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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Habe nun mein Boot gekauft, jetzt wird es von Slowenien nach Deutschland gebracht, von einer deutschen Spedition. Auf der AB wird die slowenische Mehrwertsteuer aufgeführt, nicht die deutsche. Warum ist das so? Ich habe parallel die Spedition gefragt, aber die sind immer sehr busy (kein wunder, machen einen sehr guten Eindruck), und mein Steuerberater sitzt mir im Nacken, der keine Ahnung von Booten und deren Peripherie hat (bitte jetzt keine Tipps wie "Wechsel den Berater"). Hat jemand eine schnelle Erklärung?
Danke!
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#2
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Hallo,
wenn das Boot in SLO gekauft wurde, dann kann ja nur die Slowenisch Mwst. ausgewiesen werden... Wird das Boot von einer slowenischen Firma an eine deutsche Firma verkauft, muss der Verkauf NETTO erfolgen.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#3
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![]() Zitat:
Er hat in DE einen Transport aus Slowenien nach Deutschland beauftragt und die deutsche Spedition wirft sie slowenische Steuer aus. So habe ich das verstanden. |
#4
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genau so ist es richtig. Ich habe mal was recherchiert:
Gem. § 3 b Abs. 3 Satz 1 UStG i. d. F. ab 1.1. 2010 gilt die innergemeinschaftliche Güterbeförderung an einen Leistungsempfänger, der weder Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt wurde, grundsätzlich an dem Ort als bewirkt, wo sie beginnt. Demnach muss diese Ortsbestimmung aus der Sicht des Spediteurs nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber über keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Da ich das Boot als Privatperson von einer Privatperson gekauft habe, trifft das oben geschriebene wohl auch mich zu. Andererseits verfüge ich als selbstständiger Unternehmer über eine USt-ID. Ob ich doch versuchen sollte, das darüber laufen zu lassen? Was mein Steuerberater dazu sagen wird, weiß ich jetzt schon. Geändert von fignon83 (02.10.2020 um 11:16 Uhr) |
#5
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![]() Zitat:
vielleicht kann uns der TE nochmal mit verständlichen Worten den Sachverhalt erklären.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#6
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Nutzt du das Boot denn gewerblich? Sonst kann dem Steuerberater das doch egal sein??
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#7
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Wenn du als Unternehmer die Vorsteuer ziehst, erklärst du damit automatisch, dass der Gegenstand zum Betriebsvermögen gehört!! Das bedeutet, beim späteren Verkauf fällt USt und ESt (evtl auch GewSt) an.
Viele Grüße Hans
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#8
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Oben ist es genau richtig beschrieben, es wird jeweils der Quellstaat und dessen Mehrwertsteuer zu Grunde gelegt.
Also wenn ihr mich fragt, würde ich in der jetzigen Zeit ein Boot in Deutschland kaufen. [emoji6] Ich glaube kein Land hat ein niedrigeren Satz als Deutschland momentan. Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet! Christian |
#9
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![]() Zitat:
Er hat das Boot privat von privat gekauft, also nix Steuer. |
#10
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Aber die Transportleistung erbringt ein Unternehmer, also doch Steuer. Die Erklärung hast du richtig gegeben, die Schlussfolgerung war leider falsch.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Es grüsst aus dem schönen Ruhrgebiet! Christian |
#11
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Genau so ist es. Ich habe mir ein Angebot machen lassen ein Boot von Italien
nach D transportieren zu lassen . Da wurde die Italienische Mwst berechnet. 22 % ![]() Deutsches Transportunternehmen.
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Das Leben fängt mit Brei an und hört mit Brei auf |
#12
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![]() Zitat:
Damit ist es richtig, dass der Spediteur die Umsatzsteuer auf den Transport für das abgebende Land berechnet. Noch zum Verständnis: Ich kaufe das Boot von einem Deutschen, aber das Boot liegt bei Abholung durch die Spedition in Slowenien und wird in meinem Auftrag nach Deutschland gebracht. |
#13
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Mein Statement bezog sich auf deinen Kommentar dass Deutschland derzeit einen niedrigen Steuersatz hat und du daher in Deutschland ein Boot kaufen würdest. Was in diesem Fall ja irrelevant ist wenn er das Boot von privat kauft. |
#15
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Darum geht es mir nicht. Ist zwar Geld, aber macht den Braten nicht fett. Ich will vornehmlich nur einen Irrtum vermeiden, dass ich dem deutschen Fiskus die 16% nachzahlen und meiner slowenischen Steuer hinterherrennen muss.
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#16
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Äh, frag doch mal beim Finanzamt , für Dich als Privatperson sind sind die Auskunftpflichtig ...
ansonsten einfach abwarten, wenn „es denn Braten nicht fett macht“ |
#17
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oha, belastbare Auskünfte vom FA sind eine Sache für sich. Ich denke (und hoffe), dass ich auf der sicheren Seite bin. Wenn alles klappt, bin ich übernächste Woche Eigner eines Bootes.
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#18
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Du kaufst als Privatperson. Dein Transporteur ist Schuldner der Steuer der Beförderungsleistung in Slowenien.
Die deutsche Steuer hat damit überhaupt nichts zu tun. Nachzulesen unter Smartsteuer Punkt 7.3.1. https://www.smartsteuer.de/online/le...ngsleistungen/
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Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#19
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Bei deinem Link lande ich nur bei einem kostenpflichtigen Portal, nachzulesen ist da leider nichts. Aber das was du geschrieben hast, bestätigt ja genau das zuvor gesagte mit dem Abgangsland.
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#20
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![]() Zitat:
Den Link nicht anklicken, sondern den Text kopieren. nach dem Online geht es weiter mit lexikon/b/befoerderungsleistungen/
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#21
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Du hast ein professionelles deutsches Transportunternehmen beauftragt für den Transport von SLO nach D.
Dies berechnet 22% slowenische Umsatzsteuer an dich als Privatmann. Du glaubst es müssten 16% deutsche MWSt sein, weil du dem Profiunternehmen misstraust?! ![]() Komische Sachen gibts. ![]()
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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#22
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Nein, ich misstraue überhaupt nicht dem Spediteur, im Gegenteil. Ich will nur verstehen. Wenn ich misstraue, dann der Kompetenz gewisser Prüfer beim FA. Zuhauf erlebt. Daher arbeite ich schon jetzt an einer Argumentation.
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#23
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Die Rechnung, die du als Privatmann für den Transport zahlst, wird doch nicht
durch das FA geprüft! Da bringst du was durcheinander. Und sollten die Prüfer beim Spediteur was zu meckern haben (was ich ausschließe), dann ist das nicht dein Thema.
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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#24
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Ich bringe überhaupt nichts durcheinander. Die Rechnung kann geprüft werden, wenn der Prüfer meine Kontoauszüge prüft (und er prüft alle Konten). Aber genau so kann er beim Spediteur prüfen und über die Rechnung stolpern und dann zu mir kommen. Ist mir schon passiert (jetzt keine Spediteursrechnung) und löste eine sechsstellige Nachforderung aus. Weil der Prüfer aber die aktuelle Rechtssprechung nicht drauf hatte, konnte ich das nach einem nervenaufreibendem dreiviertel Jahre abwehren. Ähnliches passierte mir nach einem Gebrauchtwagenkauf aus den Niederlanden als privat (Oldie), dort sollte ich die Mehrwertsteuer nachzahlen, weil mir unterstellt wurde, das Fahrzeug netto als Unternehmer gekauft zu haben. Obwohl der Kaufpreis keine Steuer auswies, keine USt-ID von mir aufgeführt war und ich auch keine Vorsteuer gezogen haben. Daher bin ich extremst vorsichtig.
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#25
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Ich glaube, du bist beim FA unter besonderer Beobachtung.
Warum auch immer ... ![]() Zitat:
Bei strikter Trennung ist das nicht möglich. Frag deinen Steuerberater. ![]()
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * Geändert von Fronmobil (03.10.2020 um 11:55 Uhr)
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