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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 16.08.2017, 21:48
Benutzerbild von redbullcarsten
redbullcarsten redbullcarsten ist offline
Lieutenant
 
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Standard EVB Nummer für Zulassung von Bootstrailer

Kann mir mal kurz jemand auf die Sprünge helfen???
Ich will morgen meinen Trailer mit Grünem Kennzeichen zulassen, brauche ich dazu eine EVB Nummer oder nicht
Ist doch nicht versicherungspflichtig, oder sehe ich das falsch?
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CARPE DIEM
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  #2  
Alt 16.08.2017, 21:59
mcgrymelon mcgrymelon ist offline
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Standard

nein, brauchst Du nicht.

das der Tante, ähm Dame am Schalter klarzumachen könnte mit
ein wenig Aufwand verbunden sein.

Argumentationshilfen siehe hier:
http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...s-kennzeichen/
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Grüße, Thorsten

Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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  #3  
Alt 16.08.2017, 22:03
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redbullcarsten redbullcarsten ist offline
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Ja gut, aber wenn ich jetzt eine EVB Nummer mitbringe und nachher keine Versicherung abschließe was ist dann ?
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CARPE DIEM
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  #4  
Alt 16.08.2017, 22:05
VogtlandRebell VogtlandRebell ist offline
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Genau das Selbe habe ich auch gerade vor mir, es ist ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten, er ist weder Steuer.- noch Versicherungspflichtig. Für den Bootstrailer tritt die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs ein.
Nur der lieben Dame sagen, dass Du ein grünes Nummernschild benötigst. also eine Zulassungsbescheinigung.

Deutschland, ick liebe Dir...

Gruß,

Thomas
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  #5  
Alt 16.08.2017, 22:09
VogtlandRebell VogtlandRebell ist offline
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p.s. Du benötigst nur die Papiere von dem Trailer, dann bekommst Du das grüne Nummernschild. Es gäbe nur Probleme, wenn Du mit dem Trailer etwas anderes transportierst, außer dem Boot.

Gruß,

Thomas
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  #6  
Alt 16.08.2017, 22:13
VogtlandRebell VogtlandRebell ist offline
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Die EVB einfach wegwerfen, die braucht man nicht und die Versicherung fragt auch nicht mehr danach....

Gruß,

Thomas
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  #7  
Alt 16.08.2017, 22:20
indra indra ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von redbullcarsten Beitrag anzeigen
Ja gut, aber wenn ich jetzt eine EVB Nummer mitbringe und nachher keine Versicherung abschließe was ist dann ?
Dann ist ein Betrag an die Versicherung fällig.(waren bei mir 50,-Euro).


Gruß Uwe
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  #8  
Alt 16.08.2017, 22:20
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Ok, dann schauen wir mal wie es morgen wird
Danke euch
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CARPE DIEM
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  #9  
Alt 16.08.2017, 22:36
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Admiral
 
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Wichtig ist, dass auf den Begleitpapieren vom Trailer vermerkt ist: SDAH für Sportgeräte, J= 85 und (4)=0100 als Schlüsselnummern, sonst können die sich quer stellen, denn nur Geräte unter diesem Schlüssel bekommen das grüne Kennzeichen.
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  #10  
Alt 17.08.2017, 10:29
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Dann ist ein Betrag an die Versicherung fällig.(waren bei mir 50,-Euro).


Gruß Uwe
Das kenn` ich so nicht. Ich habe schon mehrere EVB-Nummern verfallen lassen und noch nie etwas dafür bezahlen müssen.

Ist dann wohl versicherungsabhängig. Also vorher nachfragen ...

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #11  
Alt 17.08.2017, 10:30
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Zitat:
Zitat von VogtlandRebell Beitrag anzeigen
Die EVB einfach wegwerfen, die braucht man nicht und die Versicherung fragt auch nicht mehr danach....

Gruß,

Thomas
Genau so kenn` ich das auch ...

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #12  
Alt 17.08.2017, 10:58
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Das kenn` ich so nicht. Ich habe schon mehrere EVB-Nummern verfallen lassen und noch nie etwas dafür bezahlen müssen.

Ist dann wohl versicherungsabhängig. Also vorher nachfragen ...

LG
Thomas
Eine eVB verfallen lassen oder eine eVB zur Zulassung nutzen und danach wegschmeissen, sind 2 verschiedene Paar Schuh.

