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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 17.04.2007, 15:50
Kachido Kachido ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 17.04.2007
Beiträge: 2
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Standard Funkgerät an Bord ohne Funkschein?

Hallo Com,

ich habe da mal eine Frage, da ich in Kürze meine 2. Charterfahrt in Berlin und Umland antreten werde. Das gecharterte Boot hat ein Funkgerät an Bord. Da ich allerdings noch keinen Funkschein habe und mich daran erinnern zu glauben, dann auch kein (betriebsbereites) Funkgerät an Bord haben zu dürfen, machte ich den Vercharterer darauf aufmerksam. Als Antwort kam lediglich "Kein Problem, darfst Du dann nur nicht anschalten...". Wie ist denn da die rechtliche Situation? So wie ich meine es bei den SBF Scheinen mal gelehrnt zu haben oder wie der Vercharterer sagte? Möchte mich da ungern in die Nesseln setzen.

In die Nesseln hatte ich mich vor 18 Monaten gesetzt... Boot hatte defekte Beleuchtung Steuerbord, letzte Wartung Feuerlöscher Sep. 1991 , zusitzende Wasserfilter, aber das Beste Stück war, als ich beim aufstoppen ( Gott sei Dank mittem auf der Müritz) den Gashebel in der Hand hatte. Wäre das in einer Schleuse mit einem Schlauchboot vor mir passiert... war ein 10,5m Stahlverdränger... nicht auszudenken. Könnte man dann nur noch beten, dass jemand von der Mannschaft die Vorspring belegen kann und das Boot per Ruder an die Wand drücken


Gruss

Andre
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  #2  
Alt 17.04.2007, 16:38
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
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Boot: Condor 55 "marsvin"
13.418 Danke in 3.383 Beiträgen
Standard

Das Funkgerät darf nich betriebsbereit sein, also mindestens die Stronversorgung lahmlegen, Sicherung entfernen o.Ä.,
Siggi
__________________
Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473
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  #3  
Alt 17.04.2007, 17:04
Benutzerbild von Max905
Max905 Max905 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: Pass doch auf wo du hinfährst du Ar...
276 Danke in 155 Beiträgen
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Standard

Das wäre auch meine Meinung gewesen.
Funkgerät darf nicht mit einfachen Mitteln in Betrieb genommen werden.
__________________
Gruß
Markus
________________________
Auf den Alkohol,
dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme
(Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts)
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  #4  
Alt 17.04.2007, 17:05
Benutzerbild von Max905
Max905 Max905 ist offline
Captain
 
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Beiträge: 401
Boot: Bayliner 2855 Ciera Sunbridge
Rufzeichen oder MMSI: Pass doch auf wo du hinfährst du Ar...
276 Danke in 155 Beiträgen
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Standard

... und erst mal herzlich Wilkommen hier im Forum

Gruß
Max
__________________
Gruß
Markus
________________________
Auf den Alkohol,
dem Ursprung und die Lösung aller Lebenspropleme
(Homer J. Simpson Philosoph des Jahrhunderts)
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  #5  
Alt 17.04.2007, 17:12
Kachido Kachido ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 17.04.2007
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Standard

Danke Lese mich hier gerade etwas durch.

Werde dann am besten die Sicherung und Stromversorgung entfernen und gut verstauen, wie Ihr vorgeschlagen habt. Ein einfaches "nicht anschalten" kam mir auch etwas dürftig vor.
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  #6  
Alt 17.04.2007, 17:47
Benutzerbild von Wolle56
Wolle56 Wolle56 ist gerade online
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1.063 Danke in 471 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Das Funkgerät darf nich betriebsbereit sein, also mindestens die Stronversorgung lahmlegen, Sicherung entfernen o.Ä.,
Siggi
Oder du legst den Hörer/Micro einfach in die Schublade....
(falls abtrennbar)

Gruß

Christian
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  #7  
Alt 17.04.2007, 19:49
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Akki Akki ist offline
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Standard

Mit der Entnahme der Sicherung ist die Stilllegung des Funkgerätes sicherlich rechtlich nicht ausreichend. Immerhin sind ja Sicherungen eh ausreichend als Ersatz vorzuhalten. Gut wäre sicherlich, den Funkhörer garnicht an Bord zu haben. Ich würde dem Vercharterer aber empfehlen, die Betriebsspannung direkt mit einem Schlüßelschalter abzutrennen. Dann bekommt eben nur derjenige den Schlüßel mit, der auch einen entsprechenden Schein vorweisen kann.
__________________
.
.

