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  #51  
Alt 14.07.2021, 15:31
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nein, Du verstehst es falsch, genau das gleiche Thema hatten wir neulich schon im Nachbar-Unterforum.
Die SchRegO ist völlig eindeutig - es kommt nicht darauf an, WO man fährt, sondern WAS man fährt - und nur ein Binnenschiff muß ab 10m^3 Wasserverdrängung im Schiffsregister eingetragen weren, ein Seeschiff erst ab 15m Länge.

Hier nochmal im Wortlaut:



Und da es für Sportboote nunmal keine eindeutige Definition gibt, was ein Binnen- und was ein Seeschiff ist liegt es zuerst mal in der Hand des Eigners, das Schiff entsprechend zu definieren - und ja, auch ein Seeschiff kann ein WSA-Kennzeichen bekommen und führen, wenn es (auch) Binnenwasserstraßen befährt. Einziges Problem könnte sein, wenn das entsprechende Schiff bereits in einem (Binnen-) Schiffsregister eingetragen war (siehe §6 SchRegO)
Wenn du mit einem Schiff binnen fährst brauchst du ein Kennzeichen...

Bis 10m³ reicht ein wsa Kennzeichen... darüber ein Eintrag in ein Schiffsregister
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  #52  
Alt 14.07.2021, 17:47
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Also ich ich weiß nicht.
Unser 13t Boot ist ohne Kommentar beim WSA registriert..
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  #53  
Alt 14.07.2021, 19:36
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Das sollte das eher so weit einschränken, wie es der Ostriese oben geschrieben hat, sollte also schon eine Art Schiff sein, kein Schlauchboot, Floss, Bunbo, sonstwas
Ein Schlauchboot, Floss oder Bunbo bringen auch gaaanz selten mehr als 10 Kubikmeter Verdrängung.
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  #54  
Alt 14.07.2021, 19:38
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Und jetzt wieder die Frage: Wer legt fest, ob es - erfüllte Bedingungen vorausgesetzt - ein Seeschiff ist und muss das irgendwo eingetragen oder vermerkt werden?
Jetzt beantwortet doch mal jemand die Frage von Coal!
Einzig und alleine der Eigner.
Und nein, es muss nirgendwo vermerkt werden.
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  #55  
Alt 14.07.2021, 19:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bis 10m³ reicht ein wsa Kennzeichen... darüber ein Eintrag in ein Schiffsregister
Durch mehrfache Wiederholung wird es nicht richtig.
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Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 20:59 Uhr)
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  #56  
Alt 14.07.2021, 20:18
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Ich erläutere den Sachverhalt anhand meines Falls...

Mein Boot habe ich in den NL gekauft. Dort war es im Schiffsregister eingetragen und hat auch eine Brandnummer.
Über den Austrag aus diesem Register habe ich beim Kauf eine Löschung erhalten und auch die schriftliche Bestätigung,
daß das Schiff frei von Rechten Dritter ist.

Mit dem Kaufvertrag und meinem Personalausweis bin ich zum WSA Berlin gegangen und habe dort ein WSA-Kennzeichen beantragt.
Das Boot hat die Größe 13,50 m x 4,25 m und ein Gewicht von mindestens 16 t (> 10 Kubikmeter Verdrängung).

Ohne Nachfrage
habe ich, wie tausende andere auch, ein WSA Kennzeichen zugeteilt bekommen: B-WW 8.
Dies steht auf beiden Seiten des Bootes und wurde von der WSP noch nie moniert.

Mein Boot war vorher nie in einem deutschen Schiffsregister (Binnen oder See) eingetragen oder hatte je ein Binnenkennzeichen.
Also konnte ich selbst die Wahl treffen, ob ich ein See- oder ein Binnenschiff fahre.

In meinem "Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen" steht korrekt: Verdrängung > 10 Kubikmeter.

Wie ist das möglich?
a. es interessiert beim WSA niemand
b. wenn man mir gesagt hätte, daß ab 10 Kubikmeter der Eintrag in das Binnenschiffsregister
vorgeschrieben ist, hätte ich erklärt: "Das ist ein Seeschiff, was auch Binnen fahren soll."

Daraufhin hätte man mir wahrscheinlich erklärt:
"Na, dann tragen Sie es doch in das Seeschiffsregister ein."
Der Dialog wäre von mir dann so fortgeführt worden:
"Der Eintrag in das Seeschiffsreister ist für Sportboote erst ab 15 m vorgeschrieben.
Eine freiwillige Eintragung möchte ich nicht, sondern ich möchte an meinem Seeschiff nur ein
Binnenkennzeichen damit ich damit auch Binnen fahren kann."

