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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 13.07.2021, 14:05
GJD GJD ist offline
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Standard Schiffsbrief --> Kennzeichnung

Hallo,
ich habe mir einen Verdränger zugelegt.
Da es mehr als 10m³ Verdrängung hat, habe ich es beim Amtsgericht in das Binnenschiffsregister eintragen lassen.
Hat alles ganz wunderbar geklappt und ich habe den Schiffsbrief erhalten.

Laut Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung sollten bei im Binnenschifffahrtsregister eingetragene Kleinfahrzeuge ihre im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, tragen.

In meinem Schiffsbrief steht:
auf glaubhafter Nachweisung unter Nr. BSR ####
(# = eine Zahl)

Da ich jetzt nicht sicher bin, ob dies die Schiffsregisternummer ist, habe ich bei dem Amtsgericht nachgefragt. Der Mitarbeiter, da auch den Schiffsbrief ausgestellt hat, sagte mir, ich bräuchte keine Kennzeichnung am Boot haben.

Könnt ihr mir dies bestätigen?
Wenn doch, wie muss die Kennzeichnung aussehen?
BSR####B
####B
BSR #### B
BSR-####-B
####-B
...

Danke für eure Hilfe

Geändert von GJD (13.07.2021 um 14:23 Uhr)
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  #2  
Alt 13.07.2021, 15:17
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Ist Dein Kennzeichen so geheim?

Gruß, Rainer
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  #3  
Alt 13.07.2021, 15:38
GJD GJD ist offline
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Hallo Rainer,
nein, ist natürlich nicht Geheim.
Tut aber auch nichts zur Sache.
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  #4  
Alt 13.07.2021, 16:12
Benutzerbild von carandi27
carandi27 carandi27 ist offline
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In der VO heißt es:

bei einem im Binnenschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, wenn es seinen Namen und Heimat- oder Registerort in der Form des § 2 Abs. 3 führt;

Also besteht aus meiner Sicht Kennzeichnungspflicht und zwar in der Form ####B

So würde ich das zumindest interpretieren.

Gruß
Andreas
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  #5  
Alt 13.07.2021, 17:08
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
In der VO heißt es:

bei einem im Binnenschiffsregister eingetragenen Kleinfahrzeug seine im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, wenn es seinen Namen und Heimat- oder Registerort in der Form des § 2 Abs. 3 führt;

Also besteht aus meiner Sicht Kennzeichnungspflicht und zwar in der Form ####B
... und genau so sieht man das recht häufig auf dem Wasser.

Wobei die Anmeldung beim WSA für 30 EUR auch gereicht hätte.
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  #6  
Alt 13.07.2021, 18:37
GJD GJD ist offline
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Mein Boot davor, hatte ich auch beim WSA angemeldet.
Da dieses aber über 10m^3 Wasserverdrängung hat, geht das nicht. Es muss in das Schiffsregister eingetragen werden.
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  #7  
Alt 13.07.2021, 18:41
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Fronmobil Fronmobil ist gerade online
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Mein Boot hat 16 Kubikmeter Verdrängung und ist beim WSA angemeldet.
Ganz legal.

Wenn das nicht möglich wäre, dann müsste nahezu jeder holländische Stahlverdränger in Deutschland beim Binnenschiffsregister eingetragen werden. Geschätzte 90% sind es jedoch nicht.
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  #8  
Alt 13.07.2021, 19:07
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Moin zusammen!

Klaus hat Recht. Fast
Das WSA Kennzeichen gilt für Kleinfahrzeuge und ist ein bundesweit anerkannter Registrierungsnachweis.
Er ist jedoch KEIN EIGENTUMSNACHWEIS !!.
Abhängig vom Fahrtgebiet kann einem das völlig egal sein.

Der Eintrag im Seeschiffsregister z.B. ist ein international anerkannter EIGENTUMSNACHWEIS.
Ein zusätzlicher Nachweis mit Kaufvertrag und ausgewiesener MwSt. usw. entfällt.

Wenn man international in Europa unterwegs ist, macht es die Sache etwas entspannter.
Das ist auch schon alles....


