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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.07.2019, 08:53
Benutzerbild von A.Remmers
A.Remmers A.Remmers ist offline
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Standard Ärger mit Hafenmeister

Moin
Wenn man Ärger mit einem Hafenmeister hat.
Wer könnte einem helfen?
Ich sollte anständigen Liegeplatz bekommen, mein Boot wurde immer um gesetzt. Bis heute hat der nicht sein Versprechen gehalten.
Wenn eine Liegeplatzgebühr zahlen soll.
Hat man doch das Recht einen anständigen Liegeplatz zu bekommen?
Es nervt immer über andere Boote zu steigen.
Danke

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Moin,
Viele Grüße an alle!
https://youtu.be/LpgXe3pCGnU
Ich heiße Alexander Remmers und wohne in dem wunderschönen Wilhelmshaven.
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  #2  
Alt 09.07.2019, 09:13
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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15.085 Danke in 5.758 Beiträgen
Standard

Mach dich Grade....wenn du für einen vernünftigen Liegeplatz bezahlt hast, steht dir auch einer zu!
Ich würde mir verbieten das der auf meinem Boot rumturnt und es auch noch verholt!
Lagst du eventuell auf einem Liegeplatz der dir nicht zusteht?
Was genau steht in deinem Mietvertrag?
__________________
Gruß
Martin
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  #3  
Alt 09.07.2019, 09:18
Benutzerbild von Balu2000
Balu2000 Balu2000 ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Moin
Wenn man Ärger mit einem Hafenmeister hat.
Wer könnte einem helfen?
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Hafenmeister ist nicht immer Eigentümer/Betreiber.
__________________
MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #4  
Alt 09.07.2019, 09:23
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Mach dich Grade....wenn du einen vernünftigen Liegeplatz bezahlt hast steht dir auch einer zu!
Landliegeplatz in Großenbrode.Dort hat man meins damals 1xumgestellt was mir auch nicht gepasst hat.
Kurzes Gespräch und alles war gut,so muß man sich nicht dauerhaft rumärgern.
Ob rechtens oder nicht,ich mag es nicht wenn jemand mein Boot anfässt,andere mögen das entspannter sehen....

Ich komme zu meinem Liegeplatz und muß feststellen das mein Boot woanders steht?Nö,nicht mein Ding.
__________________
Gruß,Matze
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  #5  
Alt 09.07.2019, 09:26
Benutzerbild von A.Remmers
A.Remmers A.Remmers ist offline
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Mach dich Grade....wenn du für einen vernünftigen Liegeplatz bezahlt hast, steht dir auch einer zu!
Ich würde mir verbieten das der auf meinem Boot rumturnt und es auch noch verholt!
Lagst du eventuell auf einem Liegeplatz der dir nicht zusteht?
Was genau steht in deinem Mietvertrag?
Ich sollte erst mal den nächsten Platz suchen. Wurde dann umgesetzt, es sollte ein Schwimmsteg gebaut werden wo dann mein Boot hin sollte.
Aber bis jetzt nix passiert.
Ich muss über ein anderes Boot steigen um auf meins zu kommen.
Ich habe bis jetzt keine Bestätigung über den Vertrag bekommen.
Nur Antrag gestellt.

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Moin,
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  #6  
Alt 09.07.2019, 09:29
Pepper Pepper ist offline
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Wenn man die Örtlichkeiten und den Vertrag nicht kennt, lässt sich nicht wirklich gut ein Ratschlag erteilen.
In der Regel steht in den Hafenordnungen drin, dass dir der Hafenmeister einen Liegeplatz zuweisen darf.
Besteht ein Vertrag über Liegeplatz xy dann steht dir grundsätzlich auch der Liegeplatz xy zu. Besteht ein solcher Vertrag nicht, dann sieht es mit deinen "Rechten" schon problematischer aus.
Wenn du keinen bestimmten Liegeplatz vertraglich zugesichert bekommen hast und du mit dem zugewiesenen Platz nicht einverstanden bist, musst du halt den Hafenmeister davon überzeugen, dir einen anderen Platz zu geben oder einen anderen Hafen aufsuchen.
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  #7  
Alt 09.07.2019, 09:45
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Kladower Kladower ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Wenn man die Örtlichkeiten und den Vertrag nicht kennt, lässt sich nicht wirklich gut ein Ratschlag erteilen.
Genau so ist es. Bei meinem letzten Liegeplatz stand im Vertrag, dass das Boot bei Bedarf sogar in einen anderen Hafen des Betreibers umgesetzt werden darf Jetzt liege ich im Verein und habe einen Vertrag für einen festgelegten Stegplatz.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

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  #8  
Alt 09.07.2019, 10:14
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Ich habe bis jetzt keine Bestätigung über den Vertrag bekommen.
Nur Antrag gestellt.