Auf See ist für ein Sportboot < 15 m kein Kennzeichen vorgeschrieben.
Es genügt die Angabe eines Namens und des Heimthafens.
Deshalb steht bei mir am Heck: Stern von Berlin.
Binnen hat die Angabe eines Bootnamens oder Heimathafens nur "schmückenden Charakter".
Man kann auch ohne alles Binnen fahren, nur eben nicht ohne Binnenkennzeichen.
Der Bootsname steht auch nicht im "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen".

Ganz witzig: Mein Boot hat offiziell die Einstufung in die CE-Klasse C (=Küstengewässer).
Auch das interessiert niemand bei der Anmeldung, da die CE-Klassifizierung nicht im
"Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" vermerkt wird.

Es ist nicht verboten mit CE-Klasse C auf See zu fahren,
wenn man die Bedingungen einhält (bis 2 m Welle und bis 6 bf).

Alle Ausführungen in diesem Posting gelten synonym auch für die Registrierung beim DMYV oder ADAC
und trifft auf alle größeren Sportboote mit > 10 Kubikmeter Verdrängung und eine Länge unter 15 m zu.

Und damit zurück zum Ausgangsposting von GJD: Eine Eintragung ins Binnenschiffsregister wäre nicht
notwendig gewesen und hätte Kosten gespart.
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Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 20:34 Uhr)
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  #57  
Alt 14.07.2021, 20:31
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Verständlicher kann man es wohl nicht beschreiben.
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  #58  
Alt 14.07.2021, 21:00
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du mit einem Schiff binnen fährst brauchst du ein Kennzeichen...

Bis 10m³ reicht ein wsa Kennzeichen... darüber ein Eintrag in ein Schiffsregister
willst Du es nicht verstehen oder was genau ist das Problem?
Wenn Du mit einem Schiff binnen fährst brauchst Du ein Kennzeichen, richtig - aber ins Schiffsregister eintragen mußt Du es nur, wenn es sich um ein Binnenschiff handelt und eine Wasserverdrängung von >10m^3 hat ODER wenn es sich um ein Seeschiff handelt und länger als 15m ist.
Mit dem 14,99m langen Seeschiff mit 100 m^3 Wasserverdrängung unterliegst Du keinerlei Eintragungspflichten, völlig egal wo Du damit fährst (und selbstverständlich kannst Du da auch ein WSA-Kennzeichen dran pappen, wenn Du im Geltungsbereich der BinSchStrO unterwegs bist, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen).

Oder auch in Kurzform: von einigen wenigen Spezialfällen (z.b. übergroße Hausboote) abgesehen gibt es keinerlei Grund, ein Sportboot im Binnenschiffsregister einzutragen. Entweder fährt man mit einem amtlichen/amtlich anerkannten Kleinfahrzeug-Kennzeichen oder man trägt bei >15m Länge gleich im Seeschiffsregister ein und führt dann das Unterscheidungssignal als Kennzeichen.


lg, justme

Geändert von justme (14.07.2021 um 21:13 Uhr)
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  #59  
Alt 14.07.2021, 21:13
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Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Wann ist mein Schiff denn ein Seeschiff?
Und wenn ich es dann nirgendwo eintragen lasse, habe ich doch auch kein Kennzeichen.
Das braucht man in Deutschland.

Also, wenn mein Schiff > 10m³ Wasserverdrängung hat und unter 15m ist, muss ich es ja schon in das Binnenschifffahrtsregister oder freiwillig ins Seeschiffsregister eintragen lassen, um ein Kennzeichen zu erhalten.

Oder verstehe ich das falch?

LG
Das verstehst du falsch! Ein Binnenkennzeichen erhälst du auch bei der Registierung beim WSA.
Auf See benötigst du kein Kennzeichen.
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Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 21:22 Uhr)
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  #60  
Alt 14.07.2021, 21:19
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Es gibt Fälle, da kannst Du Bücher schreiben, Holzhämmer einsetzen o. ä.
Es wird nicht helfen.
Dann ist auch gut.

Ist doch alles gesagt und geschrieben.
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  #61  
Alt 15.07.2021, 07:31
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Es ist nicht verboten mit CE-Klasse C auf See zu fahren,
wenn man die Bedingungen einhält (bis 2 m Welle und bis 6 bf).
Auch darüber ist es nicht verboten (was freilich nichts mehr mit dem Thema zu tun hat).

