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  #1  
Alt 12.04.2022, 15:58
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Standard Handfunkgerätlizenz bei Bundesnetzagentur beantragen auch wenn nicht vorhanden?

Hallo,

da man binnen ja als Hobbyfahrer kein Handfunkgerät haben darf und sich die See-Fahrten sehr wahrscheinlich auf 2 - 3 mal in meinem Leben im Konvoi gefahren beschränken werden denke ich, dass ich eigentlich kein Handfunkgerät benötigen werde.

Macht es Sinn, trotzdem zusammen mit dem Festeinbaugerät auch die Zuteilungen für ein Handfunkgerät zu beantragen?
Ob das Handfunkgerät gerade (noch) nicht vorhanden, kaputt oder ausgeschaltet auf dem Boot ist macht doch letzlich keinen Unterschied, also sollte eine Beantragung nicht schädlich sein?

Vielen Dank

ZodiBo
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  #2  
Alt 12.04.2022, 16:11
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Macht es Sinn, trotzdem zusammen mit dem Festeinbaugerät auch die Zuteilungen für ein Handfunkgerät zu beantragen?
Abgesehen davon, dass ein Funkgerät für das Schiff zugelassen werden kann, versteh ich nicht, wozu du noch ein Handfunkgerät brauchst? Das hat auf gerade auf See viel zu wenig Leistung.
Wenn man z.B. eine zweite Sprechstelle braucht, kauft man sich ein Funkgerät mit schnurlosem Bedienteil und fertig ist die Laube. So hast du ein "Handy" in der Hand und trotzdem 25W Leistung.
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  #3  
Alt 12.04.2022, 16:13
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Soory, ich sehe gerade das du von einem Schlauchboot redest. Ist die Frage wirklich dein Ernst
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  #4  
Alt 12.04.2022, 16:13
Lady An Lady An ist offline
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Ich habe zwei Festeinbauten und ein Handfunkgerät an Bord. Tlw. nutze ich alle drei. Zwei aber immer. Beantrage es und gut ist.
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  #5  
Alt 12.04.2022, 16:13
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
BF-Trockendocktor
 
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Ja, macht Sinn. Habe ich auch, mein Fahrtgebiet ist NL und B. Da darf ich das Handgerät nutzen. Festeinbau ist fast immer auf 1 geschaltet und das Handgerät auf 77 oder Schleuse.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #6  
Alt 12.04.2022, 16:13
Lady An Lady An ist offline
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Ups, Schlauchboot? Dann vergiss meinen Threat.
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  #7  
Alt 12.04.2022, 16:15
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Soory, ich sehe gerade das du von einem Schlauchboot redest. Ist die Frage wirklich dein Ernst
Hallo,
ja, die Frage ist ernst.
a) Falls das Hauptgerät ausfällt
b) Falls man über Bord geht / das Schiff unter geht
Viele Grüße
ZodiBo
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  #8  
Alt 12.04.2022, 17:11
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen

Macht es Sinn, trotzdem zusammen mit dem Festeinbaugerät auch die Zuteilungen für ein Handfunkgerät zu beantragen?
natürlich macht das Sinn, Selbst wenn man nicht mit weiteren Geräten in der Insel oder Grabbag plant. Sind auch einfach ein paar Kreuze untereinander im Antrag.

Wichtig ist alle Geräte zu melden oder auch nachzumelden, wenn man sich noch eines mit DSC anschafft, damit im Notfall die Information gleich beim MRCC vorliegt. Wenn Du Dir keines kaufen willst, macht es natürlich keinen Sinn eines anzumelden.
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  #9  
Alt 12.04.2022, 17:30
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Ich mache mir da keine Gedanken drüber
Ich habe auch ein Handfunksprechgerät im Boot und ich habe keine Probleme dies im Notfall zu benutzen, auch unangemeldet
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  #10  
Alt 12.04.2022, 17:44
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apiroma apiroma ist offline
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Du zahlst sowieso die Frequenzbeiträge.
Ich habe alles, inkl. Epirb, auch wenn noch nicht beschafft weil momentan Charter.
Macht Neukäufe entspannter.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #11  
Alt 12.04.2022, 20:42
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Du zahlst sowieso die Frequenzbeiträge....
Meinst du, dass man einmal für alle Geräte zahlt, oder jedes Gerät getrennt abgerechnet wird?
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  #12  
Alt 13.04.2022, 05:48
quickbuch quickbuch ist offline
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Alle zusammen. Du hast ja nur ein Nummer. So war es bei mir.
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  #13  
Alt 13.04.2022, 07:12
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eigentlich lernt man doch im Funkschein, wo man die ganzen Informationen bekommt bzw. wie man sich informiert.
Aus erster Hand bspw. hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/...funk-node.html
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  #14  
Alt 13.04.2022, 18:40
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
eigentlich lernt man doch im Funkschein, wo man die ganzen Informationen bekommt bzw. wie man sich informiert.
Aus erster Hand bspw. hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Seefunk/Seefunk-node.html
Vielen Dank für die Antwort und den Link.
Es gibt aber auch Booteigentümer, die (noch) keinen Funkschein haben.
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  #15  
Alt 13.04.2022, 20:20
horstj horstj ist offline
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Kein Funkgerät ohne Schein. Ist doch D-Land hier.
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  #16  
Alt 15.04.2022, 11:37
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seit wann braucht man zum Beantragen der Gerätelizenz einen Funkschein ?
Grüße
Detlef
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  #17  
Alt 15.04.2022, 11:50
horstj horstj ist offline
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Nun. Nicht. Man kann sich da schon vergnügen, wenn man möchte.
Natürlich kann man sich eine Gerätelizenz ausstellen lassen. Auch ohne Funkschein. Wenn dann die Netzagentur einen Termin schickt, um den Betriebszustand zu prüfen, darf man sein Gerät aber nicht einschalten und muss einen Freund bitten, die Abnahme zu machen. Natürlich kann man auch sein Schiff mit Funkgeräten ausrüsten und es sich in dann in den Garten stellen. Denn Nutzen kann man es dann ja nicht. Auch kann man die ship licence auf Oma ausstellen lassen, weil sie das gerne bezahlen möchte. Nur weiß sie im Notfall dann vielleicht nichts über Schiff und aktuelle Besatzung zu sagen.
Insofern wird jeder seine Nische finden.
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