Euch allen eine tolle Saison!

Gruß
Tobias
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  #9  
Alt 13.07.2021, 19:11
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Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Mein Boot davor, hatte ich auch beim WSA angemeldet.
Da dieses aber über 10m^3 Wasserverdrängung hat, geht das nicht. Es muss in das Schiffsregister eingetragen werden.
Nee.
Muss nicht.
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  #10  
Alt 13.07.2021, 19:16
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Minchen wiegt auch über 10 Tonnen und hat ein WSA Kennzeichen...
Problematisch wird es erst, wenn du schwerer als 10 Tonnen und länger als 15 (?) Meter bist
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #11  
Alt 13.07.2021, 19:17
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Ich meine das nur der ADAC bzgl. des IBS ein Limit bei 10m3 hat.
Die stellen dann keinen mehr aus.

Macht aber nix. Geht man halt woanders hin
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  #12  
Alt 13.07.2021, 19:21
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Nee.
Muss nicht.
Da würde mich jetzt doch interessieren wo das steht.

https://www.amtsgericht.bremen.de/ab...chiffsregister

Auch eine Prüfungsfrage für den SBF Binnen geht von einem "muß" ab 10 m³ aus.

Gruß, Rainer
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  #13  
Alt 13.07.2021, 19:23
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Ganz einfach, das gilt nur für einen Binnenschiff. Du darfst aber auch ein Seeschiff binnen nutzen und in einen Binnenhafen legen. Und da ist die Grenze bei, meine ich, 15 Metern

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Da würde mich jetzt doch interessieren wo das steht.

https://www.amtsgericht.bremen.de/ab...chiffsregister

Auch eine Prüfungsfrage für den SBF Binnen geht von einem "muß" ab 10 m³ aus.

Gruß, Rainer
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  #14  
Alt 13.07.2021, 19:27
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ok - was dazu gelernt......
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  #15  
Alt 13.07.2021, 19:30
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Darum hat der Klaus sein Seeschiff in Potsdam liegen und ich mein Seeschiff in Emmerich . Wie tausend andere auch.
Ob das mit einem 12 Tonnen Bunbo auch noch geht, weiss ich nicht, denke nicht
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  #16  
Alt 13.07.2021, 19:44
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Manche müssen ihr Boot ins Binnenschiffsregister eintragen,
weil dann das Boot mit einer Schiffshypothek (ähnlich einer Immobilie)
belastet werden kann.
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  #17  
Alt 13.07.2021, 19:55
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Echt jetzt?
Für ein Hobby 'ne Hypothek aufnehmen?
Was es alles gibt.

Will damit nicht unterstellen, das es beim TE so ist.

Geändert von sporty (13.07.2021 um 20:01 Uhr)
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  #18  
Alt 13.07.2021, 20:10
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Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Echt jetzt?
Für ein Hobby 'ne Hypothek aufnehmen?
Was es alles gibt.
Ist in NL bei >60% aller neueren und teuren Yachten der Normalfall.
Oft sieht man auch noch eine "Brandnummer" (eingeschlagene Registernummer) im Stahl.
Bei Ankauf ist dann Vorsicht geraten; zumindest ein Austragsbeweis aus dem Register sollte vorliegen, bei höheren Summen wäre ein Eigentumsübertrag über einen Notar anzuraten und eine Weiterführung des Eigentumsnachweises über einen Eintrag ins NL- oder D-Register.
Auch wenn der Verkäufer im Vertrag das Nichtbestehen von Rechten Dritter bestätigt (ohne Notar), hilft das wenig, wenn doch noch jemand mit Forderungen auftaucht...
__________________
Gruss, Dirk
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  #19  
Alt 13.07.2021, 20:31
gninneh gninneh ist offline
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Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mir einen Verdränger zugelegt.
Da es mehr als 10m³ Verdrängung hat, habe ich es beim Amtsgericht in das Binnenschiffsregister eintragen lassen.
Hat alles ganz wunderbar geklappt und ich habe den Schiffsbrief erhalten.

Laut Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung sollten bei im Binnenschifffahrtsregister eingetragene Kleinfahrzeuge ihre im Schiffsbrief ausgewiesene Schiffsregisternummer, gefolgt von dem Kennbuchstaben B, tragen.

In meinem Schiffsbrief steht:
auf glaubhafter Nachweisung unter Nr. BSR ####
(# = eine Zahl)

Da ich jetzt nicht sicher bin, ob dies die Schiffsregisternummer ist, habe ich bei dem Amtsgericht nachgefragt. Der Mitarbeiter, da auch den Schiffsbrief ausgestellt hat, sagte mir, ich bräuchte keine Kennzeichnung am Boot haben.

Könnt ihr mir dies bestätigen?
Wenn doch, wie muss die Kennzeichnung aussehen?
BSR####B
####B
BSR #### B
BSR-####-B
####-B
...

Danke für eure Hilfe
Du musst, wie du das in der Verordnung schon richtig gefunden hast ein Kennzeichen am Boot haben. Da du das vom Schiffsbrief eh schon hast, wäre es unsinnig noch eins vom WSA oder nen IBS zu holen. Ein mir bekanntes Boot trägt als "BSR xxxx-B".
__________________
Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #20  
Alt 13.07.2021, 20:36
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Hi Dirk
Ist interessant.
Käme für mich nicht in Frage.
Habe das immer so gedacht: Wenn es versinkt darf es mich nicht belasten.
Eine evtl. Versicherungsleistung nicht berücksichtigt.

Ist schon wieder o.t.
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  #21  
Alt 14.07.2021, 01:11
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Emma Emma ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
...das gilt nur für einen Binnenschiff ... da ist die Grenze bei, meine ich, 15 Metern
Inzwischen außer auf dem Rhein bei unter 20m ...
__________________
Mahlzeit
Jan


Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen.
Christian Morgenstern
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  #22  
Alt 14.07.2021, 04:54
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justme justme ist offline
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2.735 Danke in 1.434 Beiträgen
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Emma Beitrag anzeigen
Inzwischen außer auf dem Rhein bei unter 20m ...
das gilt für den Führerschein - mit der Eintragungspflicht im Seeschiffsregister hat das nichts zu tun, die besteht für Schiffe ab 15m Rumpflänge, siehe §10 SchRegO:

Zitat:
(1) Zur Anmeldung eines Seeschiffs ist der Eigentümer verpflichtet, wenn das Schiff nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat. Dies gilt nicht für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
lg, justme
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  #23  
Alt 14.07.2021, 07:08
GJD GJD ist offline
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Standard

Vielen Dank für eure vielen Meldungen.
Aber da scheint es mir ja wirklich viel Unklarheiten zu geben.
Ich habe darum heute Morgen mit dem WSA telefoniert und nachgefragt.
Die haben mir bestätigt, dass man ein Boot mit mehr als 10m³ Wasserverdrängung nicht bei denen anmelden kann, und dies beim Amtsgericht in das Binnen- oder Seeschiffsregister eingetragen werden muss!
So verstehe ich es auch, wenn ich die Schiffsregisterordnung lese.
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  #24  
Alt 14.07.2021, 12:13
Coal Coal ist offline
Vice Admiral
 
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1.479 Danke in 746 Beiträgen
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Was mich in diesem Zusammenhang schon immer interessiert hat - muss man das irgendwo bekannt geben, dass das Boot ein Seeschiff ist? Oder erklärt man das erst, wenn jemand nachfragt, warum es nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist? Mich hat niemand gefragt, ich habe das WSA-Kennzeichen bekommen und gut war. Bei einem früheren Boot gab es mal einen mündlichen Hinweis, aber nur informativ "eigentlich müssten Sie...".
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  #25  
Alt 14.07.2021, 12:19
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
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Beiträge: 4.222
5.144 Danke in 2.255 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Mich hat niemand gefragt, ich habe das WSA-Kennzeichen bekommen und gut war. Bei einem früheren Boot gab es mal einen mündlichen Hinweis, aber nur informativ "eigentlich müssten Sie...".

Was steht denn in Deinem WSA-Ausweis unter "Wasserverdrängung"?
__________________
Hier stand mal mein Name.
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