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Woanders Für die anderen schönen Reviere! |
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#1
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Guten Tag liebe Bootsfreunde und Freundinnen,
eine Bekannte von mir möchte mit ihrem <7 Meter Boot nach Belgien fahren. Sie hat noch kein Funkgerät an Bord. Nun unsere Frage: Ist es, wie auch in NL, erlaubt, ausschliesslich(!) mit einem Handfunkgerät in Belgien zu fahren? Oder muss, wie in D, auch ein stationäres vorhanden sein? Danke f. Eure Kommentare und beste Grüsse von Thomas |
#2
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meines wissens gilt das gleiche wie in Holland..
in Deutschland muss auch kein Stationäres vorhanden sein wenn man auf See Fährt... auch dort reicht ein Handfunkgerät... Binnen ist in Deutschland ein Handfunkgerät auf Sportbooten verboten...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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Hallo Volker,
ich habe auch dieses Gefühl. Aber ehrlich, es scheint wirklich schwierig zu sein hierzu etwas Belastbares zu finden. Gestern auf der Boot hat eine nette Dame vom Stand Belgien / Flandern ca. 30 Minuten erfolglos versucht diese Frage zu klären. Das gleiche galt f die engagierten Kollegen von der deutschen und holländischen Wapo. Belgische Wapo war leider nicht vertreten. Vielleicht liest ja ein Belgienexperte mit... Trotzdem danke und BG |
#4
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![]() Zitat:
meines Wissens besteht aber immer noch Funkpflicht für Boote ab einer gewissen Größe (7m) ... dies kann meines Wissens auch ein Handfunkgerät sein... das das Funkgerät ATIS haben muss braucht man denke ich nicht erwähnen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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Kleine Ergänzung, wenn das mal jemand googelt:
Binnen sind Handfunkgeräte für UBI verboten. PMR/Freenet kann man nutzen z.b. wenn man in Kolonne fährt.(heißt es dann Kolonne oder Flotte?)
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#6
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Aussage stimmt nicht ganz
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Mal die Aussage berichtigt
Das gilt nur in Deutschland... Stimmt dabei darf man aber nicht verschweigen das man mit PMR keinen Notruf absetzten kann, keine Schleuse erreichen, kein entgegenkommendes Schiff usw ..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#8
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Ach da fällt mir ein das Freenet ja auch so ein deutsches Sonderding ist. Gut dann halt nur PMR und klar Notruf wird da schwierig.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#9
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In Belgien darf man auf "kleinen" Binnengewässern durchaus Handgeräte benutzen, auf den größeren Wasserwegen sind aber festeingebaute Geräte vorgeschrieben. Die Untergrenze bleibt tatsächlich bei 7 Metern.
Und da es kaum einen Törn geben sollte, den man ausschließlich auf kleinen Binnengewäsern verbringt, ist die Antwort an den TE ein klares Nein. Groetjes Matthias.
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#10
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EDIT aus der Verordnung: 2/1. Jedes kleine Motorschiff, dessen Rumpflänge 7 m überschreitet, muss mit einem guten funktionierendes Seefunkgerät. Während der Reise muss das Seefunkgerät für den Schiff-Schiff-Verkehr ständig eingeschaltet sein Positionen „bereit zum Senden“ und „bereit zum Empfangen“. Der Kanal kann nur für einen kurzen Zeitraum genutzt werden verbleiben, nämlich Zeit zum Senden oder Empfangen von Informationen über andere Kanäle. https://www.binnenvaartkennis.nl/wp-...aterenAPSB.pdf da steht nichts von Festeinbaugerät
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (27.01.2025 um 13:35 Uhr) |
#11
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![]() Zitat:
Da bist Du ja ziemlich falsch. Handfunkgerät ist in Belgien explizit erlaubt in Zone 1&2, auch als einziges Gerät. Hier ist alles über Schiffsfunk in Belgien --> https://www.ejustice.just.fgov.be/cg...dx2009121804fr https://www.ibpt.be/consommateurs/plan-des-frequences
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Gruß Jan Geändert von NAJ (27.01.2025 um 19:15 Uhr)
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#12
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![]() Zitat:
Ich hab von vornherein geschrieben das diese erlaubt sind...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#13
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Gruß Jan |
#14
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Gesetze ändern sich schonmal, 2009 ist ja schon eine Weile her:
https://waterkaarten.app/nieuws/nieu...rvaart-belgie/ Groetjes Matthias.
