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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Boot beschädigt
Hallo,
als Neuling muss ich wohl gleich alles mitmachen was geht. Habe heute meine CH Steuervignette angebracht und bin bei der Gelegenheit neben den Algen (siehe anderes Posting) auch mal grundsätzlich ums Boot gelaufen. Schön in Anglerhose da das GFK Boot ganzjährig im Wasser liegt. Bereits am 10. März hatte ich festgestellt, dass sich das Nachbarbar Boot losgerissen hatte (mooring Leine weg) und Quer stand. Hatte dann schnell den Hafenmeister versucht zu kontaktieren aber der meldete sich erst am 12. März zurück. Hatte das abtrünnige Boot notdürftig festgemacht. Der Hafenmeister dann am 12. korrekt wieder fixiert. Heute stelle ich fest das eine Ecke GFK kaputt ist und die Plache durchgescheuert ist. GFK kann ich flicken aber die Plache wird teuer. Mein Nachbar zur anderer Seite (also nicht der vermeindliche Verursacher) hat 1:1 die Plache an der Stelle durch. Das losgerissene Boot hat die halbe BB Seite offen. Mein Boot ist nur Haftpflicht, liegt in der Schweiz und ich habe keine Ahnung wie jetzt vorgehen. Ob ich den Hafenmeister nach den Daten der Bootsbesitzer anfrage oder wie sowas läuft ? Wasserschutzpolizei ? Kann mir da jemand einen Tip geben ? Will meine Nachbarn ja als Neuling nicht gleich irgendwie in die Pfanne hauen - kenn die aber auch nicht. Vielen Dank vorab. Kann zu - hab den Hafenmeister mal angerufen und der ist nett. Hat mir weitergeholfen. Geändert von KaiBodensee (14.04.2018 um 12:49 Uhr) |
#2
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Wenn nachweislich deine Beschädigung durch ein anderes Boot entstanden ist und evtl der Hafenmeister das bestätigen kann zu dem Vorfall, dann kannst du dir die WASPO beihohlen , für den Schaden ist der Verursacher Haftbar zu machen. Das hat nichts damit zu tun das du deinen Nachbar in die Pfanne hauen willst. Ist dein gutes Recht.
Gruß Jörg |
#3
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Moin Kai,
bin in Deinem Sprachraum nicht bewandert. Was ist eine PLACHE?
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Hier stand mal mein Name. |
#4
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Zitat:
Eine Plache ist eine Abdeckplane fürs Boot. Wird auch Persenning genannt.
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Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !!
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#5
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#6
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Da dein Bootsnachbar nicht selber den Schaden verursacht hat wird seine Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
Der Schaden ist durch höhere Gewalt entstanden da greift nur die eigene Kasko. Wenn du der Versicherung nachweisen kannst das dein Nachbar der Verursacher war indem er das Boot falsch befestigt hat oder die Leinen zu dünn für das Boot waren, kannst du Glück haben. Gruß Heiko |
#7
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Zitat:
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#8
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Moin
Vorsicht Leute, das ist Recht, was in Deutschland gilt. Habe ich meine Sorgfaltspflichten erfüllt, ist der Schaden unter "Gefahren des täglichen Lebens" einzustufen. Dann zahlt man entweder selbst oder eine eigene Kaskoversicherung. Das muss in der Schweiz nicht so sein. Entscheidend ist im vorliegenden Fall, ob das Nachbarboot tatsächlich richtig und sicher festgemacht wurde. Ein mögliches Indiz, das dem nicht so war, ist der entstandene Schaden. Ich würde den Eigner höflich ansprechen (kann man auch als Neuling machen) und auf den Sachverhalt hinweisen. Dabei kann man auch nach einer evtl. vorhandenen Haftpflichtversicherung fragen. Die dann folgende Reaktion bestimmt das weitere Vorgehen. Es sollte aber auch klar sein, dass das eigene Boot sicher und richtig festgemacht war. Kapitaenwalli |
#9
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"Ich kontrolliere regelmässig ob mein Schiff A gut festgebunden ist, alles okay ist etc. Am Samstag 10.03. hatte ich gesehen das sich das Boot B an der Mooringleine gelöst hatte und an der Kette umher schwomm. Daraufhin habe ich Herrn Hafenmeister versucht zu kontaktieren aber leider erfolglos. Montag am 12.03. habe ich ihn dann erwischt und er hat dann das Boot wieder festgemacht.
Nun habe ich heute am Boot die neuen Steuervignetten angebracht und bin daher auch einmal von aussen in Anglerhose ums Boot. Dabei musste ich nun feststellen, dass mein Boot sowohl Beschädigung am GFK aber auch an der Plache aufweist. Ebenso bei meinem Nachbarn C der vermutlich in erster Aufregung auf mich tippt. Beim B ist auf Backbord Seite einiges an Plache aufgerissen. Tippe mal stark darauf das Schiff B mein Boot auf das vom Nachbar gedrückt hat." Mein Schreiben an die Stadt zur Herausgabe der Bootshalterdaten. Das macht man hier in der Schweiz scheinbar so. Das Ganze mit Bildern dann noch belegt. Denke wer sein Boot irgendwo im Wasser überwinternt sollte entweder selber oder jemand Anderen regelmässig danach schauen lassen. Dies vor allem da im Winter der Hafendienst reduziert ist. Ich für meinen Teil bewege mich ja auch regelmässig hin. Wenn ich das mal so überschlage sind es knapp 1500 CHF Schaden. Natürlich Peanuts aber abgesehen vom gerennen den jetzt alle haben wegen der Plache /Plane und ich jetzt etwas mit GFK hantieren muss.....sehe ich hier schon noch die Bootseigentümer in der Verantwortung. Zumindest moralisch |
#10
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Ich würde erstmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Er sollte dann den Schaden seiner Versicherung melden. Die Hafenverwaltung wird wissen, wem das Boot gehört, sonst kann man auch eine online-Abfrage des Kennzeichens machen.
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Gruss Jons |
#11
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Ob Schweiz oder D. Ich hätte erstmal die WSP gerufen. Deren Tagesagenda ist mutmaßlich nicht so voll, dass sie keine Zeit dafür haben. Dann Beweise sichern wie Lage des Bootes, Situation der Leinen etc. Ich hätte auch sofort den Eigner beigezogen, damit der selber sehen kann, was er angerichtet hat.
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#12
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??? Du verwechselst das aber nicht mit den Autokennzeichen oder ? Im Thurgau ist mir nicht bekannt das man das mit Booten machen könnte.
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#13
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Zitat:
Wenn ja, bist Du selbst schuld. Du hättest durch umsichtiges handeln die Gefahr eines Schadens abwenden können. Wenn Du der Versicherung das so schilderst wird die bestimmt nicht zahlen. Gruß Peter Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro |
#14
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Zitat:
Natürlich habe ich den Schaden nicht gesehen. Der Schaden ist nur sichtbar wenn Du komplett abplanst und ist zur Seeseite gelegen. |
#15
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Auf Wunsch des Threaderstellers geschlossen.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum |
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