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  #1  
Alt 08.11.2020, 20:13
Mr.G Mr.G ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Angler am Bootsliegeplatz

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Informationen und vielleicht hatte jemand von euch so einen Fall schon mal :/ ich habe eine Motoryacht auf dem Rhein (11Meter) am eigenen Liegeplatz. Ich habe ca alle 3-5 Wochen einen kaputten Fender oder aber 2-3 Blinker mit spitzen haken auf dem schiff liegen. Die persenning hat auch schon einen ab bekommen. Ich habe immer und immer wieder Angler die offenbar nicht gut werfen können oder wo (sorry) der normale Menschenverstand aussetzt ... im Sinne von Abstandhalten zu Booten/Liegeplätzen oder Schiffen....

Ich habe nun mal gesucht aber bisher nichts gefunden. Gibt es eine Art Mindestabstand oder weiss jemand was ich den Herrn sagen kann mit ausnahmen von "Bitte haltet mehr Abstand".....

Danke vorab....
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  #2  
Alt 08.11.2020, 20:30
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
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Standard

Hi?
Liegst Du in einem Hafen?
Wenn ja, gibt es einen Hafenbetreiber?
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  #3  
Alt 08.11.2020, 21:08
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi?
Liegst Du in einem Hafen?
Wenn ja, gibt es einen Hafenbetreiber?
Eher nicht, denn der TE hatte geschrieben:

Der TE hatte geschrieben:
Zitat:
Zitat von Mr.G Beitrag anzeigen
... am eigenen Liegeplatz. ...
Zum Thema:
Mindestabstände die beim Angeln eingehalten werden müssen sind mir nicht bekannt.
Solange da keiner auf frischer Tat ertappt wird werden wohl auch Anzeigen gegen unbekannt nichts bringen.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #4  
Alt 08.11.2020, 21:19
iXware iXware ist offline
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soweit ich weiß, gibt es keine generellen Angelverbote an Liegeplätzen - es sei denn der Grundstückseigentümer erläßt ein Angelverbot. Ebenso kann der zuständige Anglerverband oder auch Anglerverein (korrekter Weise der Inhaber der Fischereireichte) Angelverbote erlassen.
Ich würde mich erst mal an den Inhaber der Fischereirechte wenden. Da Du nicht verrätst um welchem Ort es geht, kann ich auch nicht weiter helfen.
Allerdings kann der Inhaber der Fischereirechte auch nichts gegen Schwarzangler machen.

PS: Boote und Schiffe sind für Raubfische immer ein schöner Platz um sich zu verstecken... das wissen sogar Angelanfänger, darum wird der Spinnköder fast immer in Richtung der Boote/Schiffe geworfen. Und sehr oft sind halt Leute dabei, die sich beim Werfen leicht verschätzen. Darum ist in vielen Hafenanlagen das Angeln generell untersagt.
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MfG, Frank.
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  #5  
Alt 08.11.2020, 21:29
eis eis ist offline
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Für den Bereich der gültigen Fischereierlaubnis gelten sicherlich keine Abstandsregeln zu deinem Boot. Wenn dir der Angler aber Schaden an deinem Eigentum zufügt, ist er ersatzpflichtig. Die Beweispflicht wird wohl bei dir liegen.

Übrigens kosten gute Blinker viel Geld. Vielleicht kompensiert das Einsammeln den ein oder anderen kaputten Fender. Bei Schäden am Verdeck wird’s ärgerlich. Aber im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen, dass der eine oder andere Fehlwurf so immensen Schaden an deinem Boot verursachen kann:
__________________
Gruß
Karsten
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  #6  
Alt 09.11.2020, 05:32
Benutzerbild von hansenloewe
hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von eis Beitrag anzeigen
Für den Bereich der gültigen Fischereierlaubnis gelten sicherlich keine Abstandsregeln zu deinem Boot. Wenn dir der Angler aber Schaden an deinem Eigentum zufügt, ist er ersatzpflichtig. Die Beweispflicht wird wohl bei dir liegen.

Übrigens kosten gute Blinker viel Geld. Vielleicht kompensiert das Einsammeln den ein oder anderen kaputten Fender. Bei Schäden am Verdeck wird’s ärgerlich. Aber im Ernst, ich kann mir nicht vorstellen, dass der eine oder andere Fehlwurf so immensen Schaden an deinem Boot verursachen kann:
Doch Namensvetter! Kann ich aus persönlicher leidlicher Erfahrung bestätigen.
Mjelsvik, direkt vom Kopfende des Steges hat ein Meerforellenangler beim ausholen den Blinker zu weit nach hinten schwingen lassen. Leider befand sich dort mein Verdeck. Die Folge, der Blinker verhakte sich und ein ca. 10 mm langer Riss das Ergebnis. Der Angler, ein Däne schaute betroffen, ich löste das Wurfgeschoss und als es um die Regulierung des Schaden ging, war der gute Jüngling so schnell verschwunden, dass man es kaum glauben wollte.
Ende der Geschichte, ich habe es reparieren lassen. Gut, es war nicht die große Investition, aber ärgerlich.

p. s. Zu dieser Zeit habe ich selbst noch aktiv als Küstenangler den Meerforellen und Lachsen nachgestellt, aber nie in Liegeplätznähe!!
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #7  
Alt 09.11.2020, 06:33
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Mr.G Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Informationen und vielleicht hatte jemand von euch so einen Fall schon mal :/ ich habe eine Motoryacht auf dem Rhein (11Meter) am eigenen Liegeplatz. Ich habe ca alle 3-5 Wochen einen kaputten Fender oder aber 2-3 Blinker mit spitzen haken auf dem schiff liegen. Die persenning hat auch schon einen ab bekommen. Ich habe immer und immer wieder Angler die offenbar nicht gut werfen können oder wo (sorry) der normale Menschenverstand aussetzt ... im Sinne von Abstandhalten zu Booten/Liegeplätzen oder Schiffen....

