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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.01.2022, 16:02
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Amimitl Amimitl ist gerade online
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Standard AIS auf dem Rhein

Hallo zusammen und ein gutes 2022!,

ich möchte mein Boot mit einer Funke und einem Klasse-B sotdma Transceiver ausstatten. Wie sieht es mit der Nutzung auf dem Rhein bei Kleinfahrzeugen aus?

Im Elwis heißt es:
Kleinfahrzeuge, die AIS nutzen, dürfen nur ein Inland AIS Gerät nach Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN, ein nach den Vorschriften der IMO typzugelassenes AIS Gerät der Klasse A oder ein AIS Gerät der Klasse B verwenden. AIS Geräte der Klasse B müssen den einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R M.1371, der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG und der internationalen Norm IEC 62287-1 und 2 (einschließlich DSC Kanalmanagement) entsprechen. Das AIS Gerät muss in einem guten Betriebszustand sein und die in das AIS-Gerät eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen.

Was genau ist ein Inland AIS? Kann jemand "mit einfachen Worten" beantworten, ob die Verwendung eines Klasse-B sotdma Transceiver zulässig ist?
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Lg vom Rhein-Km 505 Patrick

Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
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  #2  
Alt 06.01.2022, 16:37
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Klasse B ist völlig ok solange es kein Aliexpress Gerät ist. Bei der BNetzA Funk mit AIS mit angeben und die Daten dann in den Transponder.

Gruß,
Udo
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  #3  
Alt 07.01.2022, 07:39
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Amimitl Beitrag anzeigen
Hallo zusammen und ein gutes 2022!,

ich möchte mein Boot mit einer Funke und einem Klasse-B sotdma Transceiver ausstatten. Wie sieht es mit der Nutzung auf dem Rhein bei Kleinfahrzeugen aus?

Im Elwis heißt es:
Kleinfahrzeuge, die AIS nutzen, dürfen nur ein Inland AIS Gerät nach Artikel 7.06 Nummer 3 ES-TRIN, ein nach den Vorschriften der IMO typzugelassenes AIS Gerät der Klasse A oder ein AIS Gerät der Klasse B verwenden. AIS Geräte der Klasse B müssen den einschlägigen Anforderungen der Empfehlung ITU-R M.1371, der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG und der internationalen Norm IEC 62287-1 und 2 (einschließlich DSC Kanalmanagement) entsprechen. Das AIS Gerät muss in einem guten Betriebszustand sein und die in das AIS-Gerät eingegebenen Daten müssen zu jedem Zeitpunkt den tatsächlichen Daten des Fahrzeugs oder Verbands entsprechen.

Was genau ist ein Inland AIS? Kann jemand "mit einfachen Worten" beantworten, ob die Verwendung eines Klasse-B sotdma Transceiver zulässig ist?
für Kleinfahrzeuge ist die Regel deutlich einfacher als für ausrüstungspflichtige Schiffe - Du darfst quasi alle Varianten AIS verwenden, solange sie einer der drei möglichen Standards Klasse A, Klasse B oder Inland-AIS entsprechen. Letzteres ist eine in den RAINWAT-Mitgliedsstaaten verwendete Erweiterung von Klasse A, die einige binnen-spezifische Zusatzinformationen beinhaltet. Einen Überblick darüber findest Du bei der ZKR: https://www.ccr-zkr.org/files/docume...and_AIS_de.pdf

Für ein Kleinfahrzeug ist das eigentlich genausowenig relevant wie Klasse A - im Gegensatz zu Klasse B bedingen sowohl Klasse A als auch Inland-AIS deutlich erweiterten Einbau- und Betriebsaufwand (z.B. Reisedaten eingeben etc.). Du darfst auf dem Rhein genau wie sonst überall beide Klasse B-Versionen verwenden, weil sowohl SOTDMA als auch CSTDMA unter Klasse B subsumiert werden - es sind verschiedene Implementierungen dieses Standards, wobei technisch CSTDMA im Vergleich zu SOTDMA deutlich unterlegen ist (nicht nur aufgrund des Allokierungsverfahrens, sondern auch wegen der geringeren zulässigen Sendeleistung von Klasse-B-CSTDMA).

lg, justme
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  #4  
Alt 07.01.2022, 08:14
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Das man einen AIS Empfänger einbaut versteh ich voll und ganz ... Auf einem Verdränger würde ich auch einen Sender verstehen aber auf einem Gleiter halte ich es für überflüssig...

Die Berufsschifffahrt sieht einem ja deutlich auf dem Radar... Man ist ja eh schneller als die Berufler... Und braucht eigentlich die Infos nur wer in der Umgebung fährt...

Wenn man wie in Wiesbaden an einer Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung Fährt und ist zu schnell, begibt man ja mit Ais gleich die Freigabe um den Strafzettel auszustellen...

Ich hab selbst einen aus Empfänger an Bord und die Daten auf dem Plotter sind sehr sinnvoll...
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  #5  
Alt 07.01.2022, 08:28
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Wenn man selbst AIS-Daten sendet - was genau wird dann eigentlich auf den entsprechenden Webportalen angezeigt, wenn man selbst dort nichts hinterlegt? Also wenn man zwar möchte, dass andere Schiffsführer in der näheren Umgebung wissen, dass man dort ist, aber man eben nicht möchte, dass die ganze Welt weiß, wo man gerade fährt - geht das, oder besteht genau dieses Risiko?

Der absolute "worst case" wäre es ja, wenn jemand seine Reisen auf einer eigenen Homepage darstellt, diese mit einem ordnungsgemäßen Impressum versieht, dann auf seinem Boot AIS einführt, und dann irgendjemand auf einem der Webportale ungefragt ein Foto des Bootes mit den empfangenen AIS-Daten verknüpft. Lässt sich sowas verhindern?

Matthias
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  #6  
Alt 07.01.2022, 08:32
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn man selbst AIS-Daten sendet - was genau wird dann eigentlich auf den entsprechenden Webportalen angezeigt, wenn man selbst dort nichts hinterlegt? Also wenn man zwar möchte, dass andere Schiffsführer in der näheren Umgebung wissen, dass man dort ist, aber man eben nicht möchte, dass die ganze Welt weiß, wo man gerade fährt - geht das, oder besteht genau dieses Risiko?

Der absolute "worst case" wäre es ja, wenn jemand seine Reisen auf einer eigenen Homepage darstellt, diese mit einem ordnungsgemäßen Impressum versieht, dann auf seinem Boot AIS einführt, und dann irgendjemand auf einem der Webportale ungefragt ein Foto des Bootes mit den empfangenen AIS-Daten verknüpft. Lässt sich sowas verhindern?

Matthias
Das geht nicht ... so bald du deine Daten sendest bist du auch im Netz verfolgbar....

Von nem bekannten würden Bilder im Netz von seinem Boot das ein Boots Spotter gemacht hat mit den ais Daten auf Marinetraffic verknüpft...

Jetzt kann jeder der die Daten eingibt auch ein Bild des Bootes sehrn
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  #7  
Alt 07.01.2022, 08:46
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Im Prinzip ist das ja auch erst mal nicht das Problem, außer wenn derjenige, der mit dem Boot unterwegs ist, einen aktuellen konkreten Konflikt mit irgendjemandem hat, und es deshalb besser ist, nicht in die ganze Welt hinauszuposaunen, wo man sich gerade aufhält.

Aber wenn man nun auch noch Freiberufler ist und von zuhause aus arbeitet, ist ja für jeden sofort die Adresse ersichtlich, und mit geringster Recherche kann man dann genau die Verknüpfung herstellen, die man nicht haben möchte. Daher äußere ich mich auf Facebook auch nur zu harmlosen Themen, weil ich keine Hausbesuche haben möchte.

Für mich bedeutet das im Ergebnis, dass ich dann wohl dabei bleibe, keine AIS-Signale auszusenden, so lange ich nicht muss.

Mal so am Rande: Vielleicht ist dem einen oder anderen aufgefallen, dass ich schon vor längerer Zeit sämtliche Amselfilme aus dem Netz genommen und das entsprechende Youtube-Konto gelöscht habe. Hintergrund war, dass es jemandem gelungen ist, genau diese Verknüpfung herzustellen: Er hat einen der Filme gesehen, und mir dann eine Mail an die Adresse geschickt, die im Impressum meiner Homepage steht. Das war an sich ein total harmloser Vorgang und ein freundlicher Kontakt mit einem älteren Herren, der auch eine Donky hat und sich deshalb mit ein paar Fragen an mich wenden wollte.

Meiner Meinung nach hatte ich immer darauf geachtet, so sparsam mit Informationen zu sein, und genau darauf zu achten, wo etwas womit technisch oder inhaltlich verknüpft ist, dass man diesen gedanklichen Bocksprung eben nicht hinbekommt. Denn was passiert, wenn das irgendwann mal kein freundlicher älterer Herr ist, der diese Verknüpfung hinbekommt und sich zunutze macht?

Matthias
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  #8  
Alt 07.01.2022, 08:51
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Im Prinzip ist das ja auch erst mal nicht das Problem, außer wenn derjenige, der mit dem Boot unterwegs ist, einen aktuellen konkreten Konflikt mit irgendjemandem hat, und es deshalb besser ist, nicht in die ganze Welt hinauszuposaunen, wo man sich gerade aufhält.

Aber wenn man nun auch noch Freiberufler ist und von zuhause aus arbeitet, ist ja für jeden sofort die Adresse ersichtlich, und mit geringster Recherche kann man dann genau die Verknüpfung herstellen, die man nicht haben möchte. Daher äußere ich mich auf Facebook auch nur zu harmlosen Themen, weil ich keine Hausbesuche haben möchte.

Für mich bedeutet das im Ergebnis, dass ich dann wohl dabei bleibe, keine AIS-Signale auszusenden, so lange ich nicht muss.

Mal so am Rande: Vielleicht ist dem einen oder anderen aufgefallen, dass ich schon vor längerer Zeit sämtliche Amselfilme aus dem Netz genommen und das entsprechende Youtube-Konto gelöscht habe. Hintergrund war, dass es jemandem gelungen ist, genau diese Verknüpfung herzustellen: Er hat einen der Filme gesehen, und mir dann eine Mail an die Adresse geschickt, die im Impressum meiner Homepage steht. Das war an sich ein total harmloser Vorgang und ein freundlicher Kontakt mit einem älteren Herren, der auch eine Donky hat und sich deshalb mit ein paar Fragen an mich wenden wollte.

Meiner Meinung nach hatte ich immer darauf geachtet, so sparsam mit Informationen zu sein, und genau darauf zu achten, wo etwas womit technisch oder inhaltlich verknüpft ist, dass man diesen gedanklichen Bocksprung eben nicht hinbekommt. Denn was passiert, wenn das irgendwann mal kein freundlicher älterer Herr ist, der diese Verknüpfung hinbekommt und sich zunutze macht?

Matthias
Du weisst, dass bereits die Forensoftware deine IP aufzeichnet und du, sobald du dein Handy mit einer Simkarte bestückst, zu orten bist?
Wenn du nicht erreichbar sein möchtest, musstest du dich von Allem trennen. Selbst dein modernes Auto hat eine gesetzlich vorgeschriebene Sim und ist darum zu orten.
Du kannst machen was du willst, es führt zu nichts, wenn dich jemand finden will.

Hat aber nichts mehr mit dem Thema zu tun, einfach das AIS auslassen. Das Plus an Sicherheit wiegt mir aber alles auf.

Gruß

Totti
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  #9  
Alt 07.01.2022, 08:54
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Du weisst, dass bereits die Forensoftware deine IP aufzeichnet und du, sobald du dein Handy mit einer Simkarte bestückst, zu orten bist?
Wenn du nicht erreichbar sein möchtest, musstest du dich von Allem trennen. Selbst dein modernes Auto hat eine gesetzlich vorgeschriebene Sim und ist darum zu orten.
Du kannst machen was du willst, es führt zu nichts, wenn dich jemand finden will.

Hat aber nichts mehr mit dem Thema zu tun, einfach das AIS auslassen. Das Plus an Sicherheit wiegt mir aber alles auf.

Gruß

Totti
Das Plus an Sicherheit mag bei einem Verdränger gegeben sein wenn ein von hinten auffahren der Berufler den Verdränger ansprechen kann... Allerdings dürften viel Berufler ais-b abgeschaltet haben was dann dazu führt, das du nicht angezeigt wirst...

Ein Empfänger.. bringt schon die Sicherheit das ich als Sportboot jeden Berufler sehe ...
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  #10  
Alt 07.01.2022, 08:58
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Du weisst, dass bereits die Forensoftware deine IP aufzeichnet und du, sobald du dein Handy mit einer Simkarte bestückst, zu orten bist?
Wenn du nicht erreichbar sein möchtest, musstest du dich von Allem trennen. Selbst dein modernes Auto hat eine gesetzlich vorgeschriebene Sim und ist darum zu orten.
Schon klar, aber das sind eben keine für jede beliebige Person öffentlich zugängliche Informationen, von daher ist das schlecht zu vergleichen. Natürlich wissen alle möglichen Stellen ganz viel über mich, aber da gehe ich davon aus, dass sich daraus keine ernsthaften Probleme ergeben. Elon wird auch nicht zum Tee kommen. Problematisch wird es meiner Meinung nach erst dann, wenn bestimmte Informationen durch die Öffentlichkeit schwirren und dort von beliebigen Leuten für eigene Zwecke verknüpft werden können. Und da kann es durchaus ein Problem darstellen, wenn die ganze Welt weiß, dass Boot XYZ sich derzeit weit weg von der Wohnanschrift des Eigners befindet... (weil sowohl die eine als auch die andere Information öffentlich zugänglich ist)

Schon vor 25 Jahren hatte ich es im Studium mit Leuten zu tun, die statt ihrer Wohnanschrift in die Seminarlisten nur ein Postfach geschrieben haben, und auch heute arbeite ich zum Teil mit anderen Freiberuflern zusammen, die ins Impressum auch nur eine Postfach-Adresse schreiben, weil sie nicht wollen, dass bestimmte Leute bei ihnen erscheinen. Ich sehe das zwar eher entspannt, aber eine gewisse Problemlage kann man bei diesem Thema nie ganz ausschließen. Reicht ja schon ein einzelner Verrückter...

Von daher: AIS-Empfang ist sicher sinnvoll, mache ich auch, aber senden würde ich ungerne.

Matthias

Geändert von Pianist (07.01.2022 um 09:07 Uhr)
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  #11  
Alt 07.01.2022, 09:25
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn man selbst AIS-Daten sendet - was genau wird dann eigentlich auf den entsprechenden Webportalen angezeigt, wenn man selbst dort nichts hinterlegt? Also wenn man zwar möchte, dass andere Schiffsführer in der näheren Umgebung wissen, dass man dort ist, aber man eben nicht möchte, dass die ganze Welt weiß, wo man gerade fährt - geht das, oder besteht genau dieses Risiko?
Matthias
ob Du irgendwo irgendwas hinterlegst ist nicht relevant - ein Class B-SOTDMA-Transponder sendet in jedem Fall folgende Daten auf den beiden AIS-Funkkanälen mit max. 5W Sendeleistung aus:
  • Identification (MMSI)
  • Name of ship
  • Type of ship (normalerweise 37=Pleasure Craft)
  • Vendor ID (optional)
  • Call sign
  • Dimensions of ship and reference for position.
  • Ship’s position with accuracy indication and integrity status
  • Time (UTC seconds)
  • Course over ground (COG)
  • Speed over ground (SOG)
  • True heading (optional)

Diese Daten kann jeder AIS-Empfänger sehen und verwerten - natürlich auch die einschlägigen Webseiten wie marinetraffic.com etc. (die ja auch nichts anderes machen, als AIS-Daten mit vielen Empfängern zu sammeln und dann aggregiert auf einer Webseite anzuzeigen).

lg, justme
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  #12  
Alt 07.01.2022, 09:29
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Das AIS ist ja eine absolut sinnvolle Sache. Und ich gebe zu, dass ich auch hin und wieder mal aus Interesse schaue, wo sich das eine oder andere Schiff gerade befindet. Aber wenn man es mal streng betrachtet, kann dieses unberechtigte Empfangen von AIS-Daten (ohne selbst Schiffsfunkstelle zu sein) und das gesammelte Veröffentlichen auf einer Webseite eigentlich kaum legal sein...

Mal zum Vergleich: Von mir wird inzwischen erwartet, dass ich sogar in Schulungsfilmen, die nur einen klar begrenzten Zuschauerkreis haben, fremde Kennzeichen verpixele. Und dort sind munter alle möglichen Daten weltweit verfügbar, aus denen sich sofort erkennen lässt, wo sich gerade ein bestimmtes Boot oder Schiff aufhält. Bei Berufsschiffen mag das noch nicht das große Problem sein, aber bei Privatbooten habe ich da schon Bedenken, sofern die betreffenden Leute da nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Matthias
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  #13  
Alt 07.01.2022, 09:36
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das AIS ist ja eine absolut sinnvolle Sache. Und ich gebe zu, dass ich auch hin und wieder mal aus Interesse schaue, wo sich das eine oder andere Schiff gerade befindet. Aber wenn man es mal streng betrachtet, kann dieses unberechtigte Empfangen von AIS-Daten (ohne selbst Schiffsfunkstelle zu sein) und das gesammelte Veröffentlichen auf einer Webseite eigentlich kaum legal sein...

Matthias
Schwierig. Da keine " persönlichen" Daten eingestellt werden, greift hier wohl auch kaum der Datenschutz... Mit den reinen Schiffsdaten kann man ja weder den Eigner noch dessen Wohnanschrift ermitteln... Dies geht nur über Umwege

Ist wie bei einer öffentlichen Webcam... Oder der Veröffentlichung von Bildern mit kfz Kennzeichen... Diese sind nicht durch den Datenschutz gedeckt .. nur in bestimmten Fällen ist die Veröffentlichung untersagt.
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  #14  
Alt 07.01.2022, 09:38
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Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, der muss auch damit rechnen, dass....

Gruß

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  #15  
Alt 07.01.2022, 09:49
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Zitat:
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Du weisst, dass bereits die Forensoftware deine IP aufzeichnet und du, sobald du dein Handy mit einer Simkarte bestückst, zu orten bist?
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Kleiner aber feiner Unterschied:

Auch wenn die Daten aufgezeichnet werden, sind sie noch lang nicht für jedermann öffentlich zugänglich.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #16  
Alt 07.01.2022, 09:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Schwierig. Da keine " persönlichen" Daten eingestellt werden, greift hier wohl auch kaum der Datenschutz... Mit den reinen Schiffsdaten kann man ja weder den Eigner noch dessen Wohnanschrift ermitteln... Dies geht nur über Umwege

Ist wie bei einer öffentlichen Webcam... Oder der Veröffentlichung von Bildern mit kfz Kennzeichen... Diese sind nicht durch den Datenschutz gedeckt .. nur in bestimmten Fällen ist die Veröffentlichung untersagt.
Vor zehn Jahren hätte ich Dir noch Recht gegeben und das genauso gesehen. Heute gelten eben auch schon Kfz-Kennzeichen als "personenbezogene Daten". Das Argument, dass man als Normalbürger ja nicht einfach an die Daten des Halters kommt, zählt da nicht, so wurde es mir erklärt, weil es schon reicht, dass irgendjemand, der das Kennzeichen kennt, daraus Rückschlüsse ziehen könnte und das eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts wäre. Also wenn sich zum Beispiel die Ehefrau fragt, warum sie in einem Film, wo eine Straßenbahn aus einer anderen Stadt zu sehen ist, neben dem Zug das Auto ihres Mannes sieht, der offiziell in dieser Stadt noch nie was zu tun hatte.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, der muss auch damit rechnen, dass....
Ja, diese Argumentation käme mir sehr entgegen und würde mein Berufsleben erheblich erleichtern. Aber so einfach ist es eben nicht. Man ist da extrem schnell in einer Rechtsverletzung, weil Foto- und Filmaufnahmen heute eben ganz schnell als "Datensammlung" betrachtet werden, und es zum informationellen Selbstbestimmungsrecht gehört, dass niemand wissen muss, wo ich zu welchem Zeitpunkt mit wem gewesen bin.

Um mal eng beim Bootsthema zu bleiben: Macht man Fotos in der Schleuse, wo auch andere Boote und Crews zu sehen sind, sollte man das mit denen sofort (am besten schon vorher) besprechen, wenn man eine Veröffentlichung plant. Das ist ja ohnehin eine Frage der Höflichkeit, aber eben auch notwenig.

Matthias
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  #17  
Alt 07.01.2022, 09:54
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Um mal eng beim Bootsthema zu bleiben: Macht man Fotos in der Schleuse, wo auch andere Boote und Crews zu sehen sind, sollte man das mit denen sofort (am besten schon vorher) besprechen, wenn man eine Veröffentlichung plant.

Matthias
Das ist nun wirklich in keiner Weise nötig, aber solche Beispiele werden gerne herangebracht.
Damit sind wir nämlich wieder bei dem Punkt, wer sich in die Öffentlichkeit begibt...

Personen als „Beiwerk“
In manchen Fällen ist es zulässig, Fotos ohne Zustimmung aufzunehmen und zu veröffent*lichen. So braucht der Fotograf keine Erlaubnis, wenn fremde Personen zufäl*lig als „Beiwerk“, wie es im Gesetz heißt ausdrückt, in einer schönen Land*schaft oder neben einer Sehens*würdig*keit erscheinen. Dann darf er sie mit ablichten und die Bilder sogar ohne deren Einverständnis verbreiten. Das steht in Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes.

Ein gezieltes fotografieren von Personen und deren Veröffentlichung ist hingegen nicht zulässig.

Grüße

Totti
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  #18  
Alt 07.01.2022, 10:08
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Bevor ihr euch weiter in die Datenschutzbestimmungen verhedert , hier mal eine Richtigstellung:

Zitat:
Zitat von billi
Wenn man wie in Wiesbaden an einer Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung Fährt und ist zu schnell, begibt man ja mit Ais gleich die Freigabe um den Strafzettel auszustellen...
Nur aufgrund von AIS Daten darf dir die WSP kein Knöllchen fürs zu schnelle Fahren ausstellen.

Im Übrigen: Ich habe ein aktives AIS. Wenn ich möchte das niemand sieht wo ich rumfahre, dann schalte ich um auf passives AIS (= nur Empfang).

Ich habe mich schon vor Jahren ein wenig gewundert, was meine Mercedeswerkstatt alles über mich, mein Fahrverhalten und meine angesteuerten letzten Fahrziele alles weiß.
Kann mich nicht erinnern, das ich irgendwo dazu die Erlaubnis erteilt habe, diese personenbezogenen Daten auszuwerten.

Klaus, der den Spruch kennt: "Ich weiß wo dein Boot wohnt!"
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Gruß von Bord
Klaus


* Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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  #19  
Alt 07.01.2022, 10:10
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Der absolute "worst case" wäre es ja, wenn jemand seine Reisen auf einer eigenen Homepage darstellt, diese mit einem ordnungsgemäßen Impressum versieht, dann auf seinem Boot AIS einführt, und dann irgendjemand auf einem der Webportale ungefragt ein Foto des Bootes mit den empfangenen AIS-Daten verknüpft. Lässt sich sowas verhindern?

Matthias
Ja, das mit dem Impressum, wenn man bzgl. seiner Andresse empfindlich ist, ist dann ein "Problem". Ein Eintrag ins Telefonbuch darf man aber dann auch nicht haben
Wenn man noch weiter schaut, dann muss man sich auch Gedanken um Auskünfte beim Melderegister machen
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Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man den Kopf nicht hängen lassen.
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  #20  
Alt 07.01.2022, 10:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das man einen AIS Empfänger einbaut versteh ich voll und ganz ... Auf einem Verdränger würde ich auch einen Sender verstehen aber auf einem Gleiter halte ich es für überflüssig...

Die Berufsschifffahrt sieht einem ja deutlich auf dem Radar... Man ist ja eh schneller als die Berufler... Und braucht eigentlich die Infos nur wer in der Umgebung fährt...

Wenn man wie in Wiesbaden an einer Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung Fährt und ist zu schnell, begibt man ja mit Ais gleich die Freigabe um den Strafzettel auszustellen...

Ich hab selbst einen aus Empfänger an Bord und die Daten auf dem Plotter sind sehr sinnvoll...
Ja, der Gedanke aktives oder passives AIS in Bezug auf den Bootstyp hat mich auch lange beschäftigt. Im Prinzip bin ich bei Dir. Allerdings erhoffe ich mir ein bisschen mehr Sicherheit bei z. B. Manöverunfähigkeit. Hierbei kam natürlich auch die Überlegung eines zusätzlichen Motors auf, wurde dann aber wegen Platz und Gewicht verworfen.
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  #21  
Alt 07.01.2022, 10:45
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist nun wirklich in keiner Weise nötig, aber solche Beispiele werden gerne herangebracht.
Damit sind wir nämlich wieder bei dem Punkt, wer sich in die Öffentlichkeit begibt...

Personen als „Beiwerk“
In manchen Fällen ist es zulässig, Fotos ohne Zustimmung aufzunehmen und zu veröffent*lichen. So braucht der Fotograf keine Erlaubnis, wenn fremde Personen zufäl*lig als „Beiwerk“, wie es im Gesetz heißt ausdrückt, in einer schönen Land*schaft oder neben einer Sehens*würdig*keit erscheinen. Dann darf er sie mit ablichten und die Bilder sogar ohne deren Einverständnis verbreiten. Das steht in Paragraf 23 des Kunsturhebergesetzes.

Ein gezieltes fotografieren von Personen und deren Veröffentlichung ist hingegen nicht zulässig.
Wenn man Leute bei ihrem (missglückten) Schleusenmanöver filmt oder fotografiert, sind die ganz gewiss kein "Beiwerk", sondern der ausdrückliche Anlass für das Foto. Anders wäre es, wenn man zum Beispiel von einer Brücke aus ein Foto macht, um eine Großschleuse zu zeigen, und dann zufällig unten in der Kammer ein Böötchen mit ein paar stecknadelkopfgroßen Leuten zu sehen ist.

Ansonsten gebe ich Dir aber Recht und erkläre es der Kundschaft auch immer so, dass der §22 KUG der DS-GVO vorgeht und wir es erst dann mit einem Datenschutzthema zu tun haben, wenn wir es zu einem Datenschutzthema machen. Zum Beispiel, in dem wir die Leute einen Zettel ausfüllen lassen, wo sie ihren Namen und ihre Anschrift eintragen sollen. Vollkommen kontraproduktiv.

Matthias
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  #22  
Alt 07.01.2022, 10:59
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
ob Du irgendwo irgendwas hinterlegst ist nicht relevant - ein Class B-SOTDMA-Transponder sendet in jedem Fall folgende Daten auf den beiden AIS-Funkkanälen mit max. 5W Sendeleistung aus:
  • Identification (MMSI)
  • Name of ship
  • Type of ship (normalerweise 37=Pleasure Craft)
  • Vendor ID (optional)
  • Call sign
  • Dimensions of ship and reference for position.
  • Ship’s position with accuracy indication and integrity status
  • Time (UTC seconds)
  • Course over ground (COG)
  • Speed over ground (SOG)
  • True heading (optional)

Diese Daten kann jeder AIS-Empfänger sehen und verwerten - natürlich auch die einschlägigen Webseiten wie marinetraffic.com etc. (die ja auch nichts anderes machen, als AIS-Daten mit vielen Empfängern zu sammeln und dann aggregiert auf einer Webseite anzuzeigen).


Die übermittelten Daten sind an sich kein Problem, solange man sich mit der Verbreitung persönlicherer Daten im Netz zurückhält. D.h. ich habe es ja selber in der Hand, ob jemand über mein Schiff auf meine persönlichen Daten kommen kann. Wenn ich Fotos oder Videos von meinem Schiff und Abbildungen von mir ins Netz stelle, die dann eventuell noch über einen Firmennamen und Webseite und dem Impressum zu mir führt, bin ich im Vorfeld schon etwas sorglos mit meinen Daten umgegangen.

Die Fotos der Schiffspotter zeigen keine Personen auf den Schiffen, die Leute sind sich schon bewußt, das sie damit gegen den Datenschutz verstoßen würden. Das Schiff selbst darf von Außen fotografiert werden, es befindet sich ja im öffentlichen Raum.
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  #23  
Alt 07.01.2022, 11:04
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen



Nur aufgrund von AIS Daten darf dir die WSP kein Knöllchen fürs zu schnelle Fahren ausstellen.
Ist. NOK gängige Praxis... Das aufgrund Radar und aus Daten die Schifffahrt überwacht und bestraft wird
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  #24  
Alt 07.01.2022, 11:19
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Wenn ich Fotos oder Videos von meinem Schiff und Abbildungen von mir ins Netz stelle, die dann eventuell noch über einen Firmennamen und Webseite und dem Impressum zu mir führt, bin ich im Vorfeld schon etwas sorglos mit meinen Daten umgegangen.
Man könnte auch andersrum argumentieren: Nur weil Leute grenzlegale Datenbanken aufbauen und online bereitstellen, müssen sich andere Leute überlegen, ob sie überhaupt noch was veröffentlichen...

Matthias
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  #25  
Alt 07.01.2022, 12:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ist. NOK gängige Praxis... Das aufgrund Radar und aus Daten die Schifffahrt überwacht und bestraft wird
Ganz anderer Fall. Im NOK wird nicht (nur) über AIS überwacht,
sondern da gibt es eigene Überwachungsmöglichkeiten an den Weichen.

Klaus, der sich fragt, ob Volker da schon schlechte Erfahrungen gemacht hat
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Klaus


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