Akki

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  #8  
Alt 17.04.2007, 20:57
Benutzerbild von viking22
viking22 viking22 ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: ORCA
966 Danke in 487 Beiträgen
Standard

Laut einer Auskunft der WaschPo ist es nicht ausreichend das Gerät abzuklemmen oder den Hörer zu entfernen. Wenn das Funkgerät auf dem Boot eingetragen ist, also eine ATIS, MMSI oder beides hat, muss das Funkgerät auch betriebsbereit und eingeschaltet sein. Wenn das Gerät außer Betrieb genommen wird, muss es bei der Bundesnetzagentur abgemeldet und die Frequenzzuteilungsurkunde zurück gegeben werden.
__________________
Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #9  
Alt 19.04.2007, 15:22
Benutzerbild von navisnavis
navisnavis navisnavis ist offline
Commander
 
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Standard

Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Das Funkgerät darf nich betriebsbereit sein, also mindestens die Stronversorgung lahmlegen, Sicherung entfernen o.Ä.,
Siggi
FALSCH!!!!!

Du bist VERPFLICHTET, das Funkgerät in Betrieb zu haben, wenn es an Bord ist.
Also brauchst Du auch den Funkschein!!!!

Das ist die Antwort eines Wasserschutz-Kollegen vom letzten Wochenende auf die gleiche Frage von mir ....

sorry, schnell noch den SChein machen...

Grüße
__________________
"Today is a special Day - Because EVERY Day is a special Day" J. Edwards
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  #10  
Alt 19.04.2007, 15:33
shadow.vt shadow.vt ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 16.04.2007
Beiträge: 4
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Standard Tja, das ist so eine Sache

ist es nicht so, dass nach neuster Gesetzeslage (also Zulassung der Funkgeräte mit min. ATIS auf Binnengewässern) sowieso nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die neue Zulassungsregeln einhalten? Habe auf meiner ein altes Funkgerät (ganze 3 Jahre), das keine ATIS (Rhein) hat und deswegen gar nicht mehr benutzt werden darf. Vollkommen irrsinnig. Habe Funkzeugnis und darf das Ding nicht benutzen. Behördlicher Irrsinn.
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  #11  
Alt 19.04.2007, 20:03
Beppi Beppi ist offline
Ensign
 
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Standard

Hallo !
ATIS ist nur eingeführt worden weil im Binnenfunk einfach keine Funkdiziplin hinbekommen wurde (wie im CB-Funk). Es wurden Musikträger gesetzt, wüste Beschimpfungen ausgesprochen u.s.w. Man bekam also im Notfall teilweise gar nicht mehr die Möglichkeit Hilfe anzufordern. Daher ATIS ! Jetzt ist sofort klar wer da Mist auf der Funke baut, das kann im übrigen sehr,sehr teuer werden.
Ob das nun sinnvoll ist oder nicht mag jeder für sich entscheiden. Ich für meine Person bin froh wenn ich im Notfall jederzeit die Möglichkeit habe meinen Mayday-Ruf auch anzubringen.
Gruß !
Reiner
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  #12  
Alt 20.04.2007, 12:36
Benutzerbild von Bob Crane
Bob Crane Bob Crane ist offline
Captain
 
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Boot: Motorschiff, Nordsee
79 Danke in 71 Beiträgen
Standard

Ich habe kenn die Aussage das bis Oktober 2007 im Binnenbereich das Funkgerät ohne entsprechenden Funkschein nicht eingeschaltet werden darf, aber im Boot eingebaut mitgeführt werden darf. Bei einer Kontrolle wird das als Verwarnung ausgesprochen, aber es gibt kein Bußgeld. Ich versuche dazu eine Dokumentation zu bekommen.
__________________
Ahoi Bob Crane

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  #13  
Alt 20.04.2007, 12:45
Benutzerbild von Eddi II
Eddi II Eddi II ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Bad Belzig
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Boot: keins mehr, vorerst Charter
514 Danke in 263 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von navisnavis Beitrag anzeigen
FALSCH!!!!!

Du bist VERPFLICHTET, das Funkgerät in Betrieb zu haben, wenn es an Bord ist.
Also brauchst Du auch den Funkschein!!!!

Das ist die Antwort eines Wasserschutz-Kollegen vom letzten Wochenende auf die gleiche Frage von mir ....

sorry, schnell noch den SChein machen...