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Das sagt doch schon fast alles.
Du hast keinen Vertrag und somit auch keine Rechte. Du darfst zufrieden sein, überhaupt ein Platz zu haben.
Mach einen Vertrag und dann darfste trompeten.

PS:
Dieser Satz deines Anfangbeitrags "Wenn eine Liegeplatzgebühr zahlen soll.
Hat man doch das Recht einen anständigen Liegeplatz zu bekommen?
", sagt eigentlich, das keine Gebühr bezahlt wurde. Ist das so?
Du hast die Rechte, die im Vertrag stehen und ausgemacht wurden. Ohne Vertrag haste nichts.
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Gruß, Klaus

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Geändert von Heliklaus (09.07.2019 um 10:19 Uhr)
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  #9  
Alt 09.07.2019, 10:26
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Zitat:
Zitat von Heliklaus Beitrag anzeigen
Das sagt doch schon fast alles.
Du hast keinen Vertrag und somit auch keine Rechte. Du darfst zufrieden sein, überhaupt ein Platz zu haben.
Mach einen Vertrag und dann darfste trompeten.


So sehe ich es auch zum jetzigen Zeitpunkt.
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Gruß
Martin
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  #10  
Alt 09.07.2019, 10:33
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Wenn man Ärger mit einem Hafenmeister hat.
Wer könnte einem helfen?
Der Betreiber des Hafens, wer auch immer das ist.
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  #11  
Alt 09.07.2019, 11:23
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Nur mal so am Rande der Hinweis dass Vertrag nicht gleich Vertragsurkunde ist.

Verträge können auch mündlich geschlossen werden oder z.B. durch konkludentes Handeln. Z.B. du steigst in den Zug ein = Beförderungsvertrag.

Aber ohne schriftlichen Vertrag kann man seine Rechte oft nicht beweisen.

Ob überhaupt ein Anspruch auf einen festen Liegeplatz besteht, ist hier vollkommen unklar.
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  #12  
Alt 09.07.2019, 11:30
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Nur mal so am Rande der Hinweis dass Vertrag nicht gleich Vertragsurkunde ist.



Verträge können auch mündlich geschlossen werden oder z.B. durch konkludentes Handeln. Z.B. du steigst in den Zug ein = Beförderungsvertrag.



Aber ohne schriftlichen Vertrag kann man seine Rechte oft nicht beweisen.



Ob überhaupt ein Anspruch auf einen festen Liegeplatz besteht, ist hier vollkommen unklar.
Durch den Antrag und die Rechnung?

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  #13  
Alt 09.07.2019, 11:42
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Durch den Antrag und die Rechnung?

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Antrag ist doch absolut wertlos. Welche Rechnung?
Haste eine schriftliche Bestätigung?
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  #14  
Alt 09.07.2019, 11:45
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Durch den Antrag und die Rechnung?

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Klares nein.... du hast anspruch auf einen Liegeplatz... aber nicht auf einen Bestimmten....

Der Betreiber kann dir einen freien Liegeplatz zuweisen... diesen hast du bekommen... was willst du mehr...
du hast keinen Vertrag für einen bestimmten Liegeplatz (Liegeplatz nummer3 z.B.) und somit auch keinen Anspruch auf diesen....

wir machen im Verein nur Feste Liegeplätze und trotzdem steht in unserer Satzung das ein Gastlieger auch während der Saison verlegt werden kann.
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  #15  
Alt 09.07.2019, 11:50
Benutzerbild von Jeveraner
Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Wenn man die Örtlichkeiten und den Vertrag nicht kennt, lässt sich nicht wirklich gut ein Ratschlag erteilen.
In der Regel steht in den Hafenordnungen drin, dass dir der Hafenmeister einen Liegeplatz zuweisen darf.
Vielleicht gibt Alexander hier ja mal noch ein paar mehr Informationen preis, z.B. wo genau er liegt? Hätte den Vorteil, das man nicht spekulieren bräuchte

