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  #1  
Alt 08.06.2023, 11:14
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
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Standard Bußgeldkatalog Deutschland - Leseart

Moin Leute,

ich habe das Forum durchsucht, nichts Konkretes gefunden und mehrmals versucht, den Bußgeldkatalog zu interpretieren, komme aber zu keinem schlüssigen Ergebnis. Ich möchte nur im Fall der Fälle nachvollziehen können, wie man zu einer Entscheidung kommt.

Auch aus der Verwaltungsvorschrift werde ich nicht schlau.

Hier der Katalog:

https://www.verwaltungsvorschriften-...F-004-A001.pdf

Vor allem auf Seite 132 gibt es eine Tabelle.



Teilweise widersprechen sich die Angaben im Text und daraufhin in der Tabelle, Beispiel:

Lfd. Nr. 22.304240, Überschreiten um mehr als 9 km/h, 375 EUR Bußgeld

in der Tabelle dann bei 5 km/h Beschränkung, mehr als 9 wären also mehr als 14 km/h, in der Tabelle ausgewiesen: 300 EUR Bußgeld.

Dann die Extremwerte, wenn ich mehr als 80km/h fahre, bei 5 km/h Beschränkung 600 EUR Bußgeld, bei 25 km/h Beschränkung 900 EUR Bußgeld. Wieso ist das Bußgeld bei einer höheren Beschränkung höher?

Die ganze Tabelle ergibt für mich keinen Sinn.

Was meinen denn die leeren Zellen? Wenn ich bei "mehr als 9 km/h" bei 6 km/h Beschränkung 55 EUR Verwarngeld zahle und der nächste Eintrag erst bei "mehr als 12 km/h" ist, dann gelten die 55 EUR also auch für eine gefahrene Geschwindigkeit von 11 km/h?

Schöne Grüße
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  #2  
Alt 08.06.2023, 14:12
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Moin moin,
Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Moin Leute,

ich habe das Forum durchsucht, nichts Konkretes gefunden und mehrmals versucht, den Bußgeldkatalog zu interpretieren, komme aber zu keinem schlüssigen Ergebnis. Ich möchte nur im Fall der Fälle nachvollziehen können, wie man zu einer Entscheidung kommt.

Auch aus der Verwaltungsvorschrift werde ich nicht schlau.

Hier der Katalog:

https://www.verwaltungsvorschriften-...F-004-A001.pdf

Vor allem auf Seite 132 gibt es eine Tabelle.



Teilweise widersprechen sich die Angaben im Text und daraufhin in der Tabelle, Beispiel:

Lfd. Nr. 22.304240, Überschreiten um mehr als 9 km/h, 375 EUR Bußgeld

in der Tabelle dann bei 5 km/h Beschränkung, mehr als 9 wären also mehr als 14 km/h, in der Tabelle ausgewiesen: 300 EUR Bußgeld.

Dann die Extremwerte, wenn ich mehr als 80km/h fahre, bei 5 km/h Beschränkung 600 EUR Bußgeld, bei 25 km/h Beschränkung 900 EUR Bußgeld. Wieso ist das Bußgeld bei einer höheren Beschränkung höher?

Die ganze Tabelle ergibt für mich keinen Sinn.

Was meinen denn die leeren Zellen? Wenn ich bei "mehr als 9 km/h" bei 6 km/h Beschränkung 55 EUR Verwarngeld zahle und der nächste Eintrag erst bei "mehr als 12 km/h" ist, dann gelten die 55 EUR also auch für eine gefahrene Geschwindigkeit von 11 km/h?

Schöne Grüße
bezüglich des von Dir vermuteten 'Widerspruchs': TB-Nr. 22.304240 ist in der Tabelle gar nicht erfasst, das ist ein TB, der sich auf "Überschreiten der mit einer Erlaubnis verbundenen festgesetzten Geschwindigkeit für Fahrgastschiffe" bezieht. Die Tabelle selbst enthält die entsprechenden TB-Nummern, die für die jeweiligen Zeilen zutreffend sind, mit den vorher im Text definierten TB-Nummern haben die nichts zu tun.
Wegen der Extremwerte: ich würde mal vermuten, der Bußgeldkatalog geht davon aus daß bei einer vorliegenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5km/h es einfach nicht möglich ist, eine Überschreitung um 80 km/h zu begehen.
Ansonsten hast Du Recht - die jeweiligen Beträge gelten immer bis zur nächsten definierten 'ab xx km/h'-Grenze.

lg, justme
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  #3  
Alt 08.06.2023, 20:09
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Wegen der Extremwerte: ich würde mal vermuten, der Bußgeldkatalog geht davon aus daß bei einer vorliegenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5km/h es einfach nicht möglich ist, eine Überschreitung um 80 km/h zu begehen.
Ansonsten hast Du Recht - die jeweiligen Beträge gelten immer bis zur nächsten definierten 'ab xx km/h'-Grenze.
den Tatbestand, kannst Du schon begehen, auch wenn der Katalog der VV, keinen „Regel-Betrag“ mehr dazu angibt. Die Bußgeldstelle wird dann i.d.R. Prüfen, ob sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wg. §315StGB abgeben muss, und/oder bei Verneinung der Strafverfolgung durch die Justiz, das Bußgeld nach eigenem Ermessen festsetzen. Das BinSchAufgG gibt ja bis zu 10.000€ als Strafrahmen her.

Bis dann
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  #4  
Alt 08.06.2023, 20:43
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So sehe ich das auch. Die Tabelle hat schon eine gewisse Systematik: Die jeweiligen Stufen verschieben sich mit steigender zulässiger Höchstgeschwindigkeit nach oben.

Das ist in etwa so, als würde man eine prozentuale Geschwindigkeitsüberschreitung ahnden und meine absolute.

Wenn sich überlegt, wo es üblicherweise Tempo 5 gibt, dann wir es kaum möglich sein, dort auf Tempo 80 zu kommen. Meist sind es doch Seitenarme oder Hafenbecken oder vergleichbare Bereiche.

Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 08.06.2023, 20:44
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,

den Tatbestand, kannst Du schon begehen, auch wenn der Katalog der VV, keinen „Regel-Betrag“ mehr dazu angibt. Die Bußgeldstelle wird dann i.d.R. Prüfen, ob sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wg. §315StGB abgeben muss, und/oder bei Verneinung der Strafverfolgung durch die Justiz, das Bußgeld nach eigenem Ermessen festsetzen. Das BinSchAufgG gibt ja bis zu 10.000€ als Strafrahmen her.

Bis dann
rein rechtlich hast Du sicher Recht, mir würde nur spontan kein entsprechender Ort einfallen, an dem das technisch möglich ist. Ganz im Gegensatz halt zur Überschreitung des 12km/h-Limits auch um sehr hohe Werte - das ist halt die Höchstgeschwindigkeit auf dem überwiegenden Teil des deutschen Kanalnetzes, da macht es m.E. schon ziemlich Sinn dafür einem Regelbußgeldsatz zu haben...

lg, justme
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  #6  
Alt 09.06.2023, 00:43
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Snackman Snackman ist offline
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Viel interessanter finde ich das es für Schiff über 12 Meter eine Vorschrift gibt ein Müllmerkblatt zu haben oder es den Mitfahrern nicht bekannt zu machen...https://www.gesetze-im-internet.de/s...erhv/__11.html
Und natürlich zu bestrafen: 39.140520
Grüße
__________________
Marco,



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  #7  
Alt 14.06.2023, 12:59
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
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Bei Fahrt stromabwärts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h und je nach Pegelstand bis zu 4 km/h Strömung die 6 km/h einzuhalten ist wirklich schwierig. Da guckt man den Hebel an und ist bei 10 km/h.

Also wenn man bei 6 km/h effektiv 12 km/h fährt und vor Ort bezahlen würde, wären es 55 EUR. Das wäre dann lt. Tabelle nachvollziehbar.
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  #8  
Alt 14.06.2023, 13:18
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Bei Fahrt stromabwärts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h und je nach Pegelstand bis zu 4 km/h Strömung die 6 km/h einzuhalten ist wirklich schwierig. Da guckt man den Hebel an und ist bei 10 km/h.

Also wenn man bei 6 km/h effektiv 12 km/h fährt und vor Ort bezahlen würde, wären es 55 EUR. Das wäre dann lt. Tabelle nachvollziehbar.
nenne mir einen Fluss Binnen wo es 4 km/h gibt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 6 km/h....

man sollte schon realistisch bleiben...

aber ansonsten hast du recht...

gerade auf dem Rhein bei HW 1 gilt 20km/h und da ist man schon mit Standgas zu Tal am limit... aber noch nicht drüber...
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  #9  
Alt 14.06.2023, 13:19
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Viel interessanter finde ich das es für Schiff über 12 Meter eine Vorschrift gibt ein Müllmerkblatt zu haben oder es den Mitfahrern nicht bekannt zu machen...https://www.gesetze-im-internet.de/s...erhv/__11.html
Und natürlich zu bestrafen: 39.140520
Grüße
das gilt ja nur auf See und nicht Binnen...
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  #10  
Alt 14.06.2023, 19:15
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nenne mir einen Fluss Binnen wo es 4 km/h gibt und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 6 km/h....

man sollte schon realistisch bleiben...

aber ansonsten hast du recht...

gerade auf dem Rhein bei HW 1 gilt 20km/h und da ist man schon mit Standgas zu Tal am limit... aber noch nicht drüber...

Z. B. die Ems unterhalb von Hanekenfähr bei einem Dalumer Pegel von ca. 260 cm.

Mit Boot treiben lassen lt. GPS knapp 4 km/h.
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