Ich habe nun mal gesucht aber bisher nichts gefunden. Gibt es eine Art Mindestabstand oder weiss jemand was ich den Herrn sagen kann mit ausnahmen von "Bitte haltet mehr Abstand".....

Danke vorab....
Bei uns im Hafen ist generell 40m vom Ufer in Bereichen wo Bootsliegeplätze sind Angelverbot.... dies finde ich eine gute Lösung... die Angler halten sich auch dran und daher haben wir ein gutes Verhältnis zu unserem Angelverein... der ja die Berechtigungen für unseren Hafen ausgibt
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Gruß Volker
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Geändert von billi (09.11.2020 um 08:11 Uhr)
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  #8  
Alt 09.11.2020, 07:25
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Stoffy 2100sc Stoffy 2100sc ist offline
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Auch bei uns in Österreich immer wieder ein Thema, wir haben auch ständig mit zerrissenen Planen zu kämpfen gehabt durch Angelhaken und erst seit wir die Anlage mit Videokameras und Flutlichtanlage ausgestattet haben ist Ruhe so auch mit den Motordiebstählen.
Leider haben sich dadurch auch die Liegeplatzgebühren verdoppelt aber die Leute nehmen den Mehrpreis gerne in Kauf 👍
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  #9  
Alt 09.11.2020, 09:18
eis eis ist offline
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Doch Namensvetter! Kann ich aus persönlicher leidlicher Erfahrung bestätigen.
Mjelsvik, direkt vom Kopfende des Steges hat ein Meerforellenangler beim ausholen den Blinker zu weit nach hinten schwingen lassen. Leider befand sich dort mein Verdeck. Die Folge, der Blinker verhakte sich und ein ca. 10 mm langer Riss das Ergebnis. Der Angler, ein Däne schaute betroffen, ich löste das Wurfgeschoss und als es um die Regulierung des Schaden ging, war der gute Jüngling so schnell verschwunden, dass man es kaum glauben wollte.
Ende der Geschichte, ich habe es reparieren lassen. Gut, es war nicht die große Investition, aber ärgerlich.

p. s. Zu dieser Zeit habe ich selbst noch aktiv als Küstenangler den Meerforellen und Lachsen nachgestellt, aber nie in Liegeplätznähe!!
Das ist in derTat sehr ärgerlich. Habe ich selbst aber so zum Glück noch nicht erlebt. Weder als aktiver Angler noch als Bootsfahrer.
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Gruß
Karsten
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  #10  
Alt 09.11.2020, 10:07
Müritzfischer Müritzfischer ist offline
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Ist das Gelände privat und eingefriedet? Dann hätte es sich nämlich ausgeangelt.
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Gruß Heiko
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  #11  
Alt 09.11.2020, 20:27
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§ 17 FischG – Uferbetretungsrecht, Zugang zum Gewässer

(1) Das Fischereiausübungsrecht umfasst die Befugnis, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zu benutzen soweit dies zum Zwecke der Ausübung der Fischerei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen. Die Befugnis ist so auszuüben, dass Schäden an angrenzenden Ufern und Anlagen vermieden, der Abfluss in den Gewässern sowie der ökologische Zustand des Gewässers nicht beeinträchtigt und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht gestört werden.


Unsere Häfen gehören da sicher zu den gewerblichen Anlagen auf denen man Hausrecht hat.


Gruß


Rudolf
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We're not all in the same boat
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  #12  
Alt 10.11.2020, 04:39
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Es ist wie bei anderen Freizeit-Deppen (•)auch, die bekommt man nicht mit Regeln, sondern mit der Durchsetzung der Regeln, die es ja schon gibt, und den darauf folgenden Sanktionierungen. Aber an beidem hapert es bei uns leider gewaltig.

Gruß Ulf

• Das meint nicht die Angler im Ganzen, sondern den Bodensatz von Idioten, die meinen dass es nur sie gibt, egal ob Angler, Bootsfahrer, Drohnen-Piloten und und und ...
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  #13  
Alt 10.11.2020, 08:20
Bully Bully ist offline
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Warum kostete es schon vor 30 Jahren 3000 Singapur Dollar Strafe,
wenn man in Singapur einen Kaugummi auf die Straße spuckte oder Ähnliches?
Weil dadurch Wege und Straßen sauber blieben!
Damals ca. 2500DM,

Du wirst nur mit empfindlicher Geldstrafe Regeln durchsetzen. Siehe NL

Die deutschen Strafen sind keine Strafen!
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Gruß Bully
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  #14  
Alt 10.11.2020, 08:27
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omis-fan omis-fan ist offline
Captain
 
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Ort: Asbach/Westerwald
Beiträge: 547
Boot: Bayliner 2855
1.285 Danke in 381 Beiträgen
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Wir haben auch schon zwei Fenster neu machen müssen, die durch Angelhaken eingerissen waren.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald

Josef und Charlotte
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  #15  
Alt 10.11.2020, 10:26
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Ort: Wien, Tulln
Beiträge: 1.005
Boot: Charter , Motorzille,
918 Danke in 535 Beiträgen
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An der Donau bezahle ich für 13 m Lände, die nicht beangelt werden darf fast 65 € im Jahr. Die Auseinandersetzung mit den Anglern, alleine bei der Behinderung des Zuganges bleibt trotzdem.
__________________
mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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