Grüße
So kenn ich das auch.
Gruß
__________________
Jörg
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  #14  
Alt 20.04.2007, 15:21
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von shadow.vt Beitrag anzeigen
ist es nicht so, dass nach neuster Gesetzeslage (also Zulassung der Funkgeräte mit min. ATIS auf Binnengewässern) sowieso nur in Betrieb genommen werden dürfen, wenn sie die neue Zulassungsregeln einhalten? Habe auf meiner ein altes Funkgerät (ganze 3 Jahre), das keine ATIS (Rhein) hat und deswegen gar nicht mehr benutzt werden darf. Vollkommen irrsinnig. Habe Funkzeugnis und darf das Ding nicht benutzen. Behördlicher Irrsinn.
Hi,
kann sein dass ich Dich falsch verstanden habe.
Aber ATIS gibt es schon länger in D als drei Jahre, insofern hast Du vielleicht eine Seefunkanlage vor Dir. Falls dem so ist könnte die Möglichkeit bestehen diese mit ATIS zu vesehen und als Binnenfunkanlage zu verwenden und auch eine Frequenzzuteilung/Anmeldung zu beantragen.
Mit den Seefunkanlagen widerum gibt es bei den aktuellen (Erst)Zulassungen älterer Geräte evt. Probleme bei fehlender DSC-Funktion.
Hast Du wegen Deiner Anlage mal die Netzagentur befragt?
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Gruß
Kai
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  #15  
Alt 20.04.2007, 17:43
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Mar-Thar Mar-Thar ist offline
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Hi Kai,
Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hi,
kann sein dass ich Dich falsch verstanden habe.
Hast Du wegen Deiner Anlage mal die Netzagentur befragt?
Es ging in diesem Trööt ursprünglich um ein Charter-Boot! (Siehe #1)
Da hilft wohl nur entweder vor der Fahrt ausbauen lassen oder aber mal eben noch den Funkschein machen (was auf Dauer sicher die sinnvollere Lösung sein wird).

Was das 3 Jahre alte Funkgerät ohne ATIS angeht: Das Navman 7100 wird im Moment für 149,- Euronen verramscht. Da macht es in meinen Augen wenig Sinn, ein altes aufrüsten zu lassen, sofern das überhaupt geht.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #16  
Alt 21.04.2007, 07:34
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moin,
es reicht weder aus, die sicherung zu ziehen, noch sonst was !!! wenn der skipper keinen funkschein hat, darf auch kein funkgerät an bord sein . ist zwar irgendwie absurd, aber so ist es gesetz . wenn das anders ist, bist du möglicherweise dran. lass dir da nichts anderes erzählen, vorallem nicht von den vercharteren.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #17  
Alt 21.04.2007, 09:11
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viking22 viking22 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,
es reicht weder aus, die sicherung zu ziehen, noch sonst was !!! wenn der skipper keinen funkschein hat, darf auch kein funkgerät an bord sein . ist zwar irgendwie absurd, aber so ist es gesetz . wenn das anders ist, bist du möglicherweise dran. lass dir da nichts anderes erzählen, vorallem nicht von den vercharteren.

bis denn
meine Rede Hartmut,

und einfach ausbauen ist auch nicht. . Zumindest nicht den Vorschriften und Gesetzen entsprechend. (siehe mein vorheriges posting)
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Gruß Sepp

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  #18  
Alt 21.04.2007, 17:18
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
tja, da haben wirs, ein leben in schilda

bis denn
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rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #19  
Alt 23.04.2007, 00:46
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
Laut einer Auskunft der WaschPo ist es nicht ausreichend das Gerät abzuklemmen oder den Hörer zu entfernen. Wenn das Funkgerät auf dem Boot eingetragen ist, also eine ATIS, MMSI oder beides hat, muss das Funkgerät auch betriebsbereit und eingeschaltet sein. Wenn das Gerät außer Betrieb genommen wird, muss es bei der Bundesnetzagentur abgemeldet und die Frequenzzuteilungsurkunde zurück gegeben werden.
Hallo Viking,
die Auskunft der Waschpo ist sicher ein Jux oder der Mann hat Berufschiff mit Sportboot verwechselt , überlege dir doch mal wie die Waschpo bei einer Kontrolle feststellt ob du eine Funke an Bord hast, dann relativiert sich die Aussage erheblich
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #20  
Alt 23.04.2007, 01:12
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djrollo djrollo ist offline
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Klingt alles ein bisschen wirr, oder?

Man hat ein Funkgerät an Bord, darf es aber auf keinen Fall benutzen. Auch nicht im Notfall???

Es muss aber in Betrieb sein, weil es angemeldet ist. Es abklemmen oder ausbauen, wäre ein Rechtsverstoß. Richtig?

