nicht vertreten. Vielleicht liest ja ein Belgienexperte mit... Trotzdem danke und BG
naja Belgien ist da ja immer ein Sonderfall... vor ein Paar Jahren (2009) haben sie die Funkpflicht eingeführt... danach wurden schnell sogar 2 Funkgeräte an Bord Pflicht... diese 2 Geräte Pflicht wurde dann wieder rausgenommen...

meines Wissens besteht aber immer noch Funkpflicht für Boote ab einer gewissen Größe (7m) ... dies kann meines Wissens auch ein Handfunkgerät sein...

das das Funkgerät ATIS haben muss braucht man denke ich nicht erwähnen...
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  #5  
Alt 23.01.2025, 13:56
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Kleine Ergänzung, wenn das mal jemand googelt:

Binnen sind Handfunkgeräte für UBI verboten. PMR/Freenet kann man nutzen z.b. wenn man in Kolonne fährt.(heißt es dann Kolonne oder Flotte?)
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #6  
Alt 23.01.2025, 14:00
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Kleine Ergänzung, wenn das mal jemand googelt:

Binnen sind Handfunkgeräte für UBI verboten. PMR/Freenet kann man nutzen z.b. wenn man in Kolonne fährt.(heißt es dann Kolonne oder Flotte?)
Aussage stimmt nicht ganz
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  #7  
Alt 23.01.2025, 14:13
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Mal die Aussage berichtigt

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen

Binnen sind Handfunkgeräte für UBI verboten.
Das gilt nur in Deutschland...

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
. PMR/Freenet kann man nutzen z.b. wenn man in Kolonne fährt.(heißt es dann Kolonne oder Flotte?)
Stimmt dabei darf man aber nicht verschweigen das man mit PMR keinen Notruf absetzten kann, keine Schleuse erreichen, kein entgegenkommendes Schiff usw ..
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  #8  
Alt 23.01.2025, 14:14
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Ach da fällt mir ein das Freenet ja auch so ein deutsches Sonderding ist. Gut dann halt nur PMR und klar Notruf wird da schwierig.
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Gordon

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  #9  
Alt 27.01.2025, 11:59
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In Belgien darf man auf "kleinen" Binnengewässern durchaus Handgeräte benutzen, auf den größeren Wasserwegen sind aber festeingebaute Geräte vorgeschrieben. Die Untergrenze bleibt tatsächlich bei 7 Metern.
Und da es kaum einen Törn geben sollte, den man ausschließlich auf kleinen Binnengewäsern verbringt, ist die Antwort an den TE ein klares Nein.

Groetjes

Matthias.
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  #10  
Alt 27.01.2025, 12:08
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
In Belgien darf man auf "kleinen" Binnengewässern durchaus Handgeräte benutzen, auf den größeren Wasserwegen sind aber festeingebaute Geräte vorgeschrieben. Die Untergrenze bleibt tatsächlich bei 7 Metern.
Und da es kaum einen Törn geben sollte, den man ausschließlich auf kleinen Binnengewäsern verbringt, ist die Antwort an den TE ein klares Nein.

Groetjes

Matthias.
du hast sicher eine Quelle dafür.. ich hab in keiner Quelle gefunden das es festeinbaugeräte sein müssen..

EDIT aus der Verordnung:

2/1. Jedes kleine Motorschiff, dessen Rumpflänge 7 m überschreitet, muss mit einem guten
funktionierendes Seefunkgerät. Während der Reise muss das Seefunkgerät für den Schiff-Schiff-Verkehr ständig eingeschaltet sein
Positionen „bereit zum Senden“ und „bereit zum Empfangen“. Der Kanal kann nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden
verbleiben, nämlich Zeit zum Senden oder Empfangen von Informationen über andere Kanäle.

https://www.binnenvaartkennis.nl/wp-...aterenAPSB.pdf


da steht nichts von Festeinbaugerät
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Geändert von billi (27.01.2025 um 13:35 Uhr)
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  #11  
Alt 27.01.2025, 15:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast sicher eine Quelle dafür.. ich hab in keiner Quelle gefunden das es festeinbaugeräte sein müssen..