Gruß

Totti
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  #62  
Alt 06.08.2021, 14:22
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So ich hab Mal bei der wapo Koblenz nachgefragt wie das ist mit dem Eintrag ins Binnenschiffsregister: ich muss sagen ich habe mit der Antwort auch wieder was gelernt.
Die Antwort der betreffenden Stelle:

Eine Verpflichtung zum Eintrag in das Binnenschiffsregister für Sportboote gibt es nicht. Die von Ihnen genannten 10m³ treffen lediglich auf Fahrzeuge zu, die Güter transportieren.

Es ist möglich sich eintragen zu lassen (freiwillig). Sollte dies erfolgen, ist eine Kennzeichnungspflicht nicht notwendig.

Alternativ reicht es vollkommen aus, ein Kennzeichen des zuständigen WSA zu beantragen und am Fahrzeug zu führen.
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  #63  
Alt 06.08.2021, 15:36
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Haben die auch die Rechtsgrundlage genannt?

Gruß, Rainer
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  #64  
Alt 06.08.2021, 15:52
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Haben die auch die Rechtsgrundlage genannt?

Gruß, Rainer
Nein... Mir reicht das schriftliche....
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  #65  
Alt 06.08.2021, 17:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So ich hab Mal bei der wapo Koblenz nachgefragt wie das ist mit dem Eintrag ins Binnenschiffsregister: ich muss sagen ich habe mit der Antwort auch wieder was gelernt.
Die Antwort der betreffenden Stelle:

Eine Verpflichtung zum Eintrag in das Binnenschiffsregister für Sportboote gibt es nicht. Die von Ihnen genannten 10m³ treffen lediglich auf Fahrzeuge zu, die Güter transportieren.

Es ist möglich sich eintragen zu lassen (freiwillig). Sollte dies erfolgen, ist eine Kennzeichnungspflicht nicht notwendig.

Alternativ reicht es vollkommen aus, ein Kennzeichen des zuständigen WSA zu beantragen und am Fahrzeug zu führen.
Hi
Warum werden eigentlich eindeutig geregelte Dinge über mehr als 50 Beiträge diskutiert?

btw.: Das Thema haben wir doch so schon in der Bootsfahrschule behandelt, oder?
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  #66  
Alt 06.08.2021, 18:32
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Warum werden eigentlich eindeutig geregelte Dinge über mehr als 50 Beiträge diskutiert?

btw.: Das Thema haben wir doch so schon in der Bootsfahrschule behandelt, oder?
dort lernt man meines Wissens was anderes als das, was die WaschPo Koblenz geschrieben hat.

bis denne, Rainer
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  #67  
Alt 06.08.2021, 18:41
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Hi Rainer
Nö, war genau so Thema in der Bootsfahrschule.
Zumindest bei uns vor vielen Jahren, wo die Theorie noch 3 Monate beanspruchte.
Kann auch mit der Qualität der Ausbildung als solcher zu tun haben.
War wohl eine andere Zeit.
Mag heute anders sein.
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  #68  
Alt 06.08.2021, 18:54
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Nein... Mir reicht das schriftliche....
dann würde ich evtl. den freundlichen Beamten (mal abgesehen davon, daß die WaschPo weder zuständig noch beauftragt ist, sich um die Auslegung der SchRegO zu kümmern) mal fragen, ob er tatsächlich neben dem §3 Abs 3 (in dem das, was man Dir offenbar geantwortet hat steht) auch bis zum §10 gelesen hat - der ist dann doch relativ unzweideutig:
Zitat:
2) Zur Anmeldung eines Binnenschiffs ist der Eigentümer verpflichtet,
1. wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,
2. wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder
Ansonsten halte ich es wie üblich - für die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen ist nicht die Exekutive zuständig, also haben Auskünfte derselben auch genau diese Relevanz.

lg, justme
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  #69  
Alt 06.08.2021, 18:58
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Wir alle haben doch Seeschiffe.
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  #70  
Alt 06.08.2021, 19:01
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Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #71  
Alt 06.08.2021, 19:01
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Zitat:
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Moin moin,



dann würde ich evtl. den freundlichen Beamten (mal abgesehen davon, daß die WaschPo weder zuständig noch beauftragt ist, sich um die Auslegung der SchRegO zu kümmern) mal fragen, ob er tatsächlich neben dem §3 Abs 3 (in dem das, was man Dir offenbar geantwortet hat steht) auch bis zum §10 gelesen hat - der ist dann doch relativ unzweideutig:


