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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Das Geschäft, die Abmachung, den Vertrag per Handschlag besiegeln...
...gibt es das heute überhaupt noch und was ist es wert? ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#2
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Ohne Zeugen garnichts.
In bezug auf reservierungen kann es das geben aber für den endgültigen kauf einer sache ist die Schriftform schon sinvoll.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#3
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Hi!
Rein rechtlich steht da nichts entgegen. Tatsächlich hängt es davon ab, ob Dein Handschlagpartner seriös ist oder nicht. Es gibt Leute, mit denen treffe ich Abmachungen und es gibt Leute, mit denen würde ich noch nicht einmal schriftlich vor dem Notar etwas abmachen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (21.02.2023 um 16:01 Uhr)
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#4
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#5
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Ich würde sagen die beiden Geschäftspartner die diesen Vertrag per Handschlag geschlossen haben machen den Unterschied! Wenn das die richtigen sind, dann braucht es keinen Zeugen. Wenn ich einen Zeugen brauche, was ist dann der Handschlag wert?
![]() Persönlich kenne ich keine Hand voll Menschen mit denen ich so einen Vertrag schließen würde, ein Kollege, mein Schwiegervater, einer meiner Nachbarn und mein bester Freund. Sind genau 4 die mir einfallen.
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#6
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Hallo Akki,
um Ärger zu vermeiden würde ich einen schriftlichen (Kauf)-Vertrag machen.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#7
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Ich habe einige Geschäfte mit Handschlag gemacht und bin nicht reingefallen damit. Aber man muß wissen , mit wem es machen darf. Einen Mercedes habe ich während der laufenden Sprechstunde in 2 Minuten verkauft: Schlüssel, Papier hier, Auto da . Fertig
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Handbreit Jens
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#8
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Soweit keine Formerfordernis gemäß §126 a definiert ist, reicht der Handschlag, da bei den meisten Rechtsgeschäften Formfreiheit herrscht. Dieser Handschlag ist rechtsgültig. Die Beweiskraft ist jedoch mangelhaft, aber erlaubt ist es. Kann ich den Handschlag nachweisen (Video, Zeugen) ist er sehr wohl beweiskräftig. Der Handschlag erfüllt nicht das Schriftformerfordnis, welches für viele Vertragsarten vorgeschrieben ist (jedoch nicht für einfache Kaufverträge).
Fazit: Auch ein Handschlag ist ausreichend, um ein wirksames Vertragsverhältnis zu begründen. Gleichwohl bietet es sich aus Gründen der Beweissicherung und der Dokumentation an, Verträge in Schriftform abzuschließen. Für einige bestimmte Vertragsformen oder Willenserklärungen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Stichwort: Schriftformerfordernis! Dabei gilt es den Verbraucher vor Übereilung zu schützen. Beispiel Kreditverträge haben ein Schriftformerfordernis. Die Unterschrift baut eine Hürde auf und der Unterzeichner überlegt sich vielleicht noch einmal, ob er wirklich die Willenserklärung abgeben will... Gruß Arne. |
#9
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Mein Kerl hatte einst oft Handschlaggeschäfte zu beider zufriedenheit abgeschoßén!
Doch bei unserem eigenen Bootsverkauf ging es dann doch mal TOTAL SCHIEF! Seidher ist das Vertrauen auf Worte die nur Getauscht und nicht Geschrieben wurden Verloren, heute traut er keinem mehr den er nicht gut kennt, GELD REGIERT DIE WELT! Die Ehrlichkeit wird immer rarer- LEIDER kann man heutzutags kaum noch einem Wort trauen! ![]()
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#10
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Bei allen anderen stellt sich die Frage nach dem Wert zu Recht. ![]()
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#11
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Bei meinem vorherigen Arbeitgeber (Euronics XXL Elektrogeschäft, Familienbetrieb) habe ich 13 Jahre ohne jeden Vertrag gearbeitet. Zuerst fand ich das seltsam und dachte sowas wäre nicht legal. Ich habe dann aber während meines Handelsfachwirtlehrgangs bei der IHK und bei einem erfahrenen Personalchef nachgefragt. Beide meinten: "Wenn Du sonst zufrieden bist, ändere das nicht!!!" Nur für Ausbildungsverträge gilt die Schriftform. Für mich galt immer (z.B. bei Kündigungsfristen) das Positive/Gesetzliche, viele Regelungen in Arbeitsverträgen sind zum Nachteil des MA. Ich habe z.B. das Unternehmen nach 13 Jahren mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist verlassen. Bei dem Chef (eine Seele von Mensch ![]() ![]() In dem Betrieb hatten wir übrigens Kollegen, die waren über 40 (!!!) Jahre (seit Ende der 70er) dort und hatten in ihrem ganzen Leben noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Gruß H.P. |
#12
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Hi!
Es ist schon richtig, dass es Formerfordernisse gibt und in deren Anwendungsbereich läuft dann mit Handschlag wenig. Beim Handschlag ist halt wichtig, das Risiko klein zu halten und nicht ewig Forderungen auflaufen zu lassen. Ich musste auch schon mal prozessieren und hinterher vollstrecken. Das ist dann ziemlich ätzend, war aber im Endergebnis erfolgreich.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#13
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![]() Zitat:
Gesendet von meinem SM-A536B mit Tapatalk
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#14
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#15
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Klar gehen heute noch Handschlaggeschäfte. !