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine vorläufige Deckung für Haftpflicht (und wenn beantragt auch für Vollkasko oder Teilkasko), die mit Einreichung eines Antrages in einen Vertrag umgewandelt wird. Wenn Du also die eVB nutzt, ist ein Vertrag zustande kommen. Wird dieser storniert, weil Du darauf bestehst, entstehen trotzdem Kosten, die der Versicherer bei Dir einfordert.

Nutzt Du die eVB nicht, verfällt sie nach ca. 1 Jahr und es entstehen auch keinerlei Kosten, da nie ein Vertrag zustande gekommen ist.

Dennoch wäre es eine Überlegung wert, eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger (auch wenn Du ein grünes Kennzeichen hast) abzuschließen. Wenn der Anhänger nämlich im abgekuppelten Zustand (z.B. beim Rangieren von Hand) einen Schaden verursacht, wäre er nur über diese Haftpflicht abgesichert. Macht also dann Sinn, wenn Du den Hänger gelegentlich auf der Strasse abstellst. (Hier könnten Kinder die Bremse lösen...etc...)

Immer den Beitrag in Relation zum "worst case" setzen.

Prinzipiell benötigst Du aber keine Versicherung für den Sportanhänger, also auch keine eVB.

Gruß Carsten
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  #13  
Alt 17.08.2017, 11:20
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Moin,
müsste noch einmal schauen, meine aber, dass der Trailer über meine Bootsversicherung entweder in der Haftpflicht oder Teilkaso mit versichert ist.
Gruß
Mike
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  #14  
Alt 17.08.2017, 12:38
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@ Carsten, dieser Ansatz gefällt mir, daran hab ich noch gar nicht gedacht, wenn der mal "solo" steht, dass da ja auch was passieren kann.

Gruß,

Thomas
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  #15  
Alt 17.08.2017, 12:39
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Doppelpost, sorry
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  #16  
Alt 17.08.2017, 12:57
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Grabbelwasser Grabbelwasser ist offline
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Carsten, wenn sich der Hänger, wie oben schon erwähnt, aus was für einem Grund auch immer vom Zugfahrzeug löst, ist er nicht mehr durch Selbiges versichert...egal ob während der Fahrt oder im Stand durch irgendeinen blöden Zufall...versichere das Ding, das kostet um die 25 Euro im Jahr und gut ists...ist überhaupt keine Überlegung wert...

VG
Peter
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  #17  
Alt 17.08.2017, 13:18
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Zitat:
Zitat von Grabbelwasser Beitrag anzeigen
Carsten, wenn sich der Hänger, wie oben schon erwähnt, aus was für einem Grund auch immer vom Zugfahrzeug löst, ist er nicht mehr durch Selbiges versichert...egal ob während der Fahrt oder im Stand durch irgendeinen blöden Zufall...versichere das Ding, das kostet um die 25 Euro im Jahr und gut ists...ist überhaupt keine Überlegung wert...

VG
Peter
Hi Peter,

das war nur ein Beispiel...im Übrigen ist der Hänger, wenn er sich während der Fahrt löst, über das Zugfahrzeug mitversichert. Als gelernter Versicherungskaufmann kann ich Dir das gerne im Detail erklären. Aufgrund der vielen Urteile und Rechtssprechungen zu diesem Thema würde es hier aber nicht her passen.

Gruß Carsten
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  #18  
Alt 17.08.2017, 13:33
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Grabbelwasser Grabbelwasser ist offline
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
Hi Peter,

das war nur ein Beispiel...im Übrigen ist der Hänger, wenn er sich während der Fahrt löst, über das Zugfahrzeug mitversichert. Als gelernter Versicherungskaufmann kann ich Dir das gerne im Detail erklären. Aufgrund der vielen Urteile und Rechtssprechungen zu diesem Thema würde es hier aber nicht her passen.

Gruß Carsten
ok, Danke Carsten, wusste ich nicht im Detail und glaub es natürlich auch ohne rechtlich korrekten Nachweis
Und eigentlich war meine Antwort an Carsten, sofern er so heisst, den Themeninitiator gerichtet...es kann immer was passieren, daher Gedanken wegen 25 Euro im Jahr verschwenden...naja.....

