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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 08.09.2007, 14:14
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Ein Selbstständiger macht eine Fahrt, um seinen Kunden zu erreichen, um ein Geschäft zu machen. Das ist gut so, die Kosten dafür zieht er vom Gewinn ab, da das ja auch so ist! (Umsatz - Aufwand = Gewinn, Steuern vom Gewinn)

Der Unselbstständige muss Kosten aufwenden, um seinen zu versteuernden Verdienst zu erlangen (z.B. den Arbeitsplatz zu erreichen, dessen Ort er nicht festlegen kann), warum sollte er diese Kosten versteuern müssen? Das wäre aber ungleich behandelt!

Bernd.
Nur zur Klarstellung:

Der Selbständige wird hinsichtlich der Fahrtkosten von seinem zu Hause zu seiner Firma/Praxis steuerlich genaus behandelt wie der Arbeitnehmer, was die Absetzbarkeit von Fahrkosten angeht. Der Selbständige hat aber mehr Möglichkeiten, das Ergebnis zu beeinflussen.

Gruß
Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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  #27  
Alt 09.12.2008, 11:11
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Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT hat entschieden:

Zitat:

Millionen Berufstätige bekommen alte Pendlerpauschale zurück

Dieses Urteil wirkt wie ein Konjunkturprogramm: Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für unwirksam erklärt. Nun wird wieder der alte Steuerrabatt in voller Höhe gewährt - 16 Millionen Berufstätige profitieren davon.

Karlsruhe - Kaum ein Urteil ist mit so viel Spannung erwartet worden, wie das heutige: Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden und damit die seit 2007 geltende Neuregelung verworfen.

Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor. Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort.

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595285,00.html
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Gruß Jens
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  #28  
Alt 09.12.2008, 11:30
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Bernd Bernd ist offline
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Und zahlen die Finazämter das nun "freiwillig aus" oder brauchen die wieder einen Tritt in den A... (aka Schreiben)?
Bernd
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Bernd
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  #29  
Alt 09.12.2008, 11:48
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und zahlen die Finazämter das nun "freiwillig aus" oder brauchen die wieder einen Tritt in den A... (aka Schreiben)?
Bernd
Behörden arbeiten nur auf Antrag, von selbst machen die nur was, wenn Du bezahlen sollst

Michael
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  #30  
Alt 09.12.2008, 11:54
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Die Rückzahlungen werden automatisch veranlasst, weil alle Steuererklärungen ab änderung ( 01/2007 ) automatisch als "vorläufige" behandelt werden. Es muss also nichts rückwirkend beantragt werden.
Rene
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der frühe Vogel fängt den Wurm... und die späte Katze den frühen Vogel...
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  #31  
Alt 09.12.2008, 13:03
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Nicht ganz richtig.
Nur wer in seiner Steuererklärung die vollen Kilometer eingetragen hatte, erhält es automatisch zurück. Diejenigen, die erst ab dem 20 sten Kilometer angegeben haben, müssen es beantragen.
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Gruß Karl-Heinz

Die Bücher über meine Traumreise
2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden.
Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar.
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  #32  
Alt 09.12.2008, 13:22
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Wir dürfen gespannt sein, wo unsere geschätzte Bundesregierung uns nun schröpfen wird....


Hajo
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  #33  
Alt 09.12.2008, 13:32
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und zahlen die Finazämter das nun "freiwillig aus" oder brauchen die wieder einen Tritt in den A... (aka Schreiben)?
Bernd
Ich habe schon seit einigen Tagen ein Schreiben vom Finanzamt, daß ich das Geld ausgezahlt bekomme.
Das hatte ich vorsorglich beantragt.
Diese Tage werden XXXX Euros auf meinem Konto überwiesen.
Ich ging lediglich das Risiko ein, daß ich das zurückzahlen hätte müssen.
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  #34  
Alt 09.12.2008, 13:36
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und zahlen die Finazämter das nun "freiwillig aus" oder brauchen die wieder einen Tritt in den A... (aka Schreiben)?
Bernd

Der Ansatz der PP ist in den Bescheiden vorläufig und wird von den Finanzämter maschinell geändert.
.
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Gruß Sibylle
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  #35  
Alt 09.12.2008, 14:32
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Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Meine Eltern haben sich ein Haus gebaut. Sollen Sie dieses wieder verkaufen, nur um im 50km entfernten Arbeitsort des Vaters wieder eine Wohnung zu beziehen?
Und schon geht die unendliche Geschichte weiter. Der Arbeitgeber verlegt den Arbeitsplatz des Vaters mal eben um weitere 50km nach Norden. Macht etwas über 200km pro Tag.
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MfG, Marty.
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  #36  
Alt 09.12.2008, 14:38
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Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Und schon geht die unendliche Geschichte weiter. Der Arbeitgeber verlegt den Arbeitsplatz des Vaters mal eben um weitere 50km nach Norden. Macht etwas über 200km pro Tag.
Herzlichen Glückwunsch und willkommen im Club.

Das dürfen wir schon seit Jahren genießen, meine bessere Hälfte fährt gepflegte 40.000km im Jahr....nur zur Arbeit.
Da kam bei der Kürzung der PP richtig Freude auf....

Nun hol´n wir uns hoffentlich zumindest einen Teil davon wieder.

Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #37  
Alt 09.12.2008, 14:47
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig.
Nur wer in seiner Steuererklärung die vollen Kilometer eingetragen hatte, erhält es automatisch zurück. Diejenigen, die erst ab dem 20 sten Kilometer angegeben haben, müssen es beantragen.
Genau so ist es
Laut Auskunft vom Finanzamt wird es wie oben ablaufen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #38  
Alt 09.12.2008, 14:59
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Zitat:
Zitat von nordic Beitrag anzeigen
Nicht ganz richtig.
Nur wer in seiner Steuererklärung die vollen Kilometer eingetragen hatte, erhält es automatisch zurück. Diejenigen, die erst ab dem 20 sten Kilometer angegeben haben, müssen es beantragen.
Gut das Wiso Sparbuch alles angegeben hat.
Bernd
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  #39  
Alt 09.12.2008, 16:10
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wenn ich betroffen wäre würde ich wegen der zinsen einen musterprozess führen, denn ich bin mir sicher dass das finanzamt die zinsen "vergisst".
also bei der erstattung auf die zinsen achten, denn hier geht es um das prinzip! ein steuersäumiger wird ja auch sofort mit zinsen belastet!

holger
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  #40  
Alt 09.12.2008, 16:38
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Wem Zinsen vom Finanzamt zustehen wird sie auch bekommen,
genauso wie derjenige Zinsen zahlen muß, der seine Steuern zu spät zahlt.
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Gruß Sibylle
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  #41  
Alt 09.12.2008, 16:45
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Zitat:
Zitat von mloeschner Beitrag anzeigen
Und schon geht die unendliche Geschichte weiter. Der Arbeitgeber verlegt den Arbeitsplatz des Vaters mal eben um weitere 50km nach Norden. Macht etwas über 200km pro Tag.
Genau deswegen werde ich mir bei Vorhandensein eines Jobs einen 20 ft Container zum Wohncontainer ausbauen, wo ich u.U. auch ne Woche autark sein kann (Solar/Wind-Elektroversorgung, Heizung ebenfalls solarunterstützt, Regenwasser wird aufgefangen und wenn möglich aufbereitet). Sollte ich dann Einsätze an wechselnden Orten haben, kann das Teil auf einem Lkw-Anhänger mit Normaufnahme verlegt oder dort jeweils abgestellt werden.
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
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  #42  
Alt 09.12.2008, 19:40
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Wir hatte heute Streit über Kilometerpauschale.
Ein Angestellter meinte, dass die Leute auf Montage (Bau) ihre Kilometer bis zur Baustelle anrechnen, obwohl sie mit dem Firmenwagen dort hin fahren. Der Weg bis zur Firma beträgt 2 Kilometer, bis zur Baustelle viel mehr, kann das sein?
Der Betrieb setzt ja auch seine Unkosten für das Fahrzeug beim Finanzamt ab und dann noch einmal die Angestellten?
Da finde ich mehr feist, wenn es so sein sollte.
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  #43  
Alt 09.12.2008, 19:53
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Quatsch, seid wann können die Angestellten in der Arbeitszeit geleistete Zeit und gefahrene km absetzen. wenn es der Arbeitgeber zahlt
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Gruß 45meilen

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  #44  
Alt 09.12.2008, 20:00
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Das meinte ich ja auch.
Aber die setzen den Weg zur Baustelle als Kilometerpauschale ab und fahren mit den Firmen PKW!
Da kommen richtige Summen im Jahr zusammen.
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  #45  
Alt 09.12.2008, 20:02
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Dann machen sie sich strafbar.
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  #46  
Alt 09.12.2008, 20:04
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Aber so wurde es mir geschildert und das sei üblich in der Branche.
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  #47  
Alt 09.12.2008, 20:10
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Zitat:
Zitat von Vista Beitrag anzeigen
Aber die setzen den Weg zur Baustelle als Kilometerpauschale ab und fahren mit den Firmen PKW!
Von zu Hause aus? Dann ist es Einsatzwechseltätigkeit und so in Ordnung.
Da mußt Du Dich bei den Grünen beschweren, die haben das verbockt, als sie aus den echten Werbungskosten eine Pauschale für alle gemacht haben, damit auch für "Firmenwagen".

Kommen die Jungs morgens zur Firma und fahren von da mit dem Firmenwagen, zählt nur der Weg Wohnung-Firma.

Aber Vorsicht, kommen die ausschließlich zur Firma, um dort Auto und Material zu übernehmen und weiter zum Einsatzort zu fahren, zählt die Fahrt zur Firma als Arbeitszeit.

Ist verwirrend, aber jahrelange Außendiensttätigkeit mit Firmenwagen und Sparwille der jeweiligen Arbeitgeber schulen

Michael
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  #48  
Alt 09.12.2008, 20:14
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Kommen die Jungs morgens zur Firma und fahren von da mit dem Firmenwagen, zählt nur der Weg Wohnung-Firma.
So habe ich das verstanden.
Und sollten sie beim Firmenwagen alle Kosten durch die Firma bezahlt bekommen müßten sie das doch sogar als geldwerten Vorteil versteuern?
Kann dann trotzdem der Kilometersatz angegeben werden?
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  #49  
Alt 09.12.2008, 20:21
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Zitat:
Zitat von El.Almirante Beitrag anzeigen
Von zu Hause aus? Dann ist es Einsatzwechseltätigkeit und so in Ordnung.
Ich glaub es nicht!
Meine Frau fährt jeden Tag 16 Kilometer und nichts war.
Sehe ich das jetzt richtig?
Jemand der einen seine Baustelle mehrmals im Jahr wechselt, mit dem Firmen PKW fährt, das Benzin, Steuern, Versicherung abgesetzt wird,
bekommt noch den goldenen Nachschlag bei der Einkommenserklärung.
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  #50  
Alt 09.12.2008, 20:29
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Und sollten sie beim Firmenwagen alle Kosten durch die Firma bezahlt bekommen müßten sie das doch sogar als geldwerten Vorteil versteuern?
Nein, nicht, wenn es eine reine Dienstfahrt ist. Das ist der Unterschied.
Wenn sie mit dem Firmenwagen von der Wohnung zur Firma fahren, muß das als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die fahrt von der Firma zum Kunden nicht. Die Fahrt von zu hause zum Kunden nicht bei Einsatzwechseltätigkeit, bis 2007 immer dann, wen der Einsatz beim selben Kunden nicht über 3 Monate hinaus ging, ab 2008 gibt es die Unterscheidung nicht mehr (auch nicht zwischen Dienstgang und Dienstreise), sind alles Dienstreisen und nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern. Das bezieht sich alles auf die km-abhängige Besteuerung.

Die Pauschalbesteuerung nach 1%-Regel greift in dem Moment, wo der Firmenwagen privat genutzt werden darf.

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Kann dann trotzdem der Kilometersatz angegeben werden?
Bei Fahrten von zu Hause zum Kunden, ja.
Bei Fahrten von der Firma zum Kunden, nein.

Ersteres aber nur unter der Bedingung Einsatzwechseltätigkeit, oder steuerlich wasserdichtem Homeoffice oder Versteuerung nach 1%-Regel evtl. zzgl. km-abhängiger Versteuerung des geldwerten Vorteils.


Bei Bauarbeitern würde ich mal davon ausgehen, daß sie keine Privatnutzung des Wagens vereinbart haben, also kein geldwerter Vorteil.

Mit dem Wagen dan nach Hause statt zur Firma zu fahren, ist nur unter bestimmten Umständen (steuerlich) zulässig, das würde jetzt aber zu weit führen. Alles in allem *kann* man so verfahren, die meisten dürften sich in einer steuerrechtlichen Grauzone befinden, mit deutlichem Hang zum Illegalen

Und weil das so kompliziert und sehr schwer nachweisbar ist, funktioniert es meist.

Michael
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