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#15
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Gruß Jan |
#16
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So, hier kann jeder schauen wo genau man in Belgien Handfunkgeräte benutzen darf und wo nicht.
Im Eurisportal kann man sich die passende Karte heranzoomen und im Filter die Wasserstraßen-Zonen vorauswählen. Auf meinem Bild entspricht das Zone 1&2, das hab ich im obrigen Beitrag auch noch ergänzt, nur in dieser sind Handfunkgeräte erlaubt, dann aber auch/wahlweise als einziges Funkgerät an Bord. https://www.eurisportal.eu/wasserstr...emtkarte?KL=de
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Gruß Jan
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#17
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Die von Dir in #11 zitierte Quelle ist von 2009.
Grüße Matthias. |
#18
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Und ist am 15.04.2024 erweitert/korrigiert worden.
Ist die ganze normale aktuelle Fassung die man dort aufrufen kann.
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Gruß Jan |
#19
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![]() Zitat:
also in Deiner zitierten Quelle steht: "Für Schiffe, die länger als 7 Meter sind, ist ein UKW-Funkgerät Pflicht. Auf dem kleineren Binnenwasser kann dies ein tragbares UKW-Funkgerät sein. Auf allen anderen Gewässern muss es sich um ein festes UKW-Funkgerät geben." Das ist eindeutig, nur gibt es von Kollegen eine andere Quelle, siehe nächsten Kommentar. Danke schon mal an alle Thomas |
#20
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![]() Zitat:
Hallo Jan, danke f. Deine Recherche und die Quellen. ich habe die Dokumente oberflächlich analysiert aber mit meinen limitierten Französischkenntnissen, bzw. mit der Übersetzungsfunktion vom Browser Stellen gefunden, die ich nicht eindeutig zuordnen kann....Du sagst also in Zone 1 und 2 auch Handfunk erlaubt (Z1 und 2: kleine Gewässer?!) Dann hätten wir ja inzw. eine Einigung, dass es in B nur in kleinen Gewässern erlaubt ist und damit wenig praktikabel, da man ja auch mal in einem grossen Gewässer unterwegs ist. Danke hierfür von Thomas |
#21
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![]() Zitat:
keine Sorge Französisch ist auch nicht meins! Noch nicht einmal das Essen. Das was in Bezug auf die Fahrzonen und Funk Aussagekraft hat ist die oben von mir angehängte PDF Datei. Die öffnest Du, drückst Strg+F und gibst in dem kleinen Fenster welches sich dann oben rechts öffnet VHF ein. Dann werden dir 11 Ergebnisse angezeigt das fett gedruckte, klein geschriebene Egebniss vhf klickst Du dann an und kannst mit den Richtungspfeilen von VHF zu VHF springen. Klickst Du als erstes auf den Pfeil nach rechts und landest beim ersten Ergebniss in der Liste. Links sind die Obligatorischen Dinge und rechts gibt es Hinweise und Bemerkungen dazu. Die ersten Ergebnisse kommen also zu Zone 1. Links steht VHF fixe, also fest eingebaut und rechts steht der satz "Remarque : peut être remplacée par une VHF portable ; l’obligation ne vaut que pour les bateaux à moteur > 7 m et voiliers à cabine" den kopierst Du und schmeisst den in den Übersetzer. Dann wird daraus "Hinweis: Kann durch ein VHF ersetzt werden tragbar; Die Verpflichtung gilt nur für Boote mit Motor > 7 m und Kabinensegelboote" Und so fragst Du dann jedes VHF in der Liste ab. Ob und wie sich das lohnt von wegen der Gewässer muss jeder für sich selbst klar machen. Da sind ja schon echt große Gewässerabschnitte mit bei.
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Gruß Jan
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#22
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Hallo Jan,
super, sehr schlau. Danke vielmals. VHF portable und VHF fixe hätte ich mit meinen Französisch Kenntnissen auch erkennen sollen.... Ja dann haben wir es ja. Also summa summarum: Fixeinbau notwendig, wenn man unterschiedliche Gewässer fahren will. BG Thomas |
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