Ist es in Betrieb, macht sich der Skipper, der ja ein Charterkunde ist, falls er kein Funkzeugnis hat, ebenfalls strafbar. Richtig?

Solch einen Schwachsinn können sich auch nur deutsche Beamte ausdenken!

Was soll man davon halten? Was ist das für ein Bootsvermieter, der seine Kunden so in die Breduille bringt? Soll er das Gerät doch ausbauen und abmelden.

Und was kosten Lehrgang und Prüfung für den Funkschein?

(würde mich jetzt wirklich mal interessieren)

Kann man "rein zufällig" bei diesem Vermieter einen Funkkurs belegen? Dann würde das Ganze noch irgendwie Sinn machen.
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  #21  
Alt 23.04.2007, 01:24
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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kann mir nicht vorstellen, das es einen Bootsvermieter gibt der seine Kunden in Schwierigkeiten bringt
hat der Kunde keinen Funkschein wird die Funke einfach ausgebaut und fertig
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Bertrand Russell
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  #22  
Alt 23.04.2007, 13:02
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Hallo Viking,
die Auskunft der Waschpo ist sicher ein Jux oder der Mann hat Berufschiff mit Sportboot verwechselt , überlege dir doch mal wie die Waschpo bei einer Kontrolle feststellt ob du eine Funke an Bord hast, dann relativiert sich die Aussage erheblich
Hallo Ralf,

habe ich gesagt, dass die WaschPo das kontrollieren muss??
Es muss nur ein angemeldetes Funkgerät einsatzbereit und bei Betrieb des Wasserfahrzeugs eingeschaltet sein, so lautet das Gesetz. Was schließt du daraus??
Ohne Funkschein Pech gehabt.
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Gruß Sepp

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  #23  
Alt 23.04.2007, 13:07
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von djrollo Beitrag anzeigen
Klingt alles ein bisschen wirr, oder?

Man hat ein Funkgerät an Bord, darf es aber auf keinen Fall benutzen. Auch nicht im Notfall???

Es muss aber in Betrieb sein, weil es angemeldet ist. Es abklemmen oder ausbauen, wäre ein Rechtsverstoß. Richtig?

Ist es in Betrieb, macht sich der Skipper, der ja ein Charterkunde ist, falls er kein Funkzeugnis hat, ebenfalls strafbar. Richtig?

Solch einen Schwachsinn können sich auch nur deutsche Beamte ausdenken!

Was soll man davon halten? Was ist das für ein Bootsvermieter, der seine Kunden so in die Breduille bringt? Soll er das Gerät doch ausbauen und abmelden.

Und was kosten Lehrgang und Prüfung für den Funkschein?

(würde mich jetzt wirklich mal interessieren)

Kann man "rein zufällig" bei diesem Vermieter einen Funkkurs belegen? Dann würde das Ganze noch irgendwie Sinn machen.
Von wegen "solchen Schwachsinn können sich nur deutsche Beamte ausdenken" Versuche einmal im Ausland (Kroatien, Türkei,....) ein Boot ohne Funkschein zu chartern. Sobald ein Boot verchartert wird, ist es eine gewerbliche Nutzung des Bootes und somit Funkpflichtig. Es wird dich jeder Vercharterer nach deinem Funkschein fragen und eine Kopie anfertigen. Habe ich schon selbst erlebt.
Im Notfall: Not kennt kein Gebot.
__________________
Gruß Sepp

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  #24  
Alt 23.04.2007, 13:17
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von viking22 Beitrag anzeigen
meine Rede Hartmut,

und einfach ausbauen ist auch nicht. . Zumindest nicht den Vorschriften und Gesetzen entsprechend. (siehe mein vorheriges posting)

Abklemmen und dem Vercharterer in die Hand drücken, wenn bei einer Kontrolle festgestellt werden sollte, das das Boot eigentlich Funk hätte, das ist es eben in Reparatur weil defekt. (völlig legal)
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
__________________
(Stan 4 / Abt. FW)
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  #25  
Alt 23.04.2007, 13:35
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53.206 Danke in 17.631 Beiträgen
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Bezieht sich der ganze Mumpitz nicht nur auf ausrüstungspflichtige Schiffe

Ich habe in mein Boot nach der Renovierung das ATIS Gerät noch nicht wieder fest eingebaut, führe aber immer ein See-Handfunkgerät ohne ATIS mit, damit ich die Kanäle abhören kann. Und wenn vor mir ein Kahn untergeht, dann glaubt mal janicht, dass ich dann nicht auch die Taste drücken würde...
__________________
.
.

Akki

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