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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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EVB Nummer für Zulassung von Bootstrailer
Kann mir mal kurz jemand auf die Sprünge helfen???
Ich will morgen meinen Trailer mit Grünem Kennzeichen zulassen, brauche ich dazu eine EVB Nummer oder nicht Ist doch nicht versicherungspflichtig, oder sehe ich das falsch?
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CARPE DIEM |
#2
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nein, brauchst Du nicht.
das der Tante, ähm Dame am Schalter klarzumachen könnte mit ein wenig Aufwand verbunden sein. Argumentationshilfen siehe hier: http://www.bootstechnik.de/2013/04/2...s-kennzeichen/
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Grüße, Thorsten Boot fahren muss man sich leisten können, entweder mit Geld für Mechaniker oder mit Hirnschmalz fürs Selbermachen.
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#3
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Ja gut, aber wenn ich jetzt eine EVB Nummer mitbringe und nachher keine Versicherung abschließe was ist dann ?
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CARPE DIEM |
#4
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Genau das Selbe habe ich auch gerade vor mir, es ist ein Anhänger zum Transport von Sportgeräten, er ist weder Steuer.- noch Versicherungspflichtig. Für den Bootstrailer tritt die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs ein.
Nur der lieben Dame sagen, dass Du ein grünes Nummernschild benötigst. also eine Zulassungsbescheinigung. Deutschland, ick liebe Dir... Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#5
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p.s. Du benötigst nur die Papiere von dem Trailer, dann bekommst Du das grüne Nummernschild. Es gäbe nur Probleme, wenn Du mit dem Trailer etwas anderes transportierst, außer dem Boot.
Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#6
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Die EVB einfach wegwerfen, die braucht man nicht und die Versicherung fragt auch nicht mehr danach....
Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#7
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Zitat:
Gruß Uwe |
#8
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Ok, dann schauen wir mal wie es morgen wird
Danke euch
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CARPE DIEM |
#9
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Wichtig ist, dass auf den Begleitpapieren vom Trailer vermerkt ist: SDAH für Sportgeräte, J= 85 und (4)=0100 als Schlüsselnummern, sonst können die sich quer stellen, denn nur Geräte unter diesem Schlüssel bekommen das grüne Kennzeichen.
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#10
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Zitat:
Ist dann wohl versicherungsabhängig. Also vorher nachfragen ... LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#11
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Zitat:
LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#12
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Zitat:
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine vorläufige Deckung für Haftpflicht (und wenn beantragt auch für Vollkasko oder Teilkasko), die mit Einreichung eines Antrages in einen Vertrag umgewandelt wird. Wenn Du also die eVB nutzt, ist ein Vertrag zustande kommen. Wird dieser storniert, weil Du darauf bestehst, entstehen trotzdem Kosten, die der Versicherer bei Dir einfordert. Nutzt Du die eVB nicht, verfällt sie nach ca. 1 Jahr und es entstehen auch keinerlei Kosten, da nie ein Vertrag zustande gekommen ist. Dennoch wäre es eine Überlegung wert, eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger (auch wenn Du ein grünes Kennzeichen hast) abzuschließen. Wenn der Anhänger nämlich im abgekuppelten Zustand (z.B. beim Rangieren von Hand) einen Schaden verursacht, wäre er nur über diese Haftpflicht abgesichert. Macht also dann Sinn, wenn Du den Hänger gelegentlich auf der Strasse abstellst. (Hier könnten Kinder die Bremse lösen...etc...) Immer den Beitrag in Relation zum "worst case" setzen. Prinzipiell benötigst Du aber keine Versicherung für den Sportanhänger, also auch keine eVB. Gruß Carsten
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#13
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Moin,
müsste noch einmal schauen, meine aber, dass der Trailer über meine Bootsversicherung entweder in der Haftpflicht oder Teilkaso mit versichert ist. Gruß Mike |
#14
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@ Carsten, dieser Ansatz gefällt mir, daran hab ich noch gar nicht gedacht, wenn der mal "solo" steht, dass da ja auch was passieren kann.
Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#15
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Doppelpost, sorry
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#16
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Carsten, wenn sich der Hänger, wie oben schon erwähnt, aus was für einem Grund auch immer vom Zugfahrzeug löst, ist er nicht mehr durch Selbiges versichert...egal ob während der Fahrt oder im Stand durch irgendeinen blöden Zufall...versichere das Ding, das kostet um die 25 Euro im Jahr und gut ists...ist überhaupt keine Überlegung wert...
VG Peter |
#17
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Zitat:
das war nur ein Beispiel...im Übrigen ist der Hänger, wenn er sich während der Fahrt löst, über das Zugfahrzeug mitversichert. Als gelernter Versicherungskaufmann kann ich Dir das gerne im Detail erklären. Aufgrund der vielen Urteile und Rechtssprechungen zu diesem Thema würde es hier aber nicht her passen. Gruß Carsten
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#18
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Zitat:
Und eigentlich war meine Antwort an Carsten, sofern er so heisst, den Themeninitiator gerichtet...es kann immer was passieren, daher Gedanken wegen 25 Euro im Jahr verschwenden...naja..... Gruss Peter |
#19
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Nur eins noch solltest du den Trailer über die Versicherung laufen lassen bekommst du ein normales Nummernschild.Ist nicht tragisch solange du kein Nutzfahrzeug hast dann darfst du am Sonntag nicht fahren da du dann ein Lkw bist.Einige Bundesländer sind da richtig hart.Allerdings gibt es Bootsversicherungren die auch den abgehangen Trailer versichern.
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Ein Zitat von Abraham Lincoln: "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht." |
#20
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Hab gelesen, das Sonntagsfahrverbot teilweise für Sport und Caravan aufgehoben wurde.
So, habs gefunden, bevor eh hier die Frage nach der Quelle kommt. Seit 22.5.17 neue Verwaltungsvorschrift zur STVO, Parag. 30 Absatz 3 Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 Geändert von Heliklaus (17.08.2017 um 14:26 Uhr) |
#21
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Sorry. Aber die Frage des Sonntagsfahrverbots bei LKW Zulassung ist für den Problempunkt "grünes oder schwarzes Kennzeichen am Trailer " einfach mal so was von WURSCHT!!!
Sag ich euch, der mit LKW-Pickup zuerst mit grünem und dann mit schwarzem Trailerkennzeichen unterwegs war, und das jetzt seit Jahren... Jan
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#22
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Also nun aktuell: Bei mir ist der Trailer mit dem Boot versichert, ich denke, das ist die Sinnvollste Alternative.
Gruß, Thomas
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Wer nicht ständig besser wird, hört auf gut zu sein. |
#23
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Zitat:
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Ein Zitat von Abraham Lincoln: "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht."
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#24
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Zitat:
Ich kenn die Foren. Und jetzt erklär mal bitte, in wie fern dich ein grünes Kennzeichen vor einem Sonntagsfahrverbot schützen soll...[emoji848] Das einzige was zählt ist die Bezeichnung des Trailers. Denkanstoß: Ich habe "Sportgeräteträger Bootstransporter" bei meinem drin stehen - mit allen Schlüsselnummern. und schwarzes Kennzeichen. Was sagt dir das jetzt???[emoji848] Jan Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#25
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Denkanstoß wie bekommst ein grünes Nummernschild.Ja genau wenn es in der Zulassung steht,das es ein Sportgeräte trailer ist.
Warum bekommt ein Wohnwagen kein grünes. Und jetzt darfst du wieder.
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Ein Zitat von Abraham Lincoln: "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht." |
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