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  #1  
Alt 09.12.2024, 05:40
Benutzerbild von Gummiente
Gummiente Gummiente ist offline
Captain
 
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Standard Neue Funkgebühren ab 2025 in ÖSTERREICH

Liebe Freunde unter Österreichischer Flagge!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...24_II_356.html
Funkbewilligungen werden nur mehr für 10 Jahre ausgestellt

Ab 2025 gibt es für uns eine neue TKGV die auch Schiffe betrifft.
Bordfunkstellen auf See- und Binnenschiffe

§ 14. (1) Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bordfunkstelle (Seefunk- oder Binnenschiffsfunkstellen), beträgt die Gebühr einmalig für einen Geltungszeitraum von zehn Jahren, abhängig von der verpflichtenden Funkausrüstung und deren Umfang, für Binnenschiffe gemäß der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) BGBl. II Nr. 31/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023, und für Jachten gemäß Jachtverordnung (JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2021,
1. für Binnenschiffe .................................................. ...................................... .................... 400 Euro,
2. für Jachten für den Fahrtbereich 1 oder 2 .................................................. . .................... 400 Euro,
3. für Jachten für den Fahrtbereich 3 oder 4 .................................................. . .................... 800 Euro.
(2) Die Gebühr für die jeweils höhere Bewilligungsstufe deckt auch die jeweils niedrigeren Gebührenstufen ab.

Daher auch keine Monatliche Befristung mehr möglich. Die neuen Gebühren gelten ab Vorschreibung.
__________________
Liebe Grüße
Willi
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  #2  
Alt 09.12.2024, 16:26
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Sunnynmd Sunnynmd ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Gummiente Beitrag anzeigen
Liebe Freunde unter Österreichischer Flagge!

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...24_II_356.html
Funkbewilligungen werden nur mehr für 10 Jahre ausgestellt

Ab 2025 gibt es für uns eine neue TKGV die auch Schiffe betrifft.
Bordfunkstellen auf See- und Binnenschiffe

§ 14. (1) Für die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bordfunkstelle (Seefunk- oder Binnenschiffsfunkstellen), beträgt die Gebühr einmalig für einen Geltungszeitraum von zehn Jahren, abhängig von der verpflichtenden Funkausrüstung und deren Umfang, für Binnenschiffe gemäß der Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO) BGBl. II Nr. 31/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 204/2023, und für Jachten gemäß Jachtverordnung (JachtVO), BGBl. II Nr. 205/2020 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 18/2021,
1. für Binnenschiffe .................................................. ...................................... .................... 400 Euro,
2. für Jachten für den Fahrtbereich 1 oder 2 .................................................. . .................... 400 Euro,
3. für Jachten für den Fahrtbereich 3 oder 4 .................................................. . .................... 800 Euro.
(2) Die Gebühr für die jeweils höhere Bewilligungsstufe deckt auch die jeweils niedrigeren Gebührenstufen ab.

Daher auch keine Monatliche Befristung mehr möglich. Die neuen Gebühren gelten ab Vorschreibung.
umgerechnet auf zehn jahre ist es ja um einiges billiger als jetzt mit Befristung auf 7Monate....zahle Eur 76,30 im Jahr...also Eur 10,90 pro monat

bei 400,- für 10 Jahre....40,- im Jahr ....sind 3,33 pro monat

da brauch ich keine monatliche befristung mehr...oder???...(natürlich mit befristung wärs ja noch günstiger....aber in der heutigen Zeit eher nur Wunschtraum..gg)

PS:
Übergangsbestimmung
§*25.
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung bestehende wiederkehrende Gebührenverpflichtungen bleiben nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung bestehenden Rechtslage so lange in Kraft, bis eine bescheidmäßige Neufeststellung der Gebührenverpflichtung erfolgt.
Schlussbestimmung
§*26.
Diese Verordnung tritt am 14.Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Telekommunikationsgebührenverordnung, BGBl.*II Nr.*29/1998, sowie die Amateurfunkgebührenverordnung, BGBl.*II Nr.*125/1999, außer Kraft.

also bekomme ich heuer noch die Vorschreibung mit Eur 76,30... von April bis Oktober, da sie vor dem 14. Juli 2025 ausgestellt wird

Geändert von Sunnynmd (09.12.2024 um 16:40 Uhr)
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  #3  
Alt 09.12.2024, 16:56
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Na, dann hoffe ich mal, dass die deutsche Stellen bei uns nicht auf die Idee kommen auch unsere jährliche Gebühr (sofern sie sie überhaupt einfordern) so drastisch zu erhöhen.
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  #4  
Alt 09.12.2024, 19:04
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Also eingefordert haben die bei mir bisher für jedes Jahr, nur eben nicht jährlich.
Meistens vergehen 3 Jahre und dann kommt eine Rechnung für 3 Jahre.