Gruss
Peter
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  #19  
Alt 17.08.2017, 13:59
zanderjäger1969 zanderjäger1969 ist offline
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Nur eins noch solltest du den Trailer über die Versicherung laufen lassen bekommst du ein normales Nummernschild.Ist nicht tragisch solange du kein Nutzfahrzeug hast dann darfst du am Sonntag nicht fahren da du dann ein Lkw bist.Einige Bundesländer sind da richtig hart.Allerdings gibt es Bootsversicherungren die auch den abgehangen Trailer versichern.
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Ein Zitat von Abraham Lincoln:
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht."
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  #20  
Alt 17.08.2017, 14:14
Benutzerbild von Heliklaus
Heliklaus Heliklaus ist offline
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Hab gelesen, das Sonntagsfahrverbot teilweise für Sport und Caravan aufgehoben wurde.

So, habs gefunden, bevor eh hier die Frage nach der Quelle kommt.

Seit 22.5.17 neue Verwaltungsvorschrift zur STVO, Parag. 30 Absatz 3
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
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Geändert von Heliklaus (17.08.2017 um 14:26 Uhr)
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  #21  
Alt 17.08.2017, 15:32
freerider13 freerider13 ist offline
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Sorry. Aber die Frage des Sonntagsfahrverbots bei LKW Zulassung ist für den Problempunkt "grünes oder schwarzes Kennzeichen am Trailer " einfach mal so was von WURSCHT!!!
Sag ich euch, der mit LKW-Pickup zuerst mit grünem und dann mit schwarzem Trailerkennzeichen unterwegs war, und das jetzt seit Jahren...

Jan
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  #22  
Alt 17.08.2017, 17:00
VogtlandRebell VogtlandRebell ist offline
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Also nun aktuell: Bei mir ist der Trailer mit dem Boot versichert, ich denke, das ist die Sinnvollste Alternative.

Gruß,

Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein.
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  #23  
Alt 17.08.2017, 17:43
zanderjäger1969 zanderjäger1969 ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Sorry. Aber die Frage des Sonntagsfahrverbots bei LKW Zulassung ist für den Problempunkt "grünes oder schwarzes Kennzeichen am Trailer " einfach mal so was von WURSCHT!!!
Sag ich euch, der mit LKW-Pickup zuerst mit grünem und dann mit schwarzem Trailerkennzeichen unterwegs war, und das jetzt seit Jahren...

Jan
Dann ließ bitte mal die Pick Up Foren dann kannst du sehen wieviele bezahlt haben. Einer meiner Freunde noch am ersten Mai.Und wenn es in Deutschland demnächst erlaubt is gibt es im EU Ausland immer noch Sonntagsfahrverbote.Ob es zu 100 Prozent umgesetzt wird ist eine andere Frage ob einer schon Jahrelang fährt ohne zu bezahlen ist auch eine andere Sache.Was ich sagen will immer ein grünes nehmen und den Trailer Solo versichern.
__________________
Ein Zitat von Abraham Lincoln:
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht."
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  #24  
Alt 17.08.2017, 17:51
freerider13 freerider13 ist offline
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Zitat:
Zitat von zanderjäger1969 Beitrag anzeigen
Dann ließ bitte mal die Pick Up Foren dann kannst du sehen wieviele bezahlt haben. Einer meiner Freunde noch am ersten Mai.Und wenn es in Deutschland demnächst erlaubt is gibt es im EU Ausland immer noch Sonntagsfahrverbote.Ob es zu 100 Prozent umgesetzt wird ist eine andere Frage ob einer schon Jahrelang fährt ohne zu bezahlen ist auch eine andere Sache.Was ich sagen will immer ein grünes nehmen und den Trailer Solo versichern.


Ich kenn die Foren.
Und jetzt erklär mal bitte, in wie fern dich ein grünes Kennzeichen vor einem Sonntagsfahrverbot schützen soll...[emoji848]
Das einzige was zählt ist die Bezeichnung des Trailers.
Denkanstoß:
Ich habe "Sportgeräteträger Bootstransporter" bei meinem drin stehen - mit allen Schlüsselnummern. und schwarzes Kennzeichen.
Was sagt dir das jetzt???[emoji848]
Jan


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  #25  
Alt 17.08.2017, 23:45
zanderjäger1969 zanderjäger1969 ist offline
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Boot: Marcraft
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Denkanstoß wie bekommst ein grünes Nummernschild.Ja genau wenn es in der Zulassung steht,das es ein Sportgeräte trailer ist.
Warum bekommt ein Wohnwagen kein grünes.
Und jetzt darfst du wieder.
__________________
Ein Zitat von Abraham Lincoln:
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht."
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