Selbst mit Fremden. Dazu muss die Chemie schon stimmen.Mit jemandem, der einen dann stehen lässt wie einen gegrillten Hummer geht so etwas natürlich nicht. Zu so jemandem hätte ich kein Vertrauen. Ich wüsste sogar wem ich das hier im Forum praktizieren könnte, da fallen mir einige ein und auch mit wem nicht.Das zeigen manche hier im BF sehr deutlich. Logischerweise muss Mann vorher schon mal recherchieren ![]()
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Gruß Ralf Richtige Entscheidungen trifft man mit kühlem Kopf und nicht mit kalten Füßen! ![]()
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#16
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Hi!
Genau, als wir beide ein Folkeboot gechartet haben, haben wir das per Handschlag geregelt. Sogar den Scheißmotor haben wir per Handschlag gestartet ![]() ![]() ![]()
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) Geändert von blondini (21.02.2023 um 17:50 Uhr)
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#17
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Wie oben schon geschrieben kommt es darauf an mit wem man sich die Hand gibt
![]() Für mich gilt der Handschlag noch, leider musste ich vor ca 3 Jahren lernen, dass es nicht für jeden Gültigkeit hat, bzw plötzliche Amnesie einsetzte und das bei jemand den ich dachte zu kennen ( es war nicht Olaf Scholz ![]() ![]() Man hätte das sicher zu meinen Gunsten mit einem Anwalt regeln können, da die Sache eigentlich klar war - ich bin dann hin, habe das Gespräch gesucht und mich verglichen, da es demjenigen finanziell zu dem Zeitpunkt wirklich nicht so gut ging ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#18
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Charakterlich und auch rechtlich absolut eindeutig - aber - leider - die Welt ist nicht mehr so.
Es ist dann schon schwierig jemandem in die Augen sehen zu müssen, der sich nicht scheut, dafür sein Gesicht komplett zu verlieren. Im Nachhinein hatte ich genug Zeugen - aber für möglich gehalten hätte ich es so nicht. Sehr schade. Gruß Rolf |
#19
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![]() Zitat:
Gesendet von meinem SM-A536B mit Tapatalk
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#20
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![]() Zitat:
Gesendet von meinem SM-A536B mit Tapatalk
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#21
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Kommt auf das Vertrauensverhältnis an, mit dir Akki, bräuchte ich nix schriftliches
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so long, der Thomas... ![]() ![]()
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#22
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Meinen Greif Jollenkreuzer habe ich vor ein paar Monaten per Handschlag gekauft, mein Pocketship per Handschlag verkauft. Schriftliche Kaufverträge wurden erst hinterher für die Unterlagen wie besprochen nachgereicht. Und mit meinem Bootsbauer laufen gegenseitige Aufträge nur auf Zuruf.
Das sind schöne Erfahrungen. Sobald mir aber jemandes Nase nicht passt, mache ich nicht mal mit Vertrag ein Geschäft. Gesendet von meinem SM-A536B mit Tapatalk |
#23
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Und selbst die Schriftform nützt ja nichts wenn ein Käufer das Boot oder was auch immer plötzlich nicht mehr abnehmen will.
Was will man machen ? Den langen Weg über den Anwalt und die Gerichte beschreiten ? Während dieser Zeit kann ich das Boot ect... dann nicht verkaufen und bin bei meiner weiteren Planung blockiert. Und letztendlich stellt sich raus das der Käufer gar kein Geld hat und alles war umsonst. Kaufvertrag zerreißen ist für mich der einfachere Weg . Auch musste ich die Erfahrung machen das unterschriebene Arbeitsverträge heutzutage für viele Zeitgenossen scheinbar nichts mehr wert sind. Azubis unterschreiben und kommen einfach nicht. Neue Mitarbeiter unterschreiben und kommen einfach nicht. Und auch dort machste nix. Oder will man den Vogel darauf verklagen das er doch die Stelle antritt ? Wohl kaum......... ![]() Soll heissen : Bei korrekten Leuten reicht auch der Handschlag Bei A......löchern nützt auch die Schriftform nichts
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#24
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letztes Jahr hab ich mein altes Haus per Handschlag verkauft.
![]() Notar etc. war natürlich im nachhinein notwendig aber mit dem Handschlag war das Haus vom Markt. Meinen Segler Trissie hab ich sogar per PN verkauft. Sie wird bald abgeholt. |
#25
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Soweit ich weiß, werden Hummer gekocht, nicht gegrillt. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht. Sicher bin ich mir aber, dass ich bei einem AG, der mich bescheißen will, nicht länger bleibe als unbedingt nötig. Und es hat mich diebisch gefreut, dass er vor dem Arbeitsgericht nicht nur in allen Punkten voll auf's Maul bekommen hat, sondern auch noch fett Zinsen und natürlich seine Anwaltsrechnung zahlen durfte
![]() Wobei das, wie ich zugebe, keine besondere Leistung war. Einer dümmer als der andere und beide zusammen nicht geeignet für irgendwelche Geschäfte... |
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