Ist aber verschmerzbar in D.

Gruß Rüdiger
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  #5  
Alt 09.12.2024, 19:44
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Ja, das ist die neue Art der Abrechnung bzw. Befristung.

Gilt für Amateurfunk genauso...
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  #6  
Alt 09.12.2024, 21:01
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Also man soll für 10 Jahre bezahlen.. im voraus?
Was ist wenn man nach 1 Jahr das Hobby aufgibt?
Muss der Käufer auch wieder zahlen?
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  #7  
Alt 10.12.2024, 08:44
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Moin

Dann verkaufe ich das Boot mit dem Hinweis, dass die Gebühr für die Bordfunkstelle für die kommenden 9 Jahre schon bezahlt ist. Erhöht den Wiederverkaufswert

Wir wollen doch alle den schlankeren Staat und weniger Bürokratie, sollten wir in Deutschland auch machen
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Kapitaenwalli
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  #8  
Alt 10.12.2024, 08:53
kapitaenwalli kapitaenwalli ist offline
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Dazu gibt es eine Regelung in § 2 (4) die es so in Deutschland nicht gibt. Auch kundenfreundlich, wenn das Boot verschrottet oder nur die Funkanlage entfernt wird.

In Deutschland ist man verpflichtet, die Urkunde zurückzugeben, wobei meines Wissens die Gebühr nicht im Voraus erhoben wird. Dafür könnte sie aber in den folgenden Jahren immer wieder erhöht werden. Jeder, der so eine Anlage betreibt ist immer wieder überrascht, wenn denn in unregelmäßigen Abständen mal wieder ein gebührenbescheid ins Haus flattert.
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Kapitaenwalli
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  #9  
Alt 10.12.2024, 08:59
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Zitat:
Zitat von kapitaenwalli Beitrag anzeigen
Dazu gibt es eine Regelung in § 2 (4) die es so in Deutschland nicht gibt. Auch kundenfreundlich, wenn das Boot verschrottet oder nur die Funkanlage entfernt wird.

In Deutschland ist man verpflichtet, die Urkunde zurückzugeben, wobei meines Wissens die Gebühr nicht im Voraus erhoben wird. Dafür könnte sie aber in den folgenden Jahren immer wieder erhöht werden. Jeder, der so eine Anlage betreibt ist immer wieder überrascht, wenn denn in unregelmäßigen Abständen mal wieder ein gebührenbescheid ins Haus flattert.
In Deutschland betragen die Gebühren echte Peanuts und werden alle paar Jahre rückwirkend auf einmal erhoben.
Wer sein Boot verkauft, muss halt dafür Sorge tragen, dass er alles entsprechend abmeldet. Dabei geht es ja nicht nur um die Funkgebühren.

Grüße

Totti
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Geändert von Totti-Amun (10.12.2024 um 09:07 Uhr)
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  #10  
Alt 10.12.2024, 13:22
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Gummiente Gummiente ist offline
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Diese Umstellung betrifft alle Funkanlagen in Österreich
Eine Befristung ist NICHT MEHR möglich und bezüglich Geld zurück bei Verkauf leider Pech gehabt. Wenn du für 10 jahre bezahlt hast und kündigst, gibst dein Hobby auf oder was auch immer Pech gehabt. Es gibt kein Geld zurück. Der neue Besitzer bezahlt ab Anmeldung wieder für 10 Jahre.
Das hat man gemacht um sich viel Geld zu ersparen da man nur alle 10 Jahre vorschreiben, buchen eintreiben muß.
Eine einzige Unsicherheit gibt es nur bei den Amateurfunkern. Sollte ein Amateur in der Zeit versterben dann könnte es eventuell doch eine Rückzahlung geben. darüber denken aber die juristen noch nach.
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Willi
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  #11  
Alt 10.12.2024, 13:48
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Wenn man eine weitverbreitete Nutzung von Funkanlagen als allgemeinen Sicherheitszugewinn versteht, ist diese Regelung aber aus dieser Perspektive äusserst schädlich.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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