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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 01.07.2019, 21:07
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Standard Boot in der Schweiz kaufen

Hallo,
Evtl. könnt ihr mir weiterhelfen:
Wir möchten ein Boot, welches im Moment am Lago Maggiore auf der schweizer Seite liegt, kaufen. Dieses soll dann über den Landweg nach Italien. Von da aus über das Wasser nach HR, wo es fest verbleiben soll. Das Boot ist BJ. 2000, italienischer Hersteller.

Ich gehe davon aus, dass ich die 7,7% der Schweiz zurückbekomme. Dann muss ich die 22% Steuer in Italien bezahlen und 1,7% Zoll (oder?).

Basis (Grundlage) für die Entrichtung der Steuer ist die Rechnung, oder? Oder gibt es da eine Liste, Art Schwackeliste?

Macht es Sinn, das Boot in HR zu versteuern? (Ich weiss, dass hier der Steuersatz höher ist)...????

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Danke

Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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  #2  
Alt 01.07.2019, 21:30
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Standard

Ist das ein Kauf von Privat oder bei einem
Händler? Die Mehrwertsteuer gibt es beim Export nur zurück, wenn Du vorher welche entrichtet hast.
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Gruss
Jons
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  #3  
Alt 01.07.2019, 21:38
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Die Werft stellt eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer aus.
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  #4  
Alt 01.07.2019, 21:48
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Dann sollte der Händler das genaue Verfahren kennen, die Mehrwertsteuer muss nur entrichtet werden, wenn das Boot in der Schweiz bleibt.

Infos:

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...n-ausfuhr.html
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Gruss
Jons
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  #5  
Alt 02.07.2019, 06:02
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Basis ist der Besteuerung in der EU ist dann die Rechnung, wobei der Zollbeamte schauen wird, ob ihm der Betrag plausibel erscheint.
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Gruss
Jons
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  #6  
Alt 02.07.2019, 08:25
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Ganz ehrlich ... ?

So gut und einzigartig (oder günstig) kann ein Boot gar nicht sein, daß ich mir den Kauf in der Schweiz und den Export in die EU mit allem drum und dran antun würde !

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #7  
Alt 02.07.2019, 09:24
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Zitat:
Zitat von Jons Beitrag anzeigen
Dann sollte der Händler das genaue Verfahren kennen, die Mehrwertsteuer muss nur entrichtet werden, wenn das Boot in der Schweiz bleibt.

Infos:

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home...n-ausfuhr.html
Die muss so oder so erstmal entrichtet werden! Nach der Ausfuhr kann der Käufer mit den Zollpapieren die Erstattung der MwSt. durch den Händler fordern, wozu dieser auch verpflichtet ist.
Wenn der vorher auf den blauen Dunst nur eine Nettorechnung schreibt (kann er natürlich) bei der Höhe der Summe, ist er entweder fahrlässig oder dumm. Denn kommen die Zollpapiere nicht, bleibt er auf der MwSt. hängen zu seinen Lasten.
Ich mache das zwar auch so, aber nur bei Bestandskunden und das sind deutliche niedrigere Rechnungssummen. Einen Ausfall kann ich u.U. dann verkraften.

Gruß

Totti
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  #8  
Alt 02.07.2019, 10:18
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Die Frage wird vermutlich mal sein, handelt es sich um ein Neuboot oder ein gebrauchtes.

Neues MwSt wird zurückerstattet bei gebrauchten nicht.

Der Rest sollte eigentlich einfach sein, hatte mein letztes Boot ja auch in D gekauft und in die Schweiz geführt.

Hat der Händler mit einer Spedition erledigt, ich musste am Zoll nur die Zollkosten und die Mwst bezahlen und gut war's. Denke, im umgekehrten Fall wird es genau gleich laufen.
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Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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  #9  
Alt 02.07.2019, 10:47
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ich gehe von einem Gebrauchtboot aus .

Dann kann eine Mwst nur erstattet werden(Differenzbesteuerung der MwSt auf den Zeitwert ) , wenn das Boot bisher rein gewerblich genutzt wurde ( Vorführer, Charter o.ä.) und die Steuer nicht abgeführt wurde.
Wenn das Boot privat genutzt wurde ist die MwSt ans FA abgeführt und kann auch nicht mehr erstattet werden ( weg ist weg... )

Im Prinzip wie bei einem gewerblich genutzten PKW in D ...

Landtransport mit Übermaß durch Italien ist eines der kompliziertes Dinge die es in der EU gibt.
Evtl kann es leichter sein aus der Schweiz via Ö und Slo an die Adria zu kommen.
Wie groß ist der Kutter denn ?
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Gruß Olli
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  #10  
Alt 02.07.2019, 10:56
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Zitat:
Zitat von boetli Beitrag anzeigen
Die Frage wird vermutlich mal sein, handelt es sich um ein Neuboot oder ein gebrauchtes.

Neues MwSt wird zurückerstattet bei gebrauchten nicht.

Der Rest sollte eigentlich einfach sein, hatte mein letztes Boot ja auch in D gekauft und in die Schweiz geführt.

Hat der Händler mit einer Spedition erledigt, ich musste am Zoll nur die Zollkosten und die Mwst bezahlen und gut war's. Denke, im umgekehrten Fall wird es genau gleich laufen.
Das man nur auf neue Boote Mwst bezahlen muss, stimmt ganz sicher nicht. Verkauft eine Mwst pflichtige Person oder Firma etwas, muss immer Mwst verrechnet werden. Egal ob alt oder neu. Beim Antiqitätenhändler bezahlt man ja auch die Mwst.

