boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 10.03.2024, 19:58
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Frage zum Sabbatical....

Moin,

vielleicht weiß ja jemand über sowas Bescheid .

Ich habe meinen Job gekündigt, habe aber 6 Monate Kündigungsfrist.
Am 30.08. ist Schluss für mich im aktuellen Job, der neue Job startet am 1.10.

Die 4 Wochen "Sabbatical" waren Absicht, ich wollte einfach mal 4 Wochen gar nichts machen, zwischen den Jobs. Je nachdem, ob ich im aktuellen Job freigestellt werde (wovon ich irgendwann im Sommer ausgehe), verlängert sich die Zeit sogar noch n bißchen. Aber es geht mir hier jetzt um den 1 Monat, in dem ich offiziell ohne Job bin.

Im September bekomme ich kein Geld, das ist mir klar - und das ist auch überhaupt kein Problem. Arbeitslosengeld würde ich eh nicht bekommen, weil ich ja selbst gekündigt habe.

Meine Fragen:

- Sollte ich mich trotzdem für die 4 Wochen Arbeitslos melden? Wegen Rente/ Krankenversicherung?
- Wie ist man sonst krankenversichert?
- Auf was muss ich noch achten?

Danke schonmal.

Gruß

H.P.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #2  
Alt 10.03.2024, 20:15
Benutzerbild von floka.floka
floka.floka floka.floka ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.02.2011
Beiträge: 2.639
29.303 Danke in 6.845 Beiträgen
Standard

Schau mal ob Dir das weiter hilft?

https://www.finanztip.de/gkv/nachgeh...tungsanspruch/
__________________
Grüße Richard
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 10.03.2024, 20:24
Benutzerbild von wernerw
wernerw wernerw ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 1.884
Boot: Motorkreuzer Senior
Rufzeichen oder MMSI: DF7688
5.380 Danke in 1.611 Beiträgen
Standard

Es geht darum das die Krankenversicherung weiterläuft. Spätestens wenn dich dein Arbeitgeber abgemeldet hat kommt Post von der KV und fragt dich wie das jetzt weiter geht. Bist du arbeitslos gemeldet läuft das einfach weiter, auch wenn du keine Arbeitslosengeld erhalten wirst. Für die 4 Wochen musst du dich arbeitslos melden.
__________________
Gruß
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 10.03.2024, 20:25
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von floka.floka Beitrag anzeigen
Hallo Richard,

danke für die Info. Das ist exakt das was ich wissen wollte, Perfekt!
Wenn man nach Sabbatical googelt geht es meistens um Leute, die das innerhalb eines Jobs machen, also sich da mal eine Auszeit nehmen.
Es geht seltener um Leute, die das zwischen 2 Jobs machen. Aber da ist das Zauberwort wohl "nachgehender-leistungsanspruch". Cool das es das gibt.

Aber so ist ja alles gut, und in den 4 Wochen passiert nichts was die Krankenversicherung angeht.

Danke nochmal

Gruß

H.P.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 10.03.2024, 20:29
Benutzerbild von wernerw
wernerw wernerw ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 30.10.2017
Ort: Berlin
Beiträge: 1.884
Boot: Motorkreuzer Senior
Rufzeichen oder MMSI: DF7688
5.380 Danke in 1.611 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hpkoopmann Beitrag anzeigen
Aber so ist ja alles gut, und in den 4 Wochen passiert nichts was die Krankenversicherung angeht.

Danke nochmal

Gruß

H.P.
Das war mir nicht bekannt....4 Wochen. Ich hatte schon Post von der KV bevor der Vertrag endete
__________________
Gruß
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 10.03.2024, 20:31
Benutzerbild von Succes_Falcon
Succes_Falcon Succes_Falcon ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 09.08.2020
Ort: Hamburg
Beiträge: 751
Boot: Succes 1050 SD
919 Danke in 360 Beiträgen
Standard

Hallo H.P.

in deinem Fall geht es auch nicht um ein Sabbatical:

Definition lt. Wikipedia:

"Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Der aus den USA stammende Begriff sabbatical, nach dem Schabbat- bzw. Schmitajahr in der Tora, wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt."

Ansonsten würde ich Startpilots gelöschten Beitrag zustimmen.
__________________
Schöne Grüße aus Hamburg, Dietmar
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 10.03.2024, 20:50
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Roermond KM 80
Beiträge: 4.501
Boot: MAB 12
10.506 Danke in 3.729 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Succes_Falcon Beitrag anzeigen
Hallo H.P.

in deinem Fall geht es auch nicht um ein Sabbatical:

Definition lt. Wikipedia:

"Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Der aus den USA stammende Begriff sabbatical, nach dem Schabbat- bzw. Schmitajahr in der Tora, wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten als Begriff für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt."

Ansonsten würde ich Startpilots gelöschten Beitrag zustimmen.
Meinen ursprünglichen Beitrag habe ich gelöscht, da er scheinbar nicht beigetragen hat.
Es ist aber in der Tat kein Sabbatical, sondern ein (geplanter) Abschnitt der Arbeitslosigkeit, auch wenn dieser Begriff i.A. negativ konnotiert ist.
Wenn man das nicht für sich akzeptiert und benennt, wird man mit der Internetsuche nach Sabbatical auch keine für sich befriedigende Lösungen finden.
Die spätere Begrifflichkeit in der angepassten CV bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
__________________
Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 10.03.2024, 21:16
User 100401
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

OK, danke.
Dann geht es eben um eine "geplante Arbeitslosigkeit" und kein Sabbatical.

Wie das nun offiziell heißt, ist mir relativ egal - der Tipp von Richard hat mir sehr geholfen.

Was meinen Lebenslauf angeht:
Der war bei meinen Jobwechseln in diesem Jahrhundert jeweils egal, und er wird es auch bleiben.
Die ersten 13 Jahre dieses Jahrhunderts habe ich sehr glücklich "auf Handschlag" gearbeitet - völlig ohne Vertrag oder auch nur irgendwas schriftlichem.
Viele wissen gar nicht, das das geht. Es gelten dann einfach die gesetzlichen Standards - nur Ausbildungsverträge benötigen die Schriftform.

Weitere Bewerbungen waren unnötig, ich wurde danach per Headhunter gefunden - jetzt ging es über bestehende berufliche Beziehungen weiter.

Da ich finanziell/privat relativ unabhängig bin, kann ich aber auch risikobereiter sein als andere.
Ich habe z.B. gekündigt, ohne den neuen Vertrag zu haben.
Mittlerweile habe ich aber etwas schriftliches in der Hand, ich kenne meinen neuen Arbeitgeber aber auch schon seit Jahren.

Gruß

H.P., der etwas anders ist und das auch weiß

Geändert von User 100401 (10.03.2024 um 21:40 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 10.03.2024, 21:29
Alex_1706 Alex_1706 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 14.10.2013
Ort: östlich von München
Beiträge: 364
Boot: Jeanneau Sun Odyssey 36.2
Rufzeichen oder MMSI: DF4007
451 Danke in 209 Beiträgen
Standard

Also es gibt ja immer viele Seiten der Betrachtung. Solltest Du Arbeitssuchend gemeldet sein und über eine GKV versichert sein, zahlt diese nicht, wenn Du "unangemeldet" deinen Wohnort verlässt. Aber 28 Kalendertage sind genehmigt, wenn angemeldet.
__________________
VG, Alex
Mit Zitat antworten top
  #10  
Alt 10.03.2024, 21:54
Benutzerbild von Tequila
Tequila Tequila ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 02.04.2003
Ort: Overath
Beiträge: 940
Boot: nur noch `n Schlauchi
6.023 Danke in 2.017 Beiträgen
Standard

Ich hab das auch gemacht bevor ich meinen aktuellen Job angetreten habe. Ich hatte Urlaub gebucht und wollte den machen und danach erst anfangen. Krankenkasse angerufen und erklärt was läuft, zwei Wochen selbst gezahlt, und fertig. Die Bürokratie beim Arbeitsamt habe ich mir geschenkt und die Krankenkasse hat auch nur einen Mindestbetrag verlangt (TK)
Das war alles problemlos
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 11.03.2024, 04:32
Benutzerbild von Dete66
Dete66 Dete66 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 1.451
Boot: eins weniger - Merlin1 mit Yamaha 40HEO
1.362 Danke in 797 Beiträgen
Standard

Zitat:
Die ersten 13 Jahre dieses Jahrhunderts habe ich sehr glücklich "auf Handschlag" gearbeitet - völlig ohne Vertrag oder auch nur irgendwas schriftlichem.
Viele wissen gar nicht, das das geht. Es gelten dann einfach die gesetzlichen Standards - nur Ausbildungsverträge benötigen die Schriftform.
natürlich hattest du einen bestehenden Arbeitsvertrag, nur eben nicht in Schriftform wie du richtiger Weise sagst. Verträgen bedürfen auch in anderen Rechtsformen nicht immer einer Schriftform, so auch nicht im Arbeitsrecht.
Wie du weiter richtiger Weise sagst, gelten dann die jeweiligen zu Grunde liegende Gesetzesrahmen.
In deinem speziellen Fall hast du ja schon entsprechende Ratschläge bekommen, so daß du die entsprechenden Leistungsträger mit in deine Pläne einbeziehen kannst, ohne Leistungsansprüche zu verlieren.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Von der Jolle zum Segler zum Motorboot zum...Vorstellung Siggy Allgemeines zum Boot 2 06.07.2019 19:36
Frage zum zum Volvo AQ krimolos Motoren und Antriebstechnik 3 23.04.2009 11:13
Frage zum Thema Antifouling Boatfan Technik-Talk 4 15.02.2004 17:52
Frage zum Einbau eines Wallas Dieselkocher Wolfgang B. Technik-Talk 0 18.11.2003 20:28
Frage zum Z Antrieb (290er Volvo) NoRemorse Motoren und Antriebstechnik 8 11.07.2003 14:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.