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  #26  
Alt 14.07.2021, 12:59
Coal Coal ist offline
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>10m³

Sonst wäre die Frage obsolet.
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  #27  
Alt 14.07.2021, 13:29
billi billi ist offline
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die Verordnung ist klar... >10m³ ist im Binnenschiffsregister einzutragen....
was ist daran so kompliziert.. ?
wenn du über 10m³ hast bist du verpflichtet zum Eintrag ins Binnenschiffsregister oder ein Vergleichbares (Seeschiffsregister) das WSA Kennzeichen ist zwar schön aber im Prinzip nichts wert...
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  #28  
Alt 14.07.2021, 13:33
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volker1165 volker1165 ist offline
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Ne Billi, so ist das eben nicht. Ein Seeschiff brauchst du nicht ins Binnenregister einzutragen und unter 15m auch nicht ins Seeschiffregister.
Nur Binnen must du eine Kennzeichnung haben, auf See nicht
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  #29  
Alt 14.07.2021, 13:41
GJD GJD ist offline
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Wann ist mein Schiff denn ein Seeschiff?
Und wenn ich es dann nirgendwo eintragen lasse, habe ich doch auch kein Kennzeichen.
Das braucht man in Deutschland.

Also, wenn mein Schiff > 10m³ Wasserverdrängung hat und unter 15m ist, muss ich es ja schon in das Binnenschifffahrtsregister oder freiwillig ins Seeschiffsregister eintragen lassen, um ein Kennzeichen zu erhalten.

Oder verstehe ich das falch?

LG
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  #30  
Alt 14.07.2021, 13:45
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Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Also, wenn mein Schiff > 10m³ Wasserverdrängung hat und unter 15m ist, muss ich es ja schon in das Binnenschifffahrtsregister oder freiwillig ins Seeschiffsregister eintragen lassen, um ein Kennzeichen zu erhalten.

Oder verstehe ich das falch?

LG
Bei unter 15m reicht ein WSA Kennzeichen anstelle des Binnenschifffahrtsregister, als Seeschiff bei Binnenfahrt.

Gruß

Totti
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  #31  
Alt 14.07.2021, 13:45
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Hatten wir doch letztes Mal schon in irgendeinem anderen Trööööt, was für eine Schiff du hast, entscheidest du erst mal selber. Und in in Deutschland braucht man kein Kennzeichen generell, sondern nur auf Binnenwasserstrassen. Kann eine WSA Zulassung sein, dann schreibst du einfach bei Verdrängung <10t rein, ansonsten gibts den ADAC, IBS, was weiss ich


Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Wann ist mein Schiff denn ein Seeschiff?
Und wenn ich es dann nirgendwo eintragen lasse, habe ich doch auch kein Kennzeichen.
Das braucht man in Deutschland.

Also, wenn mein Schiff > 10m³ Wasserverdrängung hat und unter 15m ist, muss ich es ja schon in das Binnenschifffahrtsregister oder freiwillig ins Seeschiffsregister eintragen lassen, um ein Kennzeichen zu erhalten.

Oder verstehe ich das falch?

LG
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  #32  
Alt 14.07.2021, 13:46
GJD GJD ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Bei unter 15m reicht ein WSA Kennzeichen anstelle des Binnenschifffahrtsregister, als Seeschiff bei Binnenfahrt.

Totti
Nein, wenn trotzdem über 10m³ Wasserverdrängung reicht nicht das WSA Kennzeichen!
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  #33  
Alt 14.07.2021, 13:48
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Hunderte Stahlverdränger können nicht irren


Zitat:
Zitat von GJD Beitrag anzeigen
Nein, wenn trotzdem über 10m³ Wasserverdrängung reicht nicht das WSA Kennzeichen!
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  #34  
Alt 14.07.2021, 13:54
GJD GJD ist offline
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Hunderte Stahlverdränger können nicht irren
Ja, darüber wundere ich mich ja auch.
Aber laut Schiffsregisterordnung und Telefonat mit WSA ist es trotzdem so, dass ein Boot mit über 10m³ Wasserverdrängung in das Binnenschifffahrtsregister oder Seeschiffsregister eingetragen werden muss.
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  #35  
Alt 14.07.2021, 14:03
Coal Coal ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Verordnung ist klar... >10m³ ist im Binnenschiffsregister einzutragen....
was ist daran so kompliziert.. ?
Die Verordnung ist klar, aber so einfach, wie du dir das vorstellst, ist das nicht. Wenn dein Boot nämlich in grauer Vorzeit mal irgendwo eingetragen wurde und das bei dem Eintragungsversuch bekannt wird, dann hast du den Hut auf. Such' mal die Erben des vor 45 Jahren verstorbenen ehemaligen Besitzers...
Ist mir mal passiert, als ich ganz korrekt sein wollte.

Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Hatten wir doch letztes Mal schon in irgendeinem anderen Trööööt, was für eine Schiff du hast, entscheidest du erst mal selber.
Genau das war ja meine Frage, die anscheinend nicht gelesen oder nicht verstanden wurde:
Zitat:
Zitat von Coal Beitrag anzeigen
Was mich in diesem Zusammenhang schon immer interessiert hat - muss man das irgendwo bekannt geben, dass das Boot ein Seeschiff ist? Oder erklärt man das erst, wenn jemand nachfragt, warum es nicht im Binnenschiffsregister eingetragen ist?
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  #36  
Alt 14.07.2021, 14:04
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nee - da stimmt was nicht - 10m³ ist kein Kriterium für das Seeschiffsregister (soweit ich weiß) - bezieht sch auf #34
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  #37  
Alt 14.07.2021, 14:13
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ne Billi, so ist das eben nicht. Ein Seeschiff brauchst du nicht ins Binnenregister einzutragen und unter 15m auch nicht ins Seeschiffregister.
Nur Binnen must du eine Kennzeichnung haben, auf See nicht
Du hast mich falsch verstanden ... über 10m³ ist für binnenfahrt ein Eintrag in eine register Pflicht... egal ob binnen oder See... dabei ist es unerheblich in welches...

Auch unerheblich ob es in See Pflicht ist
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  #38  
Alt 14.07.2021, 14:16
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Siehe Beitrag 33, wenn die alle illegal unterwegs, oh je
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  #39  
Alt 14.07.2021, 14:21
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Ja gut, sehe ich auch, dass da wohl viele ohne entsprechende Registrierung unterwegs sind.
Muss deswegen ja aber nicht richtig sein.
Schön wären Fakten, warum das nicht illegal ist?

LG
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  #40  
Alt 14.07.2021, 14:23
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Das sind alles Seeschiffe, die müssen erst ab 15m ins Register eingetragen werden. Trotzdem dürfen die Binnen fahren und auch liegen
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Alt 14.07.2021, 14:25
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Wer entscheidet denn ob das ein See- oder Binnenschiff ist? Der Eigner?
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  #42  
Alt 14.07.2021, 14:46
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Erst mal ja
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  #43  
Alt 14.07.2021, 14:47
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Erst mal ja

Nein.

Das BSH äußert sich folgendermaßen:
Es muss sich um ein Seeschiff, ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff, handeln. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?
Offene Motorboote, Schlauchboote und Rigid Inflatable Boats fallen nicht unter die Einstufung als Seeschiff!
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Hier stand mal mein Name.
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  #44  
Alt 14.07.2021, 14:49
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Von einem Schiff bin ich ausgegangen
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  #45  
Alt 14.07.2021, 15:00
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Nein.

Das BSH äußert sich folgendermaßen:
Es muss sich um ein Seeschiff, ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff, handeln. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
Ist dem Schiff eine CE-Konformität der Klassen A oder B bescheinigt?
Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?
Offene Motorboote, Schlauchboote und Rigid Inflatable Boats fallen nicht unter die Einstufung als Seeschiff!
Hmmm - im Watt, auf der Schlei oder der Kieler Förde bin ich mit CE "C" dann keine "Seeschiff"? Obwohl das Fahrtgebiet ja nicht Binnen ist.

Bis denne, Rainer
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  #46  
Alt 14.07.2021, 15:07
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Hmmm - im Watt, auf der Schlei oder der Kieler Förde bin ich mit CE "C" dann keine "Seeschiff"? Obwohl das Fahrtgebiet ja nicht Binnen ist.

Bis denne, Rainer

So sieht es aus.

Laut BSH bekommt man für CE C wohl kein Flaggenzertifikat.
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Hier stand mal mein Name.
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  #47  
Alt 14.07.2021, 15:13
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du hast mich falsch verstanden ... über 10m³ ist für binnenfahrt ein Eintrag in eine register Pflicht... egal ob binnen oder See... dabei ist es unerheblich in welches...

Auch unerheblich ob es in See Pflicht ist
nein, Du verstehst es falsch, genau das gleiche Thema hatten wir neulich schon im Nachbar-Unterforum.
Die SchRegO ist völlig eindeutig - es kommt nicht darauf an, WO man fährt, sondern WAS man fährt - und nur ein Binnenschiff muß ab 10m^3 Wasserverdrängung im Schiffsregister eingetragen weren, ein Seeschiff erst ab 15m Länge.

Hier nochmal im Wortlaut:

Zitat:
§ 10
(1) Zur Anmeldung eines Seeschiffs ist der Eigentümer verpflichtet, wenn das Schiff nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat. Dies gilt nicht für Seeschiffe, deren Rumpflänge, gemessen zwischen den äußersten Punkten des Vorstevens und des Hinterstevens, 15 Meter nicht übersteigt. Von der Anmeldepflicht kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
(2) Zur Anmeldung eines Binnenschiffs ist der Eigentümer verpflichtet,

1. wenn das Schiff zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine größte Tragfähigkeit mindestens 20 Tonnen beträgt,
2. wenn das Schiff nicht zur Beförderung von Gütern bestimmt ist und seine Wasserverdrängung bei größter Eintauchung mindestens 10 Kubikmeter beträgt, oder
3. wenn das Schiff ein Schlepper, ein Tankschiff oder ein Schubboot ist.
Und da es für Sportboote nunmal keine eindeutige Definition gibt, was ein Binnen- und was ein Seeschiff ist liegt es zuerst mal in der Hand des Eigners, das Schiff entsprechend zu definieren - und ja, auch ein Seeschiff kann ein WSA-Kennzeichen bekommen und führen, wenn es (auch) Binnenwasserstraßen befährt. Einziges Problem könnte sein, wenn das entsprechende Schiff bereits in einem (Binnen-) Schiffsregister eingetragen war (siehe §6 SchRegO)
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  #48  
Alt 14.07.2021, 15:14
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Es muss sich um ein Seeschiff, ein zur Seefahrt bestimmtes Schiff, handeln. Dieses muss unter anderem aufgrund seiner Bauart, seiner Aufbauten und seiner Maße zur Seefahrt geeignet sein. Zur Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
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Verfügt das Schiff über ein wasserfestes Deck und geschlossene Kajüten-Aufbauten für einen längeren Aufenthalt auf See?
Und jetzt wieder die Frage: Wer legt fest, ob es - erfüllte Bedingungen vorausgesetzt - ein Seeschiff ist und muss das irgendwo eingetragen oder vermerkt werden?
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  #49  
Alt 14.07.2021, 15:16
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Zitat:
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Erst mal ja
"Erst mal" heißt was? Das deutet ja darauf hin, dass jemand dem widersprechen kann.
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  #50  
Alt 14.07.2021, 15:19
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Das sollte das eher so weit einschränken, wie es der Ostriese oben geschrieben hat, sollte also schon eine Art Schiff sein, kein Schlauchboot, Floss, Bunbo, sonstwas
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