Ich vermute er liegt bei einem der hiesigen Vereine - Rüstersiel, WHV oder Hooksiel - und dort ist es übliche Praxis, dass man zunächst einmal im Zuge einer mehrmonatigen Anwartschaft beginnt. Deswegen vemutlich auch "Antrag gestellt, aber noch keinen Vertrag". Aber selbst als langjähriges Vereinsmitglied hat man gemäß vielen Vereinsstatuten keinen Anspruch auf einen festen Liegeplatz, auch wenn das wohl in vielen Vereinen praktisch so gehandhabt wird.

Lokale Satzungsbeispiele: "Jedes aktive Mitglied mit Boot hat Anspruch auf Zuweisung eines Liegeplatzes im Sommerhafen, sofern freie Liegeplätze verfügbar sind. Zuweisung erfolgt durch den Hafenmeister nach Rücksprache mit dem Vorstand." oder "Die Zuweisung der Liege- und Stellplätze erfolgt durch den Hafenmeister bzw. den Vorstand." oder " ..., dass mit der Mitgliedschaft kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung eines Liegeplatzes verbunden ist."

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Der Betreiber des Hafens, wer auch immer das ist.
In dem von mir oben genannten Szenario einer Vereinsmitgliedschaft müsste man sich also an dessen Vorstand wenden, aber ob das bei einer laufenden Anwartschaft sinnvoll ist, das lasse ich mal dahingestellt. Grade zu Beginn einer solchen Verinsmitgliedschaft sollte man als Neuling den Ball eigentlich möglichst flach halten.

Kommerzeille Marinas kenne ich hier in der Gegend nur Zwei und da kann ich mir solche Probleme eigentlich nicht vorstellen, zumal man dort gleich am ersten Tag einen entsprechenden Vertrag in Händen hielte.

Gruß Ralf
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  #16  
Alt 09.07.2019, 11:51
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A.Remmers A.Remmers ist offline
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
Vielleicht gibt Alexander hier ja mal noch ein paar mehr Informationen preis, z.B. wo genau er liegt? Hätte den Vorteil, das man nicht spekulieren bräuchte

Ich vermute er liegt bei einem der hiesigen Vereine - Rüstersiel, WHV oder Hooksiel - und dort ist es übliche Praxis, dass man zunächst einmal im Zuge einer mehrmonatigen Anwartschaft beginnt. Deswegen vemutlich auch "Antrag gestellt, aber noch keinen Vertrag". Aber selbst als langjähriges Vereinsmitglied hat man gemäß vielen Vereinsstatuten keinen Anspruch auf einen festen Liegeplatz, auch wenn das wohl in vielen Vereinen praktisch so gehandhabt wird.

Lokale Satzungsbeispiele: "Jedes aktive Mitglied mit Boot hat Anspruch auf Zuweisung eines Liegeplatzes im Sommerhafen, sofern freie Liegeplätze verfügbar sind. Zuweisung erfolgt durch den Hafenmeister nach Rücksprache mit dem Vorstand." oder "Die Zuweisung der Liege- und Stellplätze erfolgt durch den Hafenmeister bzw. den Vorstand." oder " ..., dass mit der Mitgliedschaft kein Rechtsanspruch auf die Zuweisung eines Liegeplatzes verbunden ist."



In dem von mir oben genannten Szenario einer Vereinsmitgliedschaft müsste man sich also an dessen Vorstand wenden, aber ob das bei einer laufenden Anwartschaft sinnvoll ist, das lasse ich mal dahingestellt. Grade zu Beginn einer solchen Verinsmitgliedschaft sollte man als Neuling den Ball eigentlich möglichst flach halten.

Kommerzeille Marinas kenne ich hier in der Gegend nur Zwei und da kann ich mir solche Probleme eigentlich nicht vorstellen, zumal man dort gleich am ersten Tag einen entsprechenden Vertrag in Händen hielte.