Eine Privatperson darf das aber nicht.

In der EU ist es aber anders. Kauft man ein Occasionboot muss man belegen können, dass die EU Mwst einmal bezahlt wurde, dann muss keine mehr bezahlt werden. Hat man das nicht, kommt irgendwann ein Land und will die Mwst. Natürlich dann auf den aktuellen Wert. Wir kennen Schweizer die 10 Jahre rumgefahren sind, bevor sie bezahlen mussten.

Die Schweit und die EU haben halt nicht das gleiche Mwst Gesetz.

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  #11  
Alt 02.07.2019, 12:14
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Zitat:
Zitat von Quest Beitrag anzeigen
Das man nur auf neue Boote Mwst bezahlen muss, stimmt ganz sicher nicht. Verkauft eine Mwst pflichtige Person oder Firma etwas, muss immer Mwst verrechnet werden. Egal ob alt oder neu. Beim Antiqitätenhändler bezahlt man ja auch die Mwst.

Eine Privatperson darf das aber nicht.

In der EU ist es aber anders. Kauft man ein Occasionboot muss man belegen können, dass die EU Mwst einmal bezahlt wurde, dann muss keine mehr bezahlt werden. Hat man das nicht, kommt irgendwann ein Land und will die Mwst. Natürlich dann auf den aktuellen Wert. Wir kennen Schweizer die 10 Jahre rumgefahren sind, bevor sie bezahlen mussten.

Die Schweit und die EU haben halt nicht das gleiche Mwst Gesetz.

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Absolut richtig ist ja auch nirnur als Beispiel gedacht gewesen und nicht in Stein gemeisselt.

Aber bei einem gebrauchten wird vermutlich keine MWts zurückerstattet werden.

Bei neu schon.

Zudem gibt es ja auch viele Händler, die Boote im Auftrag verkaufen hat ja auch was mit der Garantie zu tun.

All das wurde ja nicht genannt. Aber prinzipiell ist es kein Problem ein Boot in der CH zu kaufen und es dann zu Exportieren
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Gruss Roger
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  #12  
Alt 02.07.2019, 12:41
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Hallo,
Evtl. könnt ihr mir weiterhelfen:
Wir möchten ein Boot, welches im Moment am Lago Maggiore auf der schweizer Seite liegt, kaufen. Dieses soll dann über den Landweg nach Italien. Von da aus über das Wasser nach HR, wo es fest verbleiben soll. Das Boot ist BJ. 2000, italienischer Hersteller.

Ich gehe davon aus, dass ich die 7,7% der Schweiz zurückbekomme. Dann muss ich die 22% Steuer in Italien bezahlen und 1,7% Zoll (oder?).

Basis (Grundlage) für die Entrichtung der Steuer ist die Rechnung, oder? Oder gibt es da eine Liste, Art Schwackeliste?

Macht es Sinn, das Boot in HR zu versteuern? (Ich weiss, dass hier der Steuersatz höher ist)...????

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Danke

Sandra
die ganze Nummer hat so ihre Tücken, die Schweizer Steuer werdet ihr nicht zurück bekommen, das Boot müßt ihr bei der Einfuhr in die EU nach Zeitwert versteuern, da kann man sich nur schwer vor drücken,
mit welchem Anhänger Kennzeichen wollt ihr den Trailer denn durch Italien bringen, der Schweizer möchte doch bestimmt sein Kennzeichen zuruck damit er den Trailer abmelden kann usw.

wenn das möglich wäre würde ich mir das Gespann über die Grenze nach D oder noch besser bis bei euch zuhause bringen lassen, so könnte man der Steuer ein Schnippchen schlagen und ihr hättet das Gespann in D und könntet euch dann in Ruhe um Tüv kümmern und das Boot und den Trailer in D anmelden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #13  
Alt 02.07.2019, 13:35
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
ich gehe von einem Gebrauchtboot aus .

Dann kann eine Mwst nur erstattet werden(Differenzbesteuerung der MwSt auf den Zeitwert ) , wenn das Boot bisher rein gewerblich genutzt wurde ( Vorführer, Charter o.ä.) und die Steuer nicht abgeführt wurde.
Wenn das Boot privat genutzt wurde ist die MwSt ans FA abgeführt und kann auch nicht mehr erstattet werden ( weg ist weg... )

Im Prinzip wie bei einem gewerblich genutzten PKW in D ...

Landtransport mit Übermaß durch Italien ist eines der kompliziertes Dinge die es in der EU gibt.
Evtl kann es leichter sein aus der Schweiz via Ö und Slo an die Adria zu kommen.
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Quatsch, du verwechselst da was! Es geht um Ausfuhr und nicht die Vorsteuer zwischen Unternehmern.
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  #14  
Alt 02.07.2019, 18:53
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Vielen Dank für die vielen Antworten, die hier in der kurzen Zeit zusammengekommen sind. Es ist kein Trailerboot, es ist ein gebrauchtes 40 -Fuß Fly-Boot. Es ist auch nicht besonders günstig, aber in einem TOP (!) Zustand, so wie unsere bisherigen Boote auch immer waren.

Der Transport wäre mit einem Speditionsunternehmen machbar. Aber mit allem Drum und Dran komme ich da, glaube ich, auf einen Preis, der trotz Zustand des Bootes nicht akzeptabel ist.

Daher bedanke ich mich bei allen! Natürlich kann weiter diskutiert werden, für mich hat sich hiermit aber die Sache erledigt.

DANKE,
Sandra
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Grüße Sandra & Schorsch
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