Ansonsten halte ich es wie üblich - für die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen ist nicht die Exekutive zuständig, also haben Auskünfte derselben auch genau diese Relevanz.

lg, justme

Du kannst gern eine andere Stelle schriftlich anfragen... Wenn du dann eine anderslautende Antwort bekommst können wir gern diskutieren... Bis dahin gilt für mich das Schreiben der offiziellen Stelle als masgebend und nicht die Meinung eines bf-mitgliedes
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  #72  
Alt 07.08.2021, 08:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du kannst gern eine andere Stelle schriftlich anfragen... Wenn du dann eine anderslautende Antwort bekommst können wir gern diskutieren... Bis dahin gilt für mich das Schreiben der offiziellen Stelle als masgebend und nicht die Meinung eines bf-mitgliedes
das kannst Du gern so halten - aber solange Du nicht verstehst, daß die Aussage eines Vollstreckungsbeamten der Exekutive genau 0,00 Aussagekraft und rechtliche Gewißheit bedeutet ist es relativ müßig, mit Dir darüber zu diskutieren. Im Klartext: Polizisten legen keine Gesetze aus und entscheiden nicht, wie diese anzuwenden sind, von daher sind rechtliche Aussagen von Polizisten exakt genauso viel wert wie die Deines 90jährigen Opas.

lg, justme
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  #73  
Alt 07.08.2021, 08:52
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Moin moin,



das kannst Du gern so halten - aber solange Du nicht verstehst, daß die Aussage eines Vollstreckungsbeamten der Exekutive genau 0,00 Aussagekraft und rechtliche Gewißheit bedeutet ist es relativ müßig, mit Dir darüber zu diskutieren. Im Klartext: Polizisten legen keine Gesetze aus und entscheiden nicht, wie diese anzuwenden sind, von daher sind rechtliche Aussagen von Polizisten exakt genauso viel wert wie die Deines 90jährigen Opas.

lg, justme
Bevor du groß rummaulst ... Einfach Mal Eier zeigen und selbst offizielle stellen (die für dich dann aussagekräftige Antworten geben) anschreiben...
Oder Fresse halten.

Ich hab mir die Mühe gemacht die WSP anzuschreiben..

Von Koblenz würde es weitergeleitet nach Mainz
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  #74  
Alt 07.08.2021, 09:16
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Ist ja jetzt kein Grund, sich darüber zu streiten. Ich finde die Antwort freilich auch "überraschend".
Seine Schlüsse daraus muss jeder selbst ziehen, wie er damit umgeht.
Beiträge im Forum stellen keine Rechtsberatung dar, sondern die persönliche Meinung des Users und hier noch die des WaPo-Beamten. Wie belastbar die Aussage ist, muss man halt mal vertiefend hinterfragen.

Gruß

Totti
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  #75  
Alt 07.08.2021, 10:46
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Hat geantwortet...
Solange Du offenbar nicht in der Lage bist zu kapieren, daß es der Exekutive nunmal weder zusteht noch diese dazu ausgebildet ist, rechtssichere Aussagen zur Auslegung von Gesetzen und Verordnungen zu treffen ist die Diskussion in der Tat müßig.
Die einzig belastbare Aussage wäre ein höchstinstanzliches Urteil, solange so etwas nicht vorliegt ist jegliche Aussage halt erstmal nur eine Meinung. Und wenn man eine fundierte Meinung zu Rechtsfragen hören möchte (in der Regel, weil man davon betroffen ist) fragt man jemanden, der sich damit auskennt, mithin also ein Organ der Rechtspflege, welches einem dann (idR kostenpflichtig) Rechtsberatung und Auskunft geben kann. Polizeibeamte, egal welchen Ranges, gehören recht eindeutig nicht dazu - die Polizei ist weder dafür zuständig, Kennzeichnungen von Sportbooten vorzunehmen noch Registereintragungen in Binnen- oder Seeschiffsregister. Das Einzige, wofür die WaschPo zuständig ist ist die Überwachung der Einhaltung der KlFzKV-BinSch, wenn man ein Sportfahrzeug auf Binnenwasserstraßen bewegt - und jede mögliche Kennzeichnung, egal ob Kleinfahrzeugkennzeichen, Binnenschiffsregistereintrag oder Seeschiffsregistereintrag erfüllt die Voraussetzungen der KlFzKV-BinSch.

lg, justme

Geändert von justme (07.08.2021 um 10:54 Uhr)
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