Gruß Ralf
Rüstersiel Hafen
150 Euro

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  #17  
Alt 09.07.2019, 11:58
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Rüstersiel Hafen
150 Euro

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Kannst du auch mal in vollen Sätzen schreiben ? Dir muss immer alles aus der Nase gezogen werden. Das ist ständig in all deinen Threads so.

Für was 150€?
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Gruß, Klaus

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  #18  
Alt 09.07.2019, 11:59
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Zitat:
Zitat von A.Remmers Beitrag anzeigen
Rüstersiel Hafen
150 Euro

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O.K., aber auch dort gibt es einen Betreiber an den man sich wenden kann und es gibt eine Hafenordung, die recht eindeutig ist.
Der alte Rüstersieler Hafen ist ja nun auch nicht der Größte, knapp 40 Liegeplätze, da muss man vlt. auch mal mit so etwas rechnen.
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  #19  
Alt 09.07.2019, 12:03
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Pokolyt Pokolyt ist offline
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Siehe Hafenordnung.
Der Hafenmeister kann machen was er will.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Hafenordnung.pdf (86,4 KB, 83x aufgerufen)
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #20  
Alt 09.07.2019, 12:14
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Jeveraner Jeveraner ist offline
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Es geht um diesen Hafen hier. Ein Blick auf die Bilder sagt eigentlich alles, dort ist es - sobald es mal etwas voller wird - üblich im Päckchen zu liegen.

Mein persönliches Fazit: Falsche Hafenwahl.

Sorry, wenn ich das jetzt mal so direkt sagen muss, aber der Komfort eines Einzelliegeplatzes kostet meist ein paar Euros mehr. Frag hier mal im Forum herum, wer für seinen Saisonliegeplatz (15.April - 15. Oktober) nur 150€ bezahlt. In Wilhelmshaven ist zwar vieles günstig, aber so günstig ist es dann bei deinen Ansprüchen auch nicht.

https://www.ruestersiel-hafen.de/hafen

Gruß Ralf
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  #21  
Alt 09.07.2019, 12:30
Siggy Siggy ist offline
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530 Danke in 269 Beiträgen
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Aus der Hafenordnung sollte es der Hafen sein sagt eigentlich alles.
1. Die Vergabe von Liegeplätzen erfolgt durch den Hafenbetreiber in Reihenfolge der Bewerbung oder nach Warteliste. Die Zuweisung der Liegeplätze erfolgt durch den Hafenmeister oder seiner Stellvertreter. Verlegungen können bei Vorliegen von besonderen Umständen durch den Hafenmeister vorgenommen werden. Solche Umstände sind Gefahrensituationen, Hafenumstrukturierungen bzw. verbesserte Platzausnutzung.
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  #22  
Alt 09.07.2019, 13:50
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Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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9.179 Danke in 3.784 Beiträgen
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Helft mir mal bitte....
150 pro Monat ?
Oder für den ganzen Sommer ?
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #23  
Alt 09.07.2019, 13:53
Benutzerbild von MarDan
MarDan MarDan ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Helft mir mal bitte....
150 pro Monat ?
Oder für den ganzen Sommer ?
Bei 150 € inne Saison leg ich mich gern ins Päckchen
__________________
Gruß
Martin
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  #24  
Alt 09.07.2019, 14:01
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Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Bei 150 € inne Saison leg ich mich gern ins Päckchen
Deswegen ja meine Frage. .
Ich kann das da nirgendwo rauslesen......
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

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  #25  
Alt 09.07.2019, 14:07
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Deswegen ja meine Frage. .
Ich kann das da nirgendwo rauslesen......
Anhand der Liste, ist es von 15.April - 15. Okt.

DAUERLIEGER
Saisonliegeplatz vom 15.April - 15. Oktober
  • bis 6 Meter Schiffslänge üA - 150,- €
  • bis 8 Meter Schiffslänge üA - 200,- €
  • bis 10 Meter Schiffslänge üA - 250,- €
  • bis 12 Meter Schiffslänge üA - 300,- €
  • bis 14 Meter Schiffslänge üA - 350,- €
  • bis 16 Meter Schiffslänge üA - 400,- €
  • Catamarane u. Trimarane - 450,- €
  • Stromzählermiete - 10,- €
  • pro verbrauchte Kilowattstd. - 35 Cent
__________________
Gruß, Klaus

PMR Infos
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