EDIT aus der Verordnung:

2/1. Jedes kleine Motorschiff, dessen Rumpflänge 7 m überschreitet, muss mit einem guten
funktionierendes Seefunkgerät. Während der Reise muss das Seefunkgerät für den Schiff-Schiff-Verkehr ständig eingeschaltet sein
Positionen „bereit zum Senden“ und „bereit zum Empfangen“. Der Kanal kann nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden
verbleiben, nämlich Zeit zum Senden oder Empfangen von Informationen über andere Kanäle.

https://www.binnenvaartkennis.nl/wp-...aterenAPSB.pdf


da steht nichts von Festeinbaugerät

Da bist Du ja ziemlich falsch.
Handfunkgerät ist in Belgien explizit erlaubt in Zone 1&2, auch als einziges Gerät.
Hier ist alles über Schiffsfunk in Belgien -->
https://www.ejustice.just.fgov.be/cg...dx2009121804fr

https://www.ibpt.be/consommateurs/plan-des-frequences
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf 20210216-equipement-navires-de-plaisance-generaux-prive.pdf (142,2 KB, 20x aufgerufen)
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Gruß Jan

Geändert von NAJ (27.01.2025 um 19:15 Uhr)
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  #12  
Alt 27.01.2025, 16:20
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Da bist Du ja ziemlich falsch.
Handfunkgerät ist in Belgien explizit erlaubt, auch als einziges Gerät.
Hier ist alles über Schiffsfunk in Belgien -->
https://www.ejustice.just.fgov.be/cg...dx2009121804fr

https://www.ibpt.be/consommateurs/plan-des-frequences
Wieso ich?
Ich hab von vornherein geschrieben das diese erlaubt sind...
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  #13  
Alt 27.01.2025, 16:24
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast sicher eine Quelle dafür.. ich hab in keiner Quelle gefunden das es festeinbaugeräte sein müssen..
Aber Du hast keine Quelle zur Vorgabe ob fest oder mobil gefunden
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Gruß Jan
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  #14  
Alt 27.01.2025, 16:24
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Gesetze ändern sich schonmal, 2009 ist ja schon eine Weile her:
https://waterkaarten.app/nieuws/nieu...rvaart-belgie/

Groetjes

Matthias.
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  #15  
Alt 27.01.2025, 16:44
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Gesetze ändern sich schonmal, 2009 ist ja schon eine Weile her:
https://waterkaarten.app/nieuws/nieu...rvaart-belgie/

Groetjes

Matthias.
Was meinst Du mit 2009?
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Gruß Jan
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  #16  
Alt 27.01.2025, 19:35
NAJ NAJ ist offline
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So, hier kann jeder schauen wo genau man in Belgien Handfunkgeräte benutzen darf und wo nicht.
Im Eurisportal kann man sich die passende Karte heranzoomen und im Filter die Wasserstraßen-Zonen vorauswählen.
Auf meinem Bild entspricht das Zone 1&2, das hab ich im obrigen Beitrag auch noch ergänzt, nur in dieser sind Handfunkgeräte erlaubt, dann aber auch/wahlweise als einziges Funkgerät an Bord.

https://www.eurisportal.eu/wasserstr...emtkarte?KL=de
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Z1+2 Bel.jpg
Hits:	36
Größe:	91,8 KB
ID:	1033652  
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  #17  
Alt 28.01.2025, 07:53
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Was meinst Du mit 2009?
Die von Dir in #11 zitierte Quelle ist von 2009.

Grüße

Matthias.
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  #18  
Alt 28.01.2025, 08:05
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Die von Dir in #11 zitierte Quelle ist von 2009.

Grüße

Matthias.
Und ist am 15.04.2024 erweitert/korrigiert worden.
Ist die ganze normale aktuelle Fassung die man dort aufrufen kann.
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Gruß Jan
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  #19  
Alt 28.01.2025, 13:54
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Thomas Bodensee Thomas Bodensee ist offline
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Gesetze ändern sich schonmal, 2009 ist ja schon eine Weile her:
https://waterkaarten.app/nieuws/nieuwe-wet-op-de-pleziervaart-belgie/

Groetjes

Matthias.
Hallo und danke Matthias,
also in Deiner zitierten Quelle steht:

"Für Schiffe, die länger als 7 Meter sind, ist ein UKW-Funkgerät Pflicht. Auf dem kleineren Binnenwasser kann dies ein tragbares UKW-Funkgerät sein. Auf allen anderen Gewässern muss es sich um ein festes UKW-Funkgerät geben."

Das ist eindeutig, nur gibt es von Kollegen eine andere Quelle, siehe nächsten Kommentar.
Danke schon mal an alle
Thomas
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  #20  
Alt 28.01.2025, 14:02
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Thomas Bodensee Thomas Bodensee ist offline
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Da bist Du ja ziemlich falsch.
Handfunkgerät ist in Belgien explizit erlaubt in Zone 1&2, auch als einziges Gerät.
Hier ist alles über Schiffsfunk in Belgien -->
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/article.pl?language=fr&lg_txt=f&type=&sort=&numac_ search=&cn_search=2009121804&caller=eli&&view_numa c=2009121804nx2009121804dx2009121804fr

https://www.ibpt.be/consommateurs/plan-des-frequences

Hallo Jan,
danke f. Deine Recherche und die Quellen.
ich habe die Dokumente oberflächlich analysiert aber mit meinen limitierten Französischkenntnissen, bzw. mit der Übersetzungsfunktion vom Browser Stellen gefunden, die ich nicht eindeutig zuordnen kann....Du sagst also in Zone 1 und 2 auch Handfunk erlaubt (Z1 und 2: kleine Gewässer?!)
Dann hätten wir ja inzw. eine Einigung, dass es in B nur in kleinen Gewässern erlaubt ist und damit wenig praktikabel, da man ja auch mal in einem grossen Gewässer unterwegs ist.

Danke hierfür von Thomas
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  #21  
Alt 28.01.2025, 20:07
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas Bodensee Beitrag anzeigen
Hallo Jan,
danke f. Deine Recherche und die Quellen.
ich habe die Dokumente oberflächlich analysiert aber mit meinen limitierten Französischkenntnissen, bzw. mit der Übersetzungsfunktion vom Browser Stellen gefunden, die ich nicht eindeutig zuordnen kann....Du sagst also in Zone 1 und 2 auch Handfunk erlaubt (Z1 und 2: kleine Gewässer?!)
Dann hätten wir ja inzw. eine Einigung, dass es in B nur in kleinen Gewässern erlaubt ist und damit wenig praktikabel, da man ja auch mal in einem grossen Gewässer unterwegs ist.

Danke hierfür von Thomas
Hallo Thomas,
keine Sorge Französisch ist auch nicht meins! Noch nicht einmal das Essen.
Das was in Bezug auf die Fahrzonen und Funk Aussagekraft hat ist die oben von mir angehängte PDF Datei.
Die öffnest Du, drückst Strg+F und gibst in dem kleinen Fenster welches sich dann oben rechts öffnet VHF ein.
Dann werden dir 11 Ergebnisse angezeigt das fett gedruckte, klein geschriebene Egebniss vhf klickst Du dann an und kannst mit den Richtungspfeilen von VHF zu VHF springen.
Klickst Du als erstes auf den Pfeil nach rechts und landest beim ersten Ergebniss in der Liste.
Links sind die Obligatorischen Dinge und rechts gibt es Hinweise und Bemerkungen dazu.
Die ersten Ergebnisse kommen also zu Zone 1.
Links steht VHF fixe, also fest eingebaut und rechts steht der satz
"Remarque : peut être remplacée par une VHF
portable ; l’obligation ne vaut que pour les bateaux à
moteur > 7 m et voiliers à cabine"

den kopierst Du und schmeisst den in den Übersetzer. Dann wird daraus
"Hinweis: Kann durch ein VHF ersetzt werden
tragbar; Die Verpflichtung gilt nur für Boote mit
Motor > 7 m und Kabinensegelboote"

Und so fragst Du dann jedes VHF in der Liste ab.

Ob und wie sich das lohnt von wegen der Gewässer muss jeder für sich selbst klar machen. Da sind ja schon echt große Gewässerabschnitte mit bei.
__________________
Gruß Jan
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  #22  
Alt 29.01.2025, 16:31
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Thomas Bodensee Thomas Bodensee ist offline
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Hallo Jan,
super, sehr schlau. Danke vielmals.
VHF portable und VHF fixe hätte ich mit meinen Französisch Kenntnissen auch erkennen sollen....
Ja dann haben wir es ja.
Also summa summarum: Fixeinbau notwendig, wenn man unterschiedliche Gewässer fahren will.
BG Thomas
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