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#1
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Moin Leute,
ich habe das Forum durchsucht, nichts Konkretes gefunden und mehrmals versucht, den Bußgeldkatalog zu interpretieren, komme aber zu keinem schlüssigen Ergebnis. Ich möchte nur im Fall der Fälle nachvollziehen können, wie man zu einer Entscheidung kommt. Auch aus der Verwaltungsvorschrift werde ich nicht schlau. Hier der Katalog: https://www.verwaltungsvorschriften-...F-004-A001.pdf Vor allem auf Seite 132 gibt es eine Tabelle. ![]() Teilweise widersprechen sich die Angaben im Text und daraufhin in der Tabelle, Beispiel: Lfd. Nr. 22.304240, Überschreiten um mehr als 9 km/h, 375 EUR Bußgeld in der Tabelle dann bei 5 km/h Beschränkung, mehr als 9 wären also mehr als 14 km/h, in der Tabelle ausgewiesen: 300 EUR Bußgeld. Dann die Extremwerte, wenn ich mehr als 80km/h fahre, bei 5 km/h Beschränkung 600 EUR Bußgeld, bei 25 km/h Beschränkung 900 EUR Bußgeld. Wieso ist das Bußgeld bei einer höheren Beschränkung höher? Die ganze Tabelle ergibt für mich keinen Sinn. Was meinen denn die leeren Zellen? Wenn ich bei "mehr als 9 km/h" bei 6 km/h Beschränkung 55 EUR Verwarngeld zahle und der nächste Eintrag erst bei "mehr als 12 km/h" ist, dann gelten die 55 EUR also auch für eine gefahrene Geschwindigkeit von 11 km/h? Schöne Grüße |
#2
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Moin moin,
Zitat:
Wegen der Extremwerte: ich würde mal vermuten, der Bußgeldkatalog geht davon aus daß bei einer vorliegenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 5km/h es einfach nicht möglich ist, eine Überschreitung um 80 km/h zu begehen. Ansonsten hast Du Recht - die jeweiligen Beträge gelten immer bis zur nächsten definierten 'ab xx km/h'-Grenze. lg, justme |
#3
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Hallo,
Zitat:
Bis dann
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#4
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So sehe ich das auch. Die Tabelle hat schon eine gewisse Systematik: Die jeweiligen Stufen verschieben sich mit steigender zulässiger Höchstgeschwindigkeit nach oben.
Das ist in etwa so, als würde man eine prozentuale Geschwindigkeitsüberschreitung ahnden und meine absolute. Wenn sich überlegt, wo es üblicherweise Tempo 5 gibt, dann wir es kaum möglich sein, dort auf Tempo 80 zu kommen. Meist sind es doch Seitenarme oder Hafenbecken oder vergleichbare Bereiche. Gruß Andreas
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#5
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#6
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Viel interessanter finde ich das es für Schiff über 12 Meter eine Vorschrift gibt ein Müllmerkblatt zu haben oder es den Mitfahrern nicht bekannt zu machen...https://www.gesetze-im-internet.de/s...erhv/__11.html
Und natürlich zu bestrafen: 39.140520 Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#7
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Bei Fahrt stromabwärts und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h und je nach Pegelstand bis zu 4 km/h Strömung die 6 km/h einzuhalten ist wirklich schwierig. Da guckt man den Hebel an und ist bei 10 km/h.
Also wenn man bei 6 km/h effektiv 12 km/h fährt und vor Ort bezahlen würde, wären es 55 EUR. Das wäre dann lt. Tabelle nachvollziehbar. |
#8
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![]() Zitat:
man sollte schon realistisch bleiben... aber ansonsten hast du recht... gerade auf dem Rhein bei HW 1 gilt 20km/h und da ist man schon mit Standgas zu Tal am limit... aber noch nicht drüber...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#9
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Z. B. die Ems unterhalb von Hanekenfähr bei einem Dalumer Pegel von ca. 260 cm. Mit Boot treiben lassen lt. GPS knapp 4 km/h. |
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