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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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rechtliche Frage: Streitwert nach Beschluss neu berechnet - zulässig ?
Hallo zusammen,
da hier schon öfter auch bei rechtlichen Fragen geholfen wurde, möchte ich mich mit einer Sache an Euch wenden. Das Jura-Forum war oft auch schon hilfreich, habe aber die Erfahrung gemacht, wenn es in der Problematik um den Anwalt selbst geht, dass man dort eher angegriffen wird. Selbstverständlich erwarte ich keine verbindliche Beratung, aber vielleicht kennt sich der eine oder andere damit aus und hat einen Tipp, wie man in der Sache vorgehen kann. Ganz grob geht es um Folgendes: Nach dem Tod seiner Mutter hat mein Vater ihr Haus/Grundstück verkauft (in dem beide lebten), seine Schwester verklagte ihn darauf auf Zahlung des Pflichtanteils aus dem Erbe. Der Streitwert wurde damals auf den Betrag X festgesetzt - auf die Höhe des zu zahlenden Pflichtanteils. Es gab einen Beschluss vom Landgericht und mein Vater hat den Betrag an seine Schwester gezahlt. Nun meldet sich sein Anwalt mit einer neuen, erhöhten Kostenrechnung, da das Gericht den Streitwert nachträglich angehoben hat (um etwa 30 %). Die letzten Unterlagen liegen mir noch nicht vor, aber es begründete sich wohl damit, dass die Ausgleichszahlung aus dem Grundstücksverkauf an die Stadt Berlin* höher ausgefallen ist, als zum Zeitpunkt der Verhandlung angenommen wurde. Inwiefern diese Begründung rechtens und die Höhe der Ausgleichszahlung an die Stadt überhaupt relevant ist, steht noch auf einem anderen Blatt. Wichtig aber ist, dass sich der tatsächlich zu zahlende Pflichtanteil an die Schwester dadurch nicht erhöht hat, unterm Strich blieb es also beim Betrag X. Trotzdem hat das Gericht den Streitwert im Nachhinein angehoben - und somit auch die Kosten seines Anwalts (seine Gebühren haben sich allerdings fast verdoppelt). Für meinen Bruder und mich, die sich um die Angelegenheit kümmern (unser Vater ist damit komplett überfordert) klingt das alles nicht nachvollziehbar, und wenn es nicht ein Gericht wäre, könnte man meinen, das Ganze wäre eine abgekartete Sache, um den Mandanten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Kennt sich jemand damit aus und kann sagen, ob diese Vorgehensweise üblich ist ? Und falls nicht, wo und wie man das anfechten kann ? Könnte ich im Namen meines Vaters eine Verbraucherschutzstelle dazu befragen ? *zur Erklärung der Ausgleichszahlung an die Stadt: das Grundstück fiel unter das sogenannte Modrow-Gesetz, weil zu DDR Zeiten Grundstücke zu Niedrigst-Preisen verkauft wurden. Nach der Wende wurde beschlossen, dass die Stadt über 30 Jahre ein Vorkaufsrecht hat, oder Anspruch auf eine Ausgleichszahlung aus dem Verkauf (in diesem Fall eine unverschämt hohe Summe). Ich bin für jeden Tipp dankbar, Christian Geändert von bootsmann033 (04.10.2019 um 10:21 Uhr) |
#2
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Zusätzlich zu den Antworten hier würde ich mir einen Anwalt suchen.
Solltest du vor Gericht gehen müssen hilft dir das Forum nicht sondern dein Anwalt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#3
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Zitat:
Einen neuen Anwalt gegen den eigenen Anwalt... Sieht eher so aus, als wäre hier nach 33(1) RVG ein höherer Aufwand... Ich würde den Rechtspfleger bei Gericht anrufen und nett fragen, wie das zusammenhängt, manche Gerichte erläutern das auch in der öffentlichen Rechtsauskunft.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#4
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Guter Tipp, danke !
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