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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Hat jemand erfahrung mit Versicherungen dahingehend ob im Rahmen der Gefahrenabwehr Schleppkosten ersetzt werden?
Würde mich mal interessieren, auch im Zusammenhang mit speziellen Pannendiensten auf See.
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Gruß Karl-Heinz ![]() Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. ![]() Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
#2
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wenn du bootsbesitzer bist und eine versicherung abgeschlossen hast: schaue doch mal in deine police.
meine zahlt, jedoch keine ahnung, ob das bei allen so ist. |
#3
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Moin,
meine Kasko würde bezahlen. (behauptet zumindest der Verkäufer) Wenn dadurch ein drohender Totalverlust/Aufgabe des Schiffes verhindert wird, erscheint mir das auch logisch. In welcher Situation diese Gefahr vorliegt, würde dann wahrscheinlich zu Diskussionen führen. |
#4
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Hallo!
Logisch habe ich da nachgeschaut. ![]() ![]()
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#5
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Na das würde dann ja Seatow ersetzen
![]() Aber in den Policen steht doch immer was von Bergekosten und ich gehe mal davon aus, das dies nur die Bergung nach einer Havarie, bzw. Auflaufen auf Grund beeinhaltet. Wenn ich allerdings in einer Bucht vor Anker liege und dewr Motor nicht mehr anspringt kann ich mir nur scvhwer vosrstelle, daß dies die VK bezahlt ![]()
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Gruß Jörg |
#6
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Das die keine Starthilfe bezahlen ist schon klar.
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#7
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Mein Jura-Prof sagte uns immer, "beginnen Sie Ihre Antwort stets mit: es kommt darauf an und Sie liegen 50% richtig". Ich bin kein Jurist!
Ich weiß aus gemachten Erfahrungen von Freunden, dass der Ausfall eines Motors bei einem Segler mit Sicherheit nicht als bedrohliche Situation für Yacht und Besatzung gesehen wird, die nur durch Schlepphilfe zu lösen ist. Auch nicht bei Starkwind! Bei einem Ruderausfall ist z.B. die Sache schon komplizierter. Da wird bei entsprechendem Wetter von der Versicherungsgesellschaft möglicherweise akzeptiert, dass Schlepphilfe angefordert wird, um "größeren Schaden abzuwenden". Aber meist auch erst, nachdem man die Möglichkeit eines Notruders etc. versucht hat. Der Grundsatz der Schadensbegrenzung ist hier das Schlüsselwort. Ich würde in jedem Einzelfall mit meiner Versicherung Rücksprache halten, bevor ich ein Bergungsunternehmen beauftrage, mich aus einer misslichen Situation zu befreien. Das ist schon deshalb erforderlich, da bei einer Bergungsaktion manchmal umfangreichere Folgeschäden entstehen, die weder von der der Bergungsfirma bezahlt werden, noch von der Versicherung ohne ihr ausdrückliches Einverständnis zur Bergung akzeptiert werden. Also, im Einzelfall immer fragen. Grundsätzliche und allgemein gültige Antworten gibt es wohl nicht. Servus Paul |
#8
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Hallo!
Ich setze einfach mal voraus,dass man Schlepphilfe wirklich nur dann anfordert,wenn es dringend erforderlich ist. Das heißt wenn auch eine mögliche Eigenreparatur ausgeschlossen ist und selbstverständlich auch die Möglichkeit segeln oder Notruder.Ich denke sowieso das heute eine Mentalität sich ausbreitet schnell um Hilfe zu rufen, ohne die eigenen Möglichkeiten auszuschöpfen.Wenn ich Hilfe anfordere sollte ich sie auch wirklich benötigen und nicht nur den bequemsten Weg wählen.Nur darauf bezieht siuch meine Frage ,ob die Versicherung bezahlen würde. ![]()
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#9
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![]() Zitat:
Das erinnert mich immer wieder an die Chartercrew, die dem Vercharterer mit hohen Regressforderungen gedroht hat wenn sie nicht eingeschleppt werden als der Motor ausfiehl. Ort des Geschehens: Östlich der Linie Kalkgrund/Kegneas. Wetter: Laues Lüftchen. Boot: 42Fuß Segelyacht. Grund für den Motorausfall: Tankdeckel verwexelt. => Wasser im Tank, E-Pumpe festgelaufen. Aber Schuld war die Mangelhaft Wartung durch Charterunternehmen. Der Clou: Die Crew hatte versucht das zu vertuschen, wie sonst käme ne Mischung von Spüli, Diesel und Süßwasser in die Motorbilge? Achja, ca 20% Wasser in den Tanks. 200l mußten